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Tipps und Technik R171 » » Thema: Neues aus der Anstalt! AKA. Spaß mit TÜV, KBA und ATE
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 Geschrieben am 16.04.2021 um 10:07 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171_2Look am 16.04.2021 um 10:31 Uhr ]

Zunächst: Das folgende dient lediglich der allgemeinen Belustigung, und ich hätte es auch in Klatsch und Tratsch eröffnet, wenn es keinen ernsthaften technischen Hintergrund gäbe.

Die Rennleitung (bzw der Beamte vor Ort) hat es nach einigen Diskussionen auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen, und mich gebeten das mal mit dem TÜV abzusprechen.

Aber fangen wir am Anfang an:
Ich besitze einen 171er, und habe (nur) an der HA die Powerdisc montiert.
Grund dafür: Ein Dokument von ATE das die Zulässigkeit bewirbt bei Fahrzeugen mit mit ABS. Die Bremsscheibe ist da auch schon ne Weile montiert, und auch einmal so vom TÜV abgenommen worden - dank ABE.

Nun war ich vor einigen Wochen mit Freunden (Coronakonform) unterwegs, Autokinos haben in BW geöffnet - wie das in anderen Bundesländern ist kann ich nix zu sagen.

Auf dem Heimweg wurde ich von der Rennleitung angehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle, alles wirklich sehr gesittet. Leider war ich dumm genug dem Herrn Wachtmeister beim durchblättern meines Ordners mit ABEs mit Antworten zur Verfügung zu stehen - ich habe ihn also quasi direkt mit der Nase auf die Bremsscheibe geführt. Was er natürlich auch sofort verwandelt hat, und die an der VA fehlenden Powerdisc bemängelt, da (Zitat aus der ABE: "Verwendung an Achse 2 nur in Verbindung mit einer Bremsscheibe mit Multifunktionsnut „Ate PowerDisc“ an Achse 1 und Fahrzeugen mit ABS." und er das so wertet, dass an Achse 2 einen Powerdisc nur zulässig ist in Verbindung mit einer Powerdisc an Achse 1 UND dem vorhandensein von ABS. Das widerspricht grundsätzlich der Aussage von ATE (Siehe Ausschnitte aus ATE Flyer)

   

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 Geschrieben am 16.04.2021 um 10:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171_2Look am 16.04.2021 um 10:35 Uhr ]

UPDATE: Geht dann doch in einem zweiten Post weiter. Am iPhone lässt sich das nicht ohne weiteres so editieren wie ich mir das vorgestellt habe.

Zurück zum wesentlichen...
Aufgrund des Dokuments aus obigen Post ging die Kontrolle für mich recht entspannt aus. Ich soll das einfach mal mit dem TÜV absprechen, durchsprechen, ggf eintragen lassen, oder eben nachbessern.

Also habe ich mich Montag mit dem TÜV, ATE sowie dem KBA in Verbindung gesetzt, parallel dazu auch mit dem Händler, immerhin entspricht der Artikel nicht der beworbenen Eigenschaft an der Hinterachse zulässig zu sein - mit viel Fantasie könnte das wohl auch ein Gewährleistungfall sein?! Bin kein Jurist, klingt für mich aber sinnvoll.

Die Rückmeldungen waren im besten Fall als witzig zu bezeichnen:

Der TÜV Prüfer bestätigt die Aussage der Polizei, und macht klar: Powerdisc an der HA ohne Powerdisc an der VA ist unzulässig.

ATE beruft sich auf das Dokument aus dem auch der Ausschnitt aus dem letzten Post kommt, und schickt noch eine Tabelle hinterher. Diese habe ich angehängt.

   

Das KBA gibt sich betont unwissend, wie ironisch. Die ausstellende/genehmigende Behörde... Sachen gibt's!

Inzwischen sind die Herren vom TÜV sowie vom ATE technical support im regen austausch, mit gegenseitigen Sticheleien. Ich stehe in CC mit drauf.

Da unterm Strich die Rennleitung, respektive der TÜV (oder wer auch immer die HU dann tatsächlich durchführt) am längeren Hebel sitzen, hat der Händler inzwischen angekündigt die Scheiben gegen gelochte Brembos zu tauschen. Auf Kulanz oder Gewährleistung ist noch offen. Die gelochten Brembos sind zulässig nach ECE (dementsprechend ohne nennenswerte Einschränkungen) und zeigen durch die andere Beschichtung ein besseres Korro Verhalten.

Heute um 14:20 soll noch ein terminierter Rückruf vom KBA folgen. Ich bin gespannt was an der Stelle noch ans Tageslicht kommt.

So. Ich für meinen Teil muss über das ganze Ding wirklich herzlichst lachen und wollte das mit euch teilen. Aber ich muss auch lachen wenn ich mir den Finger einklemme

In diesem Sinne: Einen schönen Freitag.

Ich halte euch auf dem Laufenden, aber vor Montag wird sich da nix tun.


--
Liebe Grüße
Julian

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 16.04.2021 um 18:16 Uhr   
Hallo Julian,

was mich in dem Zusammenhang interessiert: Welche Bremsscheiben sind auf deinem SLK vorne montiert? Glatte Scheiben, oder gelochte Scheiben?


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
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 Geschrieben am 16.04.2021 um 18:21 Uhr   
diese ate-skizze mit den zulässigkeiten ist schon etwas zweideutig.
da wollte es einer 110% machen und bewirkt das gegenteil. aber sollen wohl auch leute erkennen können, die nicht lesen können und nur bilder verstehen.

kommt mir so vor wie die led in der taste für die klimaanlage im 170er, die mit "ec" beschriftet ist und bei aufleuchten eben den "eco" modus, nämlich die AUSgeschaltete klimaanlage anzeigt. klar, bei mizidis geht man davon aus, daß der komfortverwöhnte autofahrer IMMER mit klima fährt und die nur im NOTFALL ausschaltet. fürs gewissen nennen wir das dann eco modus, weils ja sprit gespart wird. und wenn eine lampe wo leuchtet, zeigt sie einen zustand an, der nicht dem normalfall entspricht.

was für ein schwachsinn!! da gehört "AC" drauf mit ner schneeflocke und wenn ich drücke, die luft kalt wird, soll die lampe leuchten. basta. so wie bei tausend anderen autoherstellern auch. aber mizidis muß wieder von hinten durch die brust denken und damit alles verschlimmbessern. ebenso wie der kombinierte blink-scheibenwisch-hebel. völlig unergonomisch tief (fast am knie) und keiner macht sowas mit der doppelbedienung. dafür hat man dann noch einen hebel für den tempomat rausgehauen, dessen aktivität dafür aber auch nicht angezeigt wird. das beste oder niggs!
jaja, man gewöhnt ich dran und das soll wohl für langjährige mercedes fahrer den "heimkommen"-effekt (wie mal in der werbung) unterstützen. ich seh das genau andersrum. ach ja, bei anderen modellen gabs mal diese fuß feststellbremse, wegen der ich mal vor 30 jahren ewig in nem firmenwagen auf der stelle stand und mir nicht erklären konnte, wie das teil zu lösen ist. nein, es lag keine bedienungsanleitung im handschuhfach. auch da dachte ich schon, was sich diese (damals gerade noch) nobelmarke dabei denkt.

so, was ich sagen will, zuviel nachdenken von fach"idioten" führt meist nicht zum ziel.

im falle der ate scheiben wäre eine simple tabelle mit "abs vorhanden, dann darfst du das und das montieren", "kein abs, dann nur das" wohl besser gewesen als das abs mit + und - zu markerien.

--
--------------------------
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 Geschrieben am 16.04.2021 um 20:52 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 16.04.2021 um 23:14 Uhr ]

Ich glaub im 171 war auch dieser Blödsinn mit Lampe an gleich Klima aus und ich wunderte mich anfangs dass es im Auto nicht kalt wurde.


Nun zum Piktogramm der Bremsscheiben.
Ich habe zuerst auch nicht durchgeblickt.
--
Gruß Peter

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User seit 16.02.2018
 Geschrieben am 17.04.2021 um 13:26 Uhr   
Guten Tag zusammen

Ich "arbeite" das mal von oben nach unten ab.



was mich in dem Zusammenhang interessiert: Welche Bremsscheiben sind auf deinem SLK vorne montiert? Glatte Scheiben, oder gelochte Scheiben?



Nicht die Serienscheiben, sondern andere. Sicherlich genauso Grenzwertig, aber eben nicht auffällig, da ich vorne auch den nicht-serienmäßigen aber zur Scheibe passenden Sattel dazu fahre. Die Kombination gabs so nie auf einem SLK. Ich sag ja auch nicht, dass ich frei von Schuld bin...




im falle der ate scheiben wäre eine simple tabelle mit "abs vorhanden, dann darfst du das und das montieren", "kein abs, dann nur das" wohl besser gewesen als das abs mit + und - zu markerien.



Diese Tabelle gibt es doch, die gibt ATE ja auch so raus. Das Schaubild und die Tabelle sind auch auf dem selben Dokument. Vermutlich war das ungeschickt ausgedrückt von mir. In der ersten Mail hat sich der ATE Support explizit auf das Schaubild berufen.

In der zweiten Mail dann auf die Tabelle die im selben Dokument aufgeführt ist.

Allerdings bei beiden malen auf das selbe Dokument mit der selben Katalognummer. Das ist eine einzelne Seite als PDF. Ich würde das Dokument ja in Gänze hochladen, habe dazu aber keine Erlaubnis seitens ATE bekommen, daher bin ich mir nicht sicher ob dieses Dokument nicht der Vertraulichkeitsklausel in der Signatur des ATE-Mitarbeiters unterliegt. Zumal auf dieser PDF auch die Ticketnummer meiner Anfrage vermerkt ist.

Darüber hinaus sitzt am Ende die Rennleitung und der TÜV (wer auch immer die HU durchführt) am längeren Hebel, und ich möchte niemandem mit diesem Dokument eine falsche Sicherheit geben, dass die Scheiben zulässig wären. Inzwischen hat sich auch das KBA dazu geäussert und die Dokumente angefordert. Nach erster (telefonischer) Auskunft teilt das KBA (bzw der zuständige Mitarbeiter dort, ich werde ihn hier allerdings nicht namentlich benennen) die Ansicht des TÜVs und der Polizei.



Ich glaub im 171 war auch dieser Blödsinn mit Lampe an gleich Klima aus und ich wunderte mich anfangs dass es im Auto nicht kalt wurde.



Ich hab das mal exemplarisch rausgepickt... Zur Klimathematik sag ich aus 3 Gründen nicht.
1.) Das hat absolut NICHTS mit der Thematik zu tun.
2.) Lässt sich das nicht vergleichen, denn Tabelle und Piktogramm sind zwar eindeutig, aber widersprechen grundlegend der ABE, und dass ist hier das Thema. Nicht die verständlichkeit des Piktogramms...
3.) Kenne ich über meinen Vater (Führungskraft in der Entwicklung) viele der damaligen Entwickler aus meiner Kindheit persönlich, und möchte da niemanden diskreditieren.



Nun zum Piktogramm der Bremsscheiben.



Wie oben bereits gesagt... Um das Piktogramm als solches gehts ja garnicht. Das Piktogramm, sowie die Tabelle und die schriftliche (ausformulierte) Aussage seitens ATE ("... ist bei ihrem Fahrzeug zulässig da es mit ABS/ESP ausgestattet ist...") kann vollkommen äquivalent gegeneinander ausgetauscht werden. Das war nur eine Auflistung der Mittel mit denen ATE versucht die eigene Aussage zu belegen.

Fakt ist: Quasi jeder Händler verkauft Bremsscheiben als zulässig, die laut Text der ABE (wenn man diesen so auslegt wie die bisher angesprochenen Mitarbeiter der genannten Stellen) nicht zulässig sind, da ATE hier mit dem zitierten Dokument wirbt.

Bisher ist auch noch nicht geklärt, ob vllt auch einfach eine fehlerhafte formulierung in der ABE vorliegt - wäre ja auch möglich. ODER die ABE ist rechtlich korrekt formuliert, und der Sprachgebrauch der Juristen weicht einmal mehr signifikant vom Sprachgebrauch der allgemeinheit ab - wäre nicht das erste mal.

Kurzer Denkanstoß dazu: ATE hat für die Sportpaketbremse (330VA 290HA) auch eine Powerdisc auf dem Markt, die auch eine ABE für den 171er besitzt. Für die VA mit Sportpaket gibt es allerdings keine Powerdisc auf dem Markt. In der ABE für die 290er Powerdisc ist der selbe Passus drin. Ich frage mich, ob diese ABE überhaupt erteilt werden hätte dürfen, wenn von vorn herein klar war, dass sie mangels 330er Powerdisc garnicht nimmernie zulässig sein kann? Auf der iPhone Tastatur gibt es ein nettes Smiley, das die Zunge raushängt, irre grinst und beide Augen in verschieden Richtungen verdeht. Genau DIESES Smiley bräuchte ich hier jetzt

Unterm Strich ist aber klar: Das Fahrzeug steht aufgrund der Aussage der Polizei respektive des TÜV Süd so lange, bis das Gegenteil schriftlich vorliegt. Ist ja gefühlt auch nur der Siebtwagen.

Jetzt ist erstmal Wochenende, da tut sich sowieso nichts. Der TÜV Mitarbeiter ist seit der letzten Mail des ATE Mitarbeiters scheinbar eingeschnappt. Der lustige Schlagabtausch hat aufgehört. Oder beide Seiten haben Feierabend.

Stichwort Wochenende: In diesem Sinne...

--
Liebe Grüße
Julian

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