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Klatsch und Tratsch » » Thema: Abmahnung: Kartenmaterial in einem Roadbook, das bei uns online war
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   MacPeter

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Beiträge: 575
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 11:51 Uhr   


Odin schrieb:
Verstehe ich nicht.
Wenn ich ein Auto kaufe bin ich auch nicht für die Verfehlungen des Vorbesitzers haftbar zu machen.
Aber bei der Übernahme aller Rechte und Pflichten ist es ja anders. Gibts da wirklich keine Verjährung?




Ja das habe ich mich auch gefragt...
Die Sache ist von 2005
Unglaublich womit man heute Geld machen kann!

Mal sehen wie die Sache ausgeht.

Gruß...MacPeter

--
SLK 200 Kompressor
07/2005
Bernsteinrot, metallic
Lenkrad unten abgeflacht, in Alcantara
Dachmodul, Powerconverter, Windschott getönt

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   S - FP 230

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Beiträge: 5379
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 12:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 08.12.2018 um 12:05 Uhr ]



Odin schrieb:
Verstehe ich nicht.
Wenn ich ein Auto kaufe bin ich auch nicht für die Verfehlungen des Vorbesitzers haftbar zu machen.
Aber bei der Übernahme aller Rechte und Pflichten ist es ja anders. Gibts da wirklich keine Verjährung?

--
Gruß Ralf




Stimmt so nicht!

Wenn Du Altlasten wie z.B. nicht eingetragene Anbauten (ohne ABE) übernommen hast bist Du als aktueller Eigner ebenfalls dran, da Du mit einem Fahrzeug fährst dessen Zulassung erloschen ist.

Gruß

Frank

--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

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   silverstone

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Beiträge: 2622
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User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 12:24 Uhr   
.... sorry, aber genau solche Fälle sind es, die meinen Glauben in die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land zweifeln lassen.
Ein Problem, dass durch schlecht gemachte Gesetze erst erzeugt, seit Jahren bekannt und von der Politik mehr verschlimmert als verbessert wurde.
Natürlich soll jemand zahlen der mit dem Eigentum anderer Geld verdient (Urheberrecht). Wer auf seiner gewerblichen Internetseite permanent einen Routenplaner für seine Nutzer anbietet , ohne hierfür Lizenzgebühren zu bezahlen, der sollte selbstredend verpflichtet werden hierfür an den Rechteinhaber zu bezahlen, aber bei der Sachlage fehlt mir persönlich zu dem ursprünglichen Sinn der Gesetze jeder Bezug.
Verhandeln, hoffen und gegebenenfalls dagegen klagen. Mehr bleibt eigentlich nicht.

Gruss Rainer

--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht)

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   Sven_Kamm



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Beiträge: 7628
User seit 28.04.2003
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 17:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven_Kamm am 08.12.2018 um 17:33 Uhr ]

... das Beispiel mit dem Auto passt schon. Wenn aber dein Vorgänger die Bremsbeläge nicht erneuert hat, du das weißt und trotzdem damit durch die Gegend fährst oder du das einfach hättest überprüfen können, dann haftest du natürlich, wenn die Bremsen versagen.
Und so ist es hier auch. Eine Verjährung kommt deshalb nicht in Betracht, weil das PDF bis letzte Woche zu sehen war.

Ich schreibe hier weder den Namen der Anwaltskanzlei noch den Namen des Karten Herstellers, ich möchte nicht, dass die Diskussion gegoogelt werden kann.
Leider lässt sich auf dem PDF nicht erkennen, ob es ein Foto von einer Print Karte ist oder ein Screenshot irgendeiner Online-Version.
Die Karte selbst ist komprimiert durch die PDF Erzeugung.

Man ist über die Suche unter dem Stichpunkt Roadbook aber direkt auf dieses Roadbook gestoßen. Wenn ich Rechteinhaber von Kartenmaterial wäre, würde ich auch Automobil Foren, Wander Foren, Fahrrad Foren,.. über deren interne Suche nach diesem Begriff Roadbook durchsuchen. Da findet man sicherlich noch einiges, wo die eigenen Rechte an den Karten plötzlich etwas wert sind...

Viele Grüße

--
Sven Kamm
MBSLK.de - The SLK Community

Bitte haltet euch in euren Beiträgen an unsere Netikette.
http://tinyurl.com/besjyoz

Freundlicher Umgangston, aussagekräftige Themenüberschriften & eine präzise Darstellung des Problems helfen weiter.

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   silverstone

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Forenprofessor
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Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011

User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 17:42 Uhr   
Hallo Sven,

hast du einen Überblick wie oft das PDF in den letzten 12 Monaten abgerufen wurde.
Bei meinen Seiten wurde das von 1und1 erfasst.

Gruss Rainer

--
SLK 280 (R 171)
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   Mawelli

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User seit 29.08.2015
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 18:07 Uhr   
Hallo Sven,
ich drücke Dir die Daumen, dass die Angelegenheit glimplich ausgeht und dass viele Nutzer des Forums sich finanziell mit einem Obolus beteiligen. Grundsätzlich finde ich diese Abzocke mehr als grenzwertig und hoffe, dass der Gesetzgeber in naher Zukunft hier einen Riegel vorschiebt.
Liebe Grüße


--
Tina, Tom und die schwarze Lady
Übrigens: Das Leben ist viel zu kurz für ein langweiliges Auto!

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   Det 59

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Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 08.12.2018 um 18:46 Uhr   
Hallo zusammen,

ich habe selber mehrere Markenschutzrechte - aber solange keine Person unrechtmäßig damit Geld verdienen ist es mir egal wenn die Namen im Internet auftauchen.

In dem Fall geht es doch um eine private Ausfahrt.
Wenn jemand dieses Kartenmaterial vorher gekauft hat wurde doch "bezahlt" - oder?

Was ist denn mit den ganzen Fotos, die im Internet privat "benutzt" werden und dann tausendfach weitergeleitet werden?
Das wäre für die Abmahner ja eine Millionen-Geschäft!

Wie gesagt, wenn jemand Geld mit fremden Abbildungen/Fotos/u.s.w macht finde ich es o.k. wenn er dafür abgemahnt wird - aber doch nicht für private und kostenlose Angelegenheiten!

Wenn jemand es nicht möchte, das sein "Eigentum" im Netz privat genutzt wird, so sollte er es auch hier nicht veröffentlichen!

Was zum Beispiel ist mit den ganzen Witz-Bildern, die immer wieder weitergeleitet werden?

Müssen wir jetzt bei "Spaß und Witze" aufräumen und neue Abbildungen erst mal hinterfragen?

--
Grüße von Detlef

Hubraum ist durch nichts zu ersetzen - außer durch noch mehr Hubraum.

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 Geschrieben am 08.12.2018 um 18:59 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 08.12.2018 um 19:54 Uhr ]

also, ich habe mal gerade die OSM also Poen Street Map Nutzerbedingungen durchgelesen.

Danach ist nur der direkte Zugriff in die eigentliche Datenbanksoftware zur Verarbeitung und Darstellung der Daten untersagt.

Dagegen ist die Nutzung der Daten in jeder Form und deren weitere Verbreitung allerdings immer mit Hinweis auf die OSM Herkunft ausdrücklich erlaubt.

Also Sven, ein grundsätzliches Ausschließen von Roadbooks würde alle welche sich auf OSM Daten beziehen ausschließen.

Google Maps verbietet das Verbreiten von Screenshots, bietet aber andere Möglichkeiten zur Darstellung bzw. Einbetten von Karten an.

Also auch hier bei G-Maps gibt es Erlaubtes.

Wenn man davon ausgeht, dass es kaum noch andere Möglichkeiten gibt außer der Verbreitung von GPX Dateien oder kml, ist eine Wiederholung eines solchen Falls eher gering.

Übrigens, wegen seit wohl diesem Jahr fälliger Lizenzgebühr an Google für die Betreiber von Routenplaner, z. B dem Routeconverter und anderen Motorradtourenplanern sind diese auch von der Einbindung von G-Maps auf OSM umgestiegen.



--
Gruß Peter

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Beiträge: 2466
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 22:16 Uhr   
Na toll, das ist mal wieder ein grandioser Ansatz Schwerverbrecher zu ahnden. Knuffig dabei sind noch die 3 bzw. 32 Cent, um Exaktheit zu heucheln. 890 € um ein Briefchen zu schreiben ist wahrlich happig. Und welche wirtschaftlichen Verluste musste der Inhaber der Kartenrecht wegen eines 13 Jahre alten Roadbooks nur erleiden, wenn da 4.600 € aufschlagen. Sind die in Rechnung gestellten Kosten denn noch weiter aufgeschlüsselt? Oder stehen da nur die Summen?

Okay, „Vergehen“ begangen, 100 € fürs Briefchen schreiben, 200 € „Strafe“ und gut. Aber das hier ist wirklich der Hammer, aber leider wohl immer noch Stand der Rechtsmöglichkeit. Und das sollte auch eine Mahnung für unsere politischen Schreiber sein: Sven ist letztendlich der juristische Depp nach Außen für uns alle.


--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain


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Beiträge: 3651
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 Geschrieben am 08.12.2018 um 23:43 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 09.12.2018 um 00:00 Uhr ]


.... Und welche wirtschaftlichen Verluste musste der Inhaber der Kartenrecht wegen eines 13 Jahre alten Roadbooks nur erleiden, wenn da 4.600 € aufschlagen.

Bleibt noch zu ergänzen, dass das Programm worauf die Karten möglicherweise waren, es gab ja mal in den Jahren Planer auf CD/DVD, wie der Motorradplaner, Cabrioreiseplaner usw., schon seit Jahren eingestellt sind. Ebenso sind gedruckte Kartenwerke längst veraltet.

OK, Urheberrecht ist Urheberrecht und das gilt 70 Jahre.
Es ist für künstlerische Produkte Musik, Photo, Literatur auch klar sinnvoll.
Ebenso ist das Kopieren von Produkten und vermarkten nicht zu billigen.
Bei Straßenkarten, die aber vom Urheber selber aktualisiert werden und wo er damit den Wert der vorherigen Ausgabe selber heruntersetzt, ist das Ganze Thema nach dieser langen Zeit doch fragwürdig.

--
Gruß Peter

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