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Klatsch und Tratsch » » Thema: Elektromobilität-In der gesellschaftlichen Entwicklung
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   Professor Fate

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 Geschrieben am 02.12.2023 um 18:44 Uhr   

SLK-RH schrieb:
Eine Wallbox darf nicht mehr abgelehnt werden, wenn der Ablehnungsgrund Überlastung des Netzes ist. Drosselung auf 4,2kWh wäre erlaubt, aber keine komplette Abschaltung.
Gemeint ist vermutlich 4,2 kW, nehme ich an. Zum Vergleich: Aus einer 16 A-Leitung kann man (theoretisch nur) 3,68 kW ziehen. Das hieße, daß die BNetzA eine Drosselung so weit zuließe, daß dies ein wenig über der zertifizierten Spitzenlast eines Schukosteckers wäre. (Die meisten "besseren" Schukostecker halten das aber auch problemlos als Dauerlast aus, aber das ist ein anderes Thema.)

Je nach E-Auto braucht eine volle Ladung Hausnummer 100 kWh. Wer also abends mit dem E-Auto heimkommt, das Auto an den Wandkasten hängt und dann kleckern nur 4,2 kW in den Akku, könnte am folgenden Morgen böse überrascht sein, wenn er, sagen wir mal, von München nach Hamburg fahren wollte. Beim Zweitwagen als Stadtflitzer sehe ich da keine Probleme, aber für die Fernfahrt langt das hinten und vorne nicht, schon gar nicht im Frostwinter, wenn der LiIon-Akku bibbert.

Daniel

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 02.12.2023 um 19:14 Uhr   
Mein ex-Chef berichtete, dass sein GLC an der „normale“ Stckdose rund 15 Stunden lädt.

Er kann es kaum erwarten bis seine Wallbox endlich da ist.

Gruß

Frank



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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain)

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 Geschrieben am 02.12.2023 um 20:23 Uhr   


Professor Fate schrieb:
Gemeint ist vermutlich 4,2 kW, nehme ich an. Zum Vergleich: Aus einer 16 A-Leitung kann man (theoretisch nur) 3,68 kW ziehen. Das hieße, daß die BNetzA eine Drosselung so weit zuließe, daß dies ein wenig über der zertifizierten Spitzenlast eines Schukosteckers wäre. (Die meisten "besseren" Schukostecker halten das aber auch problemlos als Dauerlast aus, aber das ist ein anderes Thema.)

Je nach E-Auto braucht eine volle Ladung Hausnummer 100 kWh. Wer also abends mit dem E-Auto heimkommt, das Auto an den Wandkasten hängt und dann kleckern nur 4,2 kW in den Akku, könnte am folgenden Morgen böse überrascht sein, wenn er, sagen wir mal, von München nach Hamburg fahren wollte. Beim Zweitwagen als Stadtflitzer sehe ich da keine Probleme, aber für die Fernfahrt langt das hinten und vorne nicht, schon gar nicht im Frostwinter, wenn der LiIon-Akku bibbert.

Daniel

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Möglich, dass das 4,2 KW sind. Denke nicht, dass die Zwangsabschaltung die Ganze Nacht dauern wird, wahrscheinlich eher wenn die Industrie (sofern es die noch geben sollte) einen hohen Bedarf hat. Bei unserem E-Golf hatten wir sowieso nur 7,2KW Ladeleistung. Ich glaube 4h oder länger hat der nie laden müssen, d.h. mit der Einschränkung hätten wir gut leben können. Über die Ladestrategie von Vielfahrern kann ich jetzt nichts berichten.

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Viele Grüsse und bleibt gesund

Gerhard, mit dem roten 172er
23.05. - 26.05.24 Spargelevent in Rheinhessen (Anmeldung möglich)
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   Techniker

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 Geschrieben am 03.12.2023 um 10:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 03.12.2023 um 10:10 Uhr ]



SLK-RH schrieb:


Professor Fate schrieb:
Gemeint ist vermutlich 4,2 kW, nehme ich an. Zum Vergleich: Aus einer 16 A-Leitung kann man (theoretisch nur) 3,68 kW ziehen. Das hieße, daß die BNetzA eine Drosselung so weit zuließe, daß dies ein wenig über der zertifizierten Spitzenlast eines Schukosteckers wäre. (Die meisten "besseren" Schukostecker halten das aber auch problemlos als Dauerlast aus, aber das ist ein anderes Thema.)

Je nach E-Auto braucht eine volle Ladung Hausnummer 100 kWh. Wer also abends mit dem E-Auto heimkommt, das Auto an den Wandkasten hängt und dann kleckern nur 4,2 kW in den Akku, könnte am folgenden Morgen böse überrascht sein, wenn er, sagen wir mal, von München nach Hamburg fahren wollte. Beim Zweitwagen als Stadtflitzer sehe ich da keine Probleme, aber für die Fernfahrt langt das hinten und vorne nicht, schon gar nicht im Frostwinter, wenn der LiIon-Akku bibbert.

Daniel

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Möglich, dass das 4,2 KW sind. Denke nicht, dass die Zwangsabschaltung die Ganze Nacht dauern wird, wahrscheinlich eher wenn die Industrie (sofern es die noch geben sollte) einen hohen Bedarf hat. Bei unserem E-Golf hatten wir sowieso nur 7,2KW Ladeleistung. Ich glaube 4h oder länger hat der nie laden müssen, d.h. mit der Einschränkung hätten wir gut leben können. Über die Ladestrategie von Vielfahrern kann ich jetzt nichts berichten.

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Wenn man mit der 11 KW oder 22 KW Baustrom Steckdose inklusive Adapter Zuhause lädt,
Dann wird es doch schwierig für den Netzbetreiber,
Dieses zu kontrollieren, beziehungsweise zu drosseln,
da es ja sich nicht um eine Wallbox handelt, oder verstehe ich hier etwas falsch



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Wer später bremst, ist länger schnell !

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   raimund54

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 Geschrieben am 03.12.2023 um 10:20 Uhr   
Hallo,

der Netzbetreiber kann den Ladestrom nur begrenzen, wenn die (neuen) Wallboxen dafür ausgelegt sind und aus der Ferne mit entsprechenden Befehlen gedrosselt werden können. Meine Wallbox kann z.B. nicht gedrosselt werden.

Alle alten Wallboxen oder sonstigen Steckdosen können normalerweise nicht einzeln gedrosselt werden.

Gruß

Raimund


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   Techniker

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 Geschrieben am 03.12.2023 um 11:58 Uhr   


raimund54 schrieb:
Hallo,

der Netzbetreiber kann den Ladestrom nur begrenzen, wenn die (neuen) Wallboxen dafür ausgelegt sind und aus der Ferne mit entsprechenden Befehlen gedrosselt werden können. Meine Wallbox kann z.B. nicht gedrosselt werden.

Alle alten Wallboxen oder sonstigen Steckdosen können normalerweise nicht einzeln gedrosselt werden.




Sehe ich auch so,
die Wallboxen müssten doch mit dem Netz bzw. Netz-Betreiber kommunizieren,
wenn das nicht der Fall ist,
kann doch keiner wissen welchen Verbraucher ich angeschlossen habe!

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   Professor Fate

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 Geschrieben am 03.12.2023 um 18:49 Uhr   
Wenn die Wandkästen (oder Wärmepumpen, da gilt ja genau das gleiche) ein eigenes SmartMeter (das ist dafür zwingend nötig) haben, kann man deren Leistung drosseln. Hängen die aber irgendwie am normalen Hausnetz, dann kann der Versorger da natürlich nichts drosseln oder schalten. Letzteres ist von der Politik natürlich nicht gewollt, weil er (genauer: die Netzbetreiber) dann natürlich die Kontrolle über das Netz verlieren.

Die Drosselung ist aus Netzsicht absolut sinnvoll, denn nachdem man die ganze Energieversorgung beinahe komplett an die Wand gefahren hat, muß man jetzt schauen, wie man mit den übriggebliebenen Resten irgendwie behelfsmäßig zurande kommt. Theoretisch gesehen wäre es natürlich das allerbeste, wenn der Versorger genau wüßte, wann wer und wie weit mit dem E-Auto fahren muß, damit immer genau die, die den Strom brauchen, auch vorrangig bekommen. Praktisch natürlich nicht umsetzbar, völlig klar. (Bei Wärmepumpen ließe sich das vielleicht schon eher machen, weil die Hütte ja ihrerseits die Wärme speichern kann. Aber das sind halt keine E-Autos.)

Daniel

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   lennon



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 Geschrieben am 03.12.2023 um 19:14 Uhr   
Servus,

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Habeck-eist-halbe-Milliarde-Euro-fuer-Batteriefabrik-los-article24575316.html

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 03.12.2023 um 19:14 Uhr   
Stromnetz bildhaft erklärt, so habe ich das selbst als Kaufmann kapiert.

Die wichtige Grundaussage ist, dass vereinfacht Verbrauch und Produktion immer im Gleichgewicht sein müssen. Ist das nicht der Fall, kommt es zu Netzschwankungen, Frequenzabweichungen und ab Zeitpunkt x bricht das System zusammen.

Stellt Euch das das Stromnetz wie ein Wasserfass vor in welchem es oben einen Zulauf gibt, Stromerzeugung, und unten diverse Anschlüsse aus welchen Wasser gezapft wird.

Das ganze System muss so gehalten werden, dass quasi die Oberflächenspannung gerade so groß ist, dass das Fass nicht überläuft, gleichzeitig darf der Wasserspiegel nicht absinken, weil sonst die obersten Zapfstellen keinen Strom mehr bekommen.

Jetzt könnt Ihr Euch in etwa vorstellen wie komplex das System ist, zumal der „Wasserverbrauch“ nicht exakt bekannt ist. Und für die Produktion gilt Selbiges, da speziell die Erneuerbaren sehr stark und völlig ungeplant schwanken können.

Wie weit darf die Netzfrequenz (50 Herz) schwanken? Damit das Verbundnetz störungsfrei betrieben werden kann, muss der erzeugten Wirk-Leistung zu jedem Zeitpunkt eine gleich große Wirk-Leistungsabnahme gegenüberstehen. Da dies niemals erfolgen kann, fluktuiert die Netzfrequenz in Europa im erlaubten Bereich ± 200 mHz.

Gruß

Frank

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 Geschrieben am 03.12.2023 um 19:20 Uhr   


Professor Fate schrieb:
............. (Bei Wärmepumpen ließe sich das vielleicht schon eher machen, weil die Hütte ja ihrerseits die Wärme speichern kann. Aber das sind halt keine E-Autos.)

Daniel

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Hallo Daniel,

Da bin ich aber ganz gegensätzlicher Meinung von dir. Wie soll denn die Hütte Wärme speichern, wenn der Strom quasi abgedreht wird?? Wir hatten beides und da war das E-Auto unauffälliger. Unsere WP läuft oder ist aus. Ich weiß jetzt nicht, ob alle neuen WP modulierend sind oder nur ab einer gewissen Größe. Auf der anderen Seite würden wir mit WP, E-Auto und normalem Haushaltsstrom auch prima mit der 4,2KW Regelung zurecht kommen. Von daher finde ich die Lösung der Drosselung besser, als zig Jahre auf den Einbau zu verzichten, nur weil ein paar Nachbarn schon eine Maximum an Stromkapazität aufbrauchen. Bis dann uneingeschränkter Strom für alle da wäre, wäre ich schon längst im Nirwana. Das Thema ist nach wie vor spannend.

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