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| Geschrieben am 15.08.2022 um 00:00 Uhr  
| Ich hätte auch liebend gerne die Dinger in meinem R172 aber in die kleinen Scheinwerfergehäuse werden die nicht ohne große Umkonstruktion reinpassen. Mein Bauch sagt mir, daß das nicht passieren wird
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SLK55 R172 CarbonLOOK-Edition/Polarweiß
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| Geschrieben am 15.08.2022 um 17:21 Uhr  
| hat man jemals franzosen oder holländer an den bäumen hängen sehen, die hier mit gelben lampen unterwegs waren?
lediglich die engländer müssen sich einen schwarzen keil auf die streuscheibe kleben, weil deren licht sonst direkt in den gegenverkehr zielt.
meine unmaßgebliche meinung: solange die leuchtmittel im zulassungsland des kfz geprüft und erlaubt sind, passiert mir auch im ausland nix, auch wenn es da noch keine zulassung gibt.
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| Geschrieben am 16.08.2022 um 08:54 Uhr  
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enrgy schrieb:
hat man jemals franzosen oder holländer an den bäumen hängen sehen, die hier mit gelben lampen unterwegs waren?
l
Moin!
Früher^^, in den 60ern, waren in D gelbe Nebler und Hauptscheinwerfer erlaubt, bzw. wurden so ausgeliefert. Ich glaube nicht, daß sich das geändert hat - zumindest nicht für zeitgenössische Fahrzeuge.
Ciao Uwe
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| Geschrieben am 16.08.2022 um 17:14 Uhr  
| Auch wenns gerade etwas OT ist, aber gelbe Hauptscheinwerfer waren auch in den 80ern nicht erlaubt, da spreche ich aus Erfahrung
Gelbe Nebelscheinwerfer waren dagegen bereits in den 80ern zulässig und sind es auch heute noch.
Gude, Olli.
--
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| Geschrieben am 17.08.2022 um 21:24 Uhr  
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umac schrieb:
In D sind ja die LEDs für einige MB-Fahrzeuge zulässig.
Wie ist das eigentlich, wenn man damit nach Frankreich fährt?
Es gelten i.d.R. immer die Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen des Landes in welchem das Fahrzeug zugelassen wurde. Dazu gibt es afaik auch entsprechende internationale Vereinbarungen.
Es ist möglich, dass es dort bestimmte "Ausnahmen" gibt wenn es um die Verkehrssicherheit geht, da bin ich mir nicht ganz sicher.
Fakt ist jedoch, dass z.B. die deutsche Polizei einem ausländischem Fahrzeug (ganz besonder einem aus dem EU-Ausland) nicht die Weiterfahrt untersagen kann nur weil z.B. die Rad- Reifenkombi in D nicht zulässig wäre, das Fahrzeug eine Lautstärke von (beispielhaften) 130 dB(A) hat oder Leuchtmittel ohne E-Prüfzeichen verbaut sind.
D.h. es ist z.B. auch problemlos möglich mit einem US-Fahrzeug durch Deutschland zu fahren welche nur über Kennzeichen am Heck verfügt. Das muss die deutsche Polizei tolerieren (das man bei so was aber die "Anhalt-Garantie" hat dürfte klar sein...).
Das gilt zumindest solange, sofern sich das Fahrzeug nicht länger als 90 Tage ununterbrochen im deutschen Straßenverkehr aufhält - bei mehr als 90 Tagen müsste es technisch gesehen auch in D zugelassen werden.
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 21.08.2022 um 18:00 Uhr  
| meiner Kenntnis nach, sind leicht abzuändernde Dinge anzupassen. Sprich wenn das Fahrzeug ein Rechtslenker wäre und man die Scheinwerfer umstellen kann, muss dies zwingend getan werden.
Beliebt ist im Ausland auch Tönungsfolie auf den vorderen Scheiben. Diese sind bei uns verboten und auch der aus dem Nachbarland müsste diese dann vor Ort entfernen. Selbst schon gesehen
Daher wäre ich wirklich vorsichtig wie es mit LED Leuchtmitteln aussieht, wenn entsprechende Halogenlampen hinein gehören
--
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