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Tipps und Technik R172 » » Thema: Totalschaden an Brembo Bremse nach 1000km.... |
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User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 07.03.2021 um 12:46 Uhr  
| Meine Bremse ist nun so langsam fällig und Brembo stand bei mir immer ganz oben auf der Liste.
Dieser Beitrag hier zeigt leider eindeutig, das Brembo den Kunden im Problemfall als Luft betrachtet!
Ich finde das Bemühen des TE schon bemerkenswert, ich hätte den Aufwand wahrscheinlich nicht auf mich genommen?
Umso mehr kann ich nur meinen Dank für die hier zusammen gekommenen Informationen an den TE aussprechen.
Resümee für mich.
Brembo steht bei mir in Zukunft nicht mehr auf der Einkaufsliste.
Vielmehr werde ich Brembo Produkte vermeiden wo es nur geht.
Ob Kundenservice wo anderes besser ist, wir sich im Schadensfall zeigen müssen, schlechter als mit Brembo kann Kundenservice jedenfalls nicht aussehen.
Gruss
--
SLK 300 R172 | Antworten
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| Geschrieben am 17.03.2021 um 09:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 17.03.2021 um 10:55 Uhr ]
Nun, es kam wie es kommen musste, Brembo hat die Beläge wohl geprüft. Als ehemaliger Laborarbeiter (Werkstoffprüfer, Werkstofftechniker und selber Leiter eines internen Qualitätslabors in der Fertigung) mein Kommentar zum fehlenden Segment: Die Aufregung der Autodoktoren ist überzogen. An den fehlenden Segment können durchaus weiter interne Prüfungen und Analysen durchgeführt worden sein, Chemie, Dichte, Verbund und auch noch eine eigene Rückstellprobe in Verwahrung sein.
Eine Stellungnahme hat es gegeben im letzen Video und Ersatz wurde auch geleistet.
Im Gewährleistungsrecht ist alles nun erfüllt.
Mehr kann ein Otto-normal-Kunde nicht erwarten und auch nicht verlangen, dass Prüfergebnisse z.B. herausgegeben werden.
Solche Vereinbarungen gibt es sicherlich mit der Automobilindustrie oder anderen gwichtige Kunden.
Hier ist man, zumal keine Folgeschäden vorlagen, wie ein tödl. Unfall am Ende.
Für Dich Serenity ist das alles unbefriedigend, verstehe ich, aber wie geschrieben, der „Schaden“ wurde durch neue Beläge ersetzt. Ein höherer begründeter Anspruch besteht nicht.
Ansonsten, sollten bei Brembo gleichartige „Reklamationen“ eingegangen sein, werden die intern sicher reagiert haben. Auch mit einer Abwägung zu einer Rückrufveranlassung. Dafür ist auch bei Brembo so ein Thema viel zu heikel.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 17.03.2021 um 11:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zebu am 17.03.2021 um 11:13 Uhr ]
psr-slk schrieb:
...........
Eine Stellungnahme hat es gegeben im letzen Video und Ersatz wurde auch geleistet.
Im Gewährleistungsrecht ist alles nun erfüllt.
............
Eine Stellungnahme die nichts mit dem Schadensbild zu tun hat ist was wert? Hmmm!
Der Kunde wurde ignoriert, Ersatz wurde kommentarlos an die Autodoktoren gesendet!
Was hat der jetzt nach Monaten noch davon und wie soll er nach der voran gegangenen Stellungnahme diesem Produkt vertrauen?
Ob das Gewährleistungsrecht erfüllt ist mag ich nicht zu beurteilen.
Aber das Verhalten von Brembo finde ich in Sachen Kundenservice alles andere als erfüllt
Zebu
--
SLK 300 R172 | Antworten
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| Geschrieben am 17.03.2021 um 16:19 Uhr  
| Was heißt ohne Erklärung.
Brembo schrieb an die Autodoktoren im Wortsinn.
Die Beläge wurden umfangreich untersucht.
Die Beläge wurden nach den Fertigungsvorschriften hergestellt.
Man muss hier auch deutlich sagen „Punkt“.
Zu mehr ist Brembo nicht verpflichtet sich öffentlich zu äußern.
Jeder weiß auch, dass bei einer Automobilfertigung nicht jeden Tag alles ohne Fehler abgeht und jeder Mitarbeiter hat eine Verschwiegensheitspflicht. Ich war, wie schon geschrieben, auch die 16 Jahre in der Lieferantenbetreuung und weiß wie dort die Prozesse ablaufen. Die sind sicher deutlich anders, als wenn wie hier die Autodoktoren salopp „mal einfach so“ im Auftrag eines Kunden an Brembo schreibt, zumal die Beläge noch nicht mal von den Autodoktoren beschafft wurden.
Der ganze Ablauf war auch nicht optimal, ich bestätige das durchaus, da er aus Serenetis Sicht nicht so ablief, wie er sich das aus rein qualitativer Sicht und auch in Detail, hier die Zeit die Brembo verstreichen ließ, vorstellte.
Allerdings, wie auch nicht nur von mir erwähnt, der rein rechtliche Reklamationsweg wäre für Sereneti nur die Beanstandung bei der Bezugsquelle gewesen. Das ist und war nun mal der Vertragspartner, nicht Brembo.
Auch daher mit Sicherheit die knappe Stellungnahme seitens Brembo.
es bleibt nichts anderes übrig, als das Faß zu schließen.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 06.08.2017
| Geschrieben am 17.03.2021 um 17:49 Uhr  
|
psr-slk schrieb:
Was heißt ohne Erklärung.
Brembo schrieb an die Autodoktoren im Wortsinn.
Die Beläge wurden umfangreich untersucht.
Die Beläge wurden nach den Fertigungsvorschriften hergestellt.
Man muss hier auch deutlich sagen „Punkt“.
...............
Diese Stellungnahme wäre OK, wenn die Bremsbeläge Ok wären!
Aber hast du doch sicherlich mit bekommen? Die Dinger waren dabei sich aufzulösen!
Wohl gemerkt die nach Brembo Fertigungsvorschriften hergestellte Bremsbeläge! keine Scheibenwischer oder Glühbirnchen.
Und das der Hersteller sich in Schweigen hüllen darf, mag so sein, aber ob das sonderlich Schlau war?
Das es nun so negativ an der Öffentlichkeit ist, hätte ein guter Kundenservice sicherlich verhindern können?
Zumindest als zukünfter Endverbraucher hat das alles aber auch was Gutes, weiß der doch, wie er sich im Schadensfall auf Brembo verlassen kann.
Zebu
--
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 17.03.2021 um 19:54 Uhr  
| Man kann sich ja empören wie man will, und ich weiß auch, dass eine Ablösung an einer Kante des Belages von der Grundplatte sichtbar war.
Dies Ablösung ist aber auch, um es richtig zu stellen „keine Auflösung des Belages“, das wäre eine Zerstörung der Sinter/Klebestruktur der Belagmasse. Die liegt nicht vor.
Und es kann durchaus sein, dass die Untersuchung keinen Herstellungsmangel ergibt.
Und noch einmal, es besteht gegen den Endkunden für den Hersteller keine Auskunftspflicht zu Verfahrensprozessen einer Fertigung noch zu Prüfergebnissen im Detail zu einer Schadensuntersuchung. Hier müssten, auch da wiederhole ich nur, höher Interessen vorliegen, welche entweder durch den Schadenswert des materiellen Schadens sehr hoch sein muss oder Körperschäden wo dann die Produzentenhaftung greift.
Und auch da wiederhole ich nur, gerade was Produzentenhaftung mit Körperschäden angeht, da sind wir in Europa zwar nicht auf dem Niveau der USA, aber Brembo als weltweiter Lieferant mit ISO Zertifizierungen fürs Qualitätsmanagement und den Zertifizierungen durch die Kunden, wie Q1 bei Ford, GM Supplier Quality Excellence Award IATF 16949, VDA6.1 und noch so einige wird nicht groß aus diesen Anforderungen ausbrechen (können).
Und auch schon geschrieben, selbst mit den aufwändigsten Prüfungen, immer im Kosten/Nutzen Verhältnis und einer Risikoabwägung kann es Fehler geben.
und bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder nicht marktüblichen Handeln an vergleichbaren Produkten in der Qualitätssicherung haftet der Hersteller und ggf. eine verantwortliche Person.
Macht das Fass zu, es führt hier ohne ein höheres Interesse wie beschrieben nicht weiter.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 17.03.2021 um 19:59 Uhr  
|
Der Kunde ist tot aber Brembo hat nichts falsch gemacht.
Sowas schwachsinniges.
Ich kann da mitreden weil ich schon mal einen sich lösenden Belag hatte.
Der hat in einer Autobahnauffahrt das linke Hinterrad blockiert.
Zwar nur ein Renault aber statt auf dem Grünstreifen in verkehrter Richtung hätte ich auch mitten auf der 3 spurigen Bahn stehen können.
Da waren die Beläge allerdings alt.
Nicht mal mehr nachziehbar wie alt und von welchem Hersteller.
Die hier beschriebenen waren neu!
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 17.03.2021 um 22:11 Uhr  
| noch mal, ich kann die Aufregung ja tw. nachvollziehen. Hier ist aber kein Kunde tot und nochmal, gegenüber einem Kunden, der nicht der Vertragsnehmer ist hat Brembo keine Auskunftpflicht.
Auch wenn die Empörung groß, weil es eine Bremse bzw. ein Teil davon ist.
Wenn Du einen Sony, Samsung, oder sonst wen Fernseher kaufst, das Netzteil brennt durch (ist mir am PC übrigens schon passiert) bekommst Du auch keinen Schadensbericht, warum gerade Dein Netzgerät durchbrannte, sondern selbiges repariert oder einen neuen Fernseher innerhalb der Garantie.
Selbst wenn Du argumentierst, meine Wohnung hätte abbrennen können und selbst dabei ums Leben kommen.
Das muss dann leider erst passieren.
Die 737 Max wurde auch erst gesperrt nachdem der 2. Flieger mit dem gleichen Problem vom Himmel fiel, obwohl es die Reklamationen zu diesem Landekontrollsystem auch schon vorher gab.
--
Gruß Peter | Antworten
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