Slappyjoe schrieb:
Ich dachte immer Gutscheine dürfen nicht verfallen....
Aber die lassen sich immer wieder was neues einfallen um einem die lange Nase zu zeigen...ganz schön Klever die Herrschaften
Einfach oben nochmal lesen: es geht hier um freiwillige Gutscheine des Herstellers, ein Geschenk quasi - und nicht um gekaufte Gutscheine.
Gruß
Guido
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R172 ///AMG
"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar)
Gibt es rechtlich wirklich einen Unterschied von Gutschein und Gutschein?
Ich glaube nicht. Auch wenn es freiwillige sind.
Die Pflegeprodukte sind zwar nicht schlecht, aber oftmals ebenfalls überteuert.
Gibt gerade jetzt im Frühjahr bei den Niederlassungen & Partnern immer mal wieder Angebote für Aufbereitungs- bzw. Pflegeaktionen (Innenraumreinigung, Lederpflege, Lackreinigung & Versiegelung, etc.). Ehe die Gutscheine verfallen würde ich die dort investieren.
Das ist IMHO sinnvoller als aus der Not heraus irgendetwas zu kaufen was nachher ungenutzt in der Tonne landet.