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Klatsch und Tratsch » » Thema: GLA oder GLC? Eure Meinungen.... |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 07.05.2021 um 08:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 07.05.2021 um 08:56 Uhr ]
psr-slk schrieb:
dan kläre mich doch mal auf wofür das (F) steht.
DCT ist die international übliche aus dem englischen angewandte Kurzbezeichnung.
Moin,
stimmt, auch bei MB heißen die Getriebe DCT.
"8F-DCT" oder "F-DCT 400" sind konkrete Bezeichnungen für ein bestimmtes Doppelkupplungsgetriebe für eine konkrete Baureihe, das "F-" steht für "Front"(-antrieb).
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W213
"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar) | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 58
User seit 20.01.2021
| Geschrieben am 07.05.2021 um 10:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dida350sl am 07.05.2021 um 10:59 Uhr ]
Servus Gonzo,
ich selbst fahre seit nunmehr über fünf Jahren den GLC 250 d vor Mopf. Mit dem Fahrzeug, Motorisierung, Platzverhältnisse Verbrauch (ca. 7,5 L/100 km) usw. bin ich sehr zufrieden. Hatte bis Dato keine Probleme, Werkstatt nur zum Service und Rückruf besucht.
Für den GLC würde ich mich jeder Zeit wieder entscheiden, für mich die perfekte Motor-Getriebe Kombination. Bietet viele Komfort und ein ansprechendes Desing.
Der GLA gefällt mir auch, bin aber zum vergleich noch keinen gefahren.
Gruß
Dida
--
Wann I an Porsche häd hom woin, häd i ma oan kaffd | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 702
User seit 28.04.2005
| Geschrieben am 07.05.2021 um 13:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Euregiobahner am 07.05.2021 um 13:31 Uhr ]
Hallo Gonzo,
GLA oder GLC. Muss man halt ausprobieren was einem mehr zu sagt. Wie Olli bereits schrieb ist das MBUX in den kompakten natürlich grosses Kino. Habe selber einen B.
Beim GLC würde ich persönlich vom Coupe abraten. Sieht zwar nett aus, aber zu unpraktisch. Was mich jedoch beim GLC gewundert hat, ist dass der Plug-In Hybrid preisgünstiger als der normale 300er ist. Natürlich hat der PHEV noch den alten Benziner mit 211 PS statt 245 Ps an Bord, aber die anschubhilfe vom E-Motor hat was. Und als Bonus noch die Prämie vom Staat in Höhe von 3750 € ist auch nicht schlecht. Natürlich muss euer Fahrprofil zum Fahrzeug passen. Aber eine Überlegung ist es wert finde ich.
Grüsse
Farnz-Josef
P.S. Fußnote aus der MB-Preisliste zum GLC:
0] Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-In-Hybrid Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der „Innovationsprämie“ wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Für neue vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von < 40.000€ beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 9.000€ (Bundesanteil: 6.000€, Herstelleranteil: 3.000€), bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von > 40.000€ bis max. 65.000€ beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 7.500€ (Bundesanteil: 5.000€, Herstelleranteil: 2.500€). Für neue Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis von < 40.000€ beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 6.750€ (Bundesanteil: 4.500€, Herstelleranteil: 2.250€), für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von > 40.000€ bis max. 65.000€ beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 5.625€ (Bundesanteil: 3.750€, Herstelleranteil: 1.875€). Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Der Umweltbonus gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Leasing- und elektronische Gebrauchtfahrzeuge. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (http://www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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| Geschrieben am 13.05.2021 um 16:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 13.05.2021 um 16:15 Uhr ]
Das ist eine hervorragende Idee, denn solche Autos sollte man Probe fahren. Alle Theorie ist hier grau.
Viel Spaß und Gude, Olli.
P.S. je nach dem wie weit sie von dir entfernt sind, kann auch Nord/Ostsee Automobile eine Alternative sein
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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