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Tipps und Technik R171 » » Thema: LED-Tagfahrlampen anstelle von Nebellampen |
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 07.03.2021 um 17:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 07.03.2021 um 17:53 Uhr ]
Nun, Emmy,
auch wenn Du nicht zum deutschen TÜV musst, solltest Du am Tag mit den Nebellampen fahren, kann es in Deutschland ein Bussgeld kosten, da die Nebellampen keine TFL sind und nicht das Streufeld des Abblendlicht besitzen. Kommen da noch LEds rein, für die es absolut keine Zulassung gibt, wird es es recht ein Bußgeld.
Kurz und Knapp und eindeutig. Osram hat ganz aktuell H7 Leds entwickelt die für das Abblendlicht zugelassen sind, aber bisher nur für getestete und freigegebene Scheinwerfergehäuse bestimmter Automodelle. Beim Einbau muss diese Bescheinigung mitgeführt werden.
Es gibt, und da dies Europäische Zulassungsregeln sind sicher auch in Holland, keine anderen LED Glühlampen zum Nachrüsten, welche eine Zulassung haben.
Alles was da im Internet angeboten wird ist verboten.
LED Lampen, welche ab Autowerk angeboten werden sind Komplettsysteme, welche eine Zulassung erhalten haben.
Ein weiteres Problem mit nicht zulässigen LEDs sind Störmeldung und passen in dei Lampengehäuse rückseitig mit der Abdichtung.
Ich kann Deinen Wunsch nach TFL für den „alten“ 171 sehr gut nachvollziehen. ich wollte selber an meinem 171 TFLs haben. Wir sind im Sommer oft mit dem Cabrio auf Landstraßen unterwegs und kommt man da in bewaldete Gebiete, ist mir selber immer aufgefallen, wie schlecht Autos ohne Licht zu erkennen sind, wenn man so gerade in das Dunklere einfährt.
Was Dein Xenon als Fahrlicht angeht, hast Du wirklich Xenon, sind am 171 noch relativ selten, die sind im Dauerbetrieb nicht anfälliger als Gühbirnen, im Gegenteil, die Leuchtleistung bleibt immer gleich.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 27.06.2020
| Geschrieben am 09.03.2021 um 11:39 Uhr  
|
psr-slk schrieb:
[...] solltest Du am Tag mit den Nebellampen fahren, kann es in Deutschland ein Bussgeld kosten [...]
Nun bin ich aber echt verunsichert: Mein SLK hat das Lichtpaket von Mercedes als Sonderausstattung. Darin enthalten sind diverse Komfortfunktionen wie das automatische Nachleuchten der Hauptscheinwerfer nach Abstellen des Wagens (Coming Home), eine Finde-Funktion (Licht geht an bei Aufschließen des Wagens über die FB) sowie Tagfahrlicht über die Nebelscheinwerfer (!). Nun ist mein Fahrzeug zwar damals direkt nach der Auslieferung in Belgien nach Ägypten exportiert worden, aber lt. Mercedes soll das keinen Unterscheid machen.
Vor drei Monaten ist der Wagen in Deutschland zugelassen worden und hat dafür eine Vollabnahme benötigt. Dabei wäre das mit dem Tagfahrlicht über die Nebelscheinwerfer doch sicherlich aufgefallen, wenn es nicht erlaubt ist. Oder?
P.S.: Im Mercedes-Lichtpaket sind - soweit ich weiß - so ziemlich die gleichen Funktionen drin wie in dem Lichtzusatzmodul, das man über das Dachmodul nachrüsten kann. Wie regeln die das dort mit dem Tagfahrlicht?
--
Mit bestem Gruß
Roede
SLK 280 | EZ 11/2006 | Antworten
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 09.03.2021 um 19:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 09.03.2021 um 19:52 Uhr ]
M. W. gab es für den SLK 171 in keiner Ausstattungsvariante ab Werk TFL, erst Recht nicht in den ersten Baujahren bis zum Facelift 2008, ganz einfach weil diese für PKWs bzw. Baumuster mit erstmaligem in Verkehrbringen vor 2012 nicht vorgeschrieben war. Erst ab Baureihe R172 gab es in den Stoßfängern TFL-Lichtleisten.
Habe dazu die hier verfügbaren Preis- und Ausstattungslisten der letzen Baumuster von 2006 und Anfang 2007 und des R172 von 2011 nachgelesen.
TFL erscheinen beim 171 auch als Option nicht. lediglich ein sogananntes
Innenraum-Lichtpaket bestehend aus
Fußraumbeleuchtung für Fahrer und Beifahrer, Ablagefächer in Mittelkonsole und Rückwand beleuchtet, Leselicht im Innenspiegel (Spot), Ambiente-Beleuchtung für Dom und Fußraum, Sonnenblenden ausziehbar, aufklappbar mit beleuchtetem Spiegel, Ausstiegsleuchten in den Türe
Nix mit TFL.
TFL müssen eine entsprechende Zulassungskennzeichnung haben. In Wiki und auch anderen Quellen kann man nachlesen was erlaubt ist.
Das auch der TÜV mal was überseht, erst Recht mit den diversen Änderungen der letzen Jahre und der viel größeren Modellvielvalt als noch vor 25 Jahren, kann nun mal passieren.
--
Gruß Peter | Antworten
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 | Geschrieben am 09.03.2021 um 19:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frankman01 am 10.03.2021 um 20:42 Uhr ]
psr-slk schrieb:
M. W. gab es für den SLK 171 in keiner Ausstattungsvariante ab Werk TFL, erst Recht nicht in den ersten Baujahren bis zum Facelift 2008, ganz einfach weil diese für PKWs bzw. Baumuster mit erstmaligem in Verkehrbringen vor 2012 nicht vorgeschrieben war. Erst ab Baureihe R172 gab es in den Stoßfängern TFL-Lichtleisten.
TFL müssen eine entsprechende Zulassungskennzeichnung haben. In Wiki und auch anderen Quellen kann man nachlesen was erlaubt ist.
--
Gruß Peter
hier hat Peter absolut Recht, vor dem 172er gab es das nicht. Daher kamen ja einige Dachmodule mit der Funktion, die Nebler als TFL zu schalten.
Fahren wir seit 7 Jahren und seit 5 Jahren mit entsprechenden "weißeren" Leuchtmitteln als TFL und haben noch nie irgendwo Schwierigkeiten gehabt. Dass es nicht "erlaubt" ist, ist mir durchaus bewusst. Aber, ist ein Dachmodul ja auch nicht
--
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"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"
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| Geschrieben am 10.03.2021 um 14:31 Uhr  
|
Frankman01 schrieb:
hier hat Peter absolut Recht, vor dem 172er gab es das nicht. Daher kamen ja einige Dachmodule mit der Funktion, die Nebler als TFL zu schalten.
Dann frage ich mich ernsthaft, was ich da für seltsame Komfort-Lichtfunktionen habe. Ein Dachmodul ist definitiv nicht verbaut; das kommt erst noch. Gab/gibt es denn Lichtmodule ohne Dachsteuerung?
--
Mit bestem Gruß
Roede
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| Geschrieben am 10.03.2021 um 16:23 Uhr  
| tja, es gab nun mal keine Nebler die alleine, ohne Standlicht, Rücklichter leuchten. Daher schau doch mal nach, ob dem so ist.
Erlaubt war immer, wenn auch nicht sinnvoll, bei Nebel mit den Nebelleuchten bei eingeschaltetem Standlicht bzw. der Restbeleuchtung rundum zu fahren.
Sollten die Nebler tatsächlich ohne übrige Beleuchtung mit Motorstart angehen, hat man schon in die Lichtsteuerung eingegriffen, wie auch immer.
--
Gruß Peter | Antworten
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 | Geschrieben am 13.03.2021 um 18:45 Uhr  
|
Frankman01 schrieb:
... Daher kamen ja einige Dachmodule mit der Funktion, die Nebler als TFL zu schalten.
Fahren wir seit 7 Jahren und seit 5 Jahren mit entsprechenden "weißeren" Leuchtmitteln als TFL und haben noch nie irgendwo Schwierigkeiten gehabt. Dass es nicht "erlaubt" ist, ist mir durchaus bewusst. Aber, ist ein Dachmodul ja auch nicht
--
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Hallo Frank,
kannst du mir verraten, welches Dachmodul du verbaut hast und wie deine Erfahrungen damit sind?
Mich nervt bei meinem alten Dachmodul, dass es zu viel Strom im Ruhezustand zieht.
Und außerdem interessiert mich die zusätzliche Tagfahrlicht-Funktion - aber ich möchte die originale Optik beibehalten.
Hast du danach nur die Birnen (welche wurden verbaut?) in den Nebelscheinwerfern gewechselt? Fragen über Fragen.
--
Gruß Detlef | Antworten
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 | Geschrieben am 15.03.2021 um 18:11 Uhr  
| hallo Detlef,
verbaut habe ich das Modul von X-Carstyle. TFL Schaltung somit serienmäßig enthalten.
Zum Stromverbrauch kann ich nicht so viel sagen, da 1) noch nie gemessen und2) wenn ich absehen kann, dass der SLK länger steht (2 Wochen oder länger), hängt er am Ctek.
Als Leuchtmittel habe ich seinerzeit die normalen Leuchtmittel im NSW rausgeworfen und gegen Philips WhiteVision Xenon-Effekt getauscht, wechseln musste ich noch keine, bzw. ist noch keine kaputtgegangen. Umgebaut werden musste da nichts.
--
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User seit 08.01.2015
 | Geschrieben am 23.03.2021 um 10:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Det 59 am 23.03.2021 um 10:38 Uhr ]
Hallo zusammen,
ich werde mir doch kein neues Dachmodul anschaffen um die Nebel-Scheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen.
Die Begründung: Bei meiner ersten Ausfahrt in diesem Jahr bin ich mit Standlicht und eingeschalteten Nebel-Lampen gefahren.
Die kompletten Lampen (bestückt mit 2 x 55 Watt H7 Birnen) werden übrigens sehr heiß!
Für den Dauerbetrieb finde ich das dann nicht so prickelnd.
Nicht dass im Hochsommer die Befestigungen aus Kunststoff schmelzen.
Da fahre ich dann doch lieber nur mit Abblendlicht - besser ist das.
--
Gruß Detlef | Antworten
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