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| Geschrieben am 26.03.2021 um 23:39 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Blackmirror am 26.03.2021 um 23:42 Uhr ]
Hallo, ich würde gerne meinen SLC AMG 43 mit einer 19 Zoll Felge ausstatten. Dazu benötige ich aber ein Vergleichsgutachten für Felgen der Größe 8,5 × 19 und 9,5 × 19 hat jemand so etwas?
Ohne Vergleichsgutachten bekomme ich meine AMG CLS W218 Felgen leider nicht eingetragen. Diese Felgen haben folgende Abmessungen: 8,5x19 ET34,5 und hinten 9;5x19 ET48 … hier würde ich aber mit 15mm Spurplatten auf ET 33 gehen wollten.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Bisher hatte ich einen SLK 172/250 Und dort hatte ich ohne weiteres diese Felgengröße mit der Bereifung 225 35 oder 235 35 mit hinten 255 30 eingetragen.
Gruß Martin | Antworten
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| Geschrieben am 27.03.2021 um 12:51 Uhr  
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Luk37 schrieb:
Aber er redet von einem 43er ? Ist das alles gleich , glaube nicht ....denn ich hab mich auch mal erkundigt für meinen 19" ......hab zwar welche gefunden , aber eben nicht zugelassen.
--
Stolzer Besitzer ....SLC 43 Red art Edition Obsidianschwarzmetallic....
Ich habe meine auch einzeln abnehmen lassen, es geht alleine um die Traglast, Festigkeitsgutachten und die Freigängigleit der Bremsscheibe und die Diagonalverschränkung. Dabei ist es vollkommen egal bei einer Einzelabnahme ob die für das Fahrzeug zugelassen sind oder nicht.
Wenn der Prüfingenieur sagt das ist so ok und dokumentiert das so, dann ist es so ok! Die ET45 waren bei mir mit den ET 28 in Kombi auch ein NoGo laut ABE.
Leute nur weil da AMG drauf steht, ist der SLK /SLC gleich kein anderes "besonderes" Auto...kommt mal auf den Teppich zurück!
--
Viele Grüsse
Ralf
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| Geschrieben am 27.03.2021 um 17:39 Uhr  
| Hallo,
Ich drücke mir die Daumen, dass Ralf Recht hat und es auch Ingenieure gibt, die ihre Handwerk verstehen und dafür eine Freigabe erstellen. Ich war bei uns im Norden schon beim Tüv und der wollte nichts ohne Vergleichsgutachten machen. Die Situation verstehe ich allerdings nicht, deshalb heißt das ja Einzelabnahme mit einer umfangreichen Prüfung die zwischen 150 und 200 € kostet. Der TÜV Prüfer hat mir schon mal 90 € abgenommen, dafür dass er mir sagen musste, dass er ohne Vergleichsgutachten keine Eintragung machen kann. Fand ich jetzt nicht ganz so fair und jetzt suche ich halt nach einer anderen Lösung… Bei einem anderen kompetenten Prüfer.
Gruß
--
Gruß
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| Geschrieben am 27.03.2021 um 17:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ramius am 27.03.2021 um 18:38 Uhr ]
Moin,
ich meine 129€ für die Einzelabnahme und dann nochmal 58 € bei der Zulassungsstelle für die Eintragung im Fahrzeugschein.
Demnach bin ich bei einer „Rennleitungskontrole“ vorab safe, was zumindest eine Stilllegung vor Ort die Sache erschwert, aber dennoch nicht unmöglich macht.
Merke: Die „ Rennleitung“ kann IMMER stilllegen, der bergründete Verdacht auf Unregelmäßigkeit reicht aus, (!)(!)(!)egal ob eingetragen oder nicht. (!)(!)(!) so viel Freiheit haben die Damen und Herrn.
Sollte dann nach Stilllegung der Gutachter der von der Polizei bestellt wurde, keine Mängel feststellen, also die Rechtmäßigkeit der Eintragung, so kann man gegen die Ordnungsbehörden vorgehen und auf Schadensersatz klagen, welcher einem i.d.R. auch zugesprochen wird.
Hier haftet dann das jeweilige Bundesland für das mögliche Vergehen der Ordnungsbehörde/des Polizisten.
Nutzungsausfall
Ggf Übernachtungskosten und Taxi Kosten
Ggf Lohnausfall
Mietwagen
Anwaltskosten
Rückerstattung der KFZ Steuer für den besagten Zeitraum der Nichtnutzung
Rückerstattung der Versicherungskosten
Büropauschale.
...habe mich da mal vor 3 Jahren schlau gemacht was wäre wenn… 😊
PS:
Bevor ich zur Prüforganisation gefahren bin, alles mehrmals mit dem zuständigen Prüfer der die Einzelabnahme durchführen wird, diskutiert und auf dem Papier durchgesprochen.
Alle Gutachten, und ABE’s vorgelegt bis zum Tag "X"
Einen Termin gemacht, mir diesen Termin schriftlich bestätigen lassen für den Weg von Zuhause zur Prüforganisation, sollte die Rennleitung einen dann anhalten.
Denn Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sind von Zuhause auf dem direkten Weg auf eigener Achse mit dem Fahrzeug zur Prüforganisation erlaubt.
--
Viele Grüsse
Ralf
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| Geschrieben am 27.03.2021 um 19:02 Uhr  
|
Blackmirror schrieb:
Hallo, ich würde gerne meinen SLC AMG 43 mit einer 19 Zoll Felge ausstatten. Dazu benötige ich aber ein Vergleichsgutachten für Felgen der Größe 8,5 × 19 und 9,5 × 19 hat jemand so etwas?
Ohne Vergleichsgutachten bekomme ich meine AMG CLS W218 Felgen leider nicht eingetragen. Diese Felgen haben folgende Abmessungen: 8,5x19 ET34,5 und hinten 9;5x19 ET48 … hier würde ich aber mit 15mm Spurplatten auf ET 33 gehen wollten.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Bisher hatte ich einen SLK 172/250 Und dort hatte ich ohne weiteres diese Felgengröße mit der Bereifung 225 35 oder 235 35 mit hinten 255 30 eingetragen.
Gruß Martin
Hallo Martin,
mein Tipp: fahre zu einer anderen TÜV-Prüfstelle.
Ich fahre einen R171 und habe AMG 19" Schmiedefelgen vom SL 63 AMG montiert.
Vorher habe ich mich natürlich mit dem Prüfingenieur unterhalten. Es hat danach bei der Einzelabnahme und Eintragung keine Probleme gegeben.
--
Gruß Detlef | Antworten
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