für Fehlersuche und Reparaturen im Rahmen der Neuwagengarantie bekommt man ja keine Rechnung ausgehändigt und kann somit die durchgeführten Leistungen nicht schriftlich nachweisen. Ich nehme aber an, dass die Leistungen im Werkstattinformationssystem dokumentiert werden.
Vermutlich kann dann jede MB-Vertragswerkstatt diese Dokumentation im Werkstattinformationssystem abrufen, oder?