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Klatsch und Tratsch » » Thema: Airbags werden geklaut?
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 07.12.2019 um 10:26 Uhr   


Glatze11 schrieb:
Seltsam.
In der letzten Liste die ich gelesen habe waren es alle BMW X Modelle.
Und VW-Bus war auch gut vertreten.



Das kann durchaus sein, denn die Liste ist vom GDV Stand 2o018, also Versicherungsorganisation, da werden die Schäden ausgewiesen welche in der Branche aufschlagen,

Die Kriminalstatistik wird davon abweichen weil ja auch nicht teilkaskoversicherte Fahrzeuge geklaut werden. Wobei ich aber davon ausgehe dass die von Dir genannten Fahrzeuge Wertigkeit und damit auch versichert sind.

Gruß

Frank

--
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   TargaRobby

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 Geschrieben am 08.12.2019 um 08:59 Uhr   


Special Agent schrieb:
Denk dran, es gibt strenge Waffengesetze und man sollte bestimmte Sachen vielleicht nicht aus der Emotion heraus öffentlich machen, das ist nur ein guter Rat, also nicht falsch verstehen.

Grüße Michael

--
" Silberne Steine sind silbern."




... weshalb nicht öffentlich machen? Legaler Waffenbesitz ist kein Verbrechen, in anderen europäischen Ländern das normalste der Welt und nicht die Ursache für steigende Kriminalität, wie es unsere Regierung so schön glaubhaft machen will.

Ich lebte 7 Jahre in Südfrankreich, in einem wunderschönen Tal mit großen Höfen und Villen, JEDER hatte ein Schrotflinte am Land, da mit 60 Euro Jagdschein vom Rathaus der Erwerb und Besitz völlig legal genehmitgt war.

-> es gab nicht einen Einbruch, es kam nichts weg, nicht mal die Luft an einem Autoreifen wurde rausgelasse, an was lag das wohl?

Hierzulande ist Waffenbesitz unter Einhaltung der Auflagen ebenfalls möglich, ein wenig Bürokratie, aber möglich. Nur verwenden darfst Du sie nicht, denn in dem Moment wo ein Fremder des Nächtens vor Deinem Bett, oder den Betten Deiner Kinder steht, hast Du bei Verwendung bereits verloren. Denn der schnelle Zugriff ist nicht erlaubt, der Schutz Deiner Familie abhängig davon ob Du schneller telefonieren und auf polizeiliche Hilfe warten kannst als Dir jemand in Deinen eigenen 4 Wänden etwas antut. Die Auflagen sehen einen ordnungsgemässen Verschluss vor, als Zugriffsschutz vor Fremden, Familienangehörigen und im Ernstfall auch vor dem Waffenbesitzer selbst.

Auch mit anderen "Mittelchen" wie Baseballschläger, Kubotan, Küchenmesser usw. usw. wirst Du nach dem Ernstfall, sofern Du es geschafft hast, dass Dir und Deinen Lieben kein Leid angetan wird, unter dem Schutzmäntelchen der Verhältnismässigkeit auseinandergenommen, weil DU als Angegriffener nachweisen musst, dass Du aus dem Schlaf gerissen angemessen reagiert hast und innerhalb von Nanosekunden einschätzen konntest ob der liebe Mann, der unbefugt in Deinem Haus war, vielleicht nur Dein Handy klauen wollte

Warst DU zu langsam in Deiner Einschätzung und zu zögerlich im Einsatz "angemessener" Mittel und Du oder einer Deiner Lieben sitzt danach im Rollstuhl oder zählst die Radieschen von unten, weil die osteuropäischen Besucher doch nicht so friedlich gesinnt waren, ist es eben ungünstig für Dich gelaufen.

--
Beste Grüße,
Robby

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 Geschrieben am 08.12.2019 um 12:38 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Special Agent am 08.12.2019 um 12:39 Uhr ]

Morsche Robby,

mir ging es in erster Linie mal hierum:





Waffengesetz (WaffG) § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (2) (weggefallen) (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (4) Die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gelten nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, entsprechen oder die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt wurden. Diese Sicherheitsbehältnisse können nach Maßgabe des § 36 Absatz 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, sowie des § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, 1. vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden sowie 2. für die Dauer der gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch von berechtigten Personen mitgenutzt werden, die mit dem bisherigen Besitzer nach Nummer 1 in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Berechtigung zur Nutzung nach Satz 2 Nummer 2 bleibt über den Tod des bisherigen Besitzers hinaus für eine berechtigte Person nach Satz 2 Nummer 2 bestehen, wenn sie infolge des Erbfalls Eigentümer des Sicherheitsbehältnisses wird; die berechtigte Person wird in diesem Fall nicht bisheriger Besitzer im Sinne des Satzes 2 Nummer 1. In den Fällen der Sätze 1 bis 3 finden § 53 Absatz 1 Nummer 19 und § 52a in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 34 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, und § 34 Nummer 12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 108 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, weiterhin Anwendung. (5) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit die Anforderungen an die Aufbewahrung oder an die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können 1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, 2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme, 3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden. (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

Eine scharfe Waffe im Nachttisch erfüllt die Anforderungen in jedem Fall mal nicht.
Wobei ich bei Torsten mal spekuliere, dass es sich um eine P99 Schreckschusswaffe handelt.


Gruss Michael

--
" Silberne Steine sind silbern."




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 Geschrieben am 08.12.2019 um 15:04 Uhr   
In Augsburg wurde mal wieder einer totgeschlagen...wäre mal interessant wenn er dem Angreifer (Mitglied einer "Gruppe junger Männer" ) eins mit nem Bengel verpasst hätte (und dadurch überlebt hätte). Leider hyphotetisch, trotzdem eine interessante Diskussion.

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 08.12.2019 um 16:09 Uhr   
Ich denke die Diskussion ist völlig müsig!

In einem Land wo auf Microwellen nicht zum trocknen von Katzen geeignet, auf Porsche Achtung schnell und am Kaffeebecher Achtung heiß stehen muss, haben sehr viele Leute Waffen.

Ergebnis?

Eher schlimmer als besser im Vergleich zu D. Ganz im Gegenteil! Selbst die Polizei schießt viel schneller, häufiger, da sie ständig damit rechnen muss dass das Gegenüber bewaffnet sein könnte!

Wie gesagt, ich war einige Zeit bewaffnet unterwegs, sowohl zivil als auch in Uniform und bewaffnet hieß auch geladen.

Wohl gefühlt habe ich mich damit nicht! Auch nicht sicherer sondern ich hatte immer den Horror davor die Waffe mal ziehen zu müssen, da war an den möglichen Einsatz noch nicht einmal gedacht.

Ab dem 12 Lebensjahr war ich im Schützenverein und habe da den Umgang mit Waffen gelernt.

Das hat mir auch ein Diziplinarverfahren eingebracht, da ich mich dem Befehl widersetzt habe mit durchgeladener, entsicherter und gezogener Waffe, Finger am Abzug, durch die Kaserne zu rennen. Das war der Befehl wenn die Alarmanlage eines kritischen Bereichs in der Kaserne anschlug.

Ich hatte immer Angst z.B. zu stolpern, zu stürzen und dann dem Kameraden vor mir in den Rücken zu schießen. Also war meine Waffe immer entweder gesichert und beim laufen der Finger nie am Abzug!

Bei Schießversuchen auf dem Truppenübungsplatz habe ich gesehen wie Schüsse wirken. Wir "durften" auf alles möglich Schüsse abgeben, auch auf Schweinehälften.

Das Ergebnis war entsprechend, egal ob nun der Kirschkernspucker Kaliber 7.62 oder 9 mm Waffen. Da wurden tlw. Stahlplatten wie Butter durchdrungen, je nach Schusswaffe und Entfernung.

Jeder der hier mit Schusswaffen argumentiert sollte so etwas mal erlebt haben. Selbst im Falle eines berechtigen Einsatzes gefährdet man u.U. sich selbst, Nachbarn oder Passanten etc..

Ich käme auch nie auf die Idee eine Waffe einzusetzen wenn es um einen Autodiebstahl ginge!

Einzig für mich denkbarer Einsatzbereich wäre der Schutz bei direktem Angriff auf Personen, Familie oder mich persönlich!

Gruß

Frank





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 Geschrieben am 08.12.2019 um 23:38 Uhr   


S - FP 230 schrieb:
Ich denke die Diskussion ist völlig müsig!

Ich käme auch nie auf die Idee eine Waffe einzusetzen wenn es um einen Autodiebstahl ginge!

Einzig für mich denkbarer Einsatzbereich wäre der Schutz bei direktem Angriff auf Personen, Familie oder mich persönlich!

Gruß

Frank




Absolut richtig!

Gruss Michael

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   TargaRobby

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 Geschrieben am 10.12.2019 um 10:12 Uhr   


S - FP 230 schrieb:

Ich käme auch nie auf die Idee eine Waffe einzusetzen wenn es um einen Autodiebstahl ginge!

Einzig für mich denkbarer Einsatzbereich wäre der Schutz bei direktem Angriff auf Personen, Familie oder mich persönlich!




Servus Frank,

im Land der Cowboys ist vieles anders, über die "Kulturunterschiede" könnten wir lange diskutieren, Fakt ist aber dass in Zeiten des liberalen Waffengesetzes in Deutschland als ich noch Kind war bis zur Verschärfung dann zum Ende des letzten Jahrtausends, keine amerikanischen Umstände herrschten.

Meine Eltern hatten ein grosses Anwesen am Land und es passierte nie etwas, weil das Pack wusste, dass es ungesund sein kann in fremdes Territorium einzubrechen.

Ahnlich mein Beispiel dann aus Südfrankreich mit vergleichbaren Rahmenbedingungen. Frappierend dann der Unterschied zu den Großstädten wie Marseille, extreme Kriminalitätsrate mit allen verfügbaren Mitteln. Würde nun hier ein amerikanisches Waffengesetz gelten, kann sich jeder selbst ausmalen was passiert, tägliche Meldungen über Auseinandersetzungen zwischen Legalwaffenbesitzern und Illegalwaffenbesitzern.

Ich bin durchaus der Meinung, dass unser derzeit geltendes Waffengesetz seine Berechtigung hat, die Auflagen zur persönlichen Erfüllung der Eignung sind schon durchdacht. Eine weitere Verschärfung würde den Bürger als unmündig und blöd darstellen, der tägliche Umgang mit dem KFZ im Strassenverkehr stellt eine unverhältnismässig grössere Gefahr dar. Von der Entartung des illegalen Waffenmarktes und der Unfähigkeit unserer Regierung diesen einzudämmen wollen wir erst garnicht sprechen.

Was ich wirklich kiritsiere sind die geltenden Paragraphen zur möglichen Selbstverteidigung, welche den unbescholtenen Bürger in der heutigen Zeit vor massive "Handlungsprobleme" stellen. In einer Notsituation für sich oder andere sollte keine gedankliche Barriere das Handeln lenken. Was darf ich, was darf ich einsetzen, ab wann ist mein Handeln unverhältnismässig?

Man kann die tendenzielle Lähmung im Verhalten der Menschen sehr gut in den letzten Jahren beobachten, ist auch verständlich. Steht der Bürger doch heute im Zweifel aller Fälle mit dem Handy, verteidigungsmässig kastriert einem sorglos agierendem Agressor gegenüber. Schafft man es dennoch aus einer solchen Situation schadlos herauszukommen - durch Einsatz verfügbarer Mittel und Methoden - muss man mit einem unverhältnismässigem Rechtfertigungsprozess rechnen in dem der Verteidiger bzw. Helfer, seine "Unschuld" beweisen muss.

Was für eine verkehrte Welt ...


--
Beste Grüße,
Robby

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 Geschrieben am 10.12.2019 um 18:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 10.12.2019 um 19:04 Uhr ]

Hi Robby,

ich kann Deine Aussagen nachvollziehen!

Anders als in USA wo in manchen Staaten das Recht auf Notwehr ein so elementares ist, dass Jury`s in manchen Staaten mit weitgehendem Notwehrrecht selbst "Täter" frei sprechen welche dem vermuteten Dieb in den Rücken schiesen, ist das bei uns durchaus problematisch!

Wir wurden wärend meiner aktiven Zeit dahingehen unterrichtet, dass wir selbst einen Messerangriff mit blosen Händen abwehren müssten, bedingt durch unsere Ausbildung, und wenn ein Schuss fiele wir echt Probleme bekämen, dann würde ganz genau geprüft ob das notwendig gewesen sei!

Und der selben Situation sieht sich heute jeder gegenüber der in vermeitlicher Notwehr handelt.

Beim Täter geht man von der Unschuldsvermutung aus, der kann milderne Umstände ins Feld führen, mit 5 der Wellensittich entflogen, mit 6 die Katze überfahren worden .... !

Der Angegriffene muss sich rechtfertigen, er hat ja etwas getan, ob er zu früh, zu schnell, unangemessen oder zu hart z.B. zugeschlagen hat. Da wird man beispielsweise im Dunkeln überfallen und muss sich dann rechtfertigen das man aus Angst, im Schock zu oft was auch immer gemacht hat.

Da ist unser Rechtssystem sehr seltsam!

Aber das sind die Menschen heute auch, siehe Augsburg!

Wir haben uns als Kind oder Schüler auch mal gezofft, gebrügelt oder was weis ich. Aber mir wäre nicht geläufig dass man da ein Messer gezogen hätte und zugestochen hat, man hat keinen totgeschlagen und wer am Boden lag musste nicht befürchten totgetreten zu werden!

Blutige Nase oder blaues Auge ja, aber Totschlag, ich denke nein!!

Aber wir werden die Welt nicht ändern!

Gruß

Frank



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 Geschrieben am 10.12.2019 um 18:41 Uhr   


TargaRobby schrieb:

Man kann die tendenzielle Lähmung im Verhalten der Menschen sehr gut in den letzten Jahren beobachten, ist auch verständlich. Steht der Bürger doch heute im Zweifel aller Fälle mit dem Handy, verteidigungsmässig kastriert einem sorglos agierendem Agressor gegenüber. Schafft man es dennoch aus einer solchen Situation schadlos herauszukommen - durch Einsatz verfügbarer Mittel und Methoden - muss man mit einem unverhältnismässigem Rechtfertigungsprozess rechnen in dem der Verteidiger bzw. Helfer, seine "Unschuld" beweisen muss.


Genau das meinte ich zumindest. Danke!

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 10.12.2019 um 19:57 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von EarlGrey am 10.12.2019 um 19:58 Uhr ]

Hallo Frank, hallo Robby, Hallo SLK-M,

habe Eure Kommentare aufmerksam gelesen und muss Euch voll und ganz zustimmen. Die Rechtsprechung in Deutschland hat in den letzten Jahren tatsächlich äußerst seltsame Formen angenommen. Damit meine ich nicht die Gesetze, sondern deren Auslegung.
Ganz entscheidend für die Tatsache, dass Urteile absolut nicht nicht mehr dem Rechtsempfinden der Bürger entsprechen, ist meiner Meinung nach die Veränderung der Bevölkerungsstruktur. Spätestens seit Herbst 2015 ist eine Wandlung eingetreten, die definitiv nicht eine Besserung der Kriminalitätsstatistik herbeiführt.
Leider betreiben die meisten Medien einen Aktionismus, der das Ansprechen dieser Problematik sofort in eine gewisse Schublade steckt. Deshalb kann man froh sein, dass doch recht vielen Menschen der Blick dafür nicht verloren gegangen ist...


Gruß

Peter

--
I can't wait for summer!

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