| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Angeparkt ... nicht zugeparkt. Eine immer währende Geschichte ? |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 ) |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.05.2019 um 08:58 Uhr  
|
QT schrieb:
real_lucky schrieb:
Mein Nasenbär steht auf einen gemieteten Platz in einer privaten Tiefgarage mit 33 Plätzen. Bisher war der direkte Platz neben mir nicht vermietet. Jetzt ist der Platz vermietet an ein nicht ganz kleines Auto der Klasse VAN.
Und hier ist Dein "Fehler". Als der Platz frei war, hast Du Dich nicht gekümmert, um entweder den 2. Platz auch noch zu mieten oder alternativ wenigstens den Platz zu wechseln auf den damals noch freien Platz.
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III
yupp, Geiz ist geil, aber Man(n) sollte sich ihn leisten können
--
Gruss Hartmut
Sommerauto: MB SLK 200 v. 97
Reise-GT: Porsche 944-I v. 83
Rallyebolide: Alfa Romeo Giulia v. 76 (2.0)
Winterschlurre: verkauft
zbV-Kiste: Alfa 164 super | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 616
User seit 27.01.2018
| Geschrieben am 15.05.2019 um 09:14 Uhr  
|
SLK-M schrieb:
Einer parkt rückwärts ein und der Beifahrer steigt nach dem ausparken ein - fertig. Klingt bei mir nach reiner Bequemlichkeit gepaart mit den Dickkopf durchsetzen wollen...
Hi,
kling so als könne der Antworter den Text nicht lesen. Sonst hätte er erfahren das der VAN Besitzer keine große Ausweichmöglichkeit hat da er auf der anderen Seite eine Wand hat....
Gruß
Gerdi
--
Hmmmm ... interessant | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an real_lucky Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 616
User seit 27.01.2018
| Geschrieben am 15.05.2019 um 09:21 Uhr  
|
QT schrieb:
real_lucky schrieb:
Mein Nasenbär steht auf einen gemieteten Platz in einer privaten Tiefgarage mit 33 Plätzen. Bisher war der direkte Platz neben mir nicht vermietet. Jetzt ist der Platz vermietet an ein nicht ganz kleines Auto der Klasse VAN.
Und hier ist Dein "Fehler". Als der Platz frei war, hast Du Dich nicht gekümmert, um entweder den 2. Platz auch noch zu mieten oder alternativ wenigstens den Platz zu wechseln auf den damals noch freien Platz.
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III
Hi,
ja, ich glaube Du hast Recht. Wie kann man nur so töricht sein und nur einen Garagenplatz zu mieten. Ein guter - , stolzer SLK Fahrer mietet natürlich stets 2 neben einander liegende Plätze an
Vielleicht ... und das ist auch so'n Gedankengang, hätter der Vermieter sich auch mal darum kümmern können was für ein Fahrzeug er "einmietet"? Ein Polo zB. hätte mich überhaupt nicht gestört/behindert. Ist der Vermieter vielleicht für die Größenauswahl verantwortlich?
Gruß
Gerdi
--
Hmmmm ... interessant | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an real_lucky Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.05.2019 um 10:27 Uhr  
| Manchmal frage ich mich, was du mit deinen Beiträgen erreichen willst
Ich höre hier einen leisen Ruf nach Mama
Du hast einen TG-Parkplatz gemietet.
TG-Parkplätze sind überwiegend schmal.
Heutige Autos sind breiter als ein VW-Käfer.
Menschen sind oft egoistisch und rücksichtslos.
Es ist Dein Problem, wie du mit der geschilderten Situation klarkommst.
SCNR
--
Gruß Jörg
SLK200K EZ 11/2003 | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.05.2019 um 10:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 15.05.2019 um 10:44 Uhr ]
real_lucky schrieb:
SLK-M schrieb:
Einer parkt rückwärts ein und der Beifahrer steigt nach dem ausparken ein - fertig. Klingt bei mir nach reiner Bequemlichkeit gepaart mit den Dickkopf durchsetzen wollen...
Hi,
kling so als könne der Antworter den Text nicht lesen. Sonst hätte er erfahren das der VAN Besitzer keine große Ausweichmöglichkeit hat da er auf der anderen Seite eine Wand hat....
Ich meinte ja auch dich.... . Ach ja, drei mal hin und her ist dann angesagt (habe ich auch gelesen - daher die "Bequemlichkeit").
Zum Verständnis: Stellt euch so hin das die Fahrertüren zueinander stehen...das scheint wohl unmöglich zu sein? . Und jaaaa, dann muss halt einer Rückwärts einparken (sollten es beide Linkslenker sein versteht sich ). Andernfalls verschrammt euch halt die Mühlen weiterhin. | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.05.2019 um 10:56 Uhr  
|
jw61 schrieb:
Odin schrieb:
Anzeige bei der Polizei. Die analysieren die Lackspuren und stellen schnell fest, von welchem Wagen die sind. Die Gegenprobe steht ja neben Dir.
Das ist dann zusätzlich Fahrerflucht.
--
Gruß Ralf
Wieder in Bad Füssing.
SLK Stammtisch Bad Füssing
SLK R172 250 CDI Palladium
R170 200K 10 Jahre bis 2017
Sehr fraglich, ob die positive Gegenprobe beweist, WER den Schaden tatsächlich verursacht hat, üblicherweise beschuldigen sich die Beteiligten gegenseitig...
Sehr fraglich, ob hier überhaupt ein Unfall im Rechtssinne der Verkehrsunfallflucht vorliegt.
Es liegt IMHO lediglich eine einfache Sachbeschädigung vor, die erfordert aber 1. Vorsatz und ist 2. ein relatives Antragsdelikt und wird in der Praxis in diesen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt sondern durch Privathaftpflichtversicherungen geregelt, wobei der Beweis WER (s.o.) denn nun der Schädiger und wer der Geschädigte ist, schwierig zu führen ist.
Erst ausparken, dann einsteigen bzw. andersrum wäre hier die Lösung, die man mit dem Nachbarn einvernehmlich treffen könnte.
Wenn die Gegenseite kein Interesse zeigt, würde ich mein Auto während der Parkzeit schützen, gibt da zb. so Magnettafeln, die man schnell anbringen und wieder entfernen kann.
--
Schwarz-Leistung-Kabrio
.
Cool, einer der besten Beiträge seit langem,.... also für mich.
Grüße Michael
--
"Wahre Worte sind nicht angenehm,
angenehme Worte sind nicht wahr." ( Lao Tse )
| Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8589
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 15.05.2019 um 11:50 Uhr  
|
real_lucky schrieb:
ja, ich glaube Du hast Recht. Wie kann man nur so töricht sein und nur einen Garagenplatz zu mieten. Ein guter - , stolzer SLK Fahrer mietet natürlich stets 2 neben einander liegende Plätze an
Nenn es töricht oder wie auch immer. Du musst Dich halt selber fragen, was es Dir wert wäre, Dich nicht mehr über die Parkerei in der TG aufregen zu müssen und mit eventuellen Folgeschäden bzw. deren Reperatur zu beschäftigen. Ein Wechsel auf den freien Platz hätte ja vielleicht gereicht. Dann könntest Du rückwärts nah an der Wand parken und hättest die Fahrertür passend zur Fahrertür des VAN.
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an QT Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3534
User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 15.05.2019 um 12:47 Uhr  
| real_lucky schrieb:
Ein …. stolzer SLK Fahrer mietet natürlich stets 2 neben einander liegende Plätze an
Es soll ja auch …… SLK Fahrer geben die auf einem (Supermarkt-) Parkplatz entweder ganz weit hinten, oder sogar quer/mittig über 2 Parkplätze parken damit ihrem SLK nichts passiert! Da wäre es doch recht logisch / angemessen dass sie auch in der TG 2 Parkplätze mieten
--
SLK-320*AMG:Tacho+Sitze+17“Styl.I+Spoiler*CL-Kü-Grill*Dach+LFK+SK foliert*CarSign-Halter mit MBSLK Inlay*INXX-Bügel*Becker 7944*Sparco-Schaltkn.*AWS2002*EasyRoof*TFL ü.NSW*LED-RL+3.BL“smoked“*ÖP:Stage-II+LFK-M113+Speedshift*Bilstein-B4*Stahlflex | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an prof_dr_m Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.05.2019 um 15:13 Uhr  
|
jw61 schrieb:
Es liegt IMHO lediglich eine einfache Sachbeschädigung vor, die erfordert aber 1. Vorsatz und ist 2. ein relatives Antragsdelikt und wird in der Praxis in diesen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt sondern durch Privathaftpflichtversicherungen geregelt, wobei der Beweis WER (s.o.) denn nun der Schädiger und wer der Geschädigte ist, schwierig zu führen ist.
Schwarz-Leistung-Kabrio
Setzen, 6!
Sachbeschädigung bedingt keinen Vorsatz!!!
§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Zweitens gibt es in der PHV (Privathaftpflichtversicherung) eine sogenannte "Benzinklausel", welche aus sagt:
“Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.”
Also klarer Fall für die Kfz-Haftpflicht!
Manche Aussagen hier finde ich schon grenzwertig!
Wenn ich einen Garagenplatz gemietet habe und der seither auch nutzbar war, nun aber durch einen Wechsel der Nachbarn Probleme entstehen, was kann man da vorsorglich tun?
Zwei Plätze mieten. Klar, die häufigste Lösung ! Das sind wohl auch die Menschen welche im Parkhaus oder auf sonstigen Parkplätzen diagonal oder auf zwei Plätzen parken !
Die rein rechtlich Fragen müssen die Juristen hier klären, einzige Möglichkeit sehe ich nur die fristlose Kündigung wegen fehlender/eingeschränkter Möglichkeit der Nutzung des gemieteten Parkplatzes. Hilft allerdings nicht so wirklich weiter, denn wo soll dann geparkt werden?
Ich würde ggf. den Druck erhöhen indem ich die Miete für den Parkplatz ganz oder tlw. wegen fehlender oder eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit kürze. Bringt leider vermutlich auch nicht so richtig weiter, da dann die Kündigung droht. Aber vielleicht macht es etwas Druck auf den Vermieter.
Da Problem kenne ich übrigens zur Genüge da mein SL noch wesentlich breiter ist und die Türen noch länger! Größer als 180 cm und auch etwas korpulenter ist da bei normalen Parkplätzen tlw. schon etwas Akrobatik angesagt und ich musste dann auch schon das Dach mittels FB öffnen und über die Beifahrertüre klettern, da auch diese nicht so weit öffenbar war, dass ich hätte einsteigen können!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an S - FP 230 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5778
User seit 15.07.2006
| | |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1057 Mitglieder: 4 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|