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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Service ... MB Werkstatt oder doch den Meister um die Ecke? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1684
User seit 31.03.2002
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1284
User seit 09.10.2016
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.09.2019 um 19:49 Uhr  
| Mal ehrlich, sich fünf Stellen am Auto anschauen und ein Ölwechsel sind jetzt nicht der Aufwand. Gut, keine Ahnung was der Filter kostet.
Den Bremsflüssigkeitsstand kann man kontrollieren, entlüften hat sich aber auch hier und da bewährt.
Immerhin hat man bessere Karten bei ner Kulanz oder nem Rückruf wenn die Hinterachse am 171er weggersostet ist und das Rad blockiert. Rückruf soll kommen oder ist schon da, keine Ahnung. Hoffentlich haben die das gecheckt... Ein Blick an die Achse zeigt dann was die Aktion wert war bzw. ist.
--
Ich fahre, also bin ich. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 26
User seit 23.02.2018
| Geschrieben am 05.09.2019 um 08:26 Uhr  
| Hallo,
das ist so nicht richtig. Du kannst Wartungsarbeiten bei jedem anderen MB-Händler machen lassen, ohne das du die Garantie verlierst. Der Händler kann aber darauf bestehen, daß Garantiearbeiten bei ihm durchzuführen sind.
Ich hatte auch einen Garantiefall, wollte aber zu diesem Händler nicht gehen. Der Meister meiner jetzigen Werkstatt hat aber auf dem kleinen Dienstweg erreicht, daß ich die Garantiearbeiten bei ihm durchführen lassen konnte.
Es gibt auch noch eine Entfernungsklausel. Wenn der Schaden in einer gewissen Entfernung vom Garantiegeber entsteht, kann der Schaden ebenfalls von ansässigen MB-Händler erledigt werden. Da das oft händlerspezifische Garantien sind (Händler schließt Garantie mit einem Versicherer ab), solltest du deinen Vertrag einfach mal genau checken.
--
My parents moved a lot but I always found them. dkraus@ad-d.de | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2651
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 05.09.2019 um 09:23 Uhr  
|
superkunzi schrieb:
Hallo,
das ist so nicht richtig. Du kannst Wartungsarbeiten bei jedem anderen MB-Händler machen lassen, ohne das du die Garantie verlierst.
Das stimmt schon. Wenn es aber um Kulanz nach der Garantie bzw. Gewährleistungsfrist geht, kann der Hersteller die Bedingungen vorgeben, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.
MB ist dann bekanntlich nicht kulant, wenn nicht alles Services lückenlos bei MB durchgeführt worden sind.
--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas
R172 350, EZ 07/15, hyazinthrot, KW V3 | Antworten
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3630
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 05.09.2019 um 09:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 05.09.2019 um 09:35 Uhr ]
hallo Superkunzi,
Du widersprichst dich doch selber wenn du schreibst
Zitat:
das ist so nicht richtig. Du kannst Wartungsarbeiten bei jedem anderen MB-Händler machen lassen, ohne das du die Garantie verlierst. Der Händler kann aber darauf bestehen, daß Garantiearbeiten bei ihm durchzuführen sind.
Zitat Ende
ich weiß nun nicht von welchen Garantien Du sprichst, aber wenn es Mercedes Werksgarantien sind, wie die 2 Jahresgarantie für Neufahrzeuge oder die zu bezahlenden Anschlußgarantien bis ins 12 Jahr, so kann eine Garantie-Reparatur oder Wartung von jedem Mercedes Vertragshändler durchgeführt werden.
Wenn Du also nicht mit Deinem Händler zufrieden bist, kannst Du zu einer anderen Vertragswerkstatt wechseln.
Was will Denn Dein Händler dagegen tun?
Nichts aber rein gar nichts, außer sich selber schädigen.
Einzig wenn Du in zu nicht autorisierten freien Werkstätten gehst hast Du ein Problem.
Die freie Werkstatt kann den Garantiefall ggf. nicht gegen MB verrechnen.
Und weiter, werden Inspektionsarbeiten von freien Werkstätten durchgeführt, verfällt die Garantie.
Was hinzu kommt, mittlerweile gibt es nur noch elektronische Ausdrucke des Wartungsberichtes, kein Wartungsheft mehr. Die Wartungen werden bei dem Händler und MB gespeichert.
Für jeden Händler sind die Berichte anhand der VIN einsehbar.
Solltest Du die Intervalle nicht einhalten, was bei einer nicht registrierten Wartung beim „Freien“ so gedeutet wird, ist die Garantie auch weg.
--
Gruß Peter | Antworten
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