| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Rückzahlung BAFA Elektroautoförderung bei Totalschaden |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 437
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 07.03.2021 um 05:32 Uhr  
| Ich habe gerade meinen BAFA Bescheid für die Förderung meines Elektroautos bekommen. Da steht nun folgendes drin (in eigenen Worten): wenn das Fahrzeug nicht 6 Monate bei Kauf und 23 Monate bei Leasing auf den Geförderten zugelassen ist, dann muss man das der BAFA melden und die Förderung wird neu berechnet.
Daher mein Gedankenspiel:
Ich habe ein Leasing. Wenn mir meine ZOE nun in den nächsten Monaten abfackeln würde, dann wäre das Auto ja weg. Sprich ich müsste die BAFA Förderung dann wohl komplett zurückzahlen.
Nehmen wir an das passiert nach 3 Monaten. Bis dahin habe ich 3000 Euro Sonderzahlung und drei Leasingraten bezahlt. Auto ist weg. Versicherung bezahlt zwar, aber wer bekommt das Geld? Zumal ich dann ja auch die 6100 Euro Elektroförderung zurückzahlen müsste. Da wäre ich dann bei fast 10.000 Euro.
Wie wird sowas aufgelöst? Oder denke ich falsch?
Bei Google findet man kaum was zum Thema. Muss aber doch schon öfters passiert sein.
Was meint ihr hier?
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an dapapa Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.03.2021 um 10:42 Uhr  
| das ist für mich ein bisschen wie die Coronaimpfung: will sagen wir haben noch keine Langzeiterfahrungen, gehen jedoch, da wir positiv denken, nicht vom Schlimmsten aus.
HaHaHa ...
Für mich, bin mit 68 schon ein relativ alter Sack, kommt ein Autokauf auf Kredit bzw. Leasing, auch wenn es noch so attraktiv gerechnet wird nicht mehr in Frage.
Ich bezahle cash oder verzichte.
Ein Auto (Wirtschaftsgut) welches mir gehört, MIR, nicht der Bank, nicht einem Leasinggeber kann ich jederzeit verwerten. Ich muss niemanden fragen und mich mit niemandem streiten.
Just my 2 cents
--
Gruss Hartmut
Sommerauto: MB SLK 200 v. 97
Reise-GT: Porsche 944-I v. 83
Rallyebolide: Alfa Romeo Giulia v. 76 (2.0)
Winterschlurre: Hyundai Getz, 1.3 active cool
zbV-Kiste: Alfa 164 super | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 437
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 07.03.2021 um 16:33 Uhr  
| Das Problem ist m.E., dass wir hier eine 3. Partei mit dabei haben. Diese ganzen Leasingdeals bei Elektroautos (aber auch beim Kauf), rechnen sich ja nur mit der BAFA Förderung so schön.
Wenn dort aber festgeschrieben steht, dass die Förderung an die Laufzeit gebunden ist, dann kann das nach Hinten losgehen.
Auch beim Kauf. Ich kauf ein Elektroauto und vergleiche die Preise. Mit der Förderung ist alles super cool. Dann brennt die Kiste oder wird entwendet und auf einmal steht man mit der Rückforderung der BAFA da.
Die Versicherung bezahlt das Auto, aber nicht die Förderung.
Oder ich habe da noch einen Gedankenfehler drin. War mir halt nicht bewusst. Weil mit Förderung ist mein Elektroauto der finanzielle Renner (0 Euro in 2 Jahren). Ohne Förderung eine recht teure Kiste .
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an dapapa Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1113
User seit 01.06.2019
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 437
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 07.03.2021 um 19:59 Uhr  
|
Edelfisch schrieb:
Hallo,
ich sehe das so: Die Vollkasko zahlt den vollen Kaufpreis, den du ja auch bezahlt hast.
Anschließend zahlst du halt die BAFA Förderung zurück- fertig.
Ansonsten würdest du ja 6.000€ Gewinn machen.
Gruß
Thomas
--
Meine Fahrzeuge:
Mercedes SLK 320, BMW 328i Cabrio,
323i touring(beides E36), bald: Seat Mii electric
Hmmm, ich bezahle eine Sonderzahlung an den Händler und monatliche Raten.
Die bekomme ich ja wohl nicht zurück, oder? Bestenfalls einen Teil der Sonderzahlung, sofern diese umgelegt werden.
In der Kalkulation der Raten und Sonderzahlung ist aber die BAFA inkludiert. Damit wirbt ja der Händler, der dadurch die hohen Raten schönrechnet. Ohne BAFA würde man das Leasing zumeist nicht machen, oder auch das Auto ohne Nachlass etc. kaufen.
Dann würde also der Händler in dem Fall alles kriegen und der Käufer/Leasingnehmer bleibt auf den überhöhten, BAFA schön gerechneten Monatsraten sitzen.
--
***** SLK 320 Automatik, EZ 2004, BJ 2002, 16x-tsd KM, Automatik, soweit Original, Mike Sander verschönt , so alles dabei bis auf Bose, sprich Xenon, AMG Sitze, Dachmodul
***** bekennender ohne-Windshot-lass-dir-den-Wind-um-die-Ohren-fegen-Immer-Offen | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an dapapa Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 593
User seit 23.08.2014
| Geschrieben am 07.03.2021 um 20:19 Uhr  
| Hallo,
die Zahlung der Versicherung oder der Leasingvertrag hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Wenn ich mich recht entsinne (müßte nachschauen), habe ich beim Leasingvertrag die Erstattung des Neupreises (=Kaufpreis) falls die Kiste abbrennt oder gestohlen wird oder was auch immer, bis zu einem bestimmten Alter.
D.h. die Leasinggesellschaft bekommt von der Versicherung (Leasingversicherung oder Kaskoversicherung) den vollen Neupreis und ich bekomme die Differenz auf den Neupreis = meine Raten + Anzahlung zurück. Damit dann auch die Förderung, die ich evtl. zurückzahlen muß.
Der Händler bekommt beim Leasing nichts, da er ja von der Leasing beim Kauf bereits den Kaufpreis bekommen hat.
Gruß
Raimund
--
SLK 230 R 170 YELLOWSTONE, Designo + AMG; E 300e S213 hyazinthrot metallic als Alltagskutsche; Der 43 AMG T-Modell als Alltagskutsche in hyazinthrot metallic ist jetzt Geschichte
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an raimund54 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.03.2021 um 11:04 Uhr  
| Denke bei einem unverschuldeten Schaden könnte das ggf. zu Lasten des gegnerischen Haftpflichtversicherers geltend gemacht werden. So würde ich es versuchen. Wie der da aber bei einem reinen Vermögensschaden reagiert ist sicherlich nicht klar zu beantworten.
Bei Kaskoschaden wirst Du voraussichtlich Pech haben. Das wird analog GAP laufen.
Wenn Du googelst wirst Du unter diesem Stichwort und
Kfz-Versicherung jede Menge finden.
Dieses Risiko hat man aber bei Leasing fast immer. Verläuft die Wertentwicklung deutlich schlechter als bei der Kalkulation der Leasingrate unterstellt, trägt fast immer der Leasingnehmer dieses Risiko.
Bei eAutos sehe ich hier ein deutlich höheres Risiko weil es noch zu wenig Erfahrung gibt. Wie läuft da die Wertentwicklung, insbesondere die Lebensdauer der Batterie ist noch eine Unbekannte. Ferner natürlich die Technikentwicklung. Kommen neue Modelle mit 50% mehr Reichweite auf den Markt werden die Gebrauchten deutlich fallen und nirgends wird die Kalkulation stimmen und das Risiko wurde elegant auf den Leasingnehmer abgewälzt, es sei denn es wurden feste Restwerte vereinbart.
Spannendes Thema, wahrscheinlich aber nur durch Juristen zu beantworten.
Kenne die Problematik aus der Kraftwerksseite. Die Kraftwerke bekamen CO2-Zertifikate von Staat. Wenn nun eine Mindestlaufzeit unterschritten wird, z.B. Stillstand nach Schaden, mussten diese zurück gegeben werden. Problem, häufig hatte man diese an der Börse zu Geld gemacht.
Kann mich noch dunkel an die Diskussion erinnern wo ich selbst mit dem Wirtschaftsministerium diskutiert habe da wir in einem Schadenfall versucht hatten diese Kosten geltend zu machen. Leider ohne Erfolg.
Normales Lebensrisiko!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an S - FP 230 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 437
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 13.03.2021 um 12:47 Uhr  
| Ich sehe das jetzt so, dass bei einem Totalschaden aus welchen Gründen auch immer sehr wahrscheinlich das Leasing ohne BAFA gerechnet letztendlich greifen wird (bei mir ein Leasingfaktor von 1,3). Bringt einen nicht um .
Der Leasingfaktor inkl. BAFA liegt bei mir gegen 0.
Wird halt nirgendwo erwähnt. Die Werbung bei e-Auto Leasings kalkuliert halt schön die BAFA mit rein und kaschiert damit einen höchst unrentablen Leasingfaktor ohne BAFA.
Zum Thema Restwert - die meisten KFZ Leasing sind heute ja zum Glück mit festem Restwert gerechnet. Das geht dann zu Lasten der Leasingbank.
Wegen diesem Restwertrisiko habe ich auch geleast (und weil der Deal halt inkl. BAFA bei 0 Euro Leasingkosten war).
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an dapapa Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1160 Mitglieder: 1 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|