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Klatsch und Tratsch » » Thema: Dank Artikel 13 bald keine Foren mehr? |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 29.03.2019 um 19:53 Uhr  
| Leset und staunet:
"Der am meisten umstrittene Teil der Reform war und ist Artikel 13. In der nun beschlossenen Fassung dieser Norm ist jetzt geregelt, dass viele der Plattformen, auf denen Nutzer Content hochladen können, zukünftig für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften können. Der Entwurf der Richtlinie erfasst konkret alle „Dienste der Informationsgesellschaft, deren Hauptziel oder eines der Hauptziele darin besteht, eine große Menge urheberrechtlich geschützter Werke (…), die von seinen Nutzern hochgeladen werden, zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, “ wenn der Dienst diese zu Profitzwecken organisiert und fördert.
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/artikel-13-beschlossen-was-droht-und-was-kann-man-jetzt-noch-tun-79580/
Demzufolge müsste lediglich die Werbeeinnahme hier überdacht werden. Auch "Öffentlichkeit" wäre ein zu diskutierendes Wort...
Also der Igelschutzverein Hinterbollenbach wäre demnach nicht betroffen...!? | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 02.04.2019 um 16:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von speedy63 am 02.04.2019 um 22:40 Uhr ]
...klar, gemeint sind die großen upload-Portale.
Allerdings ist es für den "Geschäftszweck" hier völlig uninteressant, ob Du "Hallo guten Morgen" schreibst oder irgend ein Video postest. Im Gegenteil,...
Also, will heißen, der Geschäftszweck von MBSLK ist NICHT möglichst viele Uploads zu bekommen um diese dann viral zu verteilen.
Das dürfte bei den meisten Foren so sein....
Wir sind kein upload- oder Nachrichtenportal... am kritischsten ist da Spaß und Witze... und das wäre je nach Ausgestaltung in nationales Recht dann im Zweifel auch verzichtbar. Oder eben nur noch für registrierte...
Hier wird die Definition von "Öffentlichkeit" dann wichtig sein.
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 697
User seit 06.05.2008
| Geschrieben am 02.04.2019 um 20:16 Uhr  
| @Sven interessante Sichtweise. Ich fürchte nur, dass das Gesetzt so ausgelegt wird, wie es auch mein Namensvetter sieht und es letztlich auch im Text steht. Wo siehst du da die Ausnahme für Foren???
Natürlich betreiben wir Plattformen zum Austausch - und in jedem Forum gibt es vermutlich auch "Urheberrechtsverletztungen" für die wir dann künftig als Betreiber haften dürfen.
--
Gruß
Chris
SLK 280 Schalter - silber | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 03.04.2019 um 10:39 Uhr  
| Hallo zusammen,
mal schauen wie das ins nationale Recht umgesetzt und wie es dann angewandt wird.
Aus heutiger Sicht ist es für mich ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die eh schon wachsende Abmahnindustrie.
Es ist nicht in Ordnung das die Megakonzerne wie google und Co massig Geld mit fremden geistigen Eigentum verdienen ohne etwas dafür zu bezahlen. Dann aber dies mit kleinen Foren gleichzusetzen wo Mitglieder innerhalb von Diskussionen im ganz geringen Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte einstellen, halte ich für unangebracht und weit übers Ziel hinaus geschossen.
Selbst wenn die Mods zukünftig versuchen aktuelle Beiträge, welche gegen Urheberrechte verstossen, zu blocken, bleibt immer noch die Historie. Wieviel tausend Leichen schlummern da wo dann in ein paar Jahren eine Abmahnung kommen kann?
Für mich stellt sich einfach nur die Frage wieso hat man die, die man gar nicht treffen wollte nicht einfach im Gesetzestext wirksam heraus genommen ?
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 03.04.2019 um 11:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 03.04.2019 um 11:58 Uhr ]
Hallo Reiner,
Dein Kommentar:
Für mich stellt sich einfach nur die Frage wieso hat man die, die man gar nicht treffen wollte nicht einfach im Gesetzestext wirksam heraus genommen ?
ist so m. E. nicht ganz richtig.
Es sind doch vielfach die privaten Uploader und vielleicht auch solche die Klickvergütungen bekommen, die geschütztes Material hochladen.
Nur, wenn z. B. Youtube das Copyright konsequent umsetzen würde, könnte es den Laden wohl einstellen.
Ich schaue in YT z. B., bis auf ein paar technisch orientierte Themen, so gut wie keine Privatvideos an, erst recht nicht Videos der jungen Influencer, dazu bin ich mit Ü60 nicht mehr die Zielgruppe. Was ich mir jedoch schon öfters anschaue sind Videos der Oldies.
Wenn nun dort von privaten Uploadern massenhaft Clips hochgeladen werden von z. B. Auftritten der Bands der 60er und 70 im Beat Club, einer Sendung von Radio Bremen aus diesen Jahren, dann sind dies m. M. nach sicher auch Copyright behaftete Clips, die nur Radio Bremen einstellen dürfte.
Ich denke mal, das gilt für alle Mitschnitte aus Fernsehsendungen der letzen 70 Jahre, denn so lange gilt das Copyright in D.
Bin da mal gespannt, was YT da unternehmen wird.
Ein Problem stellt sicherlich die Frage dar, wie lange ein Copyright gelten darf.
Die 70 Jahre sind fast 3 Generationen nach dem Datum des Erstellens durch den Copyrighteigner
Bei vielen Produkten, z. B. Software oder Abdrucken aus Kartenmaterial oder Bildern ist der wirtschaftliche Nutzen des Herausgebers, Eigners wahrscheinlich schon nach 5-10 Jahren längst erloschen, weil durch neuere Versionen ersetzt oder Nachfrage nur noch in sehr geringem Umfang besteht. Trotzdem besteht Klagerecht.
Vielleicht sollte der Gesetzgeber, nicht nur in D die Dauer von Copyrightrechten, ähnlich wie im Patenrecht deutlich kürzen. Das Patenrecht ist nur 20 Jahre gültig und dies ist bei der schnelllebigen Technik und dem Wechsel der Innovationen schon lang.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 03.04.2019 um 13:31 Uhr  
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Chris171 schrieb:
@Sven interessante Sichtweise. Ich fürchte nur, dass das Gesetzt so ausgelegt wird, wie es auch mein Namensvetter sieht und es letztlich auch im Text steht. Wo siehst du da die Ausnahme für Foren???
Natürlich betreiben wir Plattformen zum Austausch - und in jedem Forum gibt es vermutlich auch "Urheberrechtsverletztungen" für die wir dann künftig als Betreiber haften dürfen.
Das sehe ich genauso. Es wird Geld verdient (Werbung) mit einer Homepage - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Klicks kommen zustande über die Bilder und Beiträge - so könnte man es durchaus auslegen. Spielraum lassen die Anzahl der Uploads oder die "Öffentlichkeit".
@Sven: Etwas zu optimistisch, aber bevor die Sache nicht halbwegs gediehen ist sollte man auch die Nerven behalten - stimmt schon.
Spaß und Witze würde ich persönlich generell mal auf Null setzen bzw. resetten. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 03.04.2019 um 14:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silverstone am 03.04.2019 um 14:35 Uhr ]
Hallo Peter,
mit der von dir zitierten Aussage habe ich gewiss nicht youtube gemeint. Die sind so gross und haben genügend Geld um sich an die neue Regelung anzupassen.
Wahrscheinlich generieren die hierdurch sogar noch ein lukratives neues Geschäftsmodel.
Ich habe da eher an die wirklich Kleinen gedacht die nicht die grosse Kohle machen und nun nicht wissen wie sie die neuen Anforderungen umsetzen und bezahlen können.
Aber wie SLk-M schon geschrieben hat : .....aber bevor die Sache nicht halbwegs gediehen ist sollte man auch die Nerven behalten.....
(hoffentlich hat SLK-M hierauf kein einklagbares Urheberrecht)
Gruss Rainer
--
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Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 03.04.2019 um 17:50 Uhr  
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Chris171 schrieb:
@Sven interessante Sichtweise. Ich fürchte nur, dass das Gesetzt so ausgelegt wird, wie es auch mein Namensvetter sieht und es letztlich auch im Text steht. Wo siehst du da die Ausnahme für Foren???
...ich sehe da schon einen Unterschied im Geschäftszweck, wenn jemand eine Plattform unterhält, um Medien in eine breite Masse zu verteilen oder ob eine Seite den meisten Inhalt selbst generiert und im übrigen nur mit Links auf Videos usw. verweist.
Kritisch sehe ich hier wie geschrieben hauptsächlich "Spaß und Witze"...
Daher muss man das tatsächlich abwarten, denn außer den "großen 10" wird keiner entsprechende Uploadfilter entwickeln können - also, da fehlt es bis jetzt noch am "Handwerkszeug", wie man das Thema als "Kleiner" richtig angehen kann.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 03.04.2019 um 20:57 Uhr  
| Naja, wir kommen in den spekulativen Bereich, immerhin mit dem Lichtblick das Problem lösen zu können oder nicht betroffen zu sein.
In der Position des Abmahnanwalts würde ich sagen: "In Youtube werden Videos von "Leuten" die sich beim Essen filmen hochgeladen und jeder schaut zu. Bei "Ihnen" werden Bilder und Texte von Leuten die ihr Auto reparieren hochgeladen...und jeder schaut zu".
Der Unterschied ist erstmal schwer zu definieren wenn ein Gesetzestext vorliegt. Geld verdient..halt, Einnahmen haben beide Betreiber durch Werbung.
Ist jetzt aber auch erst mal die sehr kritische Sichtweise. Wie immer das auch ausgeht, ein paar arme Schwexxx gehen erst mal über die Wupper bis es entsprechende Rechtsprechungen mit Präzidenzfällen gibt, das steht mal fest. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 697
User seit 06.05.2008
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