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Klatsch und Tratsch » » Thema: Der Amtsschimmel wiehert |
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3662
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 03.09.2018 um 23:51 Uhr  
| Hallo Jens,
Nach Deiner nun ausführlichen Schilderung ist die Lage nach meinem Stand des Wissens eindeutig.
Dein TÜV war im Dezember längst fällig. Bei einer durchaus üblichen Kontrolle des sog. „stehenden Verkehrs“ schauen die städtischen Bediensteten nicht nur auf Falschparker, sondern auch immer auf den Zustand von Fahrzeugen.
Weil nun dein TÜV überfällig war, gab es die sogenannte „Mängelkarte“ hinterm Scheibenwischer und mit dieser Karte ist ein Nachweis der Behebung innerhalb der angegebenen Frist erforderlich. Den Termin der Karte nanntest Du mit Dezember und dies war nun deutlich vor dem fertigen TÜV im Februar gewesen.
Der TÜV wollte Dich bzw. Dein Auto 2 mal sehen wegen festgestellter Mängel.
Das hat aber mit der Karte nichts zu tun. Mit der Mängelkarte am Auto begann die Uhr zu ticken.
Wie schon geschrieben, muss der Nachweis der Mangelbeseitigung erbracht werden und zwar, so hieß es früher mal, (hatte aber nie eine solche Karte) durch Vorführung des Autos beim Aussteller der Karte mit nachweisbarer Beseitigung und mit der Karte. Je nach Mängel reicht eine Vorführung auch ohne Rechnung, wenn man den Mangel selber beheben könnte, Beispiel defektes Rücklicht.
Thema bei dir war aber überfälliger TÜV. Da hättest du schon im Januar den TÜV durchziehen müssen und dann mit Auto (Plakette) Zulassung und Prüfbericht beim angegebenen Amt vorfahren müssen.
Wie dem auch sei, der TÜV wusste nichts von der Mängelkarte und der tauscht die Informationen auch nicht mit dem Amt aus wegen Terminüberschreitung und der damit verbundenen Mängelkarte. Selbst mit erheblichen Mägeln, mit denen man noch vom Hof fahren darf, zur Reparatur, macht der TÜV keine Meldung und man muss m.w. auch nicht zum gleichen TÜV, um nach Reparatur die Plakette zu bekommen. Stilllegung auf dem TÜV Platz wegen absoluter Verkehrsunsicherheit wäre das Ultimo wo die Zulassungsbehörde ggf. Informiert wird.
Daher, dein Trauerfall, tragisch aber kein akzeptabler Grund Deiner Versäumnisse zumal ja noch eine Warnung zugestellt wurde.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2468
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 03.09.2018 um 23:52 Uhr  
| N'abend,
ich versuche es mal etwas anders aufzudröseln, weil dieses absatzlose Schreiben recht schwierig zu lesen ist:
- Weihnachten Mängelkarte hinterm Scheibenwischer wegen fälligem TÜV (vermutlich schon im November fällig oder vorher)
- wegen kaputte Bremsleuchte im Februar nicht durch den TÜV gekommen
- die Mängel im Februar beseitigen lassen und innerhalb der Frist von 4 Wochen Nachuntersuchung
- Todesfall in Norddeutschland
So weit, so gut.
"Die Karte von der Politesse vor Weihnachten hatte ich dann nicht mehr beantwortet. Ein Datenaustausch machen die wohl nicht, oder wollen sich nicht die Arbeit machen! Ich hatte dann zwei Aufforderung per Post bekommen Unterlagen nachzureichen ..."
Genau das war der Fehler, weil die Stadt und TÜV/Dekra zwei komplett verschieden Institutionen sind. Woher soll die Dekra denn wissen, dass du zur HU wegen einer Mängelkarte kommst. An wen sollen die denn die Info weiterleiten? Schreibst ja auch: Wohne in Hessen, Dekra Mannheim.
"Bei der Stadt war schwierig den Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen aber ich habe die Angelegenheit mit einem Kollegen besprochen und das Aktenzeichen telefonisch auch kommuniziert. Telefonische Nachfrage heute, man besteht drauf, dass ich den Einsatz der Stadtpolizei bezahle, die im August nach meinem Auto geschaut hat und ob eine neue TÜV Plakette dort dran ist. ...."
Die Institution, die die Mängelkarte ausgestellt hat, will den HU-Bericht sehen und fertig. Warum telefonieren, kommunizieren und schachern. War die Polizei bei dir persönlich, hast du die Beamten gesprochen? Bei meinen Fahrzeugen lohnt sich solch ein "Einsatz" nicht, weil die in einer Garage "versteckt" sind.
Ärgerlich ist das Ganze, was willst du aber mit dem Einsatz der Rechtsschutz-Versicherung bezwecken? Der Stadt einen Fehler nachweisen?
Öhm, Mängelkarte zur Weihnachtszeit und im August nicht final geklärt? Entschuldigung akzeptiert, aber nicht für acht Monate.
Bezahlen und daraus lernen!
--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 469
User seit 25.08.2011
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 13
User seit 28.11.2016
| Geschrieben am 04.09.2018 um 16:06 Uhr  
| So ganz weiß ich nicht warum das was mit dem berüchtigtem Amtsschimmel zu tun hat.
Tüv klar überzogen , dann noch eine Wiedervorführung im März, also mindestens 3 Monate nach der Mängelkarte.
Auf der Mängelkarte steht was man zu unternehmen hat. In diesem Falle Vorführung oder nachweisen der durchgeführten und auch abgenommenen HU Untersuchung.
Das hätte man dann im März machen können. Aber weitere 5 Monate warten bis der Ordnungsamt Mitarbeiter auf die Suche nach dem Fahrzeug gehen muss: Dieser Einsatz des Mitarbeiters ist nun Kostenpflichtig mit 150 Euro, die Du zahlen sollst. Oder erwartest Du, dass die Allgemeinheit diese Kosten tragen soll?
Selbstverständlich hat man bei einem Trauerfall den Kopf woanders. Hierzu mein herzliches Beileid. Und gerade wenn womöglich noch eine Haushaltsauflösung notwendig ist, ist das alles ein wenig viel.
Aber von Dezember bis August sind 8 Monate vergangen. Das Leben geht weiter und du bist auch in der Zeit bestimmt nicht nur mit dem Trauerfall beschäftigt gewesen.
Fazit: Zahlen und unter Erfahrung abbuchen. Dein RA wird Dir da auch nicht helfen können.
Und zum Thema Datenaustausch ist schon genug geschrieben worden. Nur noch Soviel: TÜV, Dekra u.a. sind private Unternehmen. Die Zulassungsstelle ist eine städtische Einrichtung. Und Datenschutz wird in Deutschland groß geschrieben
vg
Micha
--
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User seit 24.12.2015
| Geschrieben am 05.09.2018 um 08:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TTPlayer am 05.09.2018 um 09:14 Uhr ]
Glatze11 schrieb:
Bei einer Mängelkarte muß aber schon weit überzogen sein.
Und die wird bei der ausstellenden Polizeidienststelle abgegeben oder von jeder anderen dann dort hingesendet.
Stadt oder Gemeinde hat damit normal nichts zu tun.
Das ist nicht nur nicht richtig, sondern schlichtweg falsch!
Wird ein Fahrzeug in verkehrsunsicherem Zustand, mit erheblichen Mängeln
oder ungültiger Prüfplakette (§ 29 StVZO) festgestellt (Ziff. 3.3.1), übersendet die
Polizei unmittelbar beide Vordrucke des Mängelberichtes an die zuständige
Straßenverkehrsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle).
Ansonsten kannst Du den TÜV unendlich überziehen, ohne dass die Zulassungsstelle automatisch davon Kenntnis erlangt, vorausgesetzt Du bekommst keine Mängelkarte, dann s.o..
SLK-M schrieb:
Generell mal ein schönes Beispiel was noch so alles funktioniert in unserem Lande (gerade wenn es Kohle bringt), ist man doch an anderen Stellen "unterbesetzt" .
Seid doch froh, dass wenigstens das noch funktioniert, oder hättet ihr was das angeht auch noch gerne nordafrikanische Verhältnisse.......
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 05.09.2018 um 10:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 05.09.2018 um 10:41 Uhr ]
TTPlayer schrieb:
SLK-M schrieb:
Generell mal ein schönes Beispiel was noch so alles funktioniert in unserem Lande (gerade wenn es Kohle bringt), ist man doch an anderen Stellen "unterbesetzt" .
Seid doch froh, dass wenigstens das noch funktioniert, oder hättet ihr was das angeht auch noch gerne nordafrikanische Verhältnisse.......
Najaaaaa, eine Konzentration auf das Wesentliche wäre mir als Bürger jetzt schon lieber . Aber klar, der Staat definiert Recht und Ordnung auf seine Weise und 30-40 Mrd. müssen ja irgendwo herkommen . Hat eigentlich schon Satire-Potenzial im Zusammenhang .
Wird Bürger SLK-M geblitzt und das Foto ist etwas undeutlich machen sie ggf. ein forensisches Gutachten vom Ohr (kein Witz, Aussage Anwalt, aber nicht bei mir eingetreten). Kein problem, Bürger Slk-M zahlt das ja.
Wenn dann aber das Alter von Mördern und Totschlägern nicht mal ermittelt werden kann bzw. nicht bekannt ist muss man da schon laut lachen...oder auch nicht mehr
Wenn sich alle noch ein wenig über ihre Rechte informieren würden im Umgang mit "Behörden" wäre der Alltag sicherlich beidersits noch unangenehmer als sowieso schon.... | Antworten
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