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| Geschrieben am 05.02.2019 um 22:37 Uhr  
| Hallo,
ich besitze einen SLK 171 Bj 2004 mit Xenoenscheinwerfern, die matt geworden sind. Da mein Fahrzeug bereits 220 Tsd km gelaufen ist und neue Xenonscheinwerfer sehr teuer sind, würde ich die Xenonscheinwerfer gerne durch Halogenscheinwerfer ersetzen. Ist dies technisch möglich und zulässig ?
Gruß
Holm
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| Geschrieben am 06.02.2019 um 10:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von chris_slk am 06.02.2019 um 10:04 Uhr ]
Ich kann die Frage zwar leider auch nicht beantworten, bin aber skeptisch, dass das so funktioniert wie du dir das möglicherweise vorstellst.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Halogen & Xenon ist die Leuchtweitenregulierung.
Bei Xenon erfolgt diese automatisch über diese über Sensoren an den Achsen sowie ein Steuergerät samt Stellmotoren an den Scheinwerfern.
Bei Halogen hast du ja bekanntlich eine eine manuelle Leuchtweitenregulierung über ein Bedienteil + vermutlich ebenfalls einen Stellmotor an den Scheinwerfern.
Ob der Halogen-LWR-Stellmotor mit der Ansteuerung des Xenon-LWR-Steuergerätes korrekt funktioniert ist fraglich.
IMHO ist das jedenfalls eine sicherheitsrelevante Angelegenheit und damit ein Knackpunkt.
Darüber hinaus gibt's noch weitere "Kleinigkeiten":
- Ansteuerung des Fernlichts (Xenon u.a. via Klappen im Scheinwerfer vs. Glühbirne bei Halogen)
- Scheinwerferreinigungsanlage (gibt's bei Halogen nicht, sollte funktional aber egal sein)
--
Gruß
chris_slk
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| Geschrieben am 06.02.2019 um 10:22 Uhr  
|
Elchfan schrieb:
Die Scheinwerfer wurden bereits poliert. Hat nicht lange geholfen. Scheinwerferglas läßt nach. Licht ist sehr schwach. Brenner ca. 2 Jahre.
Gruß
Holm
Hallo aus Hessen,
polieren hält in der Tat nicht lang ...ist eher was für "...verkaufe eh näxte Woche "
Bei meinem(auch BJ-2004) habe ich die Glashauben lackieren lassen, sieht aus wie neu , und der Lack hält mit Sicherheit länger als die originale hachdünne Versiegelung oder ständiges Aufpolieren.
--
herzliche Grüßles aus Mainhätten | Antworten
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| Geschrieben am 06.02.2019 um 12:31 Uhr  
| habe es zuletzt bei den Autodoktoren auf Youtube gesehen, nicht in VOX.
Offiziell ist das Polieren der Scheinwerfer mit entsprechenden Paßten verboten!
Die Glasdicke wird dadurch reduziert, diese ist aber Bestandteil der Bauartgenehmigung. Somit erlischt beim Polieren die Genehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Autos.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 14.02.2019 um 10:42 Uhr  
| Da die Xenonscheinwerfer ein Vorschaltgerät besitzen, muss dieses ausgebaut werden. Die Verkabelung muss überarbeitet werden, da der H7 Sockel andere Anschlüsse hat. Die Scheinwerfer müssten ebenfalls ausgetauscht werden. Weiter ist zu beachten, dass die Leuchtweitenregulierung passt. Da an original Xenon höhere Anforderungen gestellt werden als an Halogen, dürfte es Rechtlich keine Probleme für ein Downgrade geben. Ob das alles Sinn macht, muss natürlich jeder für sich entscheiden. | Antworten
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