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Klatsch und Tratsch » » Thema: Corona |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8855
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 14.03.2020 um 11:05 Uhr  
| Servus,
in "meinen" Läden in Nürnberg kaufen scheinbar weniger die hysterischen Weltuntergangsbeschwörer ein ... Nudeln und Papier für die Häkelrolle auf der Hutablage gibt's noch ausreichend, Parkplätze ebenfalls und die Kassenschlangen sind kaum anders als sonst.
Vielleicht tickt der Franke etwas anders und nicht aus ... ... bis auf die Praktikantenansammlung bei den Nürnberger Nachrichten - was da an Schlagzeilen und Empfehlungen produziert wird, ist schon irre ...
sG, Andy
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6164
User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 14.03.2020 um 11:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von U WE 55 am 14.03.2020 um 11:20 Uhr ]
https://tinyurl.com/w7nz3wr
mal eine Info zu §616 Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
"Ob es demzufolge im Normalfall absolute Höchstgrenzen geben kann, ist fraglich. Die Literatur gibt ein sehr uneinheitliches Bild. Die Angaben schwanken ungefähr in folgenden Bereichen:
Beschäftigungsdauer Höchste Angabe Niedrigste Angabe
Beschäftigung bis zu 6 Monate bis zu 3 Tage maximal 1 Tag
bis 12 Monate bis zu 1 Woche bis zu 2 Tage
mehr als 12 Monate bis zu 2 Wochen maximal 3 Tage
Dies sind nur grobe Richtwerte. Außerdem können diese Werte nicht als Pauschalen für die Freistellung genommen werden. Denn das Gesetz kennt die Freistellung generell nur, solange der Arbeitnehmer verhindert ist. Bei Erkrankung naher Angehöriger fällt die Abgrenzung in der Regel nicht schwer, da die Verhinderung höchstens vom Beginn bis spätestens zum Ende der Krankheit andauert. Bei Ereignissen im Familien- und Verwandtenkreis, bei der Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten und bei den sonstigen Fällen wird im Regelfall nur das Ereignis einschließlich angemessener An- und Abreisezeiten den Verhinderungsfall darstellen. In Fällen der Pflege naher Angehöriger legt § 2 Abs. 1 PflegeZG selbst eine absolute Höchstgrenze von zehn Arbeitstagen fest.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB steht und fällt mit einer Verhinderung, die insgesamt eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit andauert. Dauert die Verhinderung länger als eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, so besteht kein Anspruch. Der Arbeitnehmer hat nicht etwa anteilmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung."
--
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Kann Spuren von Ironie oder Hörensagen enthalten. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 14.03.2020 um 11:24 Uhr  
| Hallo zusammen,
am interresantesten hierzu ist für mich die tägliche Pressekonferenz des Robert Koch Institutes bei ntv.
Da wird unaufgeregt und sachlich über die aktuelle Lage berichtet. Wer das gesehen hat und dann liest was die anwesenden Journalisten dann in ihren Medien daraus machen, kann ab und zu nur mit dem Kopf schütteln.
Aber egal, weitgehend alle von der Politik getroffenen Maßnahmen dienen dazu die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu veringern um den Zeitraum zu verlängern damit die vorhandenen Behandlungskapazitäten für die Behandlung der kritischen Fälle ausreichen.
Gruss Rainer
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16758
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 14.03.2020 um 13:40 Uhr  
|
lennon schrieb:
Vielleicht tickt der Franke etwas anders und nicht aus ...
Ich vermute auch, dass der Franke etwas pfiffiger und weitsichtiger ist und sich die Vorräte längst vor 2-3 Wochen angelegt hat, während andere erst jetzt aufwachen.
Er wird das nicht getan haben, weil er eine Knappheit vermutet, sondern damit er sich in der Hauptphase der Infektion nicht unnötig vor leeren Regeln anstellen muss und bei anderen Mitmenschen ansteckt.
Gruß
Guido
--
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"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 14.03.2020 um 14:05 Uhr  
| Hallo Guido,
wie die Leute die zu tausenden bundesweit bei Aldi dicht gedrängt an der Kasse standen und sich um das angebotene Desiinfektionsmittel gebalgt haben. Zwei Stunden anstehen und nach 6 Minuten ausverkauft.
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16758
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 14.03.2020 um 14:14 Uhr  
| Hallo Rainer,
ja, z.B. Habe zwei Flaschen Sterillium entspannt vom Handy abends am 26.02. bestellt. Das war dann auch der letzte Drücker mit bezahlbaren Preisen und reicht für uns aus bis in 3-4 Wochen wieder ausreichend Nachschub vorhanden ist.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + C205d
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 864
User seit 21.05.2005
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 14.03.2020 um 17:29 Uhr  
| Das, was Frank (S - FP 230) heute vormittag schrieb, kann ich in keinster Weise bestätigen (ohne Frank's Ausführungen in Zweifel zu ziehen).
Wir - meine Frau und ich- machen in der Regel freitags den Einkauf für sagen wir 80-90 % des Wochenbedarfs. Zuerst ich im Rewe, anschließend meine Frau noch ein paar Dinge im Aldi.
Gestern in diesen beiden Läden absoluter Normalzustand was Kundenanzahl, Warenverfügbarkeit usw. betrifft. Von "Hamsterkäufen" nichts zu sehen.
Auch die z.Z. begehrten Artikel in Anzahl und Auswahl vorhanden.
Bei der Gelegenheit: Einkaufswagen werden seit gestern nur noch mit Handschuhen geschoben. Auch beim Beladen der Wagen habe ich gestern die
Handschuhe angelassen.
Heute beim Freundlichen terminierten Räderwechsel vornehmen lassen.
Dabei den Servicemann gebeten, beim Bewegen meines Autos (in und aus der Werkstatt) die mitgebrachten Handschuhe anzuziehen. Er: ungläubiges
Lächeln; ich: oder ich fahre das A. zum Montageplatz. Ich gehöre wegen Hypertonie, Diabetes und Alter zur primären Risikogruppe.
Es war für ihn kein Thema.
Für mich ist das Ganze ein großes Thema: unser Schwiegersohn wurde
Anfang der Woche positiv getestet. Gottseidank lebt er mit Familie 600 km
von uns entfernt.
Schönes WE!
Hans
--
1998 bis 2008 = R 170 SLK
2012 bis 2017 = R 171 SLK
ab 12/2017 = X 156 GLA
Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber nicht
mit dem gleichen Horizont (Konrad Adenauer) | Antworten
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