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Klatsch und Tratsch » » Thema: Versicherungsfrage |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 26.03.2019 um 11:02 Uhr  
| Hallo Hans,
danke für die info. Habe irrtümlich von meiner Card auf alle geschlossen.
Ist mir auch nur eingefallen weil ich letztes Jahr diesen Service selber problemlos in Anspruch genommen habe.
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.03.2019 um 12:01 Uhr  
| Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Hektik und Aufregung nicht!
Zum Glück kein Personenschaden, schon einmal das Wichtigste!
Bezüglich Privathaftpflicht mal ein kurzer Hinweis aus meiner fas 40-jährigen Brufserfahrung.
Bei keiner Versicherung wird wird mehr betrogen als bei dieser! Etwas ist kaputt, dann meldet man es der Haftpflicht! Alter Schei... ist plötzlich Gold wert usw.!
Soweit mal zu diesem Thema.
Ersatzpflicht und gemäß BGB ist im Schadenrsatzfalle der Zeitwert einer Sache. Dazu gibt es jede Menge Infos und Definitionen im Netz!
Warum hier jetzt auf dem Händler-EK herumgeritten wird, entzieht sich meiner Kenntis.
Ersatzwert ist der Wiederbeschaffungspreis eines selben Autos, gleicher Art und Güte und Zustandes. Das schließt schoneinmal den Händler-EK aus, das dafür das Auto nicht wiederbeschafft werden kann, sondern zum Händler-VK.
Korrekte Vorgehensweise ist die, dass man sich mit der Versicherung abstimmt und sich die Übernahme der Kosten für einen Sachverständigen "genehmigen" lässt.
Da ist es sinnvoll einen SV eigenen Vertrauens zu nehmen um ggf. Befürchtungen betreffs "Objektivität" auszuschließen, wobei ein öffentlich bestellter und vereidigter SV Kraft Amtes unabhängig und objektiv sein muss.
Anderrs sieht es bei Angestellten des Versicherers aus, sofern nicht öffentlich bestellt und vereindigt.
Es gibt gewisse Ermessensspielräume und es ist durchaus sinnvoll alle Unterlagen und Fakten welche für eine Wertverbesserung sprechen beizubringen, um eine höhere Bewertung zu erzielen. Also Rchnungen zu neuen Reifen, erst kürzlich duchgeführte Inspektionen und wertverbessernde Maßnahmen und Zubehör sind kein Fehler!
Nicht zu vergessen Nutzungsausfall und ggf. weiter angefallene Kosten.
Die Aussage Übernahme RA-Kosten stimmt nicht pauschal. Bei Teilschuld oder gar Ablehnung des Schadenersatzanspruches bleibt man darauf zumindest tlw. sitzen.
Dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Also Ruhe bewahren, wenn man sich unsicher ist ggf. einen Anwalt einschalten und dann viel Glück!
Bitte bedenken dass ein Anwalt die Sache nicht unbedingt beschleunigt!!
Wenn alles gut läuft und keine Anzeichen dafür da sind dass die Versicherung sich quer legt, reicht häufig auch nur eine Beratung mit dem RA was man alles für Ansprüche hat und dazu muss er nicht offiziell eingeschaltet werden.
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 17.11.2016
| Geschrieben am 26.03.2019 um 19:18 Uhr  
| @S-FP230:
Auf Deine Aussage hatte ich gewartet. Bin nur nicht gleich drauf gekommen, wer der Versicherungsexperte ist.
Unabhängiger Gutachter ist heute da gewesen, schriftlich liegt aber noch nichts vor. Der KV der Werkstatt ist irrelevant und wurde auch nicht gemacht, genau wie S-FP schreibt läuft es.
Der "Fall" ist abgetreten (so heißt das wohl).
Nun müssen wir warten, was die gegnerische HP sagt bzw. wie diese sich äußert. Das Ansinnen vom Fahrzeugbesitzer ist klar, er möchte kein "Geld machen", nur sein Auto in vernünftigem Zustand wieder fahren können.
Ein Anwalt ist noch nicht eingeschaltet, wir warten bis zu einer Reaktion der gegnerischen Versicherung ab.
Könnte sein, dass die Versicherung Abzüge oder dergleichen geltend macht- soll wohl ab und an vorkommen. Dann sehen wir weiter.
--
Gruß André
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 22
User seit 25.02.2019
| Geschrieben am 27.03.2019 um 10:45 Uhr  
| Das Kind ist zwar schon in den Brunnen gefallen aber in einer der letzten AutoBild Ausgaben Nr 11/19 ist ein Artikel über Wertgutachten. Das könnte im Falle des Falles helfen. Dort ist auch der SLK R170 230 angegeben mit einem Durchschnittlichem Marktwert von 3500 aber im Sammlerzustand 2 mit 6900 Euro.
Wenn meiner wieder komplett fit und zurechtgemacht ist werde ich das auf alle Fälle mal machen.
Gruß Helge
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 29.03.2019 um 10:16 Uhr  
|
turbo712r schrieb:
Das Kind ist zwar schon in den Brunnen gefallen aber in einer der letzten AutoBild Ausgaben Nr 11/19 ist ein Artikel über Wertgutachten. Das könnte im Falle des Falles helfen. Dort ist auch der SLK R170 230 angegeben mit einem Durchschnittlichem Marktwert von 3500 aber im Sammlerzustand 2 mit 6900 Euro.
Wenn meiner wieder komplett fit und zurechtgemacht ist werde ich das auf alle Fälle mal machen.
Gruß Helge
Hallo Helge,
grundsätzich ist so ein Wertgutachten nicht schlecht, da alles (hoffentlich) dokumentiert und fotografiert ist, was z.B. im Diebstahlfall ein richtiges Pfund ist.
Allerdings ist es kein Allheilmittel!
Zuerst muss es aus seriöser Quelle stammen. Also Hinterhof und billig ist sicherlich nicht die beste Ausgangslage um es als Nachweis verwenden zu können. Das kostet dann aber auch richtig Ged!
Dann ist es immer noch ein Parteigutachten was von der Tendenz her eher dazu neigt Spielräume positiv und nach oben zu verschieben!
Ferner muss ein solches Gutachten regelmäßig überprüft/erneuert werden, denn ein mehr als 2/3 Jahre altes Gutachten kannst Du als Nachweis in die Tonne treten.
Dein Beispiel ist mit Vorsicht zu geniesen. Wenn Du mal einen Gebrauchtwagen verkauft hast denke mal daran was diverse Wertverbesserungen welche Du gemacht hast tatsächlich an Mehrerlös gebracht haben.
Allenfalls noch neuer TÜv, neue Inspektion und neue Reifen fallen mir da ein und das auch nur in geringem Umfang.
Alles Andere wird gerne genommen und einfach nicht honoriert, tlw. auch einfach erwartet.
Ein Auto ohne Klima heute beinahe unverkäuflich, Schiebedach nimmt man mit, zahlt man aber nicht!
Ich persönlich glaube nicht, dass sich z.B. ein SLK mit "Sammerzustand 2" zum doppelten Preis verkaufen lässt, es sei denn, man findet den "Dumen" der gerade dieses Fahrzeug sucht!
Das sind in meinen Augen Wunschvorstellungen!!
Gruß
Frank
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4796
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 22
User seit 25.02.2019
| Geschrieben am 30.03.2019 um 05:53 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
Hallo Helge,
grundsätzich ist so ein Wertgutachten nicht schlecht, da alles (hoffentlich) dokumentiert und fotografiert ist, was z.B. im Diebstahlfall ein richtiges Pfund ist.
Allerdings ist es kein Allheilmittel!
Zuerst muss es aus seriöser Quelle stammen. Also Hinterhof und billig ist sicherlich nicht die beste Ausgangslage um es als Nachweis verwenden zu können. Das kostet dann aber auch richtig Ged!
Dann ist es immer noch ein Parteigutachten was von der Tendenz her eher dazu neigt Spielräume positiv und nach oben zu verschieben!
Ferner muss ein solches Gutachten regelmäßig überprüft/erneuert werden, denn ein mehr als 2/3 Jahre altes Gutachten kannst Du als Nachweis in die Tonne treten.
Dein Beispiel ist mit Vorsicht zu geniesen. Wenn Du mal einen Gebrauchtwagen verkauft hast denke mal daran was diverse Wertverbesserungen welche Du gemacht hast tatsächlich an Mehrerlös gebracht haben.
Allenfalls noch neuer TÜv, neue Inspektion und neue Reifen fallen mir da ein und das auch nur in geringem Umfang.
Alles Andere wird gerne genommen und einfach nicht honoriert, tlw. auch einfach erwartet.
Ein Auto ohne Klima heute beinahe unverkäuflich, Schiebedach nimmt man mit, zahlt man aber nicht!
Ich persönlich glaube nicht, dass sich z.B. ein SLK mit "Sammerzustand 2" zum doppelten Preis verkaufen lässt, es sei denn, man findet den "Dumen" der gerade dieses Fahrzeug sucht!
Das sind in meinen Augen Wunschvorstellungen!!
Gruß
Frank
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Moin Frank,
es geht ja nicht um danach zu verkaufen. Gefühlt ist mein SLK ca 100000 Euro wert.
Nur die Angaben waren direkt in der AutoBild. Mit einem Gutachten von Classic Data. Ich glaube also von keinem Hinterhof Gutachter. Kosten auch nicht die Welt, ca 100-150 Euro.
Aber wenn du ein anerkanntes Wertgutachten der Versicherung vorlegen kannst, bekommst du nicht nur den Schrottwert.
Darüber ging es doch sowieso im Thema.
Schönes Wochenende, so ich muss nun wieder an mein spinnendes Dach.....
Gruß Helge
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Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 30.03.2019 um 09:49 Uhr  
| Hallo Helge,
wir haben uns schon verstanden !
Wollte nur darauf hinweisen, dass ein Gutachten sehr hilfreich sein kann, aber eben auch kein Allheilmittel um im Falle eines Falles problemlos das darin stehende Geld zu bekommen.
Gutachten sind eben nur Momentaufnahmen und im Falle eines Falles dann nicht mehr zutreffend.
Young und Oldtimer sind da schon sehr speziell und ich kenne das Thema.
Ein Freund hatte unverschuldet mit seine 50 Jahre alten Peugept erst vor einigen Jahren dieser Thema. Sitzt im Präsidium eines Oldieclubs und trotz allem war die Schadenregulierung eine ziemlich Spaßbefreite Veranstaltung.
Alleine bis das letzte Ersatzteil nach 5 Jahren gefunden wurde und dann auch kam, man war das eine Freude! Aber 5 Jahre Nutzungsausfall kriegt man leider nicht ! Auch Garagenmiete für "Schrott" wird leider nicht übernommen.
Man muss da echter Fanatiker sein um das durchzustehen!
Gewinne macht man da garantiert nicht und hat nur Ärger!
Gruß
Frank
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User seit 17.11.2016
| Geschrieben am 07.05.2019 um 20:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Saxcab am 07.05.2019 um 20:05 Uhr ]
Nun sind 6,5 Wochen ins Land gegangen.
Das Auto steht noch immer beim Karosseriebauer.
Die Versicherung hat um "Geduld" gebeten und ein um dreissig Euro höheres Ankaufgebot von eine Firma aus Leipzig vorgelegt. Der Restwert wurde im Gutachten mit 1000-1200€ (drei pot. Aufkäufer) festgelegt.
Das Mädchen hatte wohl zu Protokoll gegeben, dass sie auf die Straße gelaufen sei.
Lt. Versicherung wurden Unterlagen von der Polizei angefordert.
Wenn man da auf ein gebrauchtes Fahrzeug angewiesen ist, steht man als "Normalo" ganz schön auf dem berühmten Schlauch.
Man hätte das Auto auch zu MB schleppen und sich einen Ersatzwagen geben lassen können.
Was passiert dann eigentlich, falls da was unangenehmes im Polizeiprotokoll steht? Genau- man bezahlt das alles selber.
Das ist eigentlich unfassbar. Danke ALLIANZ!
EDIT: Und bzgl. Wertgutachten: Wer macht das für einen Gebrauchtwagen?
Mag sein, dass man da bzgl. SLK drüber nachdenken kann.
Gruß André
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