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Tipps und Technik R172 » » Thema: Höhenverstellung Lenkrad defekt |
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... ist OFFLINE
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User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 22.03.2021 um 18:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zebu am 22.03.2021 um 18:04 Uhr ]
Hick Up schrieb:
.........
Hat jemand so etwas schon erlebt?
Momentan hab' ich Blutdruck...
Ideen werden trotzdem gerne angenommen.
.............
Hi Hick,
kann sehr unlustig enden und nicht als Rechsberatung verstehen.
Kann der Händler nachweisen das er vor deiner Stonierung aktiv geworden und ihm Kosten entstanden sind, so kann er diese geltend machen.
Dazu gehört leider auch bestellte Ware die nicht mehr zurückgegeben werden kann.
Wie geschrieben, er muss es nachweisen können, aber könnte sein das es so ist.
Das Teil wäre dann natürlich deins, aber das nützt dir natürlich nichts.
Ist gutes Reden mit der Werkstatt zwecklos?
Weil wenn Anwalt da aufschägt ist mit Reden vorbei.
Viel Glück
Zebu
--
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 22.03.2021 um 20:11 Uhr  
|
Hick Up schrieb:
"Elektronische Bauteile werden nicht zurückgenommen"
Morgen habe ich ein Gespräch mit einem Anwalt hier in der Umgebung.
Deine Werkstatt wollte dir vor allem erst mal etwas verkaufen, was gar nicht defekt war. Normalerweise baut man erst mal die Teile auseinander, sieht dann nach was defekt ist und bestellt dann die Teile und nicht vorher.
Wenn du nichts unterschrieben hast, sehe ich kein Problem auf deiner Seite.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 463
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| Geschrieben am 22.03.2021 um 20:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zebu am 22.03.2021 um 20:43 Uhr ]
Hick Up schrieb:
Von Freitag auf Montag storniert und Montags drauf geliefert.
Da hat doch jemand gepennt.
...........
Hi Hick, genau das ist die Frage?
Hat er vor deiner Stornierung bestellt und konnte er nach deiner Stonierung nicht noch seinerseits stornieren?
Muss er halt nachweisen, aber wenn er das kann, dann Schlecht!
Worauf beruht die Auftragserteilung?
Wer hat gesagt die Lenksäule wäre defekt und muss Neu?
Du, das wäre schlecht!
Händler, das wäre gut, da Lenksäule ja nicht defekt und somit eine Fehldiagnose!
Zebu
--
SLK 300 R172 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 22.03.2021 um 21:10 Uhr  
|
Zebu schrieb:
SLK172 schrieb:
Wenn du nichts unterschrieben hast, sehe ich kein Problem auf deiner Seite.
Den Reparaturauftrag wir er wohl unterschrieben haben, eigentlich normal, oder?
Ich habe den bisher immer erst dann unterschrieben, wenn ich das Fahrzeug abgegeben habe, aber das kann er uns ja selbst noch mal beantworten.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 22.03.2021 um 21:26 Uhr  
| N'abend zusammen,
@Hick, ärgerliche Sache, dieser voreilende "Gehorsam" der Werkstatt.
Zebu schrieb:
SLK172 schrieb:
..............
Wenn du nichts unterschrieben hast, sehe ich kein Problem auf deiner Seite.
...............
Den Reparaturauftrag wir er wohl unterschrieben haben, eigentlich normal, oder?
Zebu
--
SLK 300 R172
Also ich unterschreibe immer erst etwas bei Abgabe des Fahrzeugs.
Das, was ab dem 12.03. gelaufen ist, verstehe ich unter Terminabstimmung mit vorheriger Problembeschreibung.
12.03. Werkstattbesuch und "Diagnose" Lenksäule defekt, daher tauschen
13.03. Abends hier den Thread gestartet bzw. die Frage zur Problematik gestellt
14.03. Bewegungsübung hat den Mangel beseitigt
15.03. Werkstatttermin für den 17.03. storniert
22.03. "Verkaufsversuch" der Lenksäule
Also nach einer Woche fällt den Herrschaften auf, dass eine Lenksäule übrig ist und an den Mann gebracht werden sollte.
Die Frage ist, was nach dem Werkstattbesuch vereinbart wurde, rein anstandshalber auch ohne Unterschrift. Oder man macht eine klare Ansage, dass man sich anderweitig noch mal schlau macht. Dann besteht seitens der Werkstatt auch kein Grund irgendetwas zu bestellen.
--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain
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| Geschrieben am 23.03.2021 um 23:21 Uhr  
| Zuerst mal Danke.
@Zebu:
Der Reparaturauftrag war das Erste, das ich hingehalten bekommen hatte, die sind ja nicht von gestern. An den Wortlaut erinnere ich mich nicht mehr. Ich hatte aber keine Diagnose gestellt. Der Meister aber schon: Elektrik in Ordnung, Verstellung fest. Das war am 10.03. auf die schnelle. Am 12. hatte er den Wagen für den ganzen Tag. Diagnose: Da muß eine neue rein. Termin für 17. vereinbart.
Die hat er wohl gleich bestellt, Aussage Werkstatt: Bis zum 13. hätte ich stornieren können.
@Bernd:
Danke fürs Auflisten, so ist es abgelaufen. Außer dem 10., dem Vorbesuch.
Nur habe ich leider am 12. mein OK zum Austauschen gegeben.
Außer dem ursprünglichen Reparaturauftrag, ohne den kein Freundlicher eine Hand hebt, habe ich nichts unterschrieben (Hoffe ich mal).
Heute hat mich nochmals die Werkstatt angerufen, wann ich denn nun meine Lenksäule bezahle?
Kein Entgegenkommen, obwohl Fehldiagnose und Annahme der Stornierung mit der Überraschung eine Woche später. Habe ich ausdrücklich mit der Dame durchgekaut.
Da hilft nur noch der Anwalt. Die Lenksäule ist "versprochen".
Meine Argumente sind:
-Fehldiagnose, in Foren bekannter Fehler und in 30 sec ohne Werkzeug zu beheben
-Ungefragte Lieferung nach Stornierung 7 Tage später obwohl für 2 Tage vereinbart
-Nicht erwähnter Rücknahmeausschluß
Habt Ihr noch sonst Munition?
--
Zeit hat man nicht, man kann sie sich nur nehmen.
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