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Klatsch und Tratsch » » Thema: Angeparkt ... nicht zugeparkt. Eine immer währende Geschichte ?
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 15.05.2019 um 08:58 Uhr   


QT schrieb:


real_lucky schrieb:

Mein Nasenbär steht auf einen gemieteten Platz in einer privaten Tiefgarage mit 33 Plätzen. Bisher war der direkte Platz neben mir nicht vermietet. Jetzt ist der Platz vermietet an ein nicht ganz kleines Auto der Klasse VAN.
Und hier ist Dein "Fehler". Als der Platz frei war, hast Du Dich nicht gekümmert, um entweder den 2. Platz auch noch zu mieten oder alternativ wenigstens den Platz zu wechseln auf den damals noch freien Platz.

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
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yupp, Geiz ist geil, aber Man(n) sollte sich ihn leisten können

--
Gruss Hartmut

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 Geschrieben am 15.05.2019 um 09:14 Uhr   


SLK-M schrieb:

Einer parkt rückwärts ein und der Beifahrer steigt nach dem ausparken ein - fertig. Klingt bei mir nach reiner Bequemlichkeit gepaart mit den Dickkopf durchsetzen wollen...



Hi,

kling so als könne der Antworter den Text nicht lesen. Sonst hätte er erfahren das der VAN Besitzer keine große Ausweichmöglichkeit hat da er auf der anderen Seite eine Wand hat....

Gruß
Gerdi

--
Hmmmm ... interessant

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User seit 27.01.2018
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 Geschrieben am 15.05.2019 um 09:21 Uhr   


QT schrieb:


real_lucky schrieb:

Mein Nasenbär steht auf einen gemieteten Platz in einer privaten Tiefgarage mit 33 Plätzen. Bisher war der direkte Platz neben mir nicht vermietet. Jetzt ist der Platz vermietet an ein nicht ganz kleines Auto der Klasse VAN.
Und hier ist Dein "Fehler". Als der Platz frei war, hast Du Dich nicht gekümmert, um entweder den 2. Platz auch noch zu mieten oder alternativ wenigstens den Platz zu wechseln auf den damals noch freien Platz.

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Hi,

ja, ich glaube Du hast Recht. Wie kann man nur so töricht sein und nur einen Garagenplatz zu mieten. Ein guter - , stolzer SLK Fahrer mietet natürlich stets 2 neben einander liegende Plätze an

Vielleicht ... und das ist auch so'n Gedankengang, hätter der Vermieter sich auch mal darum kümmern können was für ein Fahrzeug er "einmietet"? Ein Polo zB. hätte mich überhaupt nicht gestört/behindert. Ist der Vermieter vielleicht für die Größenauswahl verantwortlich?

Gruß
Gerdi

--
Hmmmm ... interessant

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 15.05.2019 um 10:27 Uhr   
Manchmal frage ich mich, was du mit deinen Beiträgen erreichen willst

Ich höre hier einen leisen Ruf nach Mama

Du hast einen TG-Parkplatz gemietet.
TG-Parkplätze sind überwiegend schmal.
Heutige Autos sind breiter als ein VW-Käfer.
Menschen sind oft egoistisch und rücksichtslos.
Es ist Dein Problem, wie du mit der geschilderten Situation klarkommst.

SCNR


--
Gruß Jörg

SLK200K EZ 11/2003

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 Geschrieben am 15.05.2019 um 10:40 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 15.05.2019 um 10:44 Uhr ]



real_lucky schrieb:


SLK-M schrieb:

Einer parkt rückwärts ein und der Beifahrer steigt nach dem ausparken ein - fertig. Klingt bei mir nach reiner Bequemlichkeit gepaart mit den Dickkopf durchsetzen wollen...



Hi,

kling so als könne der Antworter den Text nicht lesen. Sonst hätte er erfahren das der VAN Besitzer keine große Ausweichmöglichkeit hat da er auf der anderen Seite eine Wand hat....

Ich meinte ja auch dich.... . Ach ja, drei mal hin und her ist dann angesagt (habe ich auch gelesen - daher die "Bequemlichkeit").

Zum Verständnis: Stellt euch so hin das die Fahrertüren zueinander stehen...das scheint wohl unmöglich zu sein? . Und jaaaa, dann muss halt einer Rückwärts einparken (sollten es beide Linkslenker sein versteht sich ). Andernfalls verschrammt euch halt die Mühlen weiterhin.

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 Geschrieben am 15.05.2019 um 10:56 Uhr   


jw61 schrieb:


Odin schrieb:
Anzeige bei der Polizei. Die analysieren die Lackspuren und stellen schnell fest, von welchem Wagen die sind. Die Gegenprobe steht ja neben Dir.
Das ist dann zusätzlich Fahrerflucht.

--
Gruß Ralf
Wieder in Bad Füssing.
SLK Stammtisch Bad Füssing

SLK R172 250 CDI Palladium
R170 200K 10 Jahre bis 2017




Sehr fraglich, ob die positive Gegenprobe beweist, WER den Schaden tatsächlich verursacht hat, üblicherweise beschuldigen sich die Beteiligten gegenseitig...

Sehr fraglich, ob hier überhaupt ein Unfall im Rechtssinne der Verkehrsunfallflucht vorliegt.

Es liegt IMHO lediglich eine einfache Sachbeschädigung vor, die erfordert aber 1. Vorsatz und ist 2. ein relatives Antragsdelikt und wird in der Praxis in diesen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt sondern durch Privathaftpflichtversicherungen geregelt, wobei der Beweis WER (s.o.) denn nun der Schädiger und wer der Geschädigte ist, schwierig zu führen ist.

Erst ausparken, dann einsteigen bzw. andersrum wäre hier die Lösung, die man mit dem Nachbarn einvernehmlich treffen könnte.

Wenn die Gegenseite kein Interesse zeigt, würde ich mein Auto während der Parkzeit schützen, gibt da zb. so Magnettafeln, die man schnell anbringen und wieder entfernen kann.

--
Schwarz-Leistung-Kabrio

.

Cool, einer der besten Beiträge seit langem,.... also für mich.

Grüße Michael

--
"Wahre Worte sind nicht angenehm,
angenehme Worte sind nicht wahr." ( Lao Tse )



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   QT

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 Geschrieben am 15.05.2019 um 11:50 Uhr   


real_lucky schrieb:
ja, ich glaube Du hast Recht. Wie kann man nur so töricht sein und nur einen Garagenplatz zu mieten. Ein guter - , stolzer SLK Fahrer mietet natürlich stets 2 neben einander liegende Plätze an
Nenn es töricht oder wie auch immer. Du musst Dich halt selber fragen, was es Dir wert wäre, Dich nicht mehr über die Parkerei in der TG aufregen zu müssen und mit eventuellen Folgeschäden bzw. deren Reperatur zu beschäftigen. Ein Wechsel auf den freien Platz hätte ja vielleicht gereicht. Dann könntest Du rückwärts nah an der Wand parken und hättest die Fahrertür passend zur Fahrertür des VAN.

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 Geschrieben am 15.05.2019 um 12:47 Uhr   

real_lucky schrieb:
Ein …. stolzer SLK Fahrer mietet natürlich stets 2 neben einander liegende Plätze an



Es soll ja auch …… SLK Fahrer geben die auf einem (Supermarkt-) Parkplatz entweder ganz weit hinten, oder sogar quer/mittig über 2 Parkplätze parken damit ihrem SLK nichts passiert! Da wäre es doch recht logisch / angemessen dass sie auch in der TG 2 Parkplätze mieten


--
SLK-320*AMG:Tacho+Sitze+17“Styl.I+Spoiler*CL-Kü-Grill*Dach+LFK+SK foliert*CarSign-Halter mit MBSLK Inlay*INXX-Bügel*Becker 7944*Sparco-Schaltkn.*AWS2002*EasyRoof*TFL ü.NSW*LED-RL+3.BL“smoked“*ÖP:Stage-II+LFK-M113+Speedshift*Bilstein-B4*Stahlflex

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 Geschrieben am 15.05.2019 um 15:13 Uhr   


jw61 schrieb:

Es liegt IMHO lediglich eine einfache Sachbeschädigung vor, die erfordert aber 1. Vorsatz und ist 2. ein relatives Antragsdelikt und wird in der Praxis in diesen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt sondern durch Privathaftpflichtversicherungen geregelt, wobei der Beweis WER (s.o.) denn nun der Schädiger und wer der Geschädigte ist, schwierig zu führen ist.

Schwarz-Leistung-Kabrio



Setzen, 6!

Sachbeschädigung bedingt keinen Vorsatz!!!

§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Zweitens gibt es in der PHV (Privathaftpflichtversicherung) eine sogenannte "Benzinklausel", welche aus sagt:

“Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.”

Also klarer Fall für die Kfz-Haftpflicht!

Manche Aussagen hier finde ich schon grenzwertig!

Wenn ich einen Garagenplatz gemietet habe und der seither auch nutzbar war, nun aber durch einen Wechsel der Nachbarn Probleme entstehen, was kann man da vorsorglich tun?

Zwei Plätze mieten. Klar, die häufigste Lösung ! Das sind wohl auch die Menschen welche im Parkhaus oder auf sonstigen Parkplätzen diagonal oder auf zwei Plätzen parken !

Die rein rechtlich Fragen müssen die Juristen hier klären, einzige Möglichkeit sehe ich nur die fristlose Kündigung wegen fehlender/eingeschränkter Möglichkeit der Nutzung des gemieteten Parkplatzes. Hilft allerdings nicht so wirklich weiter, denn wo soll dann geparkt werden?

Ich würde ggf. den Druck erhöhen indem ich die Miete für den Parkplatz ganz oder tlw. wegen fehlender oder eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit kürze. Bringt leider vermutlich auch nicht so richtig weiter, da dann die Kündigung droht. Aber vielleicht macht es etwas Druck auf den Vermieter.

Da Problem kenne ich übrigens zur Genüge da mein SL noch wesentlich breiter ist und die Türen noch länger! Größer als 180 cm und auch etwas korpulenter ist da bei normalen Parkplätzen tlw. schon etwas Akrobatik angesagt und ich musste dann auch schon das Dach mittels FB öffnen und über die Beifahrertüre klettern, da auch diese nicht so weit öffenbar war, dass ich hätte einsteigen können!

Gruß

Frank


--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

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 Geschrieben am 15.05.2019 um 15:40 Uhr   
Mach doch mal ein Foto von der Situation.

LG Claus

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