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Klatsch und Tratsch » » Thema: Elektromobilität-In der gesellschaftlichen Entwicklung |
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.03.2023 um 13:02 Uhr  
| Hi Daniel,
das Stichwort wird wohl Bestandsschutz sein!
So lange etwas reparierbar ist, wird man wohl reparieren können.
ABER!
Schraubt ein Handwerker lieber am alten Sche... rum oder versucht er nicht doch lieber Umsatz zu generieren und was Neues zu verkaufen?
Erlebe ich immer wieder bei unserer Ferienwohnung Baujahr 1976 im Bereich Elektro. Sobald irgendetwas mit Elektro an fällt, hier z.B. neue Steckdose, kannst du die Spreu vom Weizen trennen.
Der eine Handwerker macht Theater und will umbauen weil der Überspannungsschutz baujahrbedingt nicht da ist, der Andere sagt großzügig mache ich und hält dafür die Hand in Form leicht erhöhter Preise auf.
Stell Dir jetzt vor bei der Abgassonderuntersuchung werden die geforderten Werte nicht erreicht und der Handwerker sagt das Gerät packt das nicht mehr, also neu! Und schon hast Du das Theater und musst einen finden der das für machbar hält und repariert.
Aktuell haben wir das Theater wegen Trennung der Leitung fürs Auffüllen der Therme. Hier gibt es seit Jahren eine Vorschrift betreffs Schutz des Trinkwassers vor z.B. Legionellen. Hier müsste man eine Trennung zum Trinkwassernetz machen. Die Technik ist simpel und einfach, Installation kostet aber € 300 plus!
Viele dieser Änderungen werden von Lobbyisten unterstütze und dann kommen die Aasgeier und hauen die Leute übers Ohr!
Das ist die berühmt berüchtigte Handwerkermaffia, die dann die ahnungslosen Kunden mit so Aussagen gesetzliche Verpflichtung, Bußgeld oder die Versicherung zahlt sonst nicht, "überzeugt"! Bei unseren Nachbarn hat der Handwerker auch so diskret fallen lassen, dass er das eigentlich melden müsste, denn wenn was passiert bekäme er Ärger.
So auch bei Elektro. Wenn da was passiert, icvh war dran und habe nichts geändert, dann bin ich dran!
So wird es hier auch kommen!
Gruß
Frank
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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 12.09.2021
| Geschrieben am 30.03.2023 um 00:00 Uhr  
| S - FP 230 schrieb:
das Stichwort wird wohl Bestandsschutz sein!
So lange etwas reparierbar ist, wird man wohl reparieren können.
Das mit dem Bestandsschutz gilt bei denkmalgeschützten Häusern, aber bei Häusern von Michel-Normalverbraucher bin ich da eher skeptisch. 2045 soll ja ohnehin Feierabend sein. Wie das speziell im Heizungsbereich machbar sein soll, ist mir ein Rätsel. In 22 Jahren muß a) der Strom dafür da sein, was schon kompliziert genug ist, und b) sämtliche Transportnetze/Trassen/Leitungen vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher. Wenn Du bisher ein Hochhaus hast, welches typischerweise mit Gas geheizt wird, da kannst Du natürlich keinen DC-Heizstab für ein ganzes Hochhaus an eine 16 A-Leitung anstecken. Da braucht's a bissel mehr "Kick", was nichts anderes heißt, daß in solchen Fällen erst mal die alten Leitungen aus der Straße ausgebuddelt und neue, dicke Kupferbrummer verscharrt werden müssen. Aber nicht für nur ein Hochhaus oder nur einen Stadtteil, sondern für die ganze Republik und das innerhalb von nur noch 22 Jahren. So, wie lange hat noch gleich der Bau von BER gedauert?
Und reparieren kann man nur, solange es noch Ersatzteile gibt. Das ist der nächste Wackelkandidat. Ach, ich habe keine Lust, Dinge zu erzählen, die ohnehin jeder (bis auf eine Partei) weiß. Erlebe ich immer wieder bei unserer Ferienwohnung Baujahr 1976 im Bereich Elektro. Sobald irgendetwas mit Elektro an fällt, hier z.B. neue Steckdose, kannst du die Spreu vom Weizen trennen.
Der eine Handwerker macht Theater und will umbauen weil der Überspannungsschutz baujahrbedingt nicht da ist, der Andere sagt großzügig mache ich und hält dafür die Hand in Form leicht erhöhter Preise auf.
Glaube ich Dir sofort, aber die Steckdose würde ich selber setzen und zwar genau aus diesem Grund. (Allerdings gebe ich zu bedenken, daß ein ordentlich montierter ÜSS schon eine feine Sache ist und Dir im Falle eines Falles viele, viele Reparaturkosten für Elektronik ersparen kann.) Viele dieser Änderungen werden von Lobbyisten unterstütze und dann kommen die Aasgeier und hauen die Leute übers Ohr!
Ja, das ist leider so. Wunderschönes Beispiel Balkonkraftwerk: Du darfst alles vorbereiten, aber das Einstecken des Schukosteckers (der an sich ja schon böse ist) in die Schukosteckdose darf nur der Elektriker. Totaler Quark! Man habe Sorge, daß das BKW mit seinen 600 W für das Hausnetz belastender sei als der E-Grill, der bisher 2 kW aus just derselben Balkonsteckdose gezogen hat.
Würde sich jeder Bundesbürger regelkonform verhalten und für jeden Furz, für den er eigentlich laut Gesetz einen Elektriker bemühen müßte, tatsächlich einen holen, die Bundesrepublik bräche innerhalb von einer Woche komplett zusammen. Bei unseren Nachbarn hat der Handwerker auch so diskret fallen lassen, dass er das eigentlich melden müsste, denn wenn was passiert bekäme er Ärger.
Nein, muß er nicht, nur bei schwerwiegenden Straftaten. Aber das wär's doch: Passend zur Meldestelle für Antifeminismus noch eine Meldestelle, wo man Leute anschwärzen kann, wenn sie das Licht brennen lassen. Am besten gleich eine Bundespetzagentur dazu einrichten. Könnte mir vorstellen, daß bei dem Gedanken einigen Leuten der Geifer aus den Mundwinkeln ränne.
Macht alles keinen Spaß mehr!
Daniel
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| Geschrieben am 01.04.2023 um 10:07 Uhr  
| Jetzt hacken Sie wieder aufder Tatsache rum dass eAutos eher zum wirtschaftlichen Totalschaden werden als Verbrenner.
Neueste Erkenntnis aus der Versicherungswirtschaft scheinen das zu bestätigen.
Hat natürlich und nachvollziehbar mehrere Gründe. Der Batteriepack stellt einen größeren Wert da, was schnell makl zu hohen Aufwendungen beim notwendigen Tausch führt.
Häufiger scheinen die Packs so gebaut zu sein, dass sie nicht reparabel sind. Das kann man konstruktiv lösen.
Viel wichtiger der Aspekt dass durch die Erschütterungen bei einem Unfall es zu Kontaktproblemen kommen kann. Elektriker wissen dass das bei hohen Stömen nicht ungefährlich ist und zu Kurzschluss führen kann. Also lieber wieder Tausch!
Also lösbare Probleme aber für Betroffene sehr ärgerlich und ggf. teuer.
Gruß
Frank
--
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| Geschrieben am 01.04.2023 um 11:21 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Jetzt hacken Sie wieder aufder Tatsache rum dass eAutos eher zum wirtschaftlichen Totalschaden werden als Verbrenner.
Neueste Erkenntnis aus der Versicherungswirtschaft scheinen das zu bestätigen.
Hat natürlich und nachvollziehbar mehrere Gründe. Der Batteriepack stellt einen größeren Wert da, was schnell makl zu hohen Aufwendungen beim notwendigen Tausch führt.
Häufiger scheinen die Packs so gebaut zu sein, dass sie nicht reparabel sind. Das kann man konstruktiv lösen.
Viel wichtiger der Aspekt dass durch die Erschütterungen bei einem Unfall es zu Kontaktproblemen kommen kann. Elektriker wissen dass das bei hohen Stömen nicht ungefährlich ist und zu Kurzschluss führen kann. Also lieber wieder Tausch!
Also lösbare Probleme aber für Betroffene sehr ärgerlich und ggf. teuer.
Nicht schlimm!
Ist doch bei Neukauf von der Garantie abgedeckt.
Richtig verdrießlich wird es erst dann, wenn die Garantie nicht mehr greift.
Aber dann gibt es sicher wieder so schlaue Köpfe die den Gebrauchtwagenkäufern eine Anschlussgarantie schmackhaft machen und der Käufer gar nicht anders kann und diese dann abschließt , vor lauter Sorge im Schadensfall , blöd da zu stehen.
Da wird ab und zu ein in Feuer aufgehendes E - Fahrzeug ganz nützlich sein um daran zu erinnern was so alles passieren kann.
--
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User seit 21.08.2016
| Geschrieben am 01.04.2023 um 12:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von zermanik am 01.04.2023 um 12:58 Uhr ]
S - FP 230 schrieb:
Deckt die Garantie Unfälle ab?
Wäre mir neu, habe mich aber ehrlicher Weise damit nicht beschäftigt.
Selbstverschuldete Unfälle natürlich nicht.
Aber eine Herstellergarantie ist nichts anderes als eine Versicherung.
Dabei kann es auch zu Schadensersatzleistung des Herstellers gegenüber dem betroffenen Fahrzeuginsassen kommen , wenn es zum Körperlichen Schaden kommt und dem Hersteller die Schuld daran nachgewiesen werden kann.(Produkthaftung)
--
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 01.04.2023 um 15:33 Uhr  
| wenn wir schon beim Berichtigen sind.
zu..
Aber eine Herstellergarantie ist nichts anderes als eine Versicherung.
Dabei kann es auch zu Schadensersatzleistung des Herstellers gegenüber dem betroffenen Fahrzeuginsassen kommen , wenn es zum Körperlichen Schaden kommt und dem Hersteller die Schuld daran nachgewiesen werden kann.(Produkthaftung)
Hier sind direkt mehrere Dinge falsch.
Eine Garantie ist keine Versicherung.
Der Hersteller gibt mit einer Garantie eine Funktionssicherheit ohne Ausfall bzw. eine Ersatzleistung für den Fall des Ausfalls für eien bestimmten Zeitraum aus.
Dazu bedarf es keiner Versicherung. Der Garantiegeber kann das Risiko zur Ersatzleitung selber übernehmen.
Die Produzentenhaftung wiederum ist eine gesetzlich geregelte Rechtsangelegenheit bzw. Forderung, in der die konstruktive Funktionssicherheit sog. sicherheitsrelevanter Bauteile so zu gewährleisten ist, dass ein Ausfall im Rahmen des vom Hersteller vorgegebenen Gebrauchsrahmen nicht zur Gefährdung oder gar zum körperlichen Schaden des Nutzers führt. Z. B. ein Riß bei der Härtung eines Bauteiles der Lenkung, der in der Folge zum unerwarteten Bruch führt, ohne das der Fahrer „rettend“ eingreifen kann. Eine ausgefallene Sitzheizung fällt so nicht unter die Produzentenhaftung auch wenn der Hersteller 8 Jahre Garantie auf deren Funktion geben sollte..
So weit so richtig, aber die Produzentenhaftung ist auf Lebenszeit des Gegenstandes gültig und nicht nur während der Garantiezeit.
Also nicht Garantie und Produzentenhaftung zusammenwerfen. Das sind zwei paar unterschiedliche Schuhe.
und Frank..
Da zahlt keine Garantie, besser gesagt Gewährleistung.
Die Garantie ist nicht gleichzusetzen mit Gewährleistung.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Forderung, rechtlich zuständig gewährleistend ist der Auftragnehmer der Leistung, an den letzten Kunden z. B. der Händler oder Dienstleister. Die Garantie ist eine Herstellerzusage.
Wird auch oft zusammengeschmissen, jedoch..
Wenn Apple ein Jahr Herstellergarantie gibt, muss Saturn 2 Jahre die Gewährleistung übernehmen, wobei aber die Beweislast, dass der Fehler schon beim Verkauf vorlag nur ein Jahr lang nicht „hinterfragt“ wird. Nach einem Jahr muss der Kunde dies beweisen. Auch sind die Regeln zur Nachbesserung in der Gewährleistung klar beschrieben.
Ein großes Minenfeld.
Klar ist aber wie Du schreibst, Unfallfolgen und somit auch Schäden an Akkus fallen unter keiner Herstellergarantie noch Gewährleistung. Das sind reine Unfallschadensversicherungen, die dafür eintreten.
Heißt aber auch, wenn schon kleinere Unfallschäden die Akkus in Mitleidenschaft nehmen und so relativ junge Autos zu Totalschäden abzuschreiben sind, werden Haftpflicht und Kaskobeiträge zukünftig heftig teurer.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.04.2023 um 15:58 Uhr  
| Danke Peter für die Erläuterungen.
Noch kleiner Hineis , auch eine Garantie kann über eine Versicherung abgedeckt werden.
Das machen Hersteller wenn sie ihr finanzielles Risiko deckeln wollen. Das macht speziell bei Produkten wo es zu Serienschöden können, also z.B. bei Massenprodukten.
Einzelne Schäden sind tragbar, wenn es in die Millionen Einzelschäden geht, ist das anders. Auch die Ein- und Ausbaukosten sind häufig der bestimmende Faktor. Cent-Teil, aber aufwendiger Ein- bzw. ausbau.
Gruß
Frank
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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 01.04.2023 um 17:58 Uhr  
| Also das Autohersteller Garantien die sie als Minimum anbieten versichern, halte ich als ehemaliger Automobiler, der in der Auswertung der Garantieleistungen involviert war eher für unwahrscheinlich. Dazu werden doch zu viele Teile und Funktionen vor Serienanlauf heute auf Mindesthaltbarkeiten um 160.000 km oder Dreijahresgarantien getestet. Teile, die nicht so lange überleben wie die bekannten Zahnriemen, die meist um 80.00 Kilometer getauscht werden müssen, sind durch diese Vorgabe „abgesichert“. Macht der Kunde dies nicht und der riemen reißt dan bei 85.000 km, fällt dies nicht unter die Garantie. Zusatzgarantien über die Werksgarantie hinaus z. B. bis zu 12 Jahren oder 200.000 km bei DB muss der Kunde extra bezahlen, hier ist es praktisch eine Versicherung.
Sollten es doch zu Garantiefällen kommen, so ist ein gewisser Teil dieser Kosten auch im Kaufpreis eingerechnet.
Versichert werden aber sicherlich sog. Rückrufaktionen, wo der Gesetzgeber dies verlangt oder die weitere Funktion und Nutzung zu größeren Folgeschäden inl. Negativimage führt.
Werden aufwändige Garantieaktionen in Zahl oder Höhe verursacht durch Herstellfehler des Zulieferers, Z. B. fehlerhafter Rostschutz weg. Störung einer Beschichtungsanlage, wo tausende von Kleinteilen in einem Los fehlerhaft behandelt werden, so haftet dafür dann der Zulieferer gegen den Kunden.
Da hat es durchaus schon zu Kündigung der Liefervertrages und auch Insolvenzen geführt, wenn diese nicht versichert waren.
Aber gut. Thema ist Elektromobilität und da werden sicher noch so einige Überraschungen auftauchen.
--
Gruß Peter | Antworten
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