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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erfahrungen / Meinungen zu sogenannten Balkonkraftwerken? |
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 | Geschrieben am 29.01.2024 um 15:17 Uhr  
| Die Frage ist schnell beantwortet!
Gebäudeeigentümer, ggf. die WEG, der Eigentümer/Betreiber und ggf. der Handwerker welcher es installiert hat.
Und aus der Haftung kommt man so gut wie nicht raus!
Wenn ich mir so manche Lösung anschaue, sträuben sich mir die Haare. Auch so manche Kabelführung ist abenteuerlich. Man muss ja nicht nur an den Absturz denken, es kann ja auch durch den Strom zu einem Schaden kommen, ggf. auch zum Brand.
Mancher hat auch keck das Kabel durch die brennbare Dämmung gezogen!
Da gerät dann auch die Deckungssumme mancher Privathaftpflicht an die Grenzen, zumal bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht bezahlt wird.
Das Risiko ist sicherlich nicht extrem, ich kann aber nur jedem raten das sauber und ordnungsgemäß zu machen oder machen zu lassen. Auch die regelmäßige Prüfung wäre nicht schlecht.
Gruß
Frank
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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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| Geschrieben am 30.01.2024 um 00:40 Uhr  
| S - FP 230 schrieb:
Die Frage ist schnell beantwortet!
Gebäudeeigentümer, ggf. die WEG, der Eigentümer/Betreiber und ggf. der Handwerker welcher es installiert hat.
Derzeit ist das noch so, gewiß, aber das soll sich ja ändern. Zukünftig hat der Mieter ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, daß er sich ein BKW an die Brüstung tüddeln darf. Der Eigentümer oder die WEG haben dann kaum noch eine Möglichkeit, es dem Mieter zu verwehren. Die Haftung dann einfach dem Eigentümer oder der WEG zuschieben zu wollen, halte ich juristisch für verwegen. (Gleichwohl aber keineswegs für unmöglich.)
In diesem Zusammenhang erinnere ich nochmals daran, daß ich die angeschrägte Montage aus Sturmsicht für grob fahrlässig halte.
Auch so manche Kabelführung ist abenteuerlich. Man muss ja nicht nur an den Absturz denken, es kann ja auch durch den Strom zu einem Schaden kommen, ggf. auch zum Brand.
Dem kann ich nur zustimmen. Da baumeln die Kabelstränge im Wind und scheuern sich an der stählernen Balkonbrüstung, daß es einem Angst und Bange wird. Aber in das Konzept von Billig-Billig paßt halt kein wetterfester und UV-beständiger Kabelkanal mehr.
Daniel
--
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 | Geschrieben am 30.01.2024 um 18:50 Uhr  
|
Professor Fate schrieb:
Die Haftung dann einfach dem Eigentümer oder der WEG zuschieben zu wollen, halte ich juristisch für verwegen. (Gleichwohl aber keineswegs für unmöglich.)
Daniel
Hi Daniel,
im Augenblickwürde ich es so sehen. Je nach Befestigungsmethode könnte ein Balkonkraftwerk zum Gebäudebestandteil werden und damit wäre der Gebäudeeigentümer derjenige den die Haftung treffen würde.
Es gäbe dann nur die Möglichkeit, dass das gesetzlich anders geregelt wird oder Gebäudeeigentümer oder Besitzer der Anlage treffen eine andere Vereinbarung.
Aber darauf müsste sich ein Geschädigter nicht unbedingt einlassen.
Spannend wird es ja aber auch, was passiert wenn das Kraftwerk wegen z.B. mürben Wand abstürzt, da der Dübel nicht hält. Wer ist dann dran? Der zum Unterhalt und Instandhaltung des Gebäudes verpflichtete Eigentümer oder doch der Betreiber der Anlage, weil er nicht richtig geprüft hat, ob die Wand ok ist?
Mir persönlich wäre immer der Gebäudeeigner lieber, da ist ggf. eher „etwas zu holen“ !
Gruss
Frank
--
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 | Geschrieben am 30.01.2024 um 19:31 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Spannend wird es ja aber auch, was passiert wenn das Kraftwerk wegen z.B. mürben Wand abstürzt, da der Dübel nicht hält. Wer ist dann dran? Der zum Unterhalt und Instandhaltung des Gebäudes verpflichtete Eigentümer oder doch der Betreiber der Anlage, weil er nicht richtig geprüft hat, ob die Wand ok ist?
... eine Befestigung mit Dübeln ist ein Eingriff in die Bausubstanz.
Das kann für den Mieter in mehrfacher Hinsicht sehr unangenehm enden.
Grüsse
Andreas
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 | Geschrieben am 30.01.2024 um 19:38 Uhr  
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154868 schrieb:
... eine Befestigung mit Dübeln ist ein Eingriff in die Bausubstanz.
Das kann für den Mieter in mehrfacher Hinsicht sehr unangenehm enden.
Grüsse
Andreas
Lass es einen mürben Geländerstab sein, vielleicht das besser Beispiel !
Wobei manche Mieter, siehe Sat-Antenne, keine Rücksicht nehmen und einfach ….!
Gruß
Frank
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