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Tipps und Technik R171 » » Thema: Scheinwerfer Bi-Xenon Japan-Linksverkehr |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 58
User seit 19.10.2019
| Geschrieben am 10.08.2022 um 07:01 Uhr  
|
FlyingJack schrieb:
Hi, habe gerade diesen älteren Thread ausgegraben, da ich vor dem selben Problem stehe....
Wie ist das damals bei dir ausgegangen?
Wenn ich so alle Infos anschaue, die ich zu diesem Thema gefunden habe, müssen wohl die Scheinwerfer raus. Wie sieht es mit den Steuergeräten aus, müssen da auch welche ersetzt werden, oder reicht der Tausch der Xenon-Scheinwerfer?
Hat jemand eine rechtlich verbindliche Info, dass die Japan-Scheinwerfer im "Touristenmodus" nicht den TÜV-Vorgaben entsprechen?
Danke für Eure Rückmeldungen.
--
SLK 280
BJ 11/2006
Moin!
Ich habe 2019 selbst einen 171er von einem Händler gekauft, der diesen frisch aus Japan importiert hat.
Im Endeffekt bauen solche Reimporteure ja nur ein neues Radio (da andere Frequenzen) ein und stellen die Scheinwerfer auf Tourimodus.
Meist kommt zu diesen Händlern dann ja immer derselbe TÜV und alles ist paletti.
2020 hatte ich dann ein neues Fahrwerk verbauen müssen und zur Einzelabnahme - keine Probleme.
2021 war wieder der reguläre TÜV dran, dieser wollte mir partout keinen TÜV geben, da das hintere Kennzeichen mit Klett auf einer Adapterplatte fixiert war... Seiner Meinung nach benötigt man zwingend einen schwarzen Kunststoffrahmen --> aber zu den Schweinwerfern hat er nach der Lichtkontrolle nichts weiter gesagt.
Hab noch ca. ein Jahr Zeit bis ich erneut zum TÜV muss, hoffe da ist dann mit der Lichtanlage wieder nichts
PS: soweit ich das beurteilen kann geht die Leuchtweitenregulierung auch auf Tourimode (dieser kann tatsächlich nur durch codieren aktiviert werden, sonst sind es "normale" rechtslenker Scheinwerfer)
--
R171 - 350 - 01/2007 - calcitweiß - Japan Reimport | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 6
User seit 23.03.2019
| Geschrieben am 10.08.2022 um 16:30 Uhr  
| Hallo zusammen. Berichte sehr gerne.
Habe ein Japan Fahrzeug (SLK 350 10/2005 mit Bi-Xenon-Scheinwerfer) gekauft. Der Händler hatte damals zugesichert, dass alles ordentlich umgebaut wurde und der Tüv das Fahrzeug abgenommen hat.
Scheinwerfer etc., alles in Ordnung war seine Aussage.
Der Verkäufer hatte sich auf Japan-Import spezialisiert und mehrere Japan-Import-Auto (SLK, Audi TT, etc.) auf dem Hof stehen.
Dann die erste Fahrt bei Nacht und das Problem bemerkt. Viele Tage recherchiert.
Ergebnis: Ich hatte schriftliche Dokumente von Mercedes bekommen, dass ich neue Scheinwerfer benötige, da ein Umbau (Codierung usw.) nicht zulässig/ machbar ist. Hatte ein Angebot von einer "Reflektorklinik", aber der Umbau ist eigentlich nicht zulässig da man keine Dokument etc. bekommt. Tüv-Rheinland und Tüv-Süd sagten, dass ein Fahren mit "Japan-Scheinwerfer" und Touristenfunktion nicht zulässig ist bzw. nur wenn jemand bei uns im Urlaub ist, in die Werkstatt fährt und während des kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland die Scheinwerfer umstellen lässt. Ein dauerhafter Betrieb (mit Kfz.-Zulassung in Deutschland) ist nicht zulässig. Hella (Scheinwerferhersteller) schloss sich den anderen Aussagen an.
Ich habe auch die Tüv-Stelle des Verkäufers, welche die Zulassungsdokumente für Deutschland erstellt hat, damit konfrontiert. Sagten mir, bei der Erstabnahme in Deutschland wird genau auf die Scheinwerfer geachtet. Können jetzt aber nicht genau sagen, ob damals Rechts- oder Linksverkehr-Scheinwerfer bei der Untersuchung verbaut waren.
Anscheinend fahren da aber ganz viele Japan-Fahrzeuge so herum. Die Tüv-Stelle in meiner Umgebung hat zwar ein Problem mit den Scheinwerfern bemerkt, jedoch nicht die Nummer der Scheinwerfer überprüft ob es Links- oder Rechtsverkehr sind und das Fahrzeug ohne Mängel durchgewunken.
Problem ist nur, wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden (Fußgänger/ Nachtfahrt etc.) kommt und das Fahrzeug dann von einem Gutachter überprüft wird. Spätestens dann kommt sprichwörtlich die Sache ans Licht und somit auch die Strafanzeige! Da ich ja von dem Problem wussten und ich mich schon sehr von dem Verkäufer veräppelt vorkam, gab es für mich kein zurück.
Fazit - Gerichtsverhandlung: Es wurde vom Gericht ein Gutachter für Lichttechnik beauftragt. Dieser kam zu mir und hatte ein mobiles Scheinwerfer-Einstellgerät dabei. Hat das Fahrzeug angeschaut und ist nach ca. 5 Minuten wieder gefahren. Gerichtsverhandlung gegen den Verkäufer zu 100% gewonnen. Alle Kosten, Gutachter und zwei neue Scheinwerfer gingen zu Lasten des Verkäufer, da ein Dauerbetrieb von "Japan-Scheinwerfer" nicht zulässig ist - sprich das Fahrzeug so einen erheblichen Mangel aufweist.
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3667
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 10.08.2022 um 23:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 10.08.2022 um 23:10 Uhr ]
Danke Hans,
bin ja schon älter, kenne auch noch die Zeit, als die Autos alle Glasstreuscheiben hatten (und man viele auch problemlos bei Bruch ohne kompletten Tausch ersetzen konnte).
Damals musste man bei Einreise mit einem Linkslenker in ein Land mit Rechtslenker, das fast ungeriffelte Dreieck in der Streuscheibe, welches hierzulande den längeren Leuchtfinger rechts ermöglichte, mit schwarzem Klebeband abdecken.
Wie ich schrieb, kann diese Japanschaltung nur was Vergleichbares machen, teilweise Abdecken des Leuchtbildes. Umdrehen, geht mit den Techniken nicht und somit sind hier für eine Zulassung falsche Scheinwerfer im Auto.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 61
User seit 18.06.2021
| Geschrieben am 11.08.2022 um 09:39 Uhr  
| Danke Hans,
das deckt sich zu 100% mit meinen Recherchen.....wundere mich nur, wie das Geschäftsmodell mit den Japan-Reimporten funktionieren kann. Mein Händler sichert mir ebenfalls zu, dass das Fahrzeug vollkommen konform mit den hiesigen Vorschriften geht, was de facto aber gar nicht sein kann!!!! Bin mir jetzt nicht sicher, der Wagen ist wirklich toll und vernünftig ausgepreist, ob ich den selben Weg wie du gehen soll.
Werde weiter berichten..
--
SLK 280
BJ 11/2006 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4839
User seit 26.09.2011
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 58
User seit 19.10.2019
| Geschrieben am 12.08.2022 um 06:47 Uhr  
|
FlyingJack schrieb:
Danke Hans,
das deckt sich zu 100% mit meinen Recherchen.....wundere mich nur, wie das Geschäftsmodell mit den Japan-Reimporten funktionieren kann. Mein Händler sichert mir ebenfalls zu, dass das Fahrzeug vollkommen konform mit den hiesigen Vorschriften geht, was de facto aber gar nicht sein kann!!!! Bin mir jetzt nicht sicher, der Wagen ist wirklich toll und vernünftig ausgepreist, ob ich den selben Weg wie du gehen soll.
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SLK 280
BJ 11/2006
Moin,
ist doch dann recht einfach...
Ist ein "offizieller" Verkauf via Händler abgelaufen, gehe ebenfalls den Weg über Gutachter und zur Not Gericht...
Bei mir war noch der etwas fade Beigeschmack dabei, dass der Händler seine Fahrzeuge als Privatverkäufe über einen Dritte deklariert.
Aber durch den Preis und die km war mir dass dann egal, da wir Schrauber sind und entsprechend alles selbst erledigen können was anfällt (was bisher kam: Verdacht auf Saugrohrmodul-Defekt, Standschaden des Fahrwerks und das wars)
ich hoff jetzt einfach drauf, dass die Scheinwerfer bei mir nie zu Problemen führen und gut ist.
Ich konnte gerade nicht genau rauslesen, ob du das Fahrzeug schon gekauft hast oder nicht?
--
R171 - 350 - 01/2007 - calcitweiß - Japan Reimport | Antworten
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