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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unheimliche Begegnung der Dritten Art
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User seit 09.10.2016
 Geschrieben am 07.08.2020 um 10:45 Uhr   
gut, daß es wenigstens zur kollision mit dem verursacher kam. stell dir vor, du weichst nach rechts aus und streifst in gleichem maße einen baum/pfosten/fußgänger - der mopedfahrer ist weg und du bist der dumme. die nummer nach dem knall im rückspiegel erkennen sollte ziemlich schwierig sein.

--
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   PattWor

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 Geschrieben am 07.08.2020 um 13:42 Uhr   
Es ist etwas mehr kaputt gegangen als nur das Blinkelement. Die Schale ist beschädigt worden, die Tür hat auch etwas abbekommen. Da muss jedenfalls beilackiert und der Spiegel komplett erneuert werden.



Herr der Kringel schrieb:
Na wenigstens etwas. Wäre jetzt davon ausgegangen, dass er weitergefahren ist.
Sieh's entspannt, die Versicherung zahlt dir einen neuen Spiegel und du hast ein paar graue Haare mehr. Zumindest wenn das Bike bei der HUK läuft.


Ein Gutachter hat heute den Schaden begutachtet. Alles weitere läuft über einen Anwalt. Da mache ich mir keinen Stress.



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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 07.08.2020 um 23:02 Uhr   
Hallo,
warum sofort mit Anwalt und Kosten verursachen?

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die gegnerische Versicherung sowas zum Abzug bringen kann, wenn es keine Versäumnisse gab.

--
Grüsse,
Achim

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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 08.08.2020 um 12:47 Uhr   
Dann laß uns mal an deiner Erfahrung teilhaben.
Soweit ich es weiß steht dir ein Anwalt immer zu.
Wobei ich ohne Not auch keinen nehmen würde.....

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 08.08.2020 um 22:49 Uhr   


Glatze11 schrieb:
Dann laß uns mal an deiner Erfahrung teilhaben.
Soweit ich es weiß steht dir ein Anwalt immer zu.
Wobei ich ohne Not auch keinen nehmen würde.....


Natürlich kann man sich einen Anwalt nehmen, wann immer man meint, dies zu brauchen. Wer die Kosten zu tragen hat, ist aber abhängig von der sachlichen Notwendigkeit. Im mir bekannten Fall hatte der Geschädigte die Kosten für den grundlos eingeschalteten Anwalt selber zu tragen.

--
Grüsse,
Achim

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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 09.08.2020 um 12:39 Uhr   
Sorry,reicht mir nicht.
Selbst wenn die Schuldfrage klar ist und der Schaden gering steht mir Anwaltliche Hilfe/Beratung zu.Und die Versicherung hat das zu tragen.
Man kann ja von einem Laien nicht verlangen sich mit dem ganzen Prozedere auszukennen.
Und die Versicherung des Gegners wird dich wohl kaum über deine dir zustehenden Rechte aufklären wie Mietwagen oder Wertminderung usw usw.

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User seit 31.05.2006
 Geschrieben am 09.08.2020 um 12:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 09.08.2020 um 14:31 Uhr ]

Bei dem beschriebenen Schaden, Spiegel und Kratzer in der Tür kannst Du eine anrechenbare Wertminderung vergessen. Der Gesamtschaden wird so um 1500,- € bis 1700,— € liegen, wobei das Teuerste Einzelteil noch der komplette Spiegel sein wird, der sicher ohne Arbeit alleine so um die 500,-€ kosten kann.
Solange der Kratzer keine aufwendige Ausbeularbeiten bedingt, sondern nur Lack fillern und Neulackierung, reichen da auch 500-700,—€. Somit alles in Allem maximal die genannte Summe.
Wertminderungen gibt es erst, wenn die Karosseriereparaturen erheblicher sind mit Richtarbeiten und Austausch von Karosserieteilen die nicht mit 3 Schrauben zu lösen sind.

Da auch die Schuldfrage klar ist, ist das für die Versicherung alles noch im Bereich Bagatellschaden.
Einen Rechtsanwalt einzuschalten ist da auch überzogen.

Erst wenn die Versicherung bei der Kostenübernahme streikt, dann ist Rechtsbeistand angeraten.

Normalerweise geht man mit so einem kleinen Schaden zu einer MB-Vertretung mit Karosseriereparaturen, haben nicht alle. Gibt den Unfallbericht und die Versicherungsnummer des Verursachers an und die Werkstatt holt sich direkt die Kostenübernahmebestätigung bei der Versicherungshotline. Man unterschreibt eine Abtretung und gut ist. Alles andere macht die Werkstatt. Ist doch hier ein Routinefall.





--
Gruß Peter

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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 09.08.2020 um 19:58 Uhr   
Du hast nicht verstanden.
Es geht nicht um diesen Fall sondern algemein.
Hab ich keine Ahnung geb ich das dem Fachman und das muß die Versicherung übernehmen.
Ob ihr das passt oder nicht.
Sicher unsinn bei 100 Euro aber schon 500 Euro können für manche die keinen SLK fahren ein Problem sein.
Kein Geld,keine Reperatur und wir wissen wie lange sich Versichrungen Zeit lassen und welche Tricks die benutzen.

Beispiel als ich noch jung war.
Der Versicherungsgutachter hat die Reperatur meines Kotflügels mit 260 DM berechnet und wollte mir das auszahlen.Ford Sierra XR4i MK1.
Der ist geschweißt.
Die Reperatur hat am ende 2800 DM gekostet.
Ich wußte nicht das ich den Gutachter von denen nicht akzeptieren muß.
Ich wußte nur das die Summe sicher nicht ausreicht.
Ein Anwalt hat alles weitere geregelt.
Und trotzdem geh ich erst zum Anwalt wenn mir was seltsam vorkommt.
Ich weiß aber seitdem auch das die Kosten von denen übernommen werden müssen.

Ganz klar deine Aussage das zuviel und zu schnell geklagt wird.
Aber man sollte auch keine Angst davor haben seine Rechte einzufordern.

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 Geschrieben am 09.08.2020 um 21:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von PepperSLC am 09.08.2020 um 21:10 Uhr ]

Im besagten Fall war es eine leicht angekratzte Stosstange eines Audi, Gutachten von Audi über rd. 2.000€, direkt über Anwalt bei Versicherung des Verursachers eingereicht. Den Anwalt hat die Versicherung auf Basis der Sachlage NICHT übernommen.

Bei einer Schadensabwicklung fällt mehr an und wer es nicht selber regelt, tritt an die Werkstatt ab, die dann den höchsten Schnitt von allen Beteiligten macht, und erhält das komplette Wohlfühlpaket, meistens.
Auch ohne Anwalt.
--
Grüsse,
Achim

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 Geschrieben am 09.08.2020 um 23:11 Uhr   
So, um da etwas mehr Licht in meine gewählte Vorgehensweise zu bringen. Mein erster Gang war natürlich nicht der zu einem Anwalt. Ich habe die Werkstatt meines Vertrauens aufgesucht und den Meister den Schaden begutachten lassen. Der hat daraufhin einen Gutachter bestellt und von mir vorab schon mal eine anwaltliche Vollmacht unterschreiben lassen, dass ein solcher sofort eingeschaltet werden kann, falls die Versicherung Schwierigkeiten macht.
Ich gehöre auch nicht zu den Personen, die sofort zum Anwalt rennen. Aber man kennt den Unfallgegner nicht und kann ihnen nur vor die Stirn gucken. Da ich bislang noch nicht in einem Unfall verwickelt gewesen war, bin ich auch nicht gerade erfahren in diesen Dingen. Daher bin ich der Meinung, dass ich da nicht überzogen gehandelt habe.

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