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Tipps und Technik R172 » » Thema: Warum man/frau KEINE DACHMODULE verbauen sollte ...
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 Geschrieben am 14.09.2020 um 11:35 Uhr   
Der Titel des Themas ist wohl etwas "emotional" geprägt, das Problem ist im konkreten Fall ja wohl eher die Dachbedienung während der Fahrt als das Dachmodul per se.

Meine 2 Cent dazu:
Ich persönlich würde das Dach nicht während der Fahrt betätigen, auch wenn es ab Werk ggf. möglich wäre.
Die mechanische Belastung ist deutlich erhöht (ganz besonders bei den Straßenverhältnissen einiger Kommunen & Städten...) und der "Nutzen" steht für mich in keinem Verhältnis zu den potenziellen Schäden / Kosten.
Ein anderer, für mich denkwürdiger Punkt ist, was passiert wenn ich bei halb geöffnetem Dach aus 30+ km/h mal eine Vollbremsung hinlegen muss...

Nur meine persönliche Meinung dazu...

--
Gruß
chris_slk

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 Geschrieben am 14.09.2020 um 13:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von sassa am 14.09.2020 um 13:52 Uhr ]



lennon schrieb:
Welche Teile sollen das sein? In der Xentry-Teileinformation gibt es zwar ein paar Teile im Dachbereich, die abgelöst wurden, aber das geschah schon vor dem Übergang zum SLC ...



Dann schau nochmal genauer rein , u.a. wurde der Rohrrahmen und andere Teile der Mechanik angepasst und überarbeitet. Und ob das vorab bereits in die Serie eingeflossen ist, spielt keine Rolle.

Und nochmal - es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ich wie beim SLC aus dem Stillstand die Öffnung und Schließung des Daches starte oder aus "vollem Lauf" bei bis zu 60Km/h

Klar, man kann natürlich auch direkt nen Ampelsprint mitsamt Slalomfahrt und Drift hinlegen.
Die Dachkonstruktion hält das sicherlich aus - Nicht.



Um das Thema ranken sich einige Mythen oder urban legends ...



Nö, eigentlich nicht. Fakt ist, die gesamte Konstruktion (wie eigentlich alles an einem Fahrzeug) muss unter allen Bedingungen Dauerläufe und etliche Testkilometer absolvieren und bestehen. Hier gibt es nunmal gesetzte Vorgaben, wie etwas wie oft, unter widrigsten Umständen (Temperatur, etc.) zu funktionieren hat, ohne nennenswerten Verschleiß oder einen Defekt aufzuweisen.
Erfüllt es bestimmte Anforderungen und Vorgaben nicht, gibt es keine Freigabe und kommt so auch nicht in die Serie. Und wenn eine Dachöffnung während der Fahrt nicht Vorgabe des OEMs war, erst recht nicht.

Beim Motortuning gehen die Tuner auch bis an die Grenzen des Bauteilschutzes oder darüber.
Ergebnis ist dann zwar eine deutlich höhere Leistung, als die Serie hergibt. Allerdings geht das Ganze in aller Regel mit (deutlich) höherem Verschleiß einher.

Wenn die Hersteller der Dachmodule das anders sehen, ist das doch super.
Die haben sicherlich alle etliche Dauerläufe und Testfahrten hinter sich, um das valide beurteilen zu können. Offensichtlich haben diese schlichtweg mehr Know-How als Zulieferer und OEM zusammen.

Fakt ist aber auch, das mit Einbau eines Dachmoduls die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsanspruch erlischt. Aber das auch nur am Rande.

Letztlich, soll und darf ja auch jeder für sich und sein Auto selbst entscheiden, was gut und was schlecht ist.

Das oben genannte spiegelt ja auch nur meine Meinung wieder...


--
R172 - SLK 55 AMG - Obsidianschwarz Metallic

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   Tom R

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 Geschrieben am 14.09.2020 um 13:28 Uhr   


sassa schrieb:

Fakt ist aber auch, das mit Einbau eines Dachmoduls die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsanspruch erlischt. Aber das auch nur am Rande.




Das ist wohl leider richtig so. Mich würde interessieren, ob schon mal ein solcher Fall bekannt wurde (kein Versicherungsanspruch wg. Dachmodul). Es sind ja einige Leute aus der Versicherungsbranche hier im Forum aktiv.


--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas

R172 350, EZ 07/15, hyazinthrot

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 Geschrieben am 14.09.2020 um 14:39 Uhr   
Ich schau jetzt mal in die Glaskugel und die zeigt mir ein „Nein, eher nicht, habe davon noch nichts mitbekommen„ an.

Nun, zählt doch mal eins und eins zusammen. Versicherungen zahlen für Unfallfolgen, bei denen der VN Verursacher des Unfalls ist. Ansonsten zahlt man bis dahin nur seine Prämie.
Jetzt ist ja gerade der die gesamte Cabrio Kategorie in den Typenklassen für Haftpflicht eher sehr niedrig eingestuft und die MB Baureihen SL, SLK/C als auch die Cabrio-Limousinen gehören zu den Fahrzeugen mit der geringsten Unfallrate als Verursacher. Die Eigner solcher „Schätzchen“ fahren i.d.R. eher besonnener als die Eigner von Krawalltüten oder gar die Fahranfänger.

Wenn nun da ein Haftpflichtschaden verweigert wird, dann nur wenn nachweislich die Unfallursache auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist. Dazu müsste dann ein Sachverständiger herausfinden, dass das Schließen oder Öffnen des Daches während der Fahrt oder eine andere Modulfunktion oder gar eine Fehlfunktion Auslöser des Unfalls ist. Wenn dies der Fall sein sollte, dass Einbauen des Moduls ohne ABE erfolgte, ist das grob Fahrlässig und dann wird die Haftpflicht den Halter in Regress nehmen.

Übrigens, gegen den Geschädigten muss die Haftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme immer leisten, sie holt sich aber vom Verursacher im Regress das Geld zurück.

--
Gruß Peter

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   Ramius

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 Geschrieben am 15.09.2020 um 07:13 Uhr   








Olli aus Mainhattan schrieb:
Für mich gibts an der Stelle nur zwei plausible Erklärungen. Entweder ist der R172 beim Dach sehr empfindlich, oder es ist ein Einzelfall. Den R171 fahre ich nun schon seit 15 Jahren mit Dachmodul und das völlig problemlos. Dazu kommt noch die Anmerkung vor meinem Posting.


Gude, Olli.

--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891)



Moin,

volle Zustimmung Olli,
170er mit Dachmodul gefahren und unzählige (!) <100 Stück eingebaut OHNE jegliche Probleme

171er mindestens ~30 Module eingebaut, öfters mal defekte Module (durchgebrannt) einiger Hersteller, aber Ohne Probleme in der Hydraulik,

172er ~20 Module eingebaut, ab und zu Elektronikprobleme, Modul hängt sich auf oder fährt Scheiben runter bei Befehlen wo es nicht soll, zu oft kurz hintereinander auf die Knöpfe am Schlüssel auf der FFB gedrückt und dann eine Art "Denial of Service" erzeugt, Dachmodul hat sich folglich aufgehängt. > Modul abgezogen und stromlos geschaltet, wieder aufgesteckt und alles geht wieder.

Losgelöst davon sollte man schon Bedacht walten lasse, wenn man das Dach während der Fahrt öffnet oder schliesst, zb beim Ausrollen vor roten Ampeln oder mal bei der Durchfahrt eines Parkplatzes auf der Autobahn.

Der erste Gedanke war bei mir, zu Deinem Thema, ob der Füllstand des Hydrauliköls nicht gleich oder weniger bei Minimum im Ausgleichsgefäß war.

Aber MB sagt ja auch, dass das Hydrauliköl für die Dächer und die Ölfüllung der Kompressorgetriebe eine Lebensfüllung ist. Oft ist hier im Forum das Gegenteil bewiesen worden…

Lager wegen Ölmangel im Kompressorgetriebe gefressen….

Deshalb glaube ich nicht alles was MB sagt…suche mal bei YouTube „Jean Piere Zimmer Motoren“ und höre dir seine Kommentare zu einigen MB Zitaten an.

Hydrauliköl aus den 170er und 171er dunkel gelb bis braun wie Urin von Dialysepatienten kurz vor Nierenversagen … Aber MB sagt Lifetimefüllung.

siehe angehängtes Bild vom Wechselevent in Bielefeld letztes Jahr

   

--
Viele Grüsse
Ralf

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 15.09.2020 um 08:59 Uhr   
Also die Aussagen von MB sehe ich nach Jahrzehnten Erfahrung häufig kritisch.

Da wird einem so manches als Gadget „verkauft“ was in Wirklichkeit ein Bug ist.

Zum Thema Versicherungen noch ein kurzer Hinweis.

Ohne Zulassung der Teile wird das Fahrzeug ohne dass es der Bauartgenehmigung entspricht betrieben. Die Folgen sind klar. Eigenschaften, also Kasko, keine Deckung und im Drittschadenfall kann das zum schon erwähnten Regress führen.

Das Restrisiko besteht, ist allerdings relativ gering. Die größten Risiken sehe ich wenn per FB das Dach bedient wird und jemand im wahrsten Sinne des Wortes die Finger hinein bringt, bei einem Kurzschluss mit Brand und dann wird es auch schon dünn.

Die einzige Situation wo ich mir eine Dachbetätigung während der Fahrt wünschen würde ist bei einsetzendem Regen. Aber auch da kann man mal kurz rechts ran, ggf. Warnblinker an und zu machen. Musste ich leider auch schon auf der BAB auf dem Standstreifen machen !

Es gibt wesentlich kritischere Teile wo ich nicht so entspannt wäre wenn die ein- bzw. angebaut wären.

Gruß

Frank

--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

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   Ramius

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 Geschrieben am 15.09.2020 um 10:14 Uhr   
Moin,

den versicherungstechnischen Aspekt muss jeder gedanklich VOR Einabau eines Dachmodules für sich selbst abklären...

Hier ging es ja vom TO um den technischen Aspekt,...und in Anbetracht der Postings sehe ich d en beschriebenen Vorfall bis jetzt auch als Einzelfall an.



--
Viele Grüsse
Ralf

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 Geschrieben am 19.09.2020 um 07:54 Uhr   
Grundsätzlich sehe ich hier Versicherungstechnisch kein Problem. Denn welche Versicherung wird jemals nach einem Dachmodul suchen ? Auch steht in der STVO nirgends drin, dass man das Dach nicht während der Fahrt öffnen darf solange man das Lenkrad und das Fahrzeug unter Kontrolle hat ? Bei anderen Herstellern funktioniert es ja auch vom Werk aus. Und wenn einer meint, er müsse das Dach bei 50 KM/h öffnen und die Mechanik macht die Grätsche, dann muss ich sagen, selbst schuld.

Zur Lifetime Füllung:

Lifetime bedeutet nichts anderes als Lebenszeit Füllung und sagt nichts darüber aus, dass das Öl 10 oder 20 Jahre halten muss.
Wenn der Hersteller meint sein Fahrzeug / Motor oder sonstiges wie bei einem bekanntem großem Hersteller zB. üblich auf nur 180.000 bis 200.000 KM auszulegen, dann ist das halt so. Geplante Obsoleszenz sag ich da nur. Die wollen alle Fahrzeuge oder Ersatzteile verkaufen, denn das bringt das meiste Geld. Auch wissen die Hersteller, dass die meisten Leute mit einem Fahrzeug, das älter als 10 Jahre oder mehr als 150.000 KM auf dem Buckel hat, bestimmt kaum mehr in die Vertragswerkstatt fährt.
Auch kein Wunder, bei den heutigen Preisen für einen kleinen Kundendienst.
Selbst Mercedes musste vor einigen Jahren als die ersten Automatik Getriebe rauskamen mit Lifetime Füllung, ordentlich Lehrgeld mitbringen. Nachdem bereits ab 100.000 KM die Getriebe reihenweise kaputt gingen und daraufhin reihenweise Kunden verärgerten oder ganz verloren. Auch haben die Werkstätten inzwischen kapiert, dass man mit dem Ölwechsel an den Getrieben richtig gut und viel Geld verdienen kann, auch deshalb sind bei den Getrieben wieder Wechselintervalle eingeführt worden.
Öl ist halt einfach ein Verschleißmaterial. Nichts hält ewig.

Und ja, mein Automatik Getriebeöl wurde nach 5 Jahren bzw. 40.000 KM gewechselt und das Automatikgetriebe schaltet wieder wie bei einem Neuwagen. Ebenso wechsele ich regelmäßig alle Öle bei meinen Fahrzeugen. Die Servopumpe der Lenkung / Dachmechanik und auch das Hinterachsdifferenzial danken es dir mit langer Lebensdauer. Denn der Preis dafür steht in keinem Verhältnis zu den horrenden Reparaturkosten die man sonst vieleicht hat.

--
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   Bugatti

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 Geschrieben am 24.09.2020 um 11:48 Uhr   
Hin und her schwabbelndes Öl im Behälter ??? ist ja wohl Aprilscherz.

oder???

Jetzt weiß ich auch warum laufend meine Bremse ausfällt.. im Bremsflüssigkeitsbehälter schwabbelt die Bremsflüssigkeit...

...


--
ride the great white open

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User seit 29.06.2009
 Geschrieben am 30.09.2020 um 18:55 Uhr   


Versicherungen zahlen für Unfallfolgen, bei denen der VN Verursacher des Unfalls ist. Ansonsten zahlt man bis dahin nur seine Prämie.

Wenn nun da ein Haftpflichtschaden verweigert wird, dann nur, wenn nachweislich die Unfallursache auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist. Dazu müsste dann ein Sachverständiger herausfinden, dass das Schließen oder Öffnen des Daches während der Fahrt oder eine andere Modulfunktion oder gar eine Fehlfunktion Auslöser des Unfalls ist. Wenn dies der Fall sein sollte, dass Einbauen des Moduls ohne ABE erfolgte, ist das grob fahrlässig und dann wird die Haftpflicht den Halter in Regress nehmen.

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Gruß Peter



'n Abend,

die Haftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich immer auch bei grober Fahrlässigkeit. Ein Regress ist nicht möglich. Mittlerweile trifft das auch fast immer bei der Kaskoversicherung zu, auch hier wird bei grober Fahrlässigkeit geleistet.

Drei Gründe für 'nen Regress: Alkohol am Steuer, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Dieser Regress ist außerdem gedeckelt, meist auf je 5.000,-- €.



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Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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