Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 6
User seit 23.03.2019
| Geschrieben am 20.05.2019 um 20:22 Uhr  
| Habe einen Japan-Import erworben, welcher anscheinend vom Händler nicht sauber umgebaut wurde und mit Linksverkehr-Scheinwerfer Bi-Xenon in Deutschland die §21-Abnahme vom Tüv bekommen hat!!! Der Händler sagt die Umstellung auf Touristenfunktion wäre zulässig und es wäre jetzt angeblich nur der Stellmotor defekt.
Glaub ich aber nicht ganz.
Daher meine Frage - wer hat Ahnung mit Linksverkehrscheinwerfer Bi-Xenon?
Kann es sein, dass durch die Aktivierung der Touristenfunktion (Häkchen hinter dem Scheinwerfer) automatisch die Leuchtweitenregulierung blockiert wird?
Wer kennt sich aus oder kann mir einen Fachmann/Fachfrau empfehlen.
Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK Hans Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4778
User seit 26.09.2011
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19074
User seit 26.07.2000
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 6
User seit 23.03.2019
| Geschrieben am 21.05.2019 um 16:54 Uhr  
| Genau das ist ja mein Problem. Mein SLK R171 Bj 2005 ist in Deutschland durch den Tüv gekommen mit Japan-Scheinwerfer - also Linksverkehr. Laut Mercedes kann bei diesen Bi-Xenon Scheinwerfer nur die Touristenfunktion manuell umgestellt werden. Das ist aber für Deutschland keine dauerhafte Lösung und hätte der TÜV nicht anerkennen dürfen.
Ich habe das Fahrzeug gekauft in der Annahme, dass der Händler die Scheinwerfer wie versprochen umgerüstet hat. Nun wurde festgestellt, dass immer noch die Scheinwerfer für Linksverkehr verbaut sind. Zudem blockiert die Leuchtweitenregulierung. Nur ob die Leuchtweitenregulierung mit der aktivierten Touristenfunktion was zu tun hat oder nicht, wäre interessant. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK Hans Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 6
User seit 23.03.2019
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19074
User seit 26.07.2000
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3661
User seit 31.08.2014
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 6
User seit 23.03.2019
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 61
User seit 18.06.2021
| Geschrieben am 09.08.2022 um 12:42 Uhr  
| Hi, habe gerade diesen älteren Thread ausgegraben, da ich vor dem selben Problem stehe....
Wie ist das damals bei dir ausgegangen?
Wenn ich so alle Infos anschaue, die ich zu diesem Thema gefunden habe, müssen wohl die Scheinwerfer raus. Wie sieht es mit den Steuergeräten aus, müssen da auch welche ersetzt werden, oder reicht der Tausch der Xenon-Scheinwerfer?
Hat jemand eine rechtlich verbindliche Info, dass die Japan-Scheinwerfer im "Touristenmodus" nicht den TÜV-Vorgaben entsprechen?
Danke für Eure Rückmeldungen.
--
SLK 280
BJ 11/2006 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an FlyingJack Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3620
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 09.08.2022 um 14:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 09.08.2022 um 16:48 Uhr ]
Bin ja nun kein Leuchtenexperte, aber Scheinwerfer ohne Streuscheibe gibt es ja nun schon sehr lange und egal ob Halogen oder Xenon, statt der Streuscheibe haben diese einen Streureflektor. Auch die DE mit Projektionslinse werfen das Licht fix auf die Straße. Eine Touristenschaltung könnte allerhöchstens die Abstrahlung des Leuchtmittels bei DE Lampen abdecken. Das Leuchtbild „umdrehen“ mit dem Leuchtfinger zur jeweiligen rechten oder linken Bordsteinseite, das geht m. E. mit diesen Systemen nicht. Daher darf die Touristenschaltung auch in der Zulassungszone „Rechtsverkehr“ kein Dauerzustand sein, so wie man auch nicht mit den abgeklebten Gläsern, die Praxis noch bei Streuscheiben, nur im Gastland fahren darf.
Denkabr ist, das die neuesten Multi-LED-Systhem programmiert als Rechts- oder Linkslenker „eingestellt“ werden können, so wie sie heute schon Zonen aus dem Fernlicht abschalten. Aber darüber nachzudenken ist müßig, da es sowas in der SLK Baureihe nicht gibt bzw. gab.
--
Gruß Peter | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an psr-slk Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|