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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch > EU-Richtlinie 2006/126/EG |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 59
User seit 19.09.2018
| Geschrieben am 01.03.2019 um 07:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von V168330 am 01.03.2019 um 07:52 Uhr ]
Morjen,
vielleicht verstehe ich das ja alles vollkommen falsch, aber eigentlich reden wir hier doch die ganze Zeit über eine evtl. mögliche Regelung !
Der Bundesrat hat sich was feines ausgedacht, aber der Bundestag muss hier erst noch zustimmen und das hat er bisher noch garnicht getan !
ADAC und Focus machen hier die Pferde Scheu mit ungelegten Eiern !
Nach einer Recherche im Netz habe ich folgendes an verschiedenen Stellen gefunden :
"Bislang sind Umtauschfristen nur eine Empfehlung
Im Grunde handelt es sich bei den beschriebenen Umtauschfristen nur um Empfehlungen um die Zulassungsstellen zu entlasten. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat konnte die Fristen im Bundestag nicht durchsetzen. Somit gilt immer noch das Jahr 2033 als letztmöglicher Zeitpunkt."
Bis 2033 läuft noch viel Wasser den Rhein runter, warten wirs einfach ab .....
Grüße
--
SLC 200 EZ 04/2017 Weis, Schalter, Sportfahrwerk, AMG 18" (silber) Mischbereifung Sommer, Borbet 17" Winter (schwarz) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 580
User seit 23.08.2014
| Geschrieben am 01.03.2019 um 14:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von raimund54 am 01.03.2019 um 14:33 Uhr ]
Hi,
es hängt vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ab, wann der (officziell) abläuft. Ich habe vor eine paar Jahren freiwillig wegen fahren im Ausland zusammen mit einem internationalen Führerschein einen neuen machen lassen und auf meinem Kärtchen ist das Verfallsdatum aufgedruckt.
Bei alten Lappen gibt es tatsächlich eine Frist bis wann die umgetauscht werden müssen und in manchen Ländern kann bzw. darf man wohl schon jetzt nicht mehr mit den alten fahren (man bekommt keinen Mietwagen usw.).
Gruß,
Raimund
--
SLK 230 R 170 YELLOWSTONE, Designo + AMG; E43 AMG T-Modell als Alltagskutsche in hyazinthrot metallic | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3856
User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 02.03.2019 um 12:42 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Never change a runnig System !
Der graue Lappen versieht seit über 40 Jahren seinen Dienst treu und ohne Fehl und Tadel und ich denke nicht daran den umzustauschen !
Moin!
Seh' ich genauso, trotz einer gewissen Angst, daß es zumindest im Ausland Diskussionsbedarf geben wird, wenn die mich 'rauswinken. Der Lappen ist ausgestellt auf Klasse IV, 1+3 sind hinten gestempelt, so weit, so gut, das kennen die hiesigen Sheriffs - aber ich war mit dem Ding unfreiwillig baden in der Schwentine, die Stempel sind kaum noch lesbar... das bekomme ich eher nicht in einem anderen Land erklärt
Ciao Uwe
--
**** Kaffee - der Tod aller Träume ****
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10854
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 04.03.2019 um 00:18 Uhr  
| Moin,
hmmm....ich hätte auch bis 2023 Zeit meinen grauen Lappen abzugeben. Aber vielleicht riskiere ich auch die €10,-- an Strafe, denn bei einer Kontrolle alle fünf Jahre passt das schon!
Die spinnen mal wieder...!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 298
User seit 18.02.2011
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5717
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 08.03.2019 um 11:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_bu am 08.03.2019 um 11:18 Uhr ]
Jürgen1965 schrieb:
Hallo Frank.
Sehe ich genau so. Ich möchte meinen Lappen auch nicht umtauschen.
Ausser es läuft dann auf fahren ohne gültige Fahrerlaubnis hinaus.
--
Viele Grüsse
Jürgen
Hallo Jürgen
Ich hoffe du hast nicht vor, ein Elektroauto zu kaufen. Denn dein Führerschein ist doch nur gültig für das Führen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmaschine
--
------ mike -------
** carpe diem **
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 834
User seit 11.10.2014
| Geschrieben am 19.03.2019 um 15:11 Uhr  
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19.03.2019 - 13:49 Uhr
Am Dienstag trat eine geänderte Führerschein-Verordnung in Kraft: Führerscheine müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden.
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Jetzt ist es amtlich.
--
Viele Grüsse
Gerhard, mit dem roten 172er
2. Erlebniswochenende in Nordhessen 5.7.-7.7.19 (Noch Zimmer verfügbar)
3. Erlebniswochenende in der Nordpfalz 15.8.-18.8.19
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