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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 21.02.2019 um 20:17 Uhr  
| Ups ja - der SLK war fällig 2017 - somit inzwischen 2 Jahre drüber
Leider hatte ich kurze Zeit später einen Unfall (nicht mit dem SLK) und habe mir die Schulter gebrochen (mehrfach) und bin immer nich nicht wieder fit.
Ich hoffe, dass ich das bald irgendwie mal hinbekomme. Leider muss ich nochmal operiert werden, was die Situation noch blöder macht
Dann darf sich ein hoffentlich guter neuer Besitzer daran erfreuen - noch weniger fahren geht ja kaum noch
Ich hatte halt 2017 einen Unfall und konnte auch nicht fahren - das war aber zum jetzigen dann noch harmlos ... wird dann wohl leider noch was länger brauchen
--
Gruß
Chris
SLK 280 Schalter - silber | Antworten
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| Geschrieben am 22.02.2019 um 23:08 Uhr  
| Sorry Chris, Dein „Ich kann das irgend wie nicht hinbekommen“ ist nicht zu verstehen, bei aller Tragik zu Deiner Verletzung.
Seit nun fast 5 Monaten dieser Thread und nicht weiter gekommen?
Man muss doch nicht unbedingt selbst zum TÜV. Auch Werkstätten können den TüV einbestellen.
Verwandter, Freund Kollege, Tankstelle des Vertrauens, irgend Jemand wird man doch den Wagen übergeben können, damit Diese/Dieser den Wagen mit Papieren zum TÜV, zur Werkstatt mit TüV fährt, sofern noch zugelassen.
Ggf. haben gute Werkstätten auch kleine Abschleppwagen zum Aufladen und mitnehmen.
Auch für eine notwendige Zulassung zur TüV Vorführung reicht eine Vollmacht und der Brief.
Alles etwas eine Sache des Willens, wenn auch teurer als ein Routine-TÜV in der vorgegebenen Zeit.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 23.02.2019 um 10:33 Uhr  
| Wenn er eh nicht fahren kann................solang der angemeldet ist ist es doch egal wie lange der Tüv abgelaufen ist.In der Garage nutzt der eh nichts.
Abgemeldet wirds schon etwas aufwändiger aber geht auch.Länger als 7 Jahre abgemeldet braucht es Vollabnahme aber das ist normaller Tüv mit Wiegen und mehr Papierkram.Also teurer-mehr nicht.
Über eine Bewegungsfahrt sollte man vieleicht nach 2 Jahren mal nachdenken-nicht das er sich kaputtsteht. | Antworten
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| Geschrieben am 23.02.2019 um 17:39 Uhr  
| Wenn der Wagen noch angemeldet ist und fahrbereit, sollte er sich einen schriftlichen Termin mit Tag und Uhrzeit zur TÜV-Vorführung holen und zwar am Besten zum nächsten zum Wohnort gelegenen TÜV.
Nur so kann er oder der Fahrer (hoffentlich) bei einer zufälligen Kontrolle ggf. an der Knolle vorbeikommen.
Ansonsten blieb nur der Tieflader mit Rampe.
--
Gruß Peter | Antworten
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