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Schreiberlevel: Forenquartaner
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| Geschrieben am 23.12.2018 um 14:25 Uhr  
| Hallo,
LEDs in den Scheinwerfern ist in Deutschland nur als Serienausstattung oder als Austauschscheinwerfer empfehlenswert.
Ungeachtet der technischen Vorteile gibt es bisher keine Möglichkeit diese legal in Hx oder Xenonscheinwerfern als Ersatz zu verwenden. Selbst Leuchtmittel mit e-Kennzeichnung sind unzulässig da der eigentliche Scheinwerfer keine Freigabe (für ein anderes Leuchtmittel als Serie) dafür hat.
Seit einigen Monaten befasse ich mich (studienbedingt) auch mit LED Retrofit H7 für den R171, und bin bisher noch zu keiner Lösung gekommen. Auch ein Gutachten sowie eine Tauglichkeitsbescheinigung durch das LTI am KIT waren nicht ausreichend um eine (A)BE zu erthalten. Eintragung durch Einzelabnahme wird noch schwerer, zumal eine jede Eintragung sehr einfach durch Rennleitung und Co angezweifelt werden kann, und die Beweislast dann beim Halter liegt ob zum Zeitpunkt der Eintragung auch alles wirklich im selben Zustand war wie bei der Anzweiflung.
Darüber hinaus hat sich beim R171 mit einer Vielzahl der von uns gemessenen LED Retrofits gezeigt das es mit der Abstrahlcharakteristik (der Retrofits im Scheinwerfer) große Probleme gibt. Die Hell-Dunkel-Grenze war bei weitem nicht ausgeprägt genug, Farbwerte nicht eingehalten und Blendwerte überschritten werden.
SRA bei über 2000lm wäre auch fällig, knapp unter 2000lm kommt man auch mit guten Konventionellen H7. Die Lichtfarbe von LEDs ist auch eher ungeschickt. Gewisse gelbanteile im Licht fördern den Kontrast bei stärker reflektierenden Bedingungen.
Bleibt also zu sagen: Die Geometrie der Scheinwerfer vom R171 im speziellen ist mit den aktuellen technischen Möglichkeit nicht kompatibel (Punkt vs Flächenstrahler).
Genaueres gerne per PN, dann auch sehr gerne mit diversen Messdaten.
Froße Vorweihnachtszeit
Julian
PS:
Zulassungen aus dem EU-Ausland sind in Deutschland nicht Grundsätzlich legal. Widerspricht eine solche Zulassung dem deutschen Verständnis von Verkehrssicherheit (STVZO), so ist auch das Strafbar (§20 Abs3 FZV). Im Ausland zugelassene Scheinwerfer sind deswegen auch kein Schlupfloch.
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Schreiberlevel: Forenritter
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| Geschrieben am 31.12.2018 um 17:17 Uhr  
| nun lieber Techniker,
auch wenn sich bei der Led-Lichttechnik viel getan hat und noch tut, schließlich erreicht diese Technik mittlerweile die untere Mittelklasse, gemeinhin Golfklasse oder gar die Kleinwagen in der werksseitig verfügbaren Ausstattungsliste.
Nur im After- bzw. Umrüstungsmarkt geht damit noch lange nichts und wird wohl auch wegen der immens teuren individuellen Freigabe von Komplettscheinwerfer für alte Modelle nicht lohnen.
Glühbirnenersatz direkt für vorhandene Scheinwerfer wird auch kaum möglich sein, wie schon beschrieben.
Die aktuell einfachste und durchaus sichtbare Verbesserung der Lichtleistung ist bei Glühbirnen mit den legalen Plus 30 und Plus 50 Glühbirnen von Osram und Philips zu erreichen.
Bei Xenon-Systemen gibt es nichts zu verbessern. Da ist mit LEDs auch nicht so viel mehr drin, da gesetzliche Vorgaben die maximale Leuchtwirkung auch begrenzen.
LEDs erlauben bzw. ermöglichen da nur solche „Tricks“, wie partielles Abblenden bei entgegenkommenden Fahrzeugen.
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Schreiberlevel: Forenquintaner
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| Geschrieben am 31.12.2018 um 18:16 Uhr  
| Wenn ihr es genau sehen wollt. Ich kann ja mal ein Vergleichsbild von meinem SLK mit Xenon und dem meines Bekannten mit LED Licht nicht Matrix LED machen. Sein Fahrzeug ist Skoda Oktavia RS Bj 5/2018. Unterschied ist nicht außer der Leuchtfarbe nicht feststellbar. Weder bei Reichweite noch der Ausleuchtung. Außer wenn seine LED mal kaputt sind muss der gesamte Scheinwerfer getauscht werden. | Antworten
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| Geschrieben am 01.01.2019 um 12:25 Uhr  
| wie ich schon schrieb, zwischen Xenon und Leds ist kein großer Unterschied möglich, weil hier im sichtbaren Licht die Leuchtfarbe in Kelvin und der Lichtstrom in Lumen im Gegensatz zur Glühfadentechnik sehr gleich sind. Für Leichtweite und Abstrahlwinkel gibt es Vorgaben, hinzu kommen vor allen natürlich noch die erlaubten Anbaupositionen. Eine höhere Anbauposition würde eine größere Leuchtweite erlauben. Diese ist aber z. B. für Abblendlicht auf max. 1 m über dem Boden limitiert. Hinzu kommt heute noch das Frontdesign mit immer schmaleren Lichtschlitzen.
Da erlaubt die Ledtechnik durch gezielte Positionierung einzelner kleiner angesteuerter Leds bei entsprechend gerechneten jeweiligen Reflektorflächen die „zentrale“ Anordnung eines Xenonbrenners oder der alten Glühfadenlampen mit entsprechend großen Reflektorflächen zu umgehen.
Ein mögliche Verbesserung der Sichtweite ist nach dem jetzigen Stand der Technik nur noch mit nicht sichtbarem Licht möglich und dies wird ja schon tw. angeboten.
So gibt es Systeme mit Infrarotlichtunterstützung und Bildschirm.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 16.02.2018
| Geschrieben am 03.01.2019 um 01:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171_2Look am 03.01.2019 um 01:23 Uhr ]
psr-slk schrieb:
wie ich schon schrieb, zwischen Xenon und Leds ist kein großer Unterschied möglich, weil hier im sichtbaren Licht die Leuchtfarbe in Kelvin und der Lichtstrom in Lumen im Gegensatz zur Glühfadentechnik sehr gleich sind. Für Leichtweite und Abstrahlwinkel gibt es Vorgaben, hinzu kommen vor allen natürlich noch die erlaubten Anbaupositionen. Eine höhere Anbauposition würde eine größere Leuchtweite erlauben. Diese ist aber z. B. für Abblendlicht auf max. 1 m über dem Boden limitiert. Hinzu kommt heute noch das Frontdesign mit immer schmaleren Lichtschlitzen.
Da erlaubt die Ledtechnik durch gezielte Positionierung einzelner kleiner angesteuerter Leds bei entsprechend gerechneten jeweiligen Reflektorflächen die „zentrale“ Anordnung eines Xenonbrenners oder der alten Glühfadenlampen mit entsprechend großen Reflektorflächen zu umgehen.
Ein mögliche Verbesserung der Sichtweite ist nach dem jetzigen Stand der Technik nur noch mit nicht sichtbarem Licht möglich und dies wird ja schon tw. angeboten.
So gibt es Systeme mit Infrarotlichtunterstützung und Bildschirm.
Hallo Peter,
ich kann deine Ausführungen nur bestätigen. Leuchtweite ist durch Position und Abstrahlcharakteristik festgelegt, die Helligkeit durch die 2000Lumen Grenze (darüber ist möglich, allerdings nur mit SRA).
Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe ist LED Licht lediglich als OEM-Ausstattung oder als komplettscheinwerfer, siehe LED HighPerformance Scheinwerfer ohne Intelligenz als Ersatz der klassischen H7 in der br205, empfehlenswert.
Durch den Einsatz von Retrofits werden entweder die gesetzlichen Grenzen übertreten (zu hell, zu hoch eingestellt, schlechte Hell/Dunkel Grenze), oder der innerhalb der Grenzwerte eingestellte Scheinwerfer produziert eine schlechtere Abstrahlcharakteristik da die Reflektoren und Linsen nicht auf den nicht punktförmigen "Lichtentstehungsort" ausgelegt sind.
Vereinfacht kann man also sagen, dass LED Retrofits trotz der größeren Helligkeit ein schlechteres Licht abgeben.
Darüber hinaus, und das ist ein häufig unterschätzer Punkt, ist das Licht der LEDs kontrastärmer (mangels gewissen Gelbanteil) für das menschliche Auge, vor allem bei herbstlichen/winterlichen Konditionen. Reflektierende Oberflächen durch Nässe, Nebel, und Niederschlag (aber auch Schilder) führen zu einer stärkeren Blendung des Fahrers. Mehr Licht abgeben bedeutet auch mehr Licht zurück bekommen.
Einen schönen Abend noch
Julian
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