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Klatsch und Tratsch » » Thema: TÜV-Prüfung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19075
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 01.07.2020 um 22:32 Uhr  
| Beim besten Willen kann ich die "Gleichbehandlung" nicht verstehen. Wenn ein Prüfer einen Fehler macht und dich beispielsweise mit deiner kaputten Scheibe oder den falschen Reifen auf der HA durch winkt verstehst/erwartest du zwei Jahre später den gleichen Fehler als "Gleichbehandlung"? Diese Gedanken sind mir fremd.
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.07.2020 um 22:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 01.07.2020 um 22:43 Uhr ]
Nimm es doch einfach wie es ist!
Ein Weichei-Prüfer hat das durchgehen lassen, der zwei Jahre später hat korrekt gesagt das geht nicht!
Du hattest das erste Mal Glück und bis kein Opfer! Auf Glück hat man keinen Anspruch!
Und wie gesagt, einen so großen Schaden an der Scheibe, egal wo, würde ich persönlich schon im Eigeninteresse beseitigen.
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10854
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 02.07.2020 um 00:53 Uhr  
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Kleopatra schrieb:
Nochmal: ich möchte nur gleich behandelt werden (...)
Moin!
Wirst Du doch! Ich bin damals mit einem nicht eingetragenen aber nicht (!) verkehrsrelevanten Teil durch die Prüfung gekommen weil der Prüfer das nicht bemerkt hat.
Glück gehabt!
Zwei Jahre später hatte ich es so noch einmal bei der gleichen Prüfstelle versucht und mir wurde die Plakette verweigert. Der Prüfer meinte aber ich kann ihnen das jetzt sofort eintragen, kostet aber € 60,--. So what? Hätte ich gesagt "Nein" wäre die Plakette nicht drauf gekommen. Und er hatte ja recht!
Das hat nichts mit Willkür zu tun sondern mit der Gesetzesvorgabe - und wie hier schon geschrieben mit Glück. Der eine Prüfer bemerkt es - der andere nicht.
Kleopatra schrieb:
Bleibt mir noch die Option, den Wagen als Polin in Polen anzumelden, wo man mehr Tuning-Freiheiten hat als hier in diesem Deutschland!
Das ist nur bedingt richtig. Kommst Du hier in eine Kontrolle und es werden Mängel erkannt bist du auch fällig!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
Passat B8 TDI Bi-Turbo, 4Motion, Highline mit diversen Schnickschnack, Stage 1, 580Nm.
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 48
User seit 12.04.2020
| Geschrieben am 02.07.2020 um 07:42 Uhr  
| Hallo Zusammen,
also ich war mit meinem SLK vorgestern zur HU. Als der Prüfer auf mich zugelaufen kam, hat er schon aus 20 Meter Entfernung recht unfreundlich meine neuen Felgen (18 Zoll Alutec Shark) bemängelt.
Obwohl er merklich unter Stress stand hat er sich dann ganz in Ruhe das Gutachten durchgelesen, dann seine Liste abgearbeitet und den neuen Stempel aufs Nummernschild geklebt.
Also ich kann mich nicht beschweren. Der Mann hat seine Arbeit gewissenhaft erledigt, Tüv wurde erteilt.
Liebe Grüsse, Heiko
--
SLK 200 (R171) Kompressor, Bj 2006, 6-Gang Schaltgetriebe, Echtglas Windschott, Felgen Alutec Shark, Xcar-Style AIO-ML (Dachsteuer- / Lichtmodul), ansonsten Garagenwagen im original Zustand. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3630
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 02.07.2020 um 07:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 02.07.2020 um 07:49 Uhr ]
Hallo Kleopratra, nimmst Deine Niederlage ganau so persönlich wie einst die Ägyptische Königin selbst. Fehlt noch das Du Dir die Kobra beschaffst.
Oder mal anders herum. Wieso behauptest Du immer, hier gäbe es einen Nasenfaktor. Hat der Prüfer vorher Deine selbige vermessen?
Natürlich gibt es auf Anhieb beim ersten Erscheinen vor „fremden“ Personen mit der Selbigen den Aufbau einer Wellenlänge affak Sympathie.
Nur bei Durchschnittlich 20 Minuten pro Auto die so ein Prüfer hat, und halt 25-30 Autos am Tag, sowie in Augennahme der Fahrer, die noch nicht mal Eigentümer sein müssen, sind die Jungs oder auch mal Mädels, habe allerdings noch keine gesehen, für solche Dinge zu abgeklärt.
Da, wie Eingangs erwähnt, auch die Prüfer (Annahme) Zeitvorgaben haben. Ich war selber Q-Auditor und hatte natürlich für ein Audit eine Zeitvorgabe und weiß sehr wohl, was es bedeutet, mit dem Auditierten in „Diskussion“ zu kommen. Persönliches gehört da nun mal nicht hin. Allerdings der Gesamteindruck eines Q-Systems lässt dann auch schon mal zu, eine Minor Beanstandung nur mit Hinweis zu vermerken. Nichts Anderes hat der erste Prüfer vielleicht gemacht.
Und nun zum Steinschlag. Es gibt maßlich Vorschriften, wie groß solche Schäden sein dürfen und deren Lage bzw. die Schadensfreiheit des Sichtfeldes. Schließlich ist das Prüfen auch ein Geschäft, wird kein Prüfer mit dem Maßband ausmessen ob der Steinschlag noch außerhalb der „verbotenen„ Zone ist oder nicht, sondern nur abschätzen.
Und zu den Reifen. Das Thema war hier schon m. W. öfter, dass bei Abnahmen Reifenkombinationen durchgingen oder auch nicht.
Entscheiden ist am Ende ob die Kombination im Fahrzeugschein eingetragen wird, sofern sie außerhalb der Herstellerfreigabe ist. Dazu gehört dann auch der Bericht mit der Genehmigung und der freigebende Prüfer ist dann auch haftbar.
Bedenke TÜV- Prüfer sind i.d.R. KFZ Ingenieure und haben die Berechtigung zu Einzelfreigaben.
Geht eine nicht freigegebene Kombi bei einer Prüfung durch, ist der Prüfer nur bedingt verantwortlich. Schließlich ist so eine TÜV Prüfung immer eine Augenblicksaufnahme. Zeit usw. hatten wir schon....
Und darauf lassen es auch manche Eigner ankommen.
Von daher, vergiss mal Deine persönlichen Animositäten mit Nasenfaktor.
Oder denke Dich doch mal selber in so eine Aufgabe ein.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 35
User seit 13.03.2020
| Geschrieben am 02.07.2020 um 08:46 Uhr  
| Eigentlich lohnt die Aufregung über die nicht erteilte HU-Plakette nicht.
Wofür gibts denn Teilkasko? Die zahlt doch bei Glasbruch und Glasbeschädigung.
Hat man dann eine Versicherungsform ohne Selbstbeteiligung, kostet es gar nichts und man kommt nicht in die Verlegenheit mit so einem Mangel bei der Hauptuntersuchung vorzufahren.
Das sind Dinge - ähnlich wie nicht funktionierende Glühlampen - die man relativ einfach im Vorfeld erledigen kann.
Ein Fahrzeug in Polen zuzulassen, bei einem festen Wohnsitz oder dem überwiegenden Aufenthalt in Deutschland, ist eine nicht gerade gute Idee.
Weil man in jedem Fall dem hiesigen Kfz-Steuer-Gesetz unterliegt.
Und somit eine Steuerhinterziehung begeht.
Die Strafe dafür wäre dann hoch, dass eine neue Frontscheibe - auch gänzlich selbst bezahlt - in jedem Fall billiger wäre....
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 45
User seit 22.01.2015
| Geschrieben am 02.07.2020 um 09:05 Uhr  
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Herbert schrieb:
Ein Fahrzeug in Polen zuzulassen, bei einem festen Wohnsitz oder dem überwiegenden Aufenthalt in Deutschland, ist eine nicht gerade gute Idee.
Weil man in jedem Fall dem hiesigen Kfz-Steuer-Gesetz unterliegt.
Und somit eine Steuerhinterziehung begeht.
Die Strafe dafür wäre dann hoch, dass eine neue Frontscheibe - auch gänzlich selbst bezahlt - in jedem Fall billiger wäre....
Guten Morgen Herbert, du hast schon Recht. Aber ich habe einen Zweitwohnsitz in Polen, den könnte ich zum Erstwohnsitz machen und meinen hier in D zum Zweitwohnsitz. Das Jahr verbringe ich jeweils zur Hälfte hier und zur Hälfte in Polen. Somit bekäme ich keine Probleme mehr mit der deutschen Steuer und dem TÜV. Abgesehen davon ist der TÜV (jährlich) und Haftpflichtversicherung in PL weit günstiger (eine Steuer gibt es schon garnicht). LG Nella | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 429
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 02.07.2020 um 09:21 Uhr  
| Die Diskussion hat mich inspiriert:
Ich: Herr Richter, Sie können mich nicht verurteilen, weil ich bei Rot über die Ampel gefahren bin.
Richter: Warum nicht?
Ich: mein Nachbar ist letzte Woche an derselben Ampel bei Rot über die Kreuzung gefahren. Da war auch ein Polizist vor Ort. Wie bei mir. Der war aber abgelenkt und hat es nicht gesehen. Daher möchte ich nach dem Gleichheitsprinzip auch freigesprochen werden. Kann ja nicht sein, dass jemand Anderes davon kommt und Ich aber nicht. Recht ist Recht für Alle. Richtig?
Richter:
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 45
User seit 22.01.2015
| Geschrieben am 02.07.2020 um 09:39 Uhr  
|
dapapa schrieb:
Die Diskussion hat mich inspiriert:
Ich: Herr Richter, Sie können mich nicht verurteilen, weil ich bei Rot über die Ampel gefahren bin.
Richter: Warum nicht?
Ich: mein Nachbar ist letzte Woche an derselben Ampel bei Rot über die Kreuzung gefahren. Da war auch ein Polizist vor Ort. Wie bei mir. Der war aber abgelenkt und hat es nicht gesehen. Daher möchte ich nach dem Gleichheitsprinzip auch freigesprochen werden. Kann ja nicht sein, dass jemand Anderes davon kommt und Ich aber nicht. Recht ist Recht für Alle. Richtig?
Richter:
Ach Papa, das ist aber jetzt Äpfel mit Birnen verglichen, sprich dein Vergleich hinkt leider. Ein anwesender Polizist kann schon mal einen Rotsünder übersehen. Aber ein TÜV-Prüfer kann einen Steinschlag nicht übersehen. Zudem hat er sicherlich eine Checkliste, die er abarbeitet. Wenn also der eine Prüfer was durchgehen läßt und der andere nicht, dann ist es Absicht und somit nicht ok. Aber keiner überprüft die Qualität der Arbeit der Prüfer (soviel ich weiß).
Wie ich in einem vorherigen Beitrag schrieb, die TÜV-Prüfungen sind nicht fair, sondern manchmal ungerecht. So wie das ganze Leben halt ungerecht ist und kein Bürger gleich behandelt wird. Recht haben ist eben nicht gleich Recht bekommen. Und dies wird sich leider nicht ändern, solange ein Mensch die Entscheidungen trifft! VG Nella | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 429
User seit 07.07.2016
| Geschrieben am 02.07.2020 um 10:55 Uhr  
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Kleopatra schrieb:
dapapa schrieb:
Die Diskussion hat mich inspiriert:
Ich: Herr Richter, Sie können mich nicht verurteilen, weil ich bei Rot über die Ampel gefahren bin.
Richter: Warum nicht?
Ich: mein Nachbar ist letzte Woche an derselben Ampel bei Rot über die Kreuzung gefahren. Da war auch ein Polizist vor Ort. Wie bei mir. Der war aber abgelenkt und hat es nicht gesehen. Daher möchte ich nach dem Gleichheitsprinzip auch freigesprochen werden. Kann ja nicht sein, dass jemand Anderes davon kommt und Ich aber nicht. Recht ist Recht für Alle. Richtig?
Richter:
Ach Papa, das ist aber jetzt Äpfel mit Birnen verglichen, sprich dein Vergleich hinkt leider. Ein anwesender Polizist kann schon mal einen Rotsünder übersehen. Aber ein TÜV-Prüfer kann einen Steinschlag nicht übersehen. Zudem hat er sicherlich eine Checkliste, die er abarbeitet. Wenn also der eine Prüfer was durchgehen läßt und der andere nicht, dann ist es Absicht und somit nicht ok. Aber keiner überprüft die Qualität der Arbeit der Prüfer (soviel ich weiß).
Wie ich in einem vorherigen Beitrag schrieb, die TÜV-Prüfungen sind nicht fair, sondern manchmal ungerecht. So wie das ganze Leben halt ungerecht ist und kein Bürger gleich behandelt wird. Recht haben ist eben nicht gleich Recht bekommen. Und dies wird sich leider nicht ändern, solange ein Mensch die Entscheidungen trifft! VG Nella
Ach Nella, ich verstehe deinen Unmut und kann es nachvollziehen. Aber ist es nicht so, dass du möchtest, dass die Anderen gleich schlecht behandelt werden? Freu dich doch für diejenigen (und dich selber), wenn es mal gut ging. Ärgere dich nicht, wenn es nicht klappt. Versuche dein Glück woanders oder lass die Ursache des Übels beseitigen (hatte ich bei meinem R170 auch mit der Scheibe - war aber eine gute Gelegenheit mal zu schauen, wie es mit dem Rost unter der Scheibendichtung aussieht - beim R170 kann sich der Rostteufel in jeder Ritze einnisten.)
Menschen machen Fehler - Maschinen übrigens auch .
LG Marcus
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