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| Geschrieben am 31.08.2018 um 08:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 31.08.2018 um 08:51 Uhr ]
Ramius schrieb:
!.)
sorry da halte ich Deine Gedanken für Überzogen / unsinnig, da müsste sich dann auch die Rennleitung neu orientieren denn die funken auch
2.) würde ich bei Verbot die Vox einstellung aktivieren, nur dann kann jeder mithören was ich mit meinem Beifahrer auch nebenbei spreche
Nun die Rennleitung und andere haben ja Sonderrechte und dürfen das
(Genauso wie in 2. Reihe halten um beim Metzger/Bäcker einzukaufen o.ä. oder auf Privatparkplätzen parken ohne eine Benachrichtigung )
Nun ja VOX-Schaltung im Auto ist ziemlicher Blödsinn – Radio, Navianweisungen, Telefon, Gespräche mit dem Beifahrer, vor sich hin schimpfen o.ä. …
--
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| Geschrieben am 31.08.2018 um 09:33 Uhr  
| Hallo Dr. M
Du schreibst...
Ich habe nichts gegen Sicherheit im Fahrzeug, ich habe schon vor ca. 25 Jahren, als es weder Gesetze noch Freisprecheinrichtungen im Fahrzeug gab, z.B. ein Plantronics Bluetooth Headset benutzt.
Das wäre also etwa im Jahr 1993 gewesen.
Sorry, das glaube ich nicht.
Damals waren die erhältlichen FSp alle kabelgebunden, auch die Headsets.
Denn lt Internet: Im Jahr 2000 integrierte Ericsson als erster Hersteller den Bluetooth-Standard in ein Handy [1]. In den darauf folgenden Jahren wurde Bluetooth(BT) immer mehr in die Handysysteme integriert bis schlussendlich jedes Handy die Bluetoothübertragung konnte.
Weiterhin bei Wiki ohne genaue Jahresangabe:
Bluetooth [ˈbluːtuːθ] ist ein in den 1990er Jahren durch die Bluetooth Special Interest Group (SIG) entwickelter Industriestandard gemäß IEEE 802.15.1 für die Datenübertragung zwischen Geräten über kurze Distanz per Funktechnik (WPAN).
Also, vor 15 Jahren, das nehme ich dir ab, vor 25 Jahren, nein das geht nicht.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 31.08.2018 um 10:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 31.08.2018 um 10:40 Uhr ]
Ich schrieb ja vor ca. 25 Jahren … das war spontan aus dem Kopf heraus, weil wir 1993/94 unseren Laden hatten und ich damals mein erstes Handy, soweit ich mich erinnere ein Siemens S4 hatte. Das hatte tatsächlich noch kein BT, dafür hatte ich aber eine Kabelgebundene (glaube von THB/BURI?) Freisprecheinrichtung. Das erste Handy mit BT dürfte dann wohl so das Nokia 6110 gewesen sein, das kam 1997 auf den Markt. Dann sind es eben nur ca. 20 Jahre – tut mir leid wenn ich etwas spontan aus dem Kopf heraus geschrieben habe ohne vorher Nachforschungen anzustellen.
Vielleicht hat sich meine spontane Erinnerung ebenfalls getäuscht und es war auch kein Plantronics, sondern ein Sony-Erircsson … sorry ich bin im Gegensatz zu den meisten anderen hier leider nicht vollkommen
Dann formuliere ich es eben um:
Ich habe nichts gegen Sicherheit im Fahrzeug, ich habe schon vor ca. 25 Jahren, als es weder Gesetze dazu gab, eine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug benutzt, und als es dann BT gab, ein Bluetooth Headset oder eine im Fahrzeug integrierte Freisprecheinrichtung benutzt.
--
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| Geschrieben am 31.08.2018 um 10:40 Uhr  
| Vollkommen bin ich bei Gott auch nicht, nur wenn ich Heute so manche Dinge lese, nicht nur in den Foren, sondern auch in der gestandenen Presse von Profis, da kommt einem das Grauen.
Was die FSP in PKWs angeht, so waren THB/Buri und Funkwerk Dabendorf Mitte der 90er die führenden Anbieter in D, hatte zu meinen ersten Handys von Nokia auch diese Anlagen in meine PKWs nachgerüstet. Ab Werk gab es so was zumindest bei Ford noch nichts, das ging erst so um 2000 los.
Man muss sich übrigens erinnern, der Massendurchbruch für Handys begann, als so ab etwa 1994 die monatliche Grundgebühr von knapp 100,— DM halbiert wurde.
1995 holte ich mir bei diesen Preisen zum ADAC Mitgliedsangebot das erste Handy, ein AEG timeport.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 03.09.2018 um 22:19 Uhr  
| Ramius schrieb:
Kurz und knapp:
Der junge Scherriff sagt: Funken erlaubt!
Na dass Funken (ohne Freisprecheinrichtung noch bis 1.7.2020) erlaubt ist, war doch auch bisher schon bekannt - was ist daran nun neu?
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| Geschrieben am 04.09.2018 um 06:32 Uhr  
|
prof_dr_m schrieb:
(...)dass Funken (ohne Freisprecheinrichtung noch bis 1.7.2020) erlaubt ist(...)
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Gegenfrage:
Wo steht explizid der Gestzestext dass das Funken ohne Freisprechvorrichtung ab 01.07.2020 VERBOTEN ist?
Ersten Hier steht nur Soll:
http://www.mehner.info/funk-am-steuer-soll-verboten-werden/
Der Gesetzestext ist noch nicht ausgearbeitet und auch noch nicht vröffentlicht, sinsofern erstmal "Bullshit" und erlaubt.
Zweitens kann jeder auf seiner INTERNET seite schreiben was ihm gefällt, solange es nicht gegen geltendes Gesetz verstößt, ob das nun den Tatsachen oder Wahrheiten entspricht oder nicht, ist zweitrangig.
Es wäre schön wenn Du den eindeutigen Link zum Getzestext z.b.:"Gesetze im Internet" postest, dass ab 01.07.2020 das Funken eindeutig verboten ist...
sö mit "Ö" da nützt dir auch das "Hibilitat" nix ...
--
Viele Grüsse
Ralf
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