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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Osram Night Breaker LED |
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 232
User seit 07.01.2016
| Geschrieben am 20.01.2023 um 13:49 Uhr  
| Nur zur Info. Die Scheinwerfer sind nach Einbau noch eingestellt worden. Die blenden mit Sicherheit nicht mehr als all die " neuen" Scheinwerfer die rumfahren.Die verbauten Led s sind ja nicht illegal sondern haben ABE. Unsere deutschen Vorschriften verlangen hier halt eine Abnahme von jedem Fahrzeugtyp extra. Ist ja eine lohnende Einnahmequelle. Mittlerweile haben sich unsere Augen an das weiße Licht gewöhnt..
Jeder normale Scheinwerfer der nicht 2 mal im Jahr zum Service kommt blendet besser. Wenn ich sehe was unsere Trucker mittlerweile legal anbauen dürfen da schauen wir mit unseren mickrigen Scheinwerfer hübsch alt aus.
Schöne Grüße
Fuzy
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 20.01.2023 um 16:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 20.01.2023 um 16:31 Uhr ]
Nun, es ist nun mal so, dass die Scheinwerfer als designspezisches Bauteil eine ABE und Baumusterfreigabe mit der Entwicklung des Autos bekommen und den Leuchtmitteln, also z. B. H4, H7, H1, oder XenonBrenner mit denen sie zur Freigabe vorgestellt werden. Für die seit nun ein paar Jahren erhältlichen LED Syteme gab es bis zur Entwicklung der Osram H4/H7 Leds nur Komplettscheinwerfer. Das man für die neuen LEDs für „alte“ Scheinwerfer nun komplett neue Freigaben benötigt für jedes Fahrzeug, mag einen verwundern, liegt aber nun am sogenannten Abstrahlverhalten der Leds, die nun nicht mal symetrisch ist wie eine Glühwendel. Sei s drum. Beim TÜV könnten Deine LEDs auffallen und dann gibt es keine Plakette.
Das Argument
„Wenn ich sehe was unsere Trucker mittlerweile legal anbauen dürfen da schauen wir mit unseren mickrigen Scheinwerfer hübsch alt aus“ …ist aber schlicht Unsinn, denn legal ist auch nur das, was MAN, MB, Volvo und wie sie alle heißen nach StVzO anbauen. Die Vorschriften kann man im Netz finden. Was oft zusätzlich angebaut wird, ist halt nicht legal, vom leuchtenden Mercedesstern über Lichterketten bis, ist tatsächlich so, dem leuchtenden Mini-Weihnachtbaum hinter der Scheibe. Nur, sollten die in BAG Kontrollen, seltener Nachts, geprüft werden, schaut die Polizei und BAG auf gefährlicher Dinge, wie Ladung, Reifen, Bremsanlage. Ne Mängelkarte für Christbaumbeleuchtung an der Front, dann noch bei ausländischen LKWs, wird da, weil wirkungslos, wohl ausbleiben.
und noch was…. Die Osram H7/H4 Leds habe keine ABE gleich „Allgemeine Betriebserlaubnis sonder „nur“ eine ABG
Ein kleiner aber wichtiger Unterschied
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 20.01.2023 um 17:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 20.01.2023 um 18:02 Uhr ]
Claus, deswegen auch keine Vorwürfe von wegen „Du, Du, Du“, jedoch halt Hinweis zu seinerseits unsinnigen Aussagen von wegen was an LKWs erlaubt ist oder ABE. Er macht halt was er für richtig hält, aber falsche Informationen, die Andere für ggf. richtig einstufen, auf diese kann man hinweisen.
Übrigens war dann mein erster Satz
… dass die Scheinwerfer als designspezisches Bauteil eine ABE und Baumusterfreigabe haben..
ebenso falsch, denn auch hier gilt wie ich später dann nach Recherche schrieb …eine ABG …nicht ABE.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
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User seit 07.01.2016
| Geschrieben am 21.01.2023 um 12:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Fuzy 7777 am 21.01.2023 um 14:53 Uhr ]
Servus miteinander.
Ich könnt mich heute noch in den Arsch beißen weil ich beim bestellen von " Paulchen " nicht noch das " Fahrwerk" das Handling package und eben die LED Scheinwerfer bestellt habe. Aber es ist halt damals irgendwann nicht mehr gegangen die Bestellung zu ändern. Wie ich jetzt dann das verfolgt hab im Vorum hab ich halt entschieden mir einfach die Philipps zu bestellen weil die Osram rießengroß waren. Es war mir schon klar das es nach dem deutschen Gesetz nicht erlaubt war. Aber ich hab in meinem Leben bisher nicht immer nach dem deutschen Gesetz Motorrad und Autos bewegt. Es muss halt jeder selbst entscheiden was er macht. Ich habe mit Sicherheit keinen damit gefährdet außer mich selbst. Mir ist es einfach nur darum gegangen das die" Klopper" rein passen in den Scheinwerfer.
Ich werd jetzt dann noch schauen ob ich die H 7 Birnen aus den Fernscheinwerfer raus bringe. Hier ist die Realität von der Bedienungsanleitung noch Welten entfernt. Aber ich hab ja Zeit . Schönes Wochenende noch
Gruß Fuzy
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User seit 09.10.2016
| Geschrieben am 22.01.2023 um 16:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von enrgy am 22.01.2023 um 16:29 Uhr ]
wenn man sichergehen will, ob die nicht zugelassenen, aber nach bestem wissen und gewissen eingestellten scheinwerfer nun blenden oder nicht, sollte man einfach den selbsttest machen und sein auto nem kumpel oder frau geben und dann nachts dem wagen entgegen fahren.
dann kann man beurteilen, ob das störend wirkt, völlig i.o. ist oder überhaupt nicht geht.
ich habe bei dunkelheit auf der autobahn auch schon fahrzeuge überholt, wo ich von hinten kommend dachte, was ein @rsch, der hat mal wieder nur standlicht an. nachdem der wagen dann im rückspiegel auftauchte, dachte ich, wtf, der hat fernlicht eingeschaltet.
waren wohl irgendwelche chinaböller, die zwar unglaublich hell waren, aber nur in alle richtungen gestreut haben, und nicht die fahrbahn vor dem wagen ausleuchteten. sowas kommt einem auch machmal entgegen, die erkennt man schon am blau-weißen farbton. sind auch meist ältere karren, deren besitzer sich dadurch eine verbesserung/aufwertung versprechen, aber genau das gegenteil erreichen.
nicht, daß ich das im vorliegenden fall vermute, aber sowas sind halt die negativbeispiele.
also fuzzy, mach einfach den selbsttest und entscheide dann, ob man das anderen verkehrsteilnehmern zumuten kann oder nicht.
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 232
User seit 07.01.2016
| Geschrieben am 22.01.2023 um 18:46 Uhr  
| Danke enrgy für den Tipp. Hab ich aber schon gemacht.
Meiner Meinung nach alles im grünen Bereich..Der einzige Unterschied ist das der rechte Fahrbahn Bereich besser ausgeleuchtet wird. Was ja nicht unbedingt von Nachteil sein sollte. In Punkto Blendung von hinten hab ich meine Heckscheibe und die Dreiecks Fenster meiner letzten Slk/Slc foliert. Natürlich zugelassene Folie. Anscheinend ist ein AMG Heck für diverse Zeitgenossen Herausforderung zum auffahren das ich die Scheinwerfer Format füllend im Rückspiegel hab.
Gruß Fuzy
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 22.01.2023 um 21:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 22.01.2023 um 22:53 Uhr ]
Auch wenn dies nichts mehr mit den LEDs zu tun hat.
Ich fahre ja nun selber den SLC und zu Deinem Eindruck, den ich vom Empfinden bestätige.
Fuzy 7777 schrieb:
Anscheinend ist ein AMG Heck für diverse Zeitgenossen Herausforderung zum auffahren das ich die Scheinwerfer Format füllend im Rückspiegel hab.
Nicht nur bei Nachtfahrten, was bei mir, wo das Auto als reines Sommerauto genutzt, seltener passiert, auch am Tag hat man den Eindruck dass Nachfolgende eher im Nacken hängen.
Der Eindruck entsteht aber, weil man im SLK/C selber tiefer sitzt als in Limousinen und im Weiteren auch selber näher am Fahrzeugende und vor allem der Heckscheibe. Es fehlt der „Leerraum“ und Abstand zur Heckscheibe, den man in PKWs mit hinteren Sitzplätzen hat. Nachts hat man durch die tiefere Sitzposition dann halt auch eher die Blendung, selbst von Abblendlicht, speziell bei den aktuellen vielen Vans, deren Front und Scheinwerfer höher gebaut sind.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3750
User seit 31.08.2014
| Geschrieben am 22.01.2023 um 21:30 Uhr  
| Fahr' doch einfach zur Werkstatt deines Vertrauens und lass' die Einstellung überprüfen wenn du's wirklich wissen möchtest - kostet manchmal einen kleinen Obolus (ggf. in die Kaffeekasse), ist manchmal auch kostenlos.
Wäre sicher auch interessant "für die Allgemeinheit" wie sich der Lichtkegel auf dem Scheinwerferprüfgerät darstellt.
--
Gruß
chris_slk
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