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Klatsch und Tratsch » » Thema: Versicherungsfrage |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.06.2019 um 12:57 Uhr  
| Hallo André,
das ist das typische Beispiel welches so zum Negativimage der Branche führt!
Von der Allianz hört man leider aktuell häufiger solche Geschichten, aber leider kann man den Gegner bzw. dessen Versicherer nicht beeinflussen!
Nach deisem Ärger wäre ich auch extremst Kleinlich und würde alles was möglich ist geltend machen und sich nicht anbspeisen und schon garnicht wegen langer Zeitdauer unter Druck setzten lassen!!
Ich wünsche dir viel Erfolg mit so wenig wie möglich Ärger!
Am Rand erwähnt ist das Allianz System ein echter Mist! Durch diese blöden Abfangjäger in den Servicecentern kommt man nie an die "richtigen" Bearbeiter ran! Das gilt nicht nur für Kfz-Schäden.
Schon seit vielen Jahren ist das so und selbst beruflich hatte ich da schon einige Problem.
Da helfen wirklich nur gute Kontakte zu höheren Gehaltsgruppen oder wie in meinem persönlichen Fall die Handynummer des CEO.
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 17.11.2016
| Geschrieben am 05.06.2019 um 19:59 Uhr  
| Gestern kam ein Schreiben von der Allianz, dass der Fall an die "informa HIS in Wiesbaden (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft)" weitergeleitet wurde. BlaBla...
Heute wurde vom Anwalt informiert, dass das Gutachten um 900,-€ gekürzt wurde und eine Summe von x€ überwiesen werden kann.
Der Hammer- Nutzungsausfall für nun 10,5 Wochen Standzeit bei der Werkstatt 30,-€ (dreißig Euro!!!).
Ob wir das annehmen ist noch unklar- der Klageweg bleibt offen...
Sorry wenn ich oben keine konkreten Zahlen bekanntgegeben habe, ich habe selbst das Schreiben des Anwalts nicht vor mir liegen.
Man KÖNNTE mutmaßen, das die Versicherer und andere "Player" einfach nur zusammenarbeiten und bewußt versuchen, den Geschädigten an der Nase herumzuführen.
--
Gruß André
SLK 32 AMG, EZ 12/2001, 120tkm, in 3.Hd., Saisonzul. 04-10 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.06.2019 um 21:42 Uhr  
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Saxcab schrieb:
Gestern kam ein Schreiben von der Allianz, dass der Fall an die "informa HIS in Wiesbaden (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft)" weitergeleitet wurde. BlaBla...
Heute wurde vom Anwalt informiert, dass das Gutachten um 900,-€ gekürzt wurde und eine Summe von x€ überwiesen werden kann.
Der Hammer- Nutzungsausfall für nun 10,5 Wochen Standzeit bei der Werkstatt 30,-€ (dreißig Euro!!!).
Ob wir das annehmen ist noch unklar- der Klageweg bleibt offen...
Sorry wenn ich oben keine konkreten Zahlen bekanntgegeben habe, ich habe selbst das Schreiben des Anwalts nicht vor mir liegen.
Man KÖNNTE mutmaßen, das die Versicherer und andere "Player" einfach nur zusammenarbeiten und bewußt versuchen, den Geschädigten an der Nase herumzuführen.
--
Gruß André
SLK 32 AMG, EZ 12/2001, 120tkm, in 3.Hd., Saisonzul. 04-10
Sach mal, wieviel Optionen hast du noch ?
Ich hoffe, du bist rechtschutzversichert.
Mein Rat: dann zieh durch und hoffentlich hast du einen Anwalt, der sich in der Materie auskennt und auch" Druck " machen kann
Wenn nicht, dann lass es.
Gruss Michael
--
"Wahre Worte sind nicht angenehm,
angenehme Worte sind nicht wahr." ( Lao Tse )
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.06.2019 um 09:08 Uhr  
| Bist Du sicher dass die € 30 für die gut 10 Wochen sein sollen und nicht € 30/Tag und das für die 10 Wochen?
Wenn wirklich für 10 Wochen, dann würde ich wirklich eine Klage erwägen!
Gruß
Frank
--
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Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 275
User seit 14.05.2016
| Geschrieben am 06.06.2019 um 10:59 Uhr  
| Nach meiner Kenntnis wird der Nutzungsausfall nur dann anerkannt, wenn auch ein Nutzungsbedarf besteht, in der Versicherungsbranche auch Nutzungswille genannt.
Und dann auch nur für max. 14 Tage, evtl. noch zzgl. ca. 3 Tage für die Zeit bis das Gutachten vorliegt inkl. einer Entscheidungsfrist, ob überhaupt repariert werden soll. Nach ca. 17 Tagen - die der Anwalt erstmal durchbringen muss - ist dann aber Schluss.
Innerhalb dieser Frist ist i.A. auch die Reparatur möglich, lässt der Geschädigte in dieser Frist nicht reparieren, besteht auch kein Nutzungswille...... so die Argumente der Versicherungen......
Ich habe damals gefragt, woher das Geld für die Reparatur kommen soll.... Antwort: Geld hat man zu haben..... Dein Anwalt weiß das alles noch viel besser als wir hier im Forum. Viel Erfolg weiterhin!
--
Holger (der für einen guten Zweck im alten Auto in 16 Tagen 7.500km einmal um die Ostsee fährt)
https://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=96445&forum=7
http://www.betterplace.org/f31796
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.06.2019 um 11:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 06.06.2019 um 11:43 Uhr ]
Hallo Holger,
da gibt es schon Ermessensspielräume, siehe
Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht reparieren, schafft er sich regelmäßig ein Ersatzfahrzeug an.
Da er in dem Zeitraum bis zur Verfügbarkeit des neuen Fahrzeuges sein verunfalltes Fahrzeug nicht nutzen kann, muss ihm naturgemäß gleichfalls bei Totalschaden Nutzungsausfall zugestanden werden.
Dieser Zeitraum wurde bislang auch in diesem Fall regelmäßig auf 14 Tage bemessen.
Um die Entscheidung, sich ein neues KFZ zu kaufen, nicht „übers Knie zu brechen“, erscheint der Zeitraum als unzumutbar kurz.
Das OLG Celle gestand dem Geschädigten daher einen deutlich längeren Nutzungsausfall zu, als er allein für die reine Wiederbeschaffung für neues Auto benötigte (5 U 159/13).
Insbesondere dürfe der Geschädigte abwarten, bis das Schadensgutachten vorliege, um sich dann zu entscheiden. Erst nach dieser Vorlaufzeit beginne die Frist zur Wiederbeschaffung.
Im Fall wurden 26 Tage zugesprochen! Der Zeitraum, für den Nutzungsausfall bewilligt wurde, ergab somit sich aus der Addition von…
- dem Zeitraum der Schadensaufnahme und dem Vorliegen des Gutachtens,
- einer angemessenen Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen
- und der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug.
Quelle: https://tinyurl.com/y46pkkty
Und der Nutzungswille war sicherlich gegeben !
Zusätzlich hat der Versicherer hier ja auch durch die Anforderung weiterer Kaufangebote für das beschädigte Fahrzeug die Entscheidung des Geschädigten negativ beeinflusst.
Denn für den ist es ja wesentlich was im als Restwert angerechnet wird, damit er Kenntnis hat, wieviel Geld im schlußendlich für einen Neukauf zur Verfügung steht!
Ich denke hier gibt es gute Argumente für längeren Nutzungsausfall als 14 Tage!
Gruß
Frank
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User seit 17.11.2016
| Geschrieben am 06.06.2019 um 19:46 Uhr  
| Nun streitet doch nicht gleich.
Ich habe nicht geschrieben, dass die Polizei ihre Aufgaben nicht erfüllt.
Und das da Akten ohne Kenntnis wohin verschickt werden, glaube ich nicht.
Mich irritiert das Vorgehen der Versicherungs- und Anwalt- "Wirtschaft".
Unser Sohn muss sich das erstmal überlegen, mit welchem Risiko und welcher Erfolgsaussicht hier weiter vorgegangen wird.
--
Gruß André
SLK 32 AMG, EZ 12/2001, 120tkm, in 3.Hd., Saisonzul. 04-10 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7911
User seit 28.05.2003
| Geschrieben am 07.06.2019 um 20:05 Uhr  
| So Leute ich habe mir das jetzt eine ganze Weile mit angeschaut und nun sollte genug sein!
Habe jetzt drei Seiten gelöscht ob es euch passt oder nicht, den eure Krabbeleien bringen dem Threaderöffner NullkommaNull
Und hat mit dem eigentlichen Thema NICHTS zu tun!!!
Ihr könnt es gerne untereinander per Mail machen, aber hier nicht!
Also bleiben wir jetzt beim Thema, den ich habe kein Problem der bösen Moderator zu sein und weiter zu löschen
Schönen Abend noch und Gruß vom Modteam | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 17.11.2016
| Geschrieben am 26.06.2019 um 15:04 Uhr  
| Das Auto an sich ist fertig repariert.
Am Montag wurde es durch den Karosseriebauer zu MB geschleppt, weil offenbar alle Kontrollleuchten im KI leuchteten, Licht bei öffnen der Tür (oder ähnliche Anzeichen...) brannte usw.
Der Grund ist mir bisher nicht bekannt.
--
Gruß André
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