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Klatsch und Tratsch » » Thema: Personenbezogene Daten an 3. |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.05.2021 um 23:48 Uhr  
| Moin.
Ich habe heute einen Werbebrief von einem weit entfernten Autohaus erhalten adressiert auf meinen Namen. Nach gründlicher Rechherche des Flyers stand drin: Ihre persoenbezogenen Informationen wurden uns von der bla bla bla vermittelt. Nach etwas googlen habe ich auch diese Marketingfirma bei mir im Ort etwas genauer unter die Lupe genommen, anscheinend verkaufen die auch Daten an 3.
Mit dieser Firma hatte ich jedoch nie was zu tun gehabt, weiss auch nicht woher sie meine Daten herhaben.
Ich habe keine Lust immer Müll im Briefkasten zu haben, wie gehe ich da vor, hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Vielen Dank und Gruß | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 09.05.2021 um 02:22 Uhr  
| Hi hbgo,
Werbebriefe per Post muss man m.W. hinnehmen. Dagegen ist kein Kraut gewachsen.
Für Werbemails und -Faxe habe ich freundliche Textblöcke zum Abstellen dieser Pest - funktioniert aber nur bei .de-Absendern und mit Sitz in Deutschland.
Bei allen anderen Spams antwortet man besser nicht und löscht die Mail ungesehen.
Damit die Zählpixels in der Mail nicht feststellen, dass man die Mail geöffnet hat.
Werbemails:
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke
Betroffene eMail-Adresse(n):
Siehe Absende-Mail-Adresse
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 7 Abs. 2 UWG stellt es für den Verbraucher eine unzumutbare Belästigung dar, wenn er ohne seine vorherige ausdrückliche Einwilligung Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon erhält. Kontaktiert der Werbetreibende einen Verbraucher ohne dessen Werbeeinverständnis ("Opt-In") stellt dies eine Wettbewerbsverletzung dar. Dies gilt sowohl für den E-Mail- als auch den Telefonkanal.
Ebenso ist es untersagt, dass der Verbraucher aktive Schritte (z.B. einen Web-Link aufrufen, um seine betroffenen Kontaktdaten aus der Verteilerliste zu löschen) ergreifen muss, um künftig von Werbung verschont zu bleiben.
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand meiner E-Mail-Absender-Adresse identifizieren können:
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich den Nachweis zu erbringen, dass ich aktiv und nach geltendem Recht (Opt-In-Verfahren) der Übersendung von Newslettern und/oder anderer Werbe-E-Mails zugestimmt habe.
Eine ein- oder mehrmalige Geschäftsbeziehung aus der Vergangenheit als Anlass zur Ableitung des Rechts auf Newsletterzusendung heranzuziehen ist nicht zulässig.
2. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese e-Mail-Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
3. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
4. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
5. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
6. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
7. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist bis einschliesslich XX.XX.XXXX (zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens).
8. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich unsere e-Mail-Adresse (siehe Absender).
(optional falls keine offensichtliche Kontaktmöglichkeit
9. Das Fehlen der Angaben einer auf elektronischem Wege möglichen Kontaktaufnahme und/oder fehlende Telefonnummer des Versenders und/oder fehlende Abmeldemöglichkeiten aus dem Verteiler in JEDER Zusendung stellt übrigens einen Verstoss gegen §5 TMG dar.
Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ständig erhalte ich von Internet-Händlern unverlangte E-Mail-Werbung. Nur diese Branche hält sich offensichtlich nicht an Recht und Ordnung.
Eine Geschäftsbeziehung ist Vertrauenssache - wer sich nicht an ein Gesetz (UWG) hält, wie handelt der dann wohl bei Widerruf, Garantieabwicklung (BGB) etc...?
Denken Sie also, mit jemandem, der sich bewusst nicht an das Gesetz hält, würde ich Geschäfte machen?
Sollte ich weitere unerbetene Werbeschreiben von Ihnen erhalten, sehe ich mich gezwungen, Ihnen für jedes weitere Schreiben meinen Aufwand mit Euro 30.-- in Rechnung zu stellen und Ihre folgenden Werbeschreiben an den zuständigen Verbraucherschutzbund zu leiten sowie den Landesdatenschutzbeauftragten und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation über Ihre Praktiken zu informieren.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
MyFirstSLK
E-Mail-Werbung in Kundenbeziehungen <http://www.absolit-blog.de/rechtslage/e-mail-werbung-in-kundenbeziehungen.html>
Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen stellt klar: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in Kundenbeziehungen (OLG Thüringen vom 21.4.2010, Aktenzeichen: 2 U 88/10).
Quelle: <http://www.absolit-blog.de/rechtslage/e-mail-werbung-in-kundenbeziehungen.html>
Rechtliche Anforderungen an eine Einwilligung <http://www.absolit-blog.de/rechtslage/rechtliche-anforderungen-an-eine-einwilligung.html>
Das Landgerichts München fordert, dass für die ausdrückliche Einwilligung eine gesonderte Erklärung erforderlich ist. (LG München I vom 9.7.2010 – 21 O 23548/09).
(Quelle: <http://www.absolit-blog.de/rechtslage/rechtliche-anforderungen-an-eine-einwilligung.html>)
---------------------------------
Werbefaxe:
Mein Name
Meine Anschrift
Mein Ort, den Datum
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 7 Abs. 2 UWG stellt es für den Verbraucher und Firmen eine unzumutbare Belästigung dar, wenn diese ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon erhalten.
Kontaktiert der Werbetreibende einen Verbraucher oder eine Firma ohne dessen Werbeeinverständnis ("Opt-In") stellt dies eine Wettbewerbsverletzung dar. Dies gilt sowohl für Fax, den E-Mail- als auch den Telefonkanal.
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
Betroffene Fax-Nummer:
Siehe Absender-Fax-Nummer
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist bis einschliesslich 14.04.2021 (zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens).
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich unsere Fax-Nummer (siehe oben).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ständig erhalte ich von irgendwelchen Händlern unerbetene Werbefaxe.
Nur dieser Branche hält sich offensichtlich nicht jeder an Recht und Ordnung.
Dies lässt für mich einen bezeichnenden Vergleich zu: Onlinehändler, die modernen Nachkommen der Rosstäuscher…
Denken Sie etwa, jemanden, der sich bewusst nicht an die Gesetze hält, würde ich etwas abkaufen?
Sollte ich weitere unerbetene Werbeschreiben von Ihnen erhalten, sehe ich mich gezwungen, Ihnen für jedes weitere Schreiben meinen Aufwand mit Euro 30.- in Rechnung zu stellen und Ihre folgenden Werbeschreiben an den zuständigen Verbraucherschutzbund zu leiten sowie den Landesdatenschutzbeauftragten und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation über Ihre Praktiken zu informieren.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüssen
MyFirstSLK
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Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.05.2021 um 10:08 Uhr  
| Wow Hubert!
Dich könnte ich gelegentlich brauchen ! Was Post anbelangt hält es sich aber mittlerweile echt in Grenzen!
Ich erledige das wesentlich subtiler !
Mit Vermerk Absender verstorben zurück an Absender und in den nächste Kasten geworfen!
Habe ich in Anlehnung an einen Kollegen gemacht. Der wohnt in der Nähe einer Burgerkettenfiliale und durfte sich regelmäßig über deren Müll im Vorgarten und vor dem Haus freuen.
Die Leitung des Betriebes war sehr unfreundlich, er hatte sie aufgefordert mehr Mülleimer aufzustellen und regelmäßig zu leeren, was nicht geschah.
Als Akt der Notwehr sammelte er daraufhin den Müll ein, tütete ihn tlw. einzeln ein, adressiert an die Konzernzentrale mit Hinweis Gebühr zahlt Empfänger und natürlich ohne Absender.
Hat gewirkt!
Anrufe blocke ich mittlerweile via Sperrliste FritzBox. Habe einen speziellen Anrufbeantworter eingerichtet worauf ich die Nummern umleite, siehe
http://www.frankgehtran.de/
Unter dem Punkt warum funktioniert die Hotline nicht mehr kann man den Ansagetext als mp3 downloaden und dann in die Box überbehmen.
Gruß
Frank
--
„Ich werde dieses Jahr an Silvester definitiv nicht schlafen! Nicht um das Neue Jahr zu begrüßen, sondern nur um sicher zu sein, dass sich das Alte wirklich verpisst!“
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.05.2021 um 10:27 Uhr  
| Moin,
MyFirstSLK schrieb:
Werbebriefe per Post muss man m.W. hinnehmen.
ich habe es so verstanden, dass er bei dem werbenden Autohaus kein Kunde ist. Selbstverständlich kann er seine Daten dort umgehend löschen lassen.
Wenn die Daten öffentlich zugänglich sind, kann aber nächste Woche wieder neue adressierte Werbung ins Haus flattern von anderen Unternehmen.
Gruß
Guido
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R172 ///AMG + W213
"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar) | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.05.2021 um 10:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 09.05.2021 um 10:46 Uhr ]
Das habe ich noch bei der Verbraucherzentrale gefunden.
Gruß
Frank
So wehren Sie sich gegen Werbung im Briefkasten
Grundsätzlich ist es immer ratsam, beim Kontakt mit Firmen so wenig persönliche Informationen preiszugeben wie möglich. Nur so können Sie Werbung im Briefkasten effektiv vorbeugen.
Bekommen Sie jedoch bereits Werbung per Post, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Beachten Sie dabei jedoch: Abhängig von der Werbeform, reicht der Hinweis "Keine Werbung" nicht für alle Werbeformen aus.
Persönlich adressierte Werbesendungen
Bekommen Sie persönlich adressierte Werbesendungen, ist das erst einmal in Ordnung. Unternehmen dürfen Ihre Adresse zum Beispiel aus öffentlichen Adressverzeichnissen nehmen.
Die Post ist zudem dazu verpflichtet, adressierte Briefe – und hierunter fallen auch Werbebriefe – zuzustellen. Wollen Sie diese personalisierte Werbung per Post jedoch nicht mehr erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Lassen Sie sich auf die sogenannte Robinson-Liste setzen. Sie werden dann von den derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Das können Sie entweder hier online erledigen oder alternativ den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinson-Liste hier herunterladen und per Post zusenden.
Bei Firmen, die nicht Mitglied des Deutschen Dialogmarketingverbandes e.V. sind, bleibt Ihnen nur ein Weg: die Firma schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, auffordern, zukünftig die Zusendung von Werbematerial zu unterlassen.
Nach Art. 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung muss sich jede Firma an dieses Nutzungsverbot halten, will sie nicht ein Bußgeld riskieren. Die kann die Datenschutzbehörde des Bundeslandes verhängen, in dem die Firma sitzt.
Grundsätzlich können Sie persönlich adressierte Werbesendungen auch dadurch verhindern, dass Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten zum Zweck von Direktwerbung widersprechen.
Das können Sie bei einem Geschäftspartner gleich dann tun, wenn Sie Waren bestellen oder Verträge abschließen. Sie können den Widerspruch aber auch jederzeit nachholen. Für den Widerspruch gegen personalisierte Werbebriefe empfehlen die Verbraucherzentralen folgende Formulierung:
Ich widerspreche der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung (Artikel 21 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung).
Diese Formulierung können Sie etwa auf jedes Bestellformular schreiben oder auch gegenüber öffentlichen Stellen wie Ihrem Einwohnermeldeamt oder dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwenden.
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.05.2021 um 10:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 09.05.2021 um 10:52 Uhr ]
Anrufe blocke ich mittlerweile via Sperrliste FritzBox. Habe einen speziellen Anrufbeantworter eingerichtet worauf ich die Nummern umleite, siehe
Moin Frank (geht ran ),
hast du es so umgesetzt, dass du die abzuwehrenden Nummern im Telefonbuch der FB speicherst und dann "Umleiten für alle Nummern aus dem Telefonbuch" auf den Frank-Anrufbeantworter ausgewählt hast?
Ich habe bisher nur nervige Nummern in der FB geblockt, aber deine Variante finde ich eigentlich netter, um die Anrufer auch etwas zu "unterhalten".
Gruß
Guido
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R172 ///AMG + W213
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.05.2021 um 11:06 Uhr  
| Hallo Guido,
nicht das Telefonbuch sondern jede Nummer individuell unter glaube Rufnummernehandlung, Rufnummer direkt umleiten auf Anrufbeantworter „Frank geht ran“!
Ärgert die Anrufer vermutlich mehr als blocken, kostet Zeit und Geld.
Gruß und schönen Sonntag
Frank
--
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 09.05.2021 um 14:15 Uhr  
| Hi Ihr,
ich habe in meiner FriBo neben dem Telefonbuch von Kunden und Anderen ein weiteres Telefonbuch "Werbeanrufe" angelegt und leite dieses komplett auf einen Fritz-AB um, der nur Bandansage "Keine solche Anrufe erwünscht" abdudelt.
Die anderen Anrufe die im ersten Telefonbuch stehen oder in keinem der Beiden, laufen auf einem zweiten FriBo-AB auf, der die Möglichkeit bietet, eine Nachricht zu hinterlassen.
Neue Spam-Nummern trage ich dann einfach in das Telefonbuch "Werbeanrufe" ein.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Beiträge: 5379
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.05.2021 um 18:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 09.05.2021 um 18:50 Uhr ]
Das ist natürlich die elegantere Lösung Hubert!
Leider kannte ich die zu Anfang nicht so dass ich das andere System angefangen habe.
Wenn ich Zeit habe muss ich das mal umstellen!
Gruß
Frank
--
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Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 12.05.2021 um 01:20 Uhr  
| Einem Spezerl von mir habe ich bei identischer Einrichtung aber die reine Bandansage:
"Sie sind mit der Polizeidienststelle Meckenbeuren verbunden. Leider sind derzeit alle unsere Leitungen belegt. Bitte bleiben Sie in der Leitung, wir werden Ihren Anruf schnellstmöglich entgegennehmen". Gefolgt von einer 180sec dauernden Wartemusik.
eingebaut.
Seltsamerweise hat bei ihm aber noch kein Anrufer wirklich gewartet - die meisten Werbeanrufe enden nach 3-4 sec.
Und ganz seltsam - keiner versucht es ein zweites Mal.
Im Gegensatz zu meinem Anschluss mit "Kein Anruf von dieser Nummer erwünscht". Bei mir versuchen die Idis es oft drei, vier Mal.
Habe nur etwas Hemmungen, ob sowas nicht als Amtsmissbrauch ausgelegt werden kann.
Aber mein Freund meint richtigerweise - den Text hören ja eh nur die in seiner Blacklist.
Wenn die echten Jungs von der Narrenzunft Blau/Weiss Tübingen e.V. anrufen, hören die ja die normale Nachricht vom Blechkasterl, die sagt, dass man eine Nachricht hinterlassen soll
Ach ja, wenn man die Nummern in das Telefonbuch "Werbeanrufe" einträgt, kann man die letzten 2-3 Stellen weglassen und durch einen Asterix "*" ersetzen.
Dann werden alle Anrufe gesperrt, welche mit der eingetragenen Nummernfolge beginnen.
So erspart man sich das getrennte Eintragen von einzelnen Nummern aus Nummernblöcken dieser "Dienstleister"
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
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