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Tipps und Technik R172 » » Thema: Slk 200 springt schlecht an, wenn der Motor kalt ist... |
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 15.09.2018 um 22:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 16.09.2018 um 01:28 Uhr ]
Hallo nicknick,
ich schrieb ...für die meisten Autos sind 160000 Km mehr als 10 Jahre, ich schrieb nicht für ALLE Autos.
Es gibt durchaus Fahrzeuge bzw. Halter, die fahren 25.000 und Mehr pro Jahr, die Masse bzw der Schnitt liegt bei 12-15000 km.
Ich fuhr übrigens die letzten 10 Jahre um 40.000 Km mit dem Auto, nicht mein SLC, da kommen noch ca. 4000 km hinzu, (Freizeitauto) und dazu noch um die 15 bis 20 Flüge in EU, jeweil im Jahr.
Es ist aber halt trotzdem so, dass auch mit 7 Jahren bei der Kilometerleistung von 1600000 keine Kulanz mehr zu erwarten, geschweige denn zu bekommen ist.
Selbst Garantieverlängerungen bis ins 10 Jahr enden auch mit 100000 Kilomter, wenn diese vorher erreicht werden.
Einzig die Neuwagengarantie hat keine Kilometerbegrenzung, weil die Automobilhersteller sehr gut wissen, dass die Anzahl der Autos, welche mehr als die 100000 Kilmeter in 2 Jahren abreiten doch in sehr kleiner Zahl sind und die Kosten, falls es hier zu Ersatzleistungen kommt, sind einkalkuliert.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 31.08.2005
| Geschrieben am 16.09.2018 um 10:14 Uhr  
| MB ist sich schon bewusst was die Steuerkette angeht das es sich um eine mangelhafte Qualität handelte gerade im Start-Stopp betrieb deswegen sind sie auch Kulant. Es gab auch schon Motorschäden wegen gerissenen Steuerketten.
Laut Aussage des Werkstatt Meisters ist die neue Kette aus festerem Material.
Versuch es, denke nur an den Nockenwellen versteller ...
Gruß Frank
--
Slk R170 200 Bj.:1998 LPG umbau, SLK 200 R172 Bj:2011 | Antworten
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 16.09.2018 um 10:34 Uhr  
|
psr-slk schrieb:
Selbst Garantieverlängerungen bis ins 10 Jahr enden auch mit 100000 Kilomter, wenn diese vorher erreicht werden.
Bei MB erhält man auch bei 7 Jahre alten Fahrzeugen durchaus Kulanz, wenn es sich um ein bekanntes Problem handelt, siehe z.B. Kettenrad M272 aber auch bei seltenen Problemen.
Die andere Aussage ist schlichtweg falsch. Erstens entscheidet sich am Beginn der Verlängerung der Garantie anhand des Kilometstandes, ob man diese noch bekommen oder nicht (und dann könnte man theoretisch auch 300.000 km in einem Jahr fahren) und zweitens kann man die MB solange verlängern wie der Wagen noch keine 10 Jahre alt ist und noch keine 200.000 km runter hat. Über 100.000 km wird der Kunde lediglich an den Hardwarekosten beteiligt.
Gruß
Guido
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R172 ///AMG + C238d
"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar) | Antworten
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| Geschrieben am 16.09.2018 um 10:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 16.09.2018 um 10:57 Uhr ]
Hallo Frank, auch für Dich, mach nicknick den Mund nicht wässrig.
Wenn die erste Steuerkette 160000 km überlebt hat ist hier in keinster Weise Kulanz zu erwarten. Es ist wie vieles Andere ein Verschleißteil, was die zu erwartende Lebensdauer erreicht hat.
Ohne Garantiebrief, es stimmt der geht aktuell bis 200.000 km als spätesten Abschlusszeitpunkt oder 10 Jahre und ansonsten unbegrenzt! und doch dann irgenwie limitiert, ist nicht zu erwarten, dass man sich beteiligt.
(Die 100.000 km waren wohl in meiner Erinnerung die Grenze beim Schutzbrief zu meinen 2005 SLk R171)
Mit den Schutzbriefen sind schließlich auch Kostenbeteiligungen von ca. 500,—€ pro Jahr fällig. Habe gerade meinen Brief für meinen SLC von 2016 erhalten für Jahr 3-5, und da waren auch schon 1200,—€ fällig, plus verpflichtende Inspektionen von ca. 600,— € minimum pro Jahr. Ab dem 4. Jahr steigt der Preis für den Schutz.
Da kommt ein schönes Sümmchen zusammen.
Ohne solche Nachweise gibt es nichts.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 31.08.2005
| Geschrieben am 16.09.2018 um 13:04 Uhr  
| Hallo Peter, ich spreche von Kulanz nicht von Garantie in meinem Fall war das so wie geschildert. Das eine Steuerkette ein Verschleißteil sein soll ist mir neu!
Einfach mal zu MB fahren, die werden den Schaden bewerten und ggf. einen Kulanz Antrag stellen.
Gruß Frank
--
Slk R170 200 Bj.:1998 LPG umbau, SLK 200 R172 Bj:2011 | Antworten
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| Geschrieben am 16.09.2018 um 13:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 16.09.2018 um 22:35 Uhr ]
Verschleiß ist irgendwann immer gegeben. Viele Teile arbeiten direkt mit Verschleiß, weil es nicht anders mit der gewählten Technik funktioniert, Bremsbeläge von Reibungsbremsen sind hier wohl das bekannteste Beispiel. Eine Wirbelstrombremse wäre deutlich verschleißärmer bzw. im allgemeinen Verständnis verschleißfrei.
Eine Antriebskette zur Kraftübertragung, die permanent auf Zug und Tw. schub und Reibung beansprucht wird, verschleißt aber ebenso, wie das zugehörige Zahnrad. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Die Frage bzw. Aufgabe die sich stellt, welche Lebensdauer soll die Kette im Mittel erreichen, bevor sie zu tauschen wäre, wie auch das Zahnrad bzw. oft beides zusammen.
An Motorrädern ist das schon je nach Leistung und vor allem Fahrweise nach wenigen tausend Kilometern der Fall.
Steuerketten für den Ventiltrieb sind da von den Maßen, Werkstoffen und der Wärmebehandlung auf längere Stand - bzw. Betriebszeiten konstruiert, jedoch nicht für die Ewigkeit.
Wie schon Eingangs erwähnt, sind Teste bis 160000 Kilometer heute Standard. Dazu gibt es in der Werkstoffkunde und der Testtechnik statistische Modelle (z.B. Weilbullkurven für Lebensdauerermttlungen siehe https://www.cloodt.de/pdf_archiv/1lebensd.pdf).
Danach dürfen Frühausfälle nicht vorkommen, wären hier mit unter 100000 Kilometer sicherlich anzunehmen und i.d.R dann Garantiefälle der ersten 2 Jahre. Zufallsausfälle kommen auch vor der Phase der Verschleißausfälle vor, denn nichts ist perfekt. Für gewöhnlich wird diese Phase beginnen, wenn die üblichen Garantielaufzeiten vorbei sind. Kulanz ist dann Ermessenssache.
Dann beginnt die Phase der Verschleißausfälle.
Diese dürften ab 160000 km beginnen, weil sonst wird das Produkt zu teuer. D.h. aber nicht, dass bei guter Behandlung auch 300000 Km und mehr zu erreichen sind.
Und die Laufleistung hat nun mal nichts mit dem zeitlichen Alter von 7 Jahren zu tun.
Das MB mit den Schutzbriefen unbegrenzt Kilometer angibt, gilt ja nur insoweit, dass der Schutzbrief nur für einen bestimmten Zeitraum gilt.
Ich habe jetzt für Jahr 3-5 abgeschlossen. Danachgibt es nur noch jährliche Garantien bis zum 10. Jahr und habe ich mal 200000 schon vorher erreicht, bekomme ich auch für gutes Geld keine Garantie mehr.
Beim 171 hatte ich das für 9 Jahre gemacht und brauchte die Garantie nicht einzusetzen, hatte dann aber auch erst 60.000 Kilometer auf dem Tacho. Also mit rund 4000,--€ auf die Zeit die Kosten für andere Garantiefälle bezahlt. So funktioniert das halt.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 17.09.2018 um 10:13 Uhr  
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psr-slk schrieb:
Mit den Schutzbriefen sind schließlich auch Kostenbeteiligungen von ca. 500,—€ pro Jahr fällig. Habe gerade meinen Brief für meinen SLC von 2016 erhalten für Jahr 3-5, und da waren auch schon 1200,—€ fällig, plus verpflichtende Inspektionen von ca. 600,— € minimum pro Jahr. Ab dem 4. Jahr steigt der Preis für den Schutz.
Hallo Peter,
irgendwie verwechselst du da was. Der Schutzbrief hilft dir den Abschleppwagen zu bezahlen, hat aber nichts mit Übernahme von Reparaturkosten am Fahrzeug zu tun.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 17.09.2018 um 12:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 17.09.2018 um 12:31 Uhr ]
@ Frank
und wie lang ist ein Motorleben?
Genausowenig ewig und machmal kurz wie ein Menschenleben.
Zur Lebensdauer von Maschinen werden halt heute mehr Berechnungsmodelle und Wahrscheinlichkeitsformeln angewendet. Früher wurde viel mit Bauchfaktor und größeren Sicherheitsbeiwerten berechnet. Da das aber kostet, wird mit den Beiwerten, solange nicht gesetzlich festgelegt, z. B. Flugindustrie oder lebenswichtigen Funktionsgruppen, wie Lenkung, heute enger kalkuliert.
Die Teste müssen dann belegen, dass eine relativ hohe Funktionssicherheit, hier bis zu den 160000 Kilometern, gegeben ist. Danach ist es dem Hersteller schlicht egal, wenn das Teil ausfällt. Weil wieder Statistik, die allermeisten Autos lange aus einer Garantiezeit raus sind und dann auch Kulanz nicht mehr anzuwenden ist.
Das gilt im Prinzip für alle techischnen Aggreate, die man kauft, nicht nur Autos.
und..
Ich habe auch nie behauptet, dass die Steuerkette ein Austauschteil ist, wie z. B. die Zahnriemen. Nur das sie trotzdem verschleißt, wenn auch langsam.
@ Guido
Zum Schutzbrief.
ich verwechsle nichts.., habe ja inhaltlich beschrieben, um was es geht, und da sollte klar sein, dass dies nicht die Abschleppschutzbriefe z. B. vom ADAC oder den Versicherungen sind.
Es sind nicht gerade preiswerte MB Garantieverlängerungen, original MB Titel „Garantie Pass“ die Reparaturkosten bei Ausfällen mechanischer Aggregate, die nicht ausdrücklich Verschleißteile sind, also Bremsen, Kupplung, wenn man hat, oder auch Stoßdämpfer, erstattet. Elektrik und Dach sind übrigens m. W. auch nicht drin, muss aber noch mal nachlesen, war beim 171 so.
So gesehen auch Schutzbriefe...
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Gruß Peter | Antworten
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