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Klatsch und Tratsch » » Thema: Nach Unfall, welcher Mietwagen steht mir zu? |
Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5384
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.09.2019 um 12:08 Uhr  
| Also Leute, sorry, ich kann es nicht mehr hören!
Immer Rechtsanwalt!!!
Die Schadenregulierung ist sicherlich die letzten Jahre, in allen Bereichen, schlechter geworden.
Als jemand mit fast 40 Jahren Berufserfahrung in der Branche und selbst sicherlich in der Zeit Schäden insgesamt im mittleren 3-stelligen Mio. Bereich bei der Regulierung begleitet oder selbst reguliert, kann das beurteilen.
Es gibt sicherlich Schäden wo ein Rechtsanwalt dringend anzuraten ist, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint.
Was geschieht wenn ein RA eingeschaltet wird? Erstens, eine Zeitverzögerung, denn es gibt einen Briefkasten mehr, was die Angelegenheit nicht beschleunigt! Zweitens wird es teurer und mancher Regulierer reagiert da um es etwas vorsichtig auszudrücken verschnupft darauf und wird wesentlich kritischer und weniger geländegängiger sein.
Wenn HDI hier auf den Autovermieter verweist hat der das doch in der Hand und wenn ich dem sage einen Mietwagen ohne Zuzahlung/Eigenanteil trägt der das Risiko. Und dass der für seine Planung erst mal wissen sollte wann der Wagen benötigt wird, also wann ist der Werkstatttermin, ist doch nachvollziehbar.
Etwas flexibel muss man auch als Anspruchsteller sein.
Also kläre den Werkstatttermin, stimme Dich mit dem Vermieter ab und dann läufst Du auch kein Risiko dass Du einen gewissen Eigenanteil tragen musst.
Und sorry, nichts gegen RA`s, aber die sind kein Allheilmittel.
Ich erlebe das die letzten Jahre immer mehr und häufig leidvoll, dass sobald Anwälte eingeschaltet sind die Regulierungen nach Vorschrift laufen und dauern!
Da hat dann der Schadenregulierer keinerlei Vollmachten und Einflussmöglichkeiten mehr, da dann ggf. ab einer gewissen Stelle auch auf der Versichererseite die Anwälte ins Spiel kommen und die Sache prüfen und entscheiden. Dann zählt ggf. nur noch der Buchstaben des Gesetzes und nicht mehr der Vertragswille.
Selbst erlebt dass ein Vertrag etwas schlecht abgefasst war, aber sowohl die Vertragsstelle als auch der Kunde sich über die Vertragsauslegung einig waren, der RA der Schadenabteilung allerdings, vermutlich sogar berechtigt, der Meinung war, dass man das auch anders, also für den Kunden nachteilig, auslegen könnte! Zum Glück bei Privatkunden und Standardgeschäft nicht das Problem!
Wie gesagt, beschleunigend wirkt sich so etwas nie aus!!
Wo es notwendig ist und vor allem wenn es unklare Haftungs- oder Schuldfragen gibt, rate ich jedem zum Anwalt. Wo es gefühlt läuft muss der aber nicht zwingend dazu!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 84
User seit 11.11.2017
| Geschrieben am 07.10.2019 um 19:54 Uhr  
| Update:
Gestern Abend kam der Anruf von Sixt und eine Stunde später die Anlieferung.
Ein Cabrio hatte man nicht "am Lager", es sollte eine Limousine der Oberklasse werden (E Klasse, 5er BMW oder Audi A6).
Von diesen Fahrzeugen war allerdings auch keines verfügbar, also hab ich jetzt einen
BMW 730D vor der Tür stehen. 12200km, Teilautonomes Fahren und 4 Reifen.
Ist mal was anderes "Gefahren" zu werden, aber nach der Woche bin ich froh wieder in ein Auto zu steigen das sehr viel weniger
Digital ist.
Nur die Massage Funktion werde ich wohl vermissen
--
R171 350 200KW Irridium Silber ...und ich liebe ihn | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1113
User seit 01.06.2019
| Geschrieben am 08.10.2019 um 08:31 Uhr  
| "Wo es notwendig ist und vor allem wenn es unklare Haftungs- oder Schuldfragen gibt, rate ich jedem zum Anwalt. Wo es gefühlt läuft muss der aber nicht zwingend dazu! "
Hallo Frank,
ich bin ganz deiner Meinung; Anwälte sehen das natürlich anders...
Was bei einem unverschuldeten Unfall aber hilft, ist ein guter, eigener Gutachter, und wenn der Wagen schon älter ist, ein Wertgutachten, dass man beizeiten machen lässt. Selbst erlebt.
Viele Grüße
Thomas
--
Meine Fahrzeuge:Mercedes SLK 320, BMW 328i Cabrio, 323i touring(beides E36), FIAT Panda 100HP | Antworten
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