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Klatsch und Tratsch » » Thema: Versicherungsfrage
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 Geschrieben am 24.03.2019 um 11:22 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Saxcab am 24.03.2019 um 11:25 Uhr ]

Unser Sohn fuhr am Freitag morgens zur Arbeit.
Vor ihm und hinter ihm jeweils Fahrzeuge, Geschwindigkeit innerorts wie vorgeschrieben. Ein Transporter kommt entgegen. Er sieht hinter dem Transporter einen Schatten , bremst, zieht rechts rüber und fährt gegen ein Verkehrsschild. Zum Stehen gekommen steht neben ihm ein Mädchen -kreidebleich.
Also grundsätzlich erst mal Personenschaden vermieden und alles richtig gemacht.

Zeugen gibt es, Polizei gerufen, Unfall aufgenommen, Schlepper geholt und entgegen des Wunsches vom ADAC das Auto nicht zu MB sondern zum Karosseriebauer des geringsten Misstrauens gefahren (dafür extra Trinkgeld berappt...).
Versicherungstechnisch scheint die Sache klar, die Haftpflicht der Familie des 11-jährigen Kindes scheint einzuspringen (HP der Familie bei der Allianz, das Auto ebenfalls bei Allianz).

Das Auto kostete vor 2 Jahren inkl. Kauf, Nachlackierung usw. etwa 7,5T€.

Derzeit gibt es kein vergleichbares Fahrzeug (W203, 230er, M272, SG, Avantgarde usw.) im Netz.

Wie verhält man sich nun richtig? Wenn die Werkstatt einen KVA von z.B. 3,5T€ erstellt und die gegnerische Versicherung dies akzeptiert, wäre alles gut und das Auto wird gerichtet.

Sollte der KVA mehr sein und die Vers. lehnt ab, wird das Auto mit dem Händlereinkaufswert (wohl um 3,7T€) in die Restwertbörse eingestellt und verkauft und man bekommt den dort erzielten Verkaufswert zzgl. einer Summe "X" bis zum Händlereinkaufswert erstattet.

Ist das nicht faktisch ein "kalte" Enteignung?

Mein Rechtsempfinden ist da etwas verunsichert.

Wenn man unverschuldet einen Unfall hat, so sollte doch zumindest der Wert des wieder zu beschaffenden Gebrauchtwagens als Grundlage genommen werden oder wie seht Ihr das?

Ich bitte von Kommentaren wie "kauft doch ein anderes Auto" oder "lass die Karre verschrotten" Abstand zu nehmen und um möglichst kompetente Antworten.

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   derschwarzeritter

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 Geschrieben am 24.03.2019 um 11:59 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von derschwarzeritter am 24.03.2019 um 11:59 Uhr ]



Saxcab schrieb:


.......Versicherungstechnisch scheint die Sache klar, die Haftpflicht der Familie des 11-jährigen Kindes scheint einzuspringen (HP der Familie bei der Allianz, das Auto ebenfalls bei Allianz).






Zum Glück ist niemand was passiert und dein Sohn hat richtig und schnell reagiert.

Aber bevor sich dein Rechtsempfinden mit Wiederbeschaffung und "kalter Enteignung" befasst, sollte man erst mal die Frage des Versicherungsschutzes und der Haftung verbindlich klären.
Das ist nicht eindeutig.


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 Geschrieben am 24.03.2019 um 12:16 Uhr   
Im Protokoll der Polizei ist wohl zunächst mal keine Schuld des Geschädigten vermerkt.

--
Gruß André
SLK 32 AMG, EZ 12/2001, 120tkm, in 3.Hd., Saisonzul. 04-10

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 Geschrieben am 24.03.2019 um 12:39 Uhr   
In der Regel schon.
Der Beamte der das aufschreibt setzt den aus seiner Sicht Schuldigen immer an erster stelle.
Weiß grad die Formulierung nicht aber da gibt es ja Platz 1 und 2.
Auf 1 ist normalerweise der Schuldige.
Natürlich nur die ansicht des Beamten vor Ort.Da kann später was anderes bei rauskommen aber es ist ein versteckter Hinweis für die.
Was das Fahrzeug mal gekostet hat bzw deinem Sohn wert war oder ob es ein solches Fahrzeug nicht am Markt gibt-ist leider egal.
Ich hab auch schon weit über Schwacke für besondere Fahrzeuge bezahlt weil sie es mir wert waren aber wieder bekommt man sein Geld nicht in einem solchen Fall wie der deines Sohnes.
Da gehen die eiskalt nach Liste.
Ich hatte auch mal so einen Fall,der Anwalt hat mir das so erklärt-Erstends ist die Teilnahme am Straßenverkehr nun mal ein Risiko das man eingeht-incl. eventueller Folgen und zweitends hat jeder bei dem Eingebrochen wird minimum einen Rembrand im Bad hängen gehabt.
Einzige Gegenmaßnahme nach meiner Nachfrage-Ein jährliches Gutachten.
Oder einen eigenen Gutachter beauftragen wenn man mit dem Versicherungsgutachten unzufrieden ist.
Das hab ich gemacht und den Restwert meines Fahrzeugs damit fast verdoppelt.
Der hat so Details aufgeführt wie unüblich guter Pflegezustand,niedrige Kilometer und 90% Reifenprofil.Es ging um einen W202 der zwar 17 Jahre alt war aber erst 53000Km runter hatte.Entsprechend war der Zustand und sowas findet man auch nicht mal ebend an jeder Ecke.
Hat ihm das Leben gerettet weil die repkosten dann unter Fahrzeugwert waren.

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 Geschrieben am 24.03.2019 um 12:59 Uhr   
Ja, das ist eines der Probleme der gut erhaltenen Youngtimer. Die Meisten haben kein Gutachten (und wenn, dann ewig alt) und werden dann wie ein Verbrauchswagen eingestuft.
Würde zum unabhängigen Gutachter gehen und den mal drüberschauen lassen wenn er als Totalschaden eingestuft wird. Was ist denn alles hinüber? Ein Verkehrsschild verursacht ja normal nicht sooo viel Schaden, Motorhaubenträger, Motorhaube und Lackierung sollten ja für 3k gemacht werden können.

--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer"

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 Geschrieben am 24.03.2019 um 18:12 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171_2Look am 24.03.2019 um 18:14 Uhr ]

N‘Abend,

Erstmal toitoitoi für den Sohnemann für die (im Zweifelsfall) richtige Reaktion um einen Personenschaden zu verhindern.

Mal meine 5 Pfennig dazu... Ausgangslage ist folgende: Professioneller Betrieb hat Sitze verunstaltet. Schaden laut Gutachten 17000€ (Nappa Designo) - Tendenz steigend. (Berufs-)Haftpflicht der Verursacherin hat sich quer gestellt, und vor Gericht eine Schlappe kassiert. Begründung des Urteils sagt, bei jeglicher Form von Haftpflichtschaden am PKW darf der Reparaturbetrag bis zu 130% des Wiederbeschaffungswert (nach Gutachten) betragen. Allerdings exakt 130%, keinen Cent mehr.

Fiktiv abgerechnet hätte ich dann knappe 14500€ bekommen (Rep.kosten nach Gutachten ohne MwSt), bei Reparatur war die Versicherung dann in der Pflicht bis 130% Wiederbeschaffungswert nach Gutachten.

Tipp am Rande: bei Haftpflichtschäden werden die Kosten für den Rechtsbeistand immer durch die Gegenseite gezahlt. Also einfach mal zum RA gehen. Der kann auch Einsicht in die Polizeiakten nehmen und diese sachlich beurteilen.

Lg, und schönen Sonntag noch

--
Liebe Grüße
Julian

EPC/WIS Stand 09/18 vorhanden

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 Geschrieben am 24.03.2019 um 18:38 Uhr   
Hi,

anders als in der KFZ-Haftpflicht, in der die Verkehrssituationen fast alle bereits schon einmal vorgekommen sind (was die Schuldfrage angeht), wird sich die Privathaftpflich des kleinen Schadensverursacher auf jeden Fall quer stellen.

Gehe deshalb direkt mit dieser Sache zum Anwalt. Sonst wirst Du ziemlich enttäuscht aus der Sache rausgehen.

Gruß
Gerdi

--
Hmmmm ... interessant

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 Geschrieben am 24.03.2019 um 23:21 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 24.03.2019 um 23:29 Uhr ]

...und der Anwalt wird dir raten den Schaden von einem Gutachter bewerten und nicht durch einen KV der Werkstatt einschätzen zu lassen.

Im KFZ-Bereich hatte ich bisher 2 x Gutachter benötigt, einmal als Kaskoschaden den GA meiner eigenen Versicherung (hatte da auch ähnl. Bedenken wie du), und bin in beiden Fällen mit der Regulierung sehr zufrieden gewesen.

Noch was zur Restwertbörse, das dortige Höchstgebot (meistens höher als vom GA geschätzt) dient der Versicherung als Grundlage für ihre (auch fiktive) Schadensabrechnung und der Höchstbietende ist 3 Wochen an sein Angebot gebunden.

Du bist aber nicht gezwungen für diesen Preis zu verkaufen, du kannst frei entscheiden was du mit DEINEM Auto machst (auch behalten), und wenn du Glück hast, bekommst du sogar noch einen höheren Preis (ist mir in einem der beiden ^^Fälle passiert).

Abgerechnet wird aber immer auf das Höchstgebot der Restwertbörse.

--
Schwarz-Leistung-Kabrio

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   silverstone

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 Geschrieben am 25.03.2019 um 12:32 Uhr   
Hallo saxcab,

ich würde auch auf jeden Fall den Vorgang über einen Fachanwalt abwickeln.
Der weiss genau was, wann und wie zu machen ist.
Solltest du zufällig eine Mercedes Card haben, dann kannst du sicherheitshalber auch die hierin enthaltene Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Dann sind die anfallenden Anwaltskosten auf jeden Fall abgesichert.

Gruss Rainer

--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht)

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 Geschrieben am 26.03.2019 um 10:23 Uhr   
Rainer:

die Verkehrsrechtschutzversicherung ist nur in der MercedesCard Gold enthalten, nicht der silbernen.
Dies als ergänzender kleiner Hinweis.

Gruß Hans

--
1998 bis 2008 = R 170 SLK
2012 bis 2017 = R 171 SLK
ab 12/2017 = X 156 GLA

Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber nicht
mit dem gleichen Horizont (Konrad Adenauer)

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