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Tipps und Technik R172 » » Thema: Warum man/frau KEINE DACHMODULE verbauen sollte ... |
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 01.10.2020 um 16:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 01.10.2020 um 16:48 Uhr ]
Hallo Kapitän und die anderen Foristen.
Zur Haftpflicht:
Die Haftpflicht zahlt an den Geschädigten bis zur vom VN „gebuchten“ Versicherungssumme immer, der soll ja nicht im Regen stehen, dazu heißt es ja Haftpflicht und dies wurde von mir nicht bestritten. Nur kann der VN in Regress genommen werden zu Fehlverhalten wie genannt oder auch falschen Angaben zum Fahrzeug oder nicht zugelassenen Fahrzeugen, da dies im Grunde Versicherungsbetrug ist bezogen auf die zu zahlenden Prämien.
Zum Dachmodul: Dies war beim 171 nie erlaubt und ist es auch beim 172 nicht, obwohl dieser das Öffnen bei Schrittgeschwindigkkeit ab „Werk“ ja drin hat, da hier das Öffnen auch bei höheren Geschwindigkeiten bis 50 funktioniert.
Grund ist, dass der Heckdeckel hochklappt und so das Kennzeichen vorübergehend nicht sichtbar ist. Und das erlaubt der Gesetzgeber nicht.
Argumente, wie Dreck oder Schnee im Winter jetzt nicht als Ausrede bringen, denn auch da ist der Fahrer verpflichtet die Lesbarkeit zu jeder Zeit zu gewährleisten.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 566
User seit 29.06.2009
| Geschrieben am 01.10.2020 um 17:28 Uhr  
|
psr-slk schrieb:
Hallo Kapitän und die anderen Foristen.
Zur Haftpflicht:
Die Haftpflicht zahlt an den Geschädigten bis zur vom VN „gebuchten“ Versicherungssumme immer, der soll ja nicht im Regen stehen, dazu heißt es ja Haftpflicht und dies wurde von mir nicht bestritten. Nur kann der VN in Regress genommen werden zu Fehlverhalten wie genannt oder auch falschen Angaben zum Fahrzeug oder nicht zugelassenen Fahrzeugen, da dies im Grunde Versicherungsbetrug ist bezogen auf die zu zahlenden Prämien.
Hallo, Peter,
das, was Du mit Versicherungssumme bezeichnest, heißt korrekt Deckungssumme.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 01.2018) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.
Meist wird aber diese Deckung versichert: 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.
Der Regress ist, wie ich bereits geschrieben habe, nur sehr begrenzt möglich, aber nicht bei grober Fahrlässigkeit, wie Du behauptest hast.
Der Begriff Haftpflicht resultiert aus der Verpflichtung zur Haftung gemäß BGB § 823.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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Beiträge: 16778
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 01.10.2020 um 20:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 01.10.2020 um 20:43 Uhr ]
psr-slk schrieb:
Zum Dachmodul: Dies war beim 171 nie erlaubt und ist es auch beim 172 nicht, obwohl dieser das Öffnen bei Schrittgeschwindigkkeit ab „Werk“ ja drin hat, da hier das Öffnen auch bei höheren Geschwindigkeiten bis 50 funktioniert.
Grund ist, dass der Heckdeckel hochklappt und so das Kennzeichen vorübergehend nicht sichtbar ist. Und das erlaubt der Gesetzgeber nicht.
Hallo Peter,
ich habe deine Argumentation nicht verstanden.
Es gibt 172er, bei denen ich ab Werk aus dem Stand bis ca. 45 km/h öffnen kann. Das Kennzeichen ist dann nicht sichtbar. Warum führt du dann das Argument, dass man das Kennzeichen beim Öffnen nicht sehen kann, gegen Dachmodule an?
Gruß
Guido
P.S.: ich würde und werde mir nie ein Dachmodul einbauen.
--
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 01.10.2020 um 23:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 01.10.2020 um 23:16 Uhr ]
Hallo Guido,
Das Argument Kennzeichen war hier schon vor Jahren mal genannt worden, nicht von mir und ich habe es nur noch in Erinnerung behalten.
Zum Dachöffnen beim 172. Bei mir, mit meinem SLC von Okt. 2016, geht es nur im Schleichmodus. Sobald ich was schneller werde, schon beim Rollen id die Garage bleibt das Dach stehen.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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| Geschrieben am 02.10.2020 um 13:20 Uhr  
|
mm-slk schrieb:
Funktioniert das denn auch ohne Komfortbedienung des Vario-Daches beim SLC ? Die automatische Kofferraumabtrennung benötigt ja auch dieses Extra.
Gruß
MM
Ja. Siehe Link von lennon von Seite 1.
Gruß
Guido
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User seit 13.03.2019
| Geschrieben am 03.10.2020 um 06:59 Uhr  
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bandit_d schrieb:
Ebenso wechsele ich regelmäßig alle Öle bei meinen Fahrzeugen. Die Servopumpe der Lenkung / Dachmechanik und auch das Hinterachsdifferenzial danken es dir mit langer Lebensdauer. Denn der Preis dafür steht in keinem Verhältnis zu den horrenden Reparaturkosten die man sonst vieleicht hat.
Hi zusammen!
Bin erst jetzt auf diesen Thread gestossen. Wollte mal fragen, ob Du denn Wechsel des Öls für die Dachmechanik selbst machst, bzw. machen lässt? MB oder ggf. freie Werkstatt, Kosten?
Danke vorab für Infos
LG Stefan
--
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