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Tipps und Technik R172 » » Thema: Totalschaden an Brembo Bremse nach 1000km.... |
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User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 17.03.2021 um 22:53 Uhr  
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psr-slk schrieb:
noch mal, ich kann die Aufregung ja tw. nachvollziehen. Hier ist aber kein Kunde tot und nochmal, gegenüber einem Kunden, der nicht der Vertragsnehmer ist hat Brembo keine Auskunftpflicht.
..................................
Nix für Ungut, aber ich glaube du hast gar nicht begriffen um was es hier geht.
Brembo hat einen Bremsbelag nach Brembo Fertigungsvorschriften hergestellt und zugelassen das dieser an einen Endkunden ausgeliefert wurde, der bei einem bis zu 270 kmh schnellen Fahrzeug zu einer riesen Katastrophe hätte führen können!
Das dieser Fall nicht eingetreten ist, liegt doch nur beim TE und nicht bei Brembo !
Diesen Kunden, der Brembo auf dieses lebensgefährliche Problem hinweisen will, zu ignorieren, hat doch nichts mit "wir sind nicht Auskunftspflichtig" zu tun.
Dieses Verhalten ist ein extremer Mißstand, und wenn das nun hohe Wellen schlägt, dann ist das die Konsequenz aus diesem kundenverachtenden Verhalten seitens Brembo.
Mir erschließt sich daraus der Eindruck, Brembo legt kein Wert auf den Kunden wenn er der Endverbraucher ist.
Vielleicht sollte der Endverbraucher einmal überlegen wieviel Wert er auf so einen Hersteller legt?
Deine Rolle erschließt sich mir noch nicht so ganz? Warst du bei Brembo in Q1 tätig?
Egal.
Zebu
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| Geschrieben am 18.03.2021 um 17:26 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 18.03.2021 um 19:07 Uhr ]
Lieber Zebu, Du widersprichst Dich doch wenn Du schreibst.
Brembo hat einen Bremsbelag nach Brembo Fertigungsvorschriften hergestellt und zugelassen das dieser an einen Endkunden ausgeliefert wurde, der bei einem bis zu 270 kmh schnellen Fahrzeug zu einer riesen Katastrophe hätte führen können!
Natürlich hat Brembo, wie bei Millionen anderen Bremsbelägen, zugelassen, dass dieser Belag, wenn nach Fertigungsvorschrift gefertigt, ausgeliefert wurde. Denen bleibt letztendlich gar nichts anderes übrig.
Wenn Du geschrieben hättest, Brembo hätte erkannte fehlerhafte Ware oder nicht nach den Fertigungsvorgaben gefertigte Ware ausgeliefert, dann würde ein Schuh draus. Aber das müsste bewiesen werden. Ebenso, dass an diesen Belag explizit ein Fertigungsfehler vorgelegen hat, was nun Brembo ausschließt.
Einzige Chance ist dann noch, dass der Geschädigte, hier Serenity ein Gegengutachten durch Sachverständige an den zurückgelieferten Reststücken, immerhin sind die noch vorhanden, machen läßt und dort einen Fehler nachweist.
Letztendlich, lese dich doch mal im Internet in Haftungsrecht und Fertigung nach Stand der Technik ein. Es gibt keine 100% fehlerfreie Fertigung und auch mit 100% Prüfungen gibt es eine Restwahrscheinlichkeit von nicht erkannten Fehlern.
Und weiter, ich begreife sehr wohl, um was es geht. Ich war nicht bei Brembo aber in einem Autowerk, fast 50 Jahre und mit der Fertigung von sicherheitrelevanten Teilen, deren Problematik lange genug befasst.
Ich komme aus der Werkstoffprüfung von Metallen, mein Lehrberuf, mit zusätzlichem Studium in Werkstofftechnik und Maschinenbau als staatl. geprüfter Techniker (2 Titel), war Prozessingenieur für Wärmebehandlung auch von Fahrwerksteilen und verantwortlich für das Prüflabor und die Prüfverfahren auch der 100% Prüfungen. Da ist zum Beispiel die Rißprüfung so ein Element, was selten auftretende Risse erkennen soll und auch kann, aber da ist auch noch z. B. eine Erkennbarkeitsgrenze.
Werden zum Beispiel Zahnstangen für Lenkungen gehärtet, können Risse auftreten. Deswegen werden die Teile nach Stand der Technik auf Risse geprüft. Macht der Hersteller nun aus Kostengründen keine Prüfung, obwohl das Risiko von Rissen bekannt ist, dann handelt er fahrlässig, da nicht nach Stand der Technik gefertigt und anschließend geprüft wird. Ist der Riss unterhalb der Erkennungsgrenze, damit das Versagen dann aber auch wieder gering, dann kann man ihm keinen Vorwurf machen, selbst wenn das Teil unter Millionen von Zahnstangen vielleicht doch mal wegen dem kleinen nicht erkennbaren Riss ausfallen könnte. Er muss dann beweisen, das nach Stand gefertigt und geprüft wurde. In der Regel geschieht das heute dadurch, dass solche Teile und die Prüfung mit unverlierbarer Kennzeichnung versehen werden. Dazu Wartungsaufzeichnungen der Anlagen und Schulungsnachweise.
Um in Flugzeugen die Sicherheit zu erhöhen sind viele technische Elemente doppelt vorhanden. Aber selbst dann gibt es noch, wenn auch selten, techn. Versagen oft mit Ursachen, die zum ersten Mal auftraten.
Und Rückrufe der Autoindustrie, oft sicherheitsrelevant und manchmal erst mit negativen Ereignissen zuvor, zeigen auch, dass nicht alles immer funktioniert.
Im Auto wurde übrigens vor etwa 5 Jahrzehnten das Zweikreisbremssystem Standard, damit ein Auto z. B. bei Undichtigkeit der Hydraulik, der häufigste Fehler an der Bremse, noch bremsen zu können.
Vielleicht gibt es ein paar Mitforisten, die ähnliche beruflich Qualifikation und Veranwortung kennen und das vom mir Geschriebene bestätigen, damit hier mal Ruhe eintritt.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 18.03.2021 um 21:15 Uhr  
| Moin Peter,
Du musst viel ruhiger werden.
Die berufliche Verantwortung hast Du seinerzeit, so wie ich auch, hinter der Werkseinfahrt gelassen.
Viele Dinge innerhalb der Automobilproduktion, sei es als OEM, Tier-1, Tier-2..., lassen sich nicht oder nur schwer vermitteln.
Daher habe ich seit geraumer Zeit damit aufgehört, komplexe Fertigungsprozesse oder -abläufe Außenstehenden erklären zu wollen.
Und außerdem haben wir für sowas hochbezahlte Juristen.
Grüßle Horst
.
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| Geschrieben am 18.03.2021 um 23:18 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 19.03.2021 um 00:13 Uhr ]
Hallo Horst,
bin ruhig genug und genieße meinen Ruhestand.
Trotzdem, ein gewisser Stolz zu dem, was man gemacht hat ist halt noch vorhanden. Die Qualitätssicherung ist auch eine Gratwanderung. Das ganz aktuelle AstraZenica Problem ist da ähnlich zum Punkt Restrisiko(bewertung) oder auch die Probleme bei Boing aus Kostenoptimierung. Haltlose oder aus Unwissenheit aufgestellte Aussagen wie Brembo gefährdet seine Kunden ohne Belege sollte man schon widersprechen.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 15.06.2009
| Geschrieben am 19.03.2021 um 07:21 Uhr  
|
Vielleicht gibt es ein paar Mitforisten, die ähnliche beruflich Qualifikation und Veranwortung kennen und das vom mir Geschriebene bestätigen, damit hier mal Ruhe eintritt.
--
Gruß Peter
Hallo Peter,
ich bin auch seit 35/20 Jahren Werkstoffprüfer/Werkstofftechniker und für ein Prüflabor verantwortlich. Ich kann deine Aussagen zu 100% bestätigen. Punkt. Ende der Diskussion.
Ach ja, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe
Gruß Henning
--
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User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 19.03.2021 um 11:49 Uhr  
|
psr-slk schrieb:
..........
Haltlose oder aus Unwissenheit aufgestellte Aussagen wie Brembo gefährdet seine Kunden ohne Belege sollte man schon widersprechen.
.............
Die Berufsgruppe der Qualitätsprüfer scheint wohl besonders grosse Schollklappen zu haben, wenn es darum geht, der Realität ins Auge zu schauen ?
Fakt ist doch eindeutig:
Brembo hat besagte Bremsklötze nach ihren Herstellervorgaben produziert und in den Verkehr gebracht!
Kunde hat besagte Bremsklötze fachgerecht mit äusserster Sorgfalt in sein 270km/h schnelles Fahrzeug montiert!
Bei besagten Brembo Bremsklötzen hat sich zumindest bei einem Bremsklotz, nach wenigen Kilometern, der Belag angefangen von der Trägerplatte zu lösen!
Das durch diesen mangelhaften Brembo Bremsklotz bei einem 270km/h schneller Fahrzeug gefährliche bis hin zu lebensbedrohliche Situationen die Folge seinen können, ist kaum von der Hand zu weisen!
Zu guter Letzt wurde der Kunde, der Brembo auf diesen Mangel hinweisen wollte, von Brembo einfach ignoriert!
Das sind nunmal die Fakten zu besagten Brembo Bremsklötzen und keine, wie teilweise behauptet, haltlosen Aussagen!
Ist hier vom TE alles lückenlos dokumetiert, einfach mal die Augen aufmachen
Zebu
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User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 19.03.2021 um 12:58 Uhr  
| Hallo,
es bringt wohl wenig hier alles nochmals zu wiederholen - weder von der einen Seite (eher kundenorientiert und emotional gedacht) noch von Seiten der Fachleute für Qualitätssicherung (von praktischen Erfahrungen geleitet).
Und bitte: Der Ton soll nicht schärfer werden!
danke & sG vom Mod-Team, Andy
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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
Buffalo Bill (1846-1917), eigentl. William Frederick Cody
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| Geschrieben am 19.03.2021 um 13:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 19.03.2021 um 13:56 Uhr ]
Ich denke mal, auch wenn Brembo hier nach außen sich spät und dann sehr zurückhaltend geäußert hat, als Lieferant solcher Produkte auch fü Hochleistungsautos wird man intern sicher tiefgreifender der Sache nach gegangen sein.
Zebu.
Alle Deine letzten Argumente sind mit „ja“ zu beantworten. Es fehlt der absolute Beweis, dass ein Fertigungsfehler vorlag und wenn, dazu wurde alles schon geschrieben.
Und zu
Die Berufsgruppe der Qualitätsprüfer scheint wohl besonders grosse Schollklappen zu haben, wenn es darum geht, der Realität ins Auge zu schauen ?
—Wie bitte!
Gerade die Qualitätsprüfer oder Fehleranlysten sind gehalten sich an Fakten zu halten.
Ich empfehle mal die Sendung Mayday Alarm im Cockpit. Zeigt gut deren Handlungsweise und die gilt auch in der Automobilindustrie und im Codex aller Qualitätsprüfer, dafür werden sie bezahlt, tw. sogar vereidigt.
Zu guter Letzt wurde der Kunde, der Brembo auf diesen Mangel hinweisen wollte, von Brembo einfach ignoriert!
Serenity ist für Brembo der Endverbraucher, nicht der im Geschäftsrecht registrierte Kunde und Vertragspartner. Das ist aus Sicht des Endverbrauchers oft nicht verständlich, gilt aber für alle Artikel vom Blumenkohl bis zum teuren Fernseher, Kühlschrank, selbst Auto. Der zuletzt Verkaufende, Dienstleistende ist der Vertragspartner.
Und jeder der meint er wäre immer fehlerfrei, sollte nun mal darüber nachdenken wann ihm das letzte Mal der Kuli vom Schreibtisch gefallen oder das Weinglas umgekippt ist. Jetzt kommen sicher wieder Argumente, das ist doch keine Bremse, klar aber es ist ein Fehler mit Folgen, mehr oder weniger schlimm.
Und damit bin ich raus.
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User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 19.03.2021 um 15:05 Uhr  
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psr-slk schrieb:
.......
Es fehlt der absolute Beweis, dass ein Fertigungsfehler vorlag und wenn, dazu wurde alles schon geschrieben.
........
Was du andeutest macht die Sache ja noch schlimmer als Erahnt.
Bedeutet genau genommen nichts anderes, der Belag löst sich unter Umständen ohne Fertigungsfehler von der Trägerplatte
Hoffe nur das du dich irrst und es sich hier nur um einen Einzelfall gehandelt hat?
Absolute Klarheit hätte halt nur Brembo schaffen können, aber die sind dazu rechtlich natürlich nicht verpflichtet.
Zebu
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| Geschrieben am 19.03.2021 um 15:32 Uhr  
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Zebu schrieb:
psr-slk schrieb:
.......
Es fehlt der absolute Beweis, dass ein Fertigungsfehler vorlag und wenn, dazu wurde alles schon geschrieben.
........
Was du andeutest macht die Sache ja noch schlimmer als Erahnt.
Bedeutet genau genommen nichts anderes, der Belag löst sich unter Umständen ohne Fertigungsfehler von der Trägerplatte
Hoffe nur das du dich irrst und es sich hier nur um einen Einzelfall gehandelt hat?
Absolute Klarheit hätte halt nur Brembo schaffen können, aber die sind dazu rechtlich natürlich nicht verpflichtet.
Zebu
--
SLK 300 R172
Moin.
Selbst wenn es sich nicht um einen Einzelfall handelt, obliegt es Brembo im Rahmen der Risikoanalyse die weiteren Schritte einzuleiten.
Zu diesen Schritten gehört nicht, Endkunden mit den Ergebnissen der hausinternen Untersuchungen zu beglücken.
Sodele, bin jetzt auch raus hier.
Grüßle Horst
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