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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erfahrungen / Meinungen zu sogenannten Balkonkraftwerken?
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   Professor Fate

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 Geschrieben am 26.11.2023 um 00:01 Uhr   

silverstone schrieb:
Die ersten sind schon käuflich erwerbbar.
...und stecken noch randvoll mit Kinderkrankheiten, hatte ich kürzlich gelesen. Lieber noch 2-3 Jahre warten.

Daniel

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   Techniker

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 Geschrieben am 29.01.2024 um 13:10 Uhr   
Ich bin mal auf den Wildwuchs an Mehrfamilienhäusern gespannt,
wie sich dieser dann so entwickelt,
wie früher, als die Satelliten Schüssel, die ganzen Fassaden verschandelt haben.



   

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 29.01.2024 um 15:17 Uhr   
Die Frage ist schnell beantwortet!

Gebäudeeigentümer, ggf. die WEG, der Eigentümer/Betreiber und ggf. der Handwerker welcher es installiert hat.

Und aus der Haftung kommt man so gut wie nicht raus!

Wenn ich mir so manche Lösung anschaue, sträuben sich mir die Haare. Auch so manche Kabelführung ist abenteuerlich. Man muss ja nicht nur an den Absturz denken, es kann ja auch durch den Strom zu einem Schaden kommen, ggf. auch zum Brand.

Mancher hat auch keck das Kabel durch die brennbare Dämmung gezogen!

Da gerät dann auch die Deckungssumme mancher Privathaftpflicht an die Grenzen, zumal bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht bezahlt wird.

Das Risiko ist sicherlich nicht extrem, ich kann aber nur jedem raten das sauber und ordnungsgemäß zu machen oder machen zu lassen. Auch die regelmäßige Prüfung wäre nicht schlecht.

Gruß

Frank



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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain)

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   Techniker

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User seit 28.12.2003
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 Geschrieben am 29.01.2024 um 17:07 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 29.01.2024 um 17:07 Uhr ]

nochmals den Zeitungsartikel in einer (etwas) besseren Qualität:



   

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   Professor Fate

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Beiträge: 426
User seit 12.09.2021
 Geschrieben am 30.01.2024 um 00:40 Uhr   

S - FP 230 schrieb:
Die Frage ist schnell beantwortet!

Gebäudeeigentümer, ggf. die WEG, der Eigentümer/Betreiber und ggf. der Handwerker welcher es installiert hat.
Derzeit ist das noch so, gewiß, aber das soll sich ja ändern. Zukünftig hat der Mieter ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, daß er sich ein BKW an die Brüstung tüddeln darf. Der Eigentümer oder die WEG haben dann kaum noch eine Möglichkeit, es dem Mieter zu verwehren. Die Haftung dann einfach dem Eigentümer oder der WEG zuschieben zu wollen, halte ich juristisch für verwegen. (Gleichwohl aber keineswegs für unmöglich.)

In diesem Zusammenhang erinnere ich nochmals daran, daß ich die angeschrägte Montage aus Sturmsicht für grob fahrlässig halte.

Auch so manche Kabelführung ist abenteuerlich. Man muss ja nicht nur an den Absturz denken, es kann ja auch durch den Strom zu einem Schaden kommen, ggf. auch zum Brand.
Dem kann ich nur zustimmen. Da baumeln die Kabelstränge im Wind und scheuern sich an der stählernen Balkonbrüstung, daß es einem Angst und Bange wird. Aber in das Konzept von Billig-Billig paßt halt kein wetterfester und UV-beständiger Kabelkanal mehr.

Daniel

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   Jürgen1965

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Beiträge: 1434
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 Geschrieben am 30.01.2024 um 04:55 Uhr   
Fällt kaum auf

   

--
Viele Grüsse

Jürgen

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   SRC

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Beiträge: 77
User seit 26.09.2022
 Geschrieben am 30.01.2024 um 09:18 Uhr   
Find ich optisch sogar schöner als die 60-ziger Jahre Wellblechverkleidung oder womöglich noch Eternit.... aber ich glaube, das steckt noch dahinter.

Gruß
Andreas

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R172 - SLK 350 - Baujahr 2012

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   S - FP 230

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Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 30.01.2024 um 18:50 Uhr   


Professor Fate schrieb:

Die Haftung dann einfach dem Eigentümer oder der WEG zuschieben zu wollen, halte ich juristisch für verwegen. (Gleichwohl aber keineswegs für unmöglich.)

Daniel




Hi Daniel,

im Augenblickwürde ich es so sehen. Je nach Befestigungsmethode könnte ein Balkonkraftwerk zum Gebäudebestandteil werden und damit wäre der Gebäudeeigentümer derjenige den die Haftung treffen würde.

Es gäbe dann nur die Möglichkeit, dass das gesetzlich anders geregelt wird oder Gebäudeeigentümer oder Besitzer der Anlage treffen eine andere Vereinbarung.

Aber darauf müsste sich ein Geschädigter nicht unbedingt einlassen.

Spannend wird es ja aber auch, was passiert wenn das Kraftwerk wegen z.B. mürben Wand abstürzt, da der Dübel nicht hält. Wer ist dann dran? Der zum Unterhalt und Instandhaltung des Gebäudes verpflichtete Eigentümer oder doch der Betreiber der Anlage, weil er nicht richtig geprüft hat, ob die Wand ok ist?

Mir persönlich wäre immer der Gebäudeeigner lieber, da ist ggf. eher „etwas zu holen“ !

Gruss

Frank


--
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   154868

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 Geschrieben am 30.01.2024 um 19:31 Uhr   


S - FP 230 schrieb:

Spannend wird es ja aber auch, was passiert wenn das Kraftwerk wegen z.B. mürben Wand abstürzt, da der Dübel nicht hält. Wer ist dann dran? Der zum Unterhalt und Instandhaltung des Gebäudes verpflichtete Eigentümer oder doch der Betreiber der Anlage, weil er nicht richtig geprüft hat, ob die Wand ok ist?



... eine Befestigung mit Dübeln ist ein Eingriff in die Bausubstanz.
Das kann für den Mieter in mehrfacher Hinsicht sehr unangenehm enden.

Grüsse
Andreas



--
R172 250, Feueropal BJ 04.2013
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BE NICE

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   S - FP 230

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Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 30.01.2024 um 19:38 Uhr   


154868 schrieb:

... eine Befestigung mit Dübeln ist ein Eingriff in die Bausubstanz.
Das kann für den Mieter in mehrfacher Hinsicht sehr unangenehm enden.

Grüsse
Andreas




Lass es einen mürben Geländerstab sein, vielleicht das besser Beispiel !

Wobei manche Mieter, siehe Sat-Antenne, keine Rücksicht nehmen und einfach ….!

Gruß

Frank

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