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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 13.10.2020 um 17:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 13.10.2020 um 17:56 Uhr ]
Hi,
interessante Idee - aber...
mit einem Aufschnall-Hebelarm, der praktisch im Halbkreis über die Lenksäule auf die rechte Seite führt, wirst eher Deinen Blinker-Hebel abbrechen, als damit umgehen zu können, fürchte ich.
Weil damit ganz andere Hebellängen und Kräfte wirken.
Den Blinkerhebel nach rechts umzusetzen wird m.E. auch nicht funktionieren.
Wenn man temporär nur eine Pfote zum Fahren hat, ist es m.E. eh viel zu gefährlich, Auto zu fahren.
Ich hatte in jungen Jahren mal in meinem jugendlichen Leichtsinn mein Auto einem Freund geliehen, der einen lahmen Flügel hatte und aber behauptete, das würde ihn nicht hindern, Auto fahren zu können.
Damit hat er meinen Kleinen liebevoll um einen Ampelmast gewickelt, weil er das Lenkrad trotz Servo auf einer Kreuzung nicht verdreht gebracht hat.
Das hat zusätzlich zum Totalschaden auch mir einen Strafbefehl eingebracht... Wegen Zulassen des Fahrens.
Also ich würde mich eher fahren lassen (oder Urlaub machen), als mich und andere zu gefährden, nur, weil ich einen Gips am Arm habe.
EDIT:Typo
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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| Geschrieben am 13.10.2020 um 18:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von enrgy am 13.10.2020 um 18:13 Uhr ]
wer blinkt denn heute noch? also bitte...
ps: ich les grad, slc - hat der keine sprachsteuerung?
"ey mizidis, blink links, aber nur einmal! öfter blinken könnte als schwäche ausgelegt werden!"
"ja meista!"
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 13.10.2020 um 19:07 Uhr  
| Immerhin fahren ja auch einarmige Auto.
Hab einen Freund der nur noch den rechten Arm nutzen kann.
Deshalb ist sein Fahrzeug umgebaut worden und eine dazu berechtigte Fahrschule hat geprüft ob er damit normal fahren kann.
Freigabe vom Arzt bzw Amtsarzt mußte er auch haben.
Ohne hätte es Probleme gegeben.
Selbst der Lenkknauf muß abgenommen und eingetragen sein.
Wußte bis dahin nicht mal das der verboten ist.
Die Polizei juckt das eigendlich weniger als es für die Versicherung wichtig ist.
Dazu muß man nicht mal schuldig an einem Unfall sein.
Das Argument man hätte ja vieleicht noch ausweichen können reicht schon.
Ich bin allerdings auch so gefahren bzw mit verletzter verbundener Hand.
Hab mit rechts bgeblinkt und dabei das Lenkrad mit den Oberschenkeln eingeklemmt.
Aber das Risiko sollte einem bewußt sein.
Ich bin übrigends nur vom Krankenhaus nachts um 3 nach Haus gefahren. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 13.10.2020 um 20:00 Uhr  
| Hi Glatze,
deshalb schrieb ich auch "...Wenn man temporär nur eine Pfote zum Fahren hat..."
Da dürfte man aufgrund lang eingeübter und tief sitzender Routine-Abläufe viel mehr Probleme haben, als jemand, der extra darauf geschult wird.
Stelle ich mir zumindest vor.
Ich würde nie mit nur einer Hand Auto fahren, ohne die andere benutzen zu können.
Gerade in abrupt auftretenden Situationen sagt einem das Gehirn, was zu tun ist - das aber aus Hardwaresicht dann nicht möglich ist. Und bevor man sich neu sortiert hat, braucht man dann ein neues Auto.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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| Geschrieben am 14.10.2020 um 09:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 14.10.2020 um 09:35 Uhr ]
Die Rechtslage ist eindeutig. Ein Fahrzeugführer muss zu jeder Zeit sein Fahrzeug sicher führen können. Liegen körperliche Einschränkungen vor, die das sichere Führen beinträchtigen darf das Fahrzeug nicht geführt werden.
Ein temporärer Gipsarm und somit einarmiges führen ist klar eine Solche.
Gleichwohl gibt es diverse körperlich behinderte Menschen bis hin zur Querschnittslähmung die entsprechend umgebaute Autos führen dürfen.
Dazu sind aber Eignungsuntersuchungen, ggf. erneute Fahrschulbesuche und Prüfung, sowie der nicht preiswerte Umbau des Autos erforderlich.
Bei einem voll verheilenden Armbruch mit nur temporärer vielleicht 4-6 Wochen Einschränkung ist der zeitweise Verzicht auf das selber Fahren der einzige kostenmäßig vertretbare Weg.
Übrigens, ausgerechnet unser Sportlehrer während meiner Realschulzeit in den 1960ern war Kriegsversehrter mit nur einem Arm.
Der fuhr einen Opel Kapitän mit der bekannten Kugel am Lenkrad, die ein einarmiges Kurbeln erlaubt. Gelegentlich sah man die Kugel auch in Linienbussen und LKWs. Durch die heutigen Servounterstützungen mit wenigen Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag aber auch hier verschwunden.
Wie schon von Glatze 11 beschrieben. Diese Kugel anzubauen ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erlaubt.
--
Gruß Peter | Antworten
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