[ Beitrag wurde zuletzt editiert von AR343 am 31.12.2020 um 15:00 Uhr ]
Hallo liebe SLK-Gemeinde,
ich habe jetzt ebenfalls Post vom Freundlichen bekommen in der er mich auffordert, zu ihm zu kommen, damit das Update aufgespielt werden kann.
Kurze Frage an Euch: Muss ich die Software aufspielen lassen, obwohl hier der Freundliche schreibt? Er spricht von einer verpflichtenden Rückrufaktion. Bei Nichtteilnahme kann eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen.
Und was dem Ganzen noch die Krone aufsetzt: Falls es in Folge des Software-Updates zu Schäden an der Abgasrückführung kommt, dann wird dieser Schaden selbstverständlich kostenlos repariert. Natürlich nur im Zeitraum von 24 Monaten nach dem Update!
Kurze Frage an Euch: Muss ich die Software aufspielen lassen, obwohl hier der Freundliche schreibt? Er spricht von einer verpflichtenden Rückrufaktion. Bei Nichtteilnahme kann eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen.
NEIN!!!! musst du nicht! solange nichts vom KBA kommt musst du NIX machen lassen, tip: es gibt mittlerweile sogenannte: "OBD-Buchsen-Schlösser"; d.h. du kannst dein OBD port mechanisch mit einem "dummy-schloss-stecker" mit schlüssel abschließen.....
es gibt auch noch folgende möglichkeit: EIN kabel im fzg-kabelbaum druchtrennen, was sonst keine einfluss auf den fzg.betrieb hat (auch nicht beim LESEN von obd daten für den tüv und diagnose bei MB); nur updates jeglicher art ins fzg, können nicht mehr eingespielt werden> egal ob innen-can o. aussen-can. welches kabel und wo durchtrenenn (bzw. einen hochohmigen widerstandr zwischen) kann euch bestimmt der tuner eures vertrauens sagen.... lg.
lg.
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SLK 350 / Bj.11 / Not Stock