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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Osram Night Breaker LED
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   motorburner

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 Geschrieben am 23.01.2023 um 11:07 Uhr   
Und wozu? Wenn es vorher passte sollte es auch jetzt passen da die LED Chips an der gleichen Stelle wie die Glühwendel sitzen, sonst gäbe es auch keine Bauartgenehmigung.
Auf Bild 5 kann man doch super sehen dass es eine klare Hell-Dunkelgrenze gibt und dass der Scheinwerfer auch auf der gleichen Höhe steht wie der linke.
Vorrausgesetzt natürlich das Garagentor und der Boden sind in Waage.

--
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   Fuzy 7777

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 Geschrieben am 23.01.2023 um 13:11 Uhr   
Danke du hast mir die Antwort vorweg genommen..Ich habe ja geschrieben das die Scheinwerfer eingestellt wurden. Also nach dem Garagenbild.
Schöne Woche noch.
Gruß Fuzy

--
http://www.fuzydesign.de

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 Geschrieben am 23.01.2023 um 15:23 Uhr   


motorburner schrieb:
Wenn es vorher passte sollte es auch jetzt passen da die LED Chips an der gleichen Stelle wie die Glühwendel sitzen, sonst gäbe es auch keine Bauartgenehmigung.


Also soweit ich das sehen kann gibt es seitens Philips *keine* Freigabe / Genehmigung für den Einsatz in einem R172-Scheinwerfer und die Freigaben / Genehmigungen sind i.d.R. spezifisch für einen bestimmten Scheinwerfer und dessen Konstruktion.
Man kann davon ausgehen (ich weiß es nicht mit Bestimmtheit), dass ein Scheinwerfer auf das Leuchtmittel und dessen Lichtgüte ausgelegt ist und bei einem anderen, nicht freigegebenen (und damit höchstwahrscheinlich auch nicht getestetem) Leuchtmittel ist nicht unbedingt sichergestellt, dass die gleiche Lichtgüte erreicht wird.

Aber war ja nur ein Vorschlag um definitiv auszuschließen, dass andere Verkehrsteilnehmer (und dazu zählen z.B. auch Radfahrer und Fußgänger rechts neben dem Fahrbahnrand) möglicherweise geblendet werden. Nicht ohne Grund gibt es Scheinwerferprüfgeräte und -plätze.
Wenn ich schon mit nicht zugelassenem Zeug in der Gegend rumfahre, dann würde *ich* zumindest alles mögliche tun um *sicherzustellen*, dass ich niemanden gefährde - nur meine Meinung.

--
Gruß
chris_slk

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   motorburner

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 Geschrieben am 23.01.2023 um 21:09 Uhr   
Nunja wie gesagt die LED und die Glühwendel is an der gleichen Stelle und die LED sind bei den hochwertigen Leuchtmitteln auch sehr klein. Projektionsschenwerfer sind zu dem ohnehin deutlich unempfindlicher was leichte Abweichungen angeht. So kann es sein dass man bei einer schief eingebauten Lampe dennoch ein sauberes Lichtbild aber keine Lichtausbeute hat.

Streuen entsteht meist durch zu breite billige LED Chips und prinzipiell sind hier auch Freiflächenscheinwerfer anfälliger.
An einem normalen Lichteinstellgerät kann man das Streulicht nicht messen es wird im oben genannten Bild ein super Lichtbild sein.
Da man das eben es nicht einfach messen kann wird man auch diese genehmigten Leuchtmittel nicht einfach per 21er Abnnahme eingetragen bekommen falls das Fahrzeug nicht in der Liste steht. Ebenso geht es um Ausfallerkennung und Bauraum. Dass der Wagen nicht drin steht heisst ja nicht dass es nicht evtl noch kommt.

Dass es nicht zulässig ist keine Frage. Ich finde es aber immerhin gut dass man sich Gedanken um das Lichtbild macht. Für mich sieht es wie gesagt super aus. Ich behaupte auch einfach mal dass mindestens 50% der umherfahrenden 170er mehr blenden weil sie durch matte oder benso unerlaubt polierte und lackierte Streuscheiben mehr Streulicht abgeben.

Aber gut es wird immer zwei Seiten geben wobei ich prinzipiell ja auch eher dagegen bin.

--
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 Geschrieben am 24.01.2023 um 11:02 Uhr   
Was die meisten nicht im Hinterkopf haben ist das rechtliche.
Erlöschen der Betriebsanleitung klingt ja harmlos.
Aber was eine Versicherung daraus machen kann.................
Selbst wenn der Grund nichts mit dem Unfall zu tun hat..........
Selbst dann kann man sich zumindest auf Jahrelange Gerichtsstreitigkeiten einstellen.
Ich bin bestimmt kein Engel aber sowas hab ich im eigenen Umfeld schon erlebt.
Da grübelt man schon mal mehr drüber nach statt lapidar-mir passiert sowas nicht zu denken.

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 Geschrieben am 24.01.2023 um 22:44 Uhr   
Naja ich habe sowas schon im Kopf, aber nicht mehr um diese Uhrzeit .

Es müsste dann halt auch noch die Frage geklärt werden ob das ganze Unfalllursächlich war oder ihn mit herbeigeführt hat. Das sind dann die langen Gerichtswege von denen du sprichst.
Sagt das Unfallopfer er wurde geblendet und er hat daher das Lenkrad rumgerissen ist es um, ganz egal wie gut das Lichtbild ist. Dann wird es sehr eng.



--
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 Geschrieben am 24.01.2023 um 23:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 24.01.2023 um 23:58 Uhr ]

nun, es ist jetzt doch wieder ein wenig Grundsatzdiskussion.
Ein Auto ohne Betriebserlaubnis ist für den Straßenverkehr nicht für die Haftpflicht versicherungsfähig, blöd aber basta.
Erlischt die Betriebserlaubnis durch nicht zugelassene Bauteile, ist das, wie halt schon beschrieben, nicht versicherungsfähig, egal warum und hier dann nachträgliche Täuschung der Versicherungsvorgaben durch den Versicherungsnehmer.
i. d. R. wird die Haftpflicht zahlen müssen, da diese vorhanden war. Der Versicherungsnehmer wird aber in Regress genommen. Er hat Glück bei hohen Schäden, da auch hier i.d. R. der Regress nicht die Gesamtschadenssumme beträgt wenn dieser über 10.000 € liegt.
Nicht zu vergessen, das ist jetzt nur die Haftpflicht, die Vollkasko ist eh weg, sofern abgeschlossen.
Hinzu dann noch die juristische Seite mit Strafbefehl zu „Führen eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis“.
Ist es das Wert? Nehmt doch die Halogen+, die bringen schon ne Menge, habe sie selber im 171 einige Jahre gefahren oder wartet bis die Freigabe für die Led H7 zum SLK kommt.
Woran ich aber, ob der Kosten nicht mehr glaube. Es gibt schon anteilig zu viele SLKs mit Xenon oder LED ab Werk und das Auto ist als 172 bei Weiten nicht mehr so häufig verkauft worden wie die Vorgänger.

--
Gruß Peter

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 Geschrieben am 25.01.2023 um 05:15 Uhr   


motorburner schrieb:
Nunja wie gesagt die LED und die Glühwendel is an der gleichen Stelle und die LED sind bei den hochwertigen Leuchtmitteln auch sehr klein.



das ist alles gut und schön, sagt aber rein garnichts aus.
Genau genommen strahlen die LED Lampen komplett anders ald Standard H7 Lampen. Standard H7 Leuchtmittel strahlen in jeden Richtung gleichmäßig ab, während die Osram LED nur zu 2 Seiten abstrahlen (mit einem starken Streueffekt. Die LEDs sitzen nicht umlaufend verbaut, sondern sind gegenüberliegend. Sieht man aber gut auf Bildern und somit muss halt für jeden Scheinwerfer geprüft werden, wie das Lichtbild wirklich ausschaut)

Da ich mir für den 170er auch die Nightbreaker LED geholt habe und diese verbauen werde, mal kurz meine Feststellungen aus bisherigen Nachrüstungen:

Wenn man die Osram 1 zu 1 gegen H7 Glühlampen ersetzt, ist die Lichtausbeute, wie zu erwarten, besser. Dennoch ist das Blendverhalten von Fahrzeug zu Fahrzeug stark unterschiedlich.
Beim Viano 639 (erste Serie und einzige ohne Zulassung) ist das Lichtbild hervorragend, aber wenn man entgegenkommt im ersten Moment ein wenig unangenehm (gerade wenn man dem Fahrzeug von leicht rechts entgegen kommt, wie beispielsweise vor Linkskurven)

zum 170er kann ich noch nichts sagen, wird aber auf jeden Fall getestet und kommt zu 100% ins Fernlicht rein. Da gelten glücklicherweise keine Blend- und Streuvorschriften. Iat ja auch egal ob Halogen, Xenon oder LED als Fernlicht blenden würde.



--
jeder braucht ein Sixpack......Meins schlummert unter der Motorhaube

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 Geschrieben am 25.01.2023 um 22:46 Uhr   
Ja das ist schon klar dass sie anders abstrahlen. Je kleiner die LEDs sind umso besser sitzen sie jedoch im Brennpunkt und somit ist auch das Lichtbild besser.
Das ist zumindest die Erfahrung die ich gemacht habe und ich habe bereits einige LED Leuchtmittel und dessen Lichtbilder im Lichteinstellgerät gesehen.

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   lennon



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 Geschrieben am 16.03.2023 um 19:20 Uhr   
Servus,

Alternative?

https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/bosch-plus-200-gigalight-halogen-h7-h4-200-prozent-mehr-zugelassen

... aber die Lebensdauer scheint überschaubar ...

sG, Andy

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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
Buffalo Bill (1846-1917), eigentl. William Frederick Cody
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http://www.huk.de/vm/andreas.krimm

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