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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erfahrungen / Meinungen zu sogenannten Balkonkraftwerken? |
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Schreiberlevel: Forenfürst
 Beiträge: 4520
User seit 28.12.2003
 | Geschrieben am 30.01.2024 um 20:12 Uhr  
|
Jürgen1965 schrieb:
Fällt kaum auf
--
Viele Grüsse
Jürgen
Das sieht gut aus, perfekt.
Aber was ist evtl. mit den Nachbarbalkonen bei Mehrfamilienhäuser?
Hier z.B. meine alte Wohnung mit Satellitenschüssel, (Hausanlage wurde nicht mehr auf SAT-Digital umgestellt, deshalb der Wildwuchs)
Jeder Eigentümer und hauptsächlich die Mieter haben in Eigenregie das versursacht.
An unserem Wohnblock sah das noch sehr gut aus, die Optik der Nachbarhäuser der Wohnanlage waren deutlich mehr verschandelt.
Wenn ich mir jetzt vorstelle,
- Bewohner A Balkon befestigt 2 komplett schwarze Module
- Bewohner B Balkon befestigt ein Modul mit silbernem Rand
- Bewohner C Balkon benötigt kein Modul
- Bewohner D Balkon befestigt 2 Module mit silbernem Rand
- die Erdgeschossbewohner/Parterre stellen jeweils eine Vorrichtung in den Garten
Dann haben die Module noch unterschiedliche Größen, Montagevorrichtungen,
Winkelneigungen, nur Südausrichtung, oder ein Modul West und ein Modul Süd?
Unterschiedliche Kabelkanalführungen und Formen, und und und.
schon haben wir Villa Kunterbunt.
Wenn es ein Fachfirma übernimmt,
kostet so ein BKW mit 2 Modulen sicher gleich mal 2000€ mit Montage,
das amortisiert sich dann kaum mehr, nur für das grüne Gewissen.
Ich glaube nicht, das eine WEG bei Abstimmung/Mehrheit so was für alle anderen Bewohner bestimmen kann?
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
 Beiträge: 473
User seit 12.09.2021
| Geschrieben am 30.01.2024 um 20:15 Uhr  
| S - FP 230 schrieb: Professor Fate schrieb:
Die Haftung dann einfach dem Eigentümer oder der WEG zuschieben zu wollen, halte ich juristisch für verwegen. (Gleichwohl aber keineswegs für unmöglich.)
Je nach Befestigungsmethode könnte ein Balkonkraftwerk zum Gebäudebestandteil werden und damit wäre der Gebäudeeigentümer derjenige den die Haftung treffen würde.
Also eigentlich sollten Balkonkraftwerke richtig mit Schellen und Schrauben mit der Balkonbrüstung verbunden werden und nicht nur mit weißen (UV-unbeständigen) Kabelbindern, wie ich das mal in einem öffentlich-schlechtlichen Jubel-TV-Beitrag gesehen habe.
Im Prinzip wird ein BKW auch nicht viel anders montiert als Blumenkästen und für diese haftet der Vermieter ja ebenfalls nicht, wenn diese sich durch mit Regen vollgesogener Blumenerde selbständig machen und irgendwelche Leute erschlagen. Wenn der Mieter sein BKW anständig montiert, dann sollte, wenn das Mauerwerk nicht mürbe, die Dübel nicht morsch und die Schrauben nicht verrottet sind, eigentlich nicht viel passieren. Sorgen mache ich mir nur, wenn der IQ der Mieter noch ausbaufähig wäre wie z.B. bei den "Spezialisten" in Basel-Landschaft, die im Suff und bekifft meinten, russisches Roulette spielen zu müssen. Aber mit einer Halbautomatik! Wenn solche Leute mit diesen Vorzeichen ein BKW montieren, dann gute Nacht!
Daniel
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 28.12.2003
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 28.12.2003
 | Geschrieben am 30.01.2024 um 20:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 30.01.2024 um 20:38 Uhr ]
S - FP 230 schrieb:
154868 schrieb:
... eine Befestigung mit Dübeln ist ein Eingriff in die Bausubstanz.
Das kann für den Mieter in mehrfacher Hinsicht sehr unangenehm enden.
Grüsse
Andreas
Lass es einen mürben Geländerstab sein, vielleicht das besser Beispiel !
Wobei manche Mieter, siehe Sat-Antenne, keine Rücksicht nehmen und einfach ….!
Gruß
Frank
Wenn sich eine nicht korrekt monierte Satellitenschüssel verabschiedet,
welcher z.B. der Mieter angebracht hat, haben wir doch dieselben Voraussetzungen,
wer haftet?
Übrigens,
mit morschen/maroden Balkongeländer z.B. aus Holz ist nicht abwegig,
alles schon an meiner damaligen Wohnanlage erlebt.
Grüße
Steffen
--
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User seit vor Apr. 03
 | Geschrieben am 31.01.2024 um 08:51 Uhr  
| Hi Steffen,
grundsätzlich ja, aber anders als bei der Sat-Schüssel, wo WEG und Vermieter noch mitreden können, ist das beiden Balkonkraftwerken anders.
Wenn ich das richtig interpretiere hat da jeder das Recht, zumindest so geplant, eines zu installieren. Weder WEG noch Vermieter können dann etwas dagegen tun.
Also doch etwas andere Voraussetzungen!
Gruß
Frank
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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 | Geschrieben am 31.01.2024 um 15:49 Uhr  
| In meinem Fall wurde das bei einer Ordentlichen Jahresversammlung geklärt.
Ist schon etwas her.
Wie das heute notwendig ist, kann ich nicht sagen.
Allerdings ist das eine Inselanlage ohne Galvanische Verbindung zum Hausnetz.
Beschlussfassung über die Genehmigung zur Montage / Installation von Balkonsolarmodulen/
Balkonkraftwerk für die WE Name (Abtragsteller WE Name)
Nach Vorstellung des Vorhabens durch den Antragsteller sowie nach ausführlicher Diskussion unter den
Wohnungseigentümern und Klärung aller offener Fragen ergeht folgender Beschlussantrag.
Dem Wohnungseigentümer Herr Name wird die Anbringung von Balkonsolarmodulen an seinem
Balkon gestattet. Die mit Modulen zu versehende Fläche entspricht der Balkonverkleidung und Soll sich
so gut wie möglich in das Gebäudegesamtbild integrieren. Diese Anlage wird ausschließlich dezentral
betrieben und dient nur der Versorgung der WE Name. Die Module (schwarz) und weitere dazugehörige
Teile müssen den Vorschriften der Technik entsprechend durch einen Fachbetrieb, respektive
Fachhandwerker Installiert und in Betrieb genommen werden. Die Kostentragung bleibt hierbei alleine
beim ausführenden Eigentümer. Gleichfalls tragen der ausführende Eigentümer, respektive ein
möglicher Rechtsnachfolger sämtliche Unterhalts- und ggfls auch Rückbaukosten. Im Falle eines
Rückbaues oder Veränderung sind diese so vorzunehmen, dass gemeinschaftliches Eigentum wieder in
den Ursprungszustand zurückgesetzt wird
Der Antrag wurde einstimmig angenommen
--
Viele Grüsse
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