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Klatsch und Tratsch » » Thema: TÜV-Prüfung
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   Det 59

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Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
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 Geschrieben am 03.07.2020 um 10:09 Uhr   


Herbert schrieb:


serenity1701 schrieb:

...und was ich GANZ schwach finde ist die nummer mit der "polen-ummeldung". so ein bescheuertes vorhaben was würde ich nichtmal erzählen, selbst wenn ich das vor hätte....



Und genau das meinte ich nämlich.
So etwas hinaus zu posaunen, dürfte als taktisch eher ungünstig zu werten sein.

Ebenso demjenigen schwachsinnige Vermutungen zu unterstellen, der auf eine mögliche persönliche Gefahr - die nun mal Fakt ist - in der Angelegenheit hinweist.

Im gleichen Kontext könnten von manchen Äußerungen wie "ich bin blond, aber nicht blöd" als infantil zu interpretieren sein.

Aber sei es drum. Jeder ist seines Glückes Schmied.

Und eigentlich ging es lediglich um eine defekte Frontscheibe, die bei der HU - richtigerweise - als erheblicher Mangel eingestuft wurde.

Ich persönlich würde mit so einem Mangel nicht bei der Prüfstelle vorfahren.
So, das war es für mich. Ich bin raus.




Sehe ich auch so,

mein SLK muss nächsten Monat zum TÜV.

Ich habe auf der Beifahrerseite einen kleinen Steinschlag und mache deswegen nächste Woche einen Termin bei Carglass um den Riss mit Harz zu schließen.
Danach ist das Problemchen beseitigt und gut ist´s.

Aber warum deswegen so einen Aufstand machen?

Recht haben und bekommen ist nicht nur in Deutschland ein Problem und sorgt bei mir zur Zeit für reichlich graue Haare!

In meinem Fall geht es aber um einen fünfstelligen Betrag!!!

Das nenne ich dann mal ein PROBLEM!

   

--
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum

Gruß Detlef


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 Geschrieben am 03.07.2020 um 10:26 Uhr   
Hallo Nella,
In der Technik gibt es einen Satz der alles sagt.

Toleranzen sind dazu da eingehalten zu werden.

Also einerseits hat sich jeder an die Regeln zu halten andererseits und da liegt vielleicht Dein Verständnisproblem, gibt es Toleranzen. Dazu gehört der Ermessensspielraum.

und eins hast Du dabei außer Acht gelassen.
Soweit ich Deine Beträge richtig gelesen habe wurde Dir auch vorher der Mangel Steinschlag ja kenntlich gemacht und sogar in den Bericht geschrieben.
Siehe Dein Text: Derselbe Steinschlag führte vor zwei Jahren lediglich zu einer Bemerkung im TÜV-Protokoll.

Statt zu akzeptieren, dass der Prüfer es lediglich als Mangel bemerkte und Dir damit doch mehr oder weniger direkt die Aufforderung gab, dies zu beheben ohne noch mal wieder dort mit reparierter Scheibe vorzufahren und halt auch wieder zu bezahlen, lamentierst Du nun rum, das dies nicht dauern geschieht.

Ich kenne mich nun mit der aktuellen Lage nicht aus, aber es könnte ja sein, dass mittlerweile die Prüfergebnisse zentral gespeichert werden und der aktuelle Prüfer nun sehen konnte dass der Mangel schon länger vorliegt ohne Reaktion.

Wie auch immer, Dir war der Mangel bekannt und Du hättest dies längst beseitigen können.

--
Gruß Peter

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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 03.07.2020 um 13:21 Uhr   
Statt sich über den bemängelten Steinschlag zu ärgern könnte man sich ja freuen das er so lange übersehen wurde.

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   Kleopatra

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User seit 22.01.2015
 Geschrieben am 03.07.2020 um 13:36 Uhr   


psr-slk schrieb:
Soweit ich Deine Beträge richtig gelesen habe wurde Dir auch vorher der Mangel Steinschlag ja kenntlich gemacht und sogar in den Bericht geschrieben (= derselbe Steinschlag führte vor zwei Jahren lediglich zu einer Bemerkung im TÜV-Protokoll).

Statt zu akzeptieren, dass der Prüfer es lediglich als Mangel bemerkte und Dir damit doch mehr oder weniger direkt die Aufforderung gab, dies zu beheben ohne noch mal wieder dort mit reparierter Scheibe vorzufahren und halt auch wieder zu bezahlen, lamentierst Du nun rum, das dies nicht dauern geschieht.

......

Wie auch immer, Dir war der Mangel bekannt und Du hättest dies längst beseitigen können.



Hallo Peter, du hast durchaus richtig gelesen. Der Steinschlag wurde vor zwei Jahren in das Protokoll aufgenommen. Doch hatte ich das nicht als Aufforderung zur Behebung verstanden. Denn der Prüfer vor zwei Jahren schrieb nicht nur den Steinschlag ins Protokoll, er fügte hinzu, dass der Steinschlag in der Mitte auf der Beifahrerseite sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und somit, ich zitiere, "nicht tüv-relevant" sei. Da schon die Vorbesitzerin vor 2014 und dann ab 2014 ich mit dem nicht störenden und sich nicht verschlechternden Steinschlag herumfuhr, wollte ich nur nicht riskieren, dass bei einer Reparatur (= wo bei der Harzapplikation Druck ausgeübt wird) eine komplette Scheibe kaputt geht und eine neue mich sodann € 300 Selbstbeteiligung kostet. Jetzt mußte ich mir halt einen Termin zur Reparatur holen. Seltsamerweise hat der Mitarbeiter mich mehrfach darauf hingewiesen (siehe mein gestriger Beitrag um 17:04), dass eventuell eine neue Scheibe nötig ist. Ich hoffe mal, dass er nicht schon vorgebaut hat, um corona-bedingt mit einer neuen Scheibe Geld generieren zu können (honi soit, qui mal y pense). Gruß, Nella

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   Jürgen1965

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 Geschrieben am 03.07.2020 um 13:42 Uhr   
Bei mir hat der Prüfer vor einer Woche bei 2 Fahrzeugen in den Bericht geschrieben.

Bremsscheiben vorne beobachten.
Bedeutet für mich. In 2 Jahren brauche ich mit denen nicht mehr aufkreuzen.
Werden erneuert und gut.

Man darf auch nicht vergessen.
Der Prüfer bescheinigt eine voraussichtliche Verkehrssicherheit für 2 Jahre im voraus.

Deshalb kann es auch vorkommen, dass vor 2 Jahren eine Plakette erteilt wurde, und jetzt halt nicht mehr.


--
Viele Grüsse

Jürgen

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   Tom R

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User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 03.07.2020 um 13:48 Uhr   
Frag mal vor der Reparatur deiner Scheibe bei deiner Versicherung nach, ob du die Werkstatt frei wählen darfst. Bei der HUK z. B. muss man bestimmte Werkstätten in Anspruch nehmen, wenn man keine Selbstbeteiligung für die Reparatur übernehmen will.

--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas

R172 350, EZ 07/15, hyazinthrot

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   Kleopatra

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User seit 22.01.2015
 Geschrieben am 03.07.2020 um 13:50 Uhr   


Glatze11 schrieb:
Statt sich über den bemängelten Steinschlag zu ärgern könnte man sich ja freuen das er so lange übersehen wurde.




Der Steinschlag steht ja nur als Beispiel von diversen Fällen (Flaps, Reifengröße etc.), in denen mit zu verschiedenem Maß gemessen, besser gesagt geprüft wird. Und ja, heute freue ich mich, dass mein Zweitwagen ohne Probleme getüvt wurde. Vielleicht hatte der Prüfer ein Einsehen, dass er gestern etwas zu streng mit mir war, ha ha ha!

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   Kleopatra

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Beiträge: 45
User seit 22.01.2015
 Geschrieben am 03.07.2020 um 13:58 Uhr   


Tom R schrieb:
Frag mal vor der Reparatur deiner Scheibe bei deiner Versicherung nach, ob du die Werkstatt frei wählen darfst. Bei der HUK z. B. muss man bestimmte Werkstätten in Anspruch nehmen, wenn man keine Selbstbeteiligung für die Reparatur übernehmen will.

--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas

R172 350, EZ 07/15, hyazinthrot



Danke Thomas für deinen Hinweis. Das habe ich gestern ja getan, solange es bei einer Reparatur bleibt, entfällt die Selbstbeteiligung. Nur im Fall einer neuen Scheibe kostet es mich € 300 (siehe dazu auch Beitrag von 13:36). Schaun mer mal! Gruß, Nella

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   silverstone

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User seit 10.12.2011

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 Geschrieben am 03.07.2020 um 14:12 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silverstone am 03.07.2020 um 14:19 Uhr ]

Letzter Versuch

In einen Prüfbericht , bei welchen keine Mängel/Beanstandungen innerhalb der Prüfung festgestellt werden, werden keine Angaben unter Bemerkungen gemacht, sondern lediglich das Feld "keine Beanstandungen" angekreuzt.
Wenn der Prüfer den von ihm festgestellten Steinschlag notiert hat, dann hat er einen Mangel am Fahrzeug dokumentiert. Den Zusatz hat er lediglich angefügt um seinen von ihm getroffenen Handlungsspielraum (Erteilung Plakette) zu begründen.
Wenn nun ein anderer Prüfer innerhalb seines Handlungsspielraums zu einer anderen Einschätzung kommt und die Beschädigung der Windschutzscheibe als gravierender einstuft und die Plakette verweigert, dann ist das so.

Natürlich kann man den Handlungsspielraum zur Erzielung einer Pseudogerechtigkeit beseitigen. Dann müssen alle Windschutzscheiben mit einem kleinen Kratzer prinzipiell vor Erteilung einer Plakette durch eine neue ersetzt werden, denn rein theoretisch kann unter gewissen Umständen auch kleine Oberflächenverletzungen der Glasscheibe zu einen Bruch führen.
Es gibt Entscheidungen welche im Grenzbereich bei der persönlichen Einschätzung des Prüfers liegen. Wie der Name Grenzbereich schon sagt kann je nach persönlicher Einschätzung beide Entscheidungsoptionen erfolgen. Das hat dann aber nichts mit Gerecht oder Ungerecht zu tuen.

Darüber hinaus ändern sich die Zeiten. Wer sagt dir, dass die Prüfer der früheren Untersuchungen ihre Bewertung genauso in 2020 gefällt hätten ?

Gruss Rainer

P.S. aber vielleicht löst es die EU mit einer 300 seitigen Verordnung in der alle möglichen Beschädigungen der Windschutzscheibe detailliert mit Handlungsvorgabe vorgegeben ist. Dann braucht man keine Fachleute mehr für die Prüfung


--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht)

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   QT

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Forenkönig
Forenkönig
Beiträge: 8593
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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.07.2020 um 16:42 Uhr   


Jürgen1965 schrieb:
Bremsscheiben vorne beobachten.
Den Hinweis hab ich in den letzten beiden TÜV Berichten wenn nicht sogar letzten 3 Berichten stehen. Warum soll ich die Scheiben wechseln, wenn die noch gut sind?

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III

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