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| Geschrieben am 24.02.2021 um 11:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 24.02.2021 um 11:38 Uhr ]
mm-slk schrieb:
Wenn der Wagen regelmäßig beim Service war, würde ich es mal mit einem Kulanzantrag versuchen.
Ich glaube das kann man vergessen denn das wird selbst von einer MB100-Garantie nicht abgedeckt:
Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
[...] Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung, [...]
[...]Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden[...]
Weitere Punkte sind das Alter von 5 Jahren, die Laufleistung und die Tatsache, dass eine Kupplung ein Verschleißteil darstellt - so ungefähr wird auch die Argumentation gegen eine Kullanzgewährung sein. Ohne Hieb- und Stichfeste Nachweise, dass evt. ein Material- oder Konstruktionsfehler vorliegt sehe ich das wenig Chancen.
Dazu kommt dann noch dass das Kostenrisiko recht hoch ist, weil die Arbeiten dazu bei Mercedes zu den Mercedes-Preisen erfolgen müssten, allein die genannten Teile kosten dort mehr als das Doppelte.
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 24.02.2021 um 17:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 24.02.2021 um 17:53 Uhr ]
Es kann sein, dass aus irgendwelchen Gründen die Kupplung nicht mehr 100%ig kraftschlüssig arbeitet oder aber die Torsionsfedern im Schwungrad einen kruden Defekt aufweisen o.ä..
Das lässt sich aber leider erst sagen wenn man's ausbaut und begutachtet. Da liegst du dann - sofern man es vernünftig macht - bei rund 1500 EUR.
Theoretisch könnte auch Luft im Hydrauliksystem sein, das würde aber eher dazu führen, dass du nicht mehr auskuppeln könntest bzw. die Kupplung beim betätigen nicht mehr (korrekt) trennen würde. Das passt nicht zu deiner Fehlerbeschreibung.
--
Gruß
chris_slk
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