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Klatsch und Tratsch » » Thema: Welche Funkgeräte?
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 Geschrieben am 07.08.2018 um 16:05 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 07.08.2018 um 16:28 Uhr ]

Jetzt mal was, um in die Suppe zu spucken.

Mit der Novellierung des Handynutzungsverbots durch den Fahrzeugführer ohne entsprechend geeignete Freisprecheinrichtung kürzlich sind nicht mehr nur Handys oder Smartphones angeführt sondern ALLE Kommunikationseinrichtungen aus dem Fahrzeug heraus.

Text §23:
1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.


Also, auch verboten ist die Benutzung der PRM Funker als auch die Nutzung der bisher üblichen Handmikrofone am Kabel zu CB-Funkgeräten durch den Fahrer.
(Die Anbieter der CB Funkgeräte, sofern noch ein Markt dafür ist, siehe unten, müssen sich mit dem Handmikro mit Sprechtaste was Einfallen lassen)

Also wer PRM Funker nutzt, braucht den bedienenden Beifaher.

Die hier mal angeführte App via Handy kann über die Freisprecheinrichtung laufen.
Ich habe auch schon Gruppenfahrten mitgefahren, als auch organisiert.
Statt der App ist die Mobilnummer des Führungsautos vielleicht des mittleren Autos an den Rest oder die/den letzten der Gruppe genauso ausreichend.

Hängt von der Gruppe und dem Kennen untereinander ab, es geht dann allerdings ohne dauernd im Handynetz zu sein.

Übrigens, Mitte der 80er hatte ich auch CB im Auto mit den Freunden auf Urlaubsreisen UND jeder LKW hatte einen CB-Spargel (Antenne) deutlich sichtbar am Führerhaus. War oft besser als Verkehrsfunk was man da mit bekam!
Mir ist in den letzten Jahren mit viel Dienstreisen und entsprechenden Fahrten auf den BABs aufgefallen, dass die CB-Antennen bei den Trucks verschwunden sind. Auch mit ner CB Handfunke empfängt man lokal keinen mehr. CB ist wohl ziemlich tot.
--
Gruß Peter

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 Geschrieben am 07.08.2018 um 16:54 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 07.08.2018 um 16:58 Uhr ]

Dann spucke ruhig mal, aber informiere dich bitte vorher:

https://tinyurl.com/y9b3og66

https://tinyurl.com/y8lv9rvc

Genau aus diesem Grund weil es noch erlaubt ist benutze ich es auch noch!
Ich bin aber gleichzeitig auch schon dabei das was momentan vorhanden ist schon zu testen und habe mir deshalb folgendes gekauft:

Midland WA-Dongle C1199
Midland WA21 Headset C1201
Midland WA-PTT C1200


--
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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 07.08.2018 um 19:42 Uhr   

psr-slk schrieb: Die hier mal angeführte App via Handy kann über die Freisprecheinrichtung laufen.
Ich habe auch schon Gruppenfahrten mitgefahren, als auch organisiert.
Statt der App ist die Mobilnummer des Führungsautos vielleicht des mittleren Autos an den Rest oder die/den letzten der Gruppe genauso ausreichend.

Hängt von der Gruppe und dem Kennen untereinander ab, es geht dann allerdings ohne dauernd im Handynetz zu sein.



Nun es gibt natürlich unterschiedliche Faktoren die für eine Gruppenfahrt bzw. die Kommunikation untereinander von Interesse sein kann.

- Wie diszipliniert sind die einzelen untereinander?
- Wie gut verstehen sie sich untereinander?
- Wie groß ist die Gruppe / Entfernung untereinander?
- Wofür möchte man die Kommunikation benutzen?

Unsere Gruppe ist überschaubar was die Personen / Fahrzeuge / Entfernung angeht - daher reicht PMR locker aus!

Da wir während der Fahrt gerne MITEINANDER quatschen oder spontan etwas umändern, Pause machen o.ä., fällt Telefon schon mal aus! Beim Telefon muss ich erst die Rufnummer EINES anderen anrufen, das dauert bis die Verbindung aufgebaut ist, dann kann ich aber immer noch nicht in der Gruppe etwas besprechen, sondern nur mit einem!

Wenn wir Pässe fahren, kommt es vor dass es da "Landschaftsfahrer" gibt und die vor sich dahintrödeln.
Da überholen wir natürlich gerne auch mal - nur leider gibt es bei vielen Pässen eben nicht all zu viele übersichtliche Stellen wo mehrer Fahrzeuge überholen können. Also überholt der Erste und gibt per Funk wiederrum an alle gleichzeitig weiter wie lange frei ist, oder ob und wieviel Gegenverkehr frei ist und so kann man auch an nicht so übersichtlichen Stellen gefahrlos überholen - geht mit einem Telefonanruf ebenfalls viel schwieriger.

Auch kann man sich vor diesen intelligenten, sich stets an die Gesetze haltenden, stets den richtigen Abstand haltenden, und nie selbstüberschätzenden Zweiradfahrern warnen die einen von hinten versuchen zu überholen.

Wenn man unterwegs ist, der vordere vielleicht nicht aufpasst und der hintere z.B. einen Blitzer oder etwas anderes Wichtiges sieht, kann man mit Funk schnell warnen, bis der Telefonanruf aufgebaut ist, ist es zu spät.

Oder wenn man etwas schönes abseits der Straße entdeckt und das den anderen mitteilen möchte, klappt das mit PMR, aber bis der Telefonanruf aufgebaut ist, ist es zu spät.

Die von mir angeführte ZELLO / BTTalk ist zwar eine Klasse App, hat aber 3 Nachteile gegenüber PMR:

1. Jeder benötigt einen Datentarif - und es soll noch Leute geben sie soetwas nicht unbedingt auf ihrem TELEFON benötigen
2. Sie funktioniert nur da wo Netzempfang ist, und es soll ja noch ländliche Bereiche (oder auch Tunnel) geben wo es sowas nicht gibt
3. Es soll schöne Gegenden geben die direkt innerhalb Europas sind, in denen aber ein Europatarif nicht gültig ist


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 Geschrieben am 12.08.2018 um 18:28 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 12.08.2018 um 19:28 Uhr ]

Hallo Prof Dr M

Deine Hinweise zu Ausnahmen und Links zu Diskussionen auch im Budesrat sind alle älter, als der offizielle Gesetzestext aus Para 23.

Kopie des §23
(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

Fassung aufgrund der Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017 (BGBl. I S. 3549), in Kraft getreten am 19.10.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Kopie Ende.

Von Ausnahmen zu CB Funk und Schonfristen steht da nichts, heißt sollten dich die Abfangjäger mit einem in der Hand gehaltenen CB Mikro erwischen wird sicher erst mal der Busgeldbescheid fällig. Ob dann bei einem möglichen Einspruch Dir Recht gegeben wird, steht dann in den Sternen.

Bring hier also keine alten Diskussionsgrundlagen rein, die, da bin ich mit Dir, alle richtig sind und ich auch begrüße, sondern verbindliche Gesetzestexte oder Ausnahmeregelungen, datiert nach dem Okt 17 mit Hinweis auf den Paragraphen 23 und zu dessem Inkafttreten am 19. Okt 17.



--
Gruß Peter

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 Geschrieben am 12.08.2018 um 20:31 Uhr   
Für Festeinbauten (zb. CB-Funk der Trucker) waren befristete Übergangsregelungen angedacht, habe jetzt aber nicht mehr verfolgt, ob die es auch bis in die Endfassung der Gesetzesänderung geschafft haben.

Handsprechfunkgeräte werden IMHO wie Handys behandelt.



--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...dazu A207 E200 04/2016 mit 7G+ Au

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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 17.08.2018 um 06:48 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 17.08.2018 um 07:04 Uhr ]

Hallo Peter


psr-slk schrieb: Von Ausnahmen zu CB Funk und Schonfristen steht da nichts …


Nun dann wollen wir das ganze doch vielleicht mal etwas tiefer gehen und ALLES beim §23 lesen:

Paragraph 23 finden wir hier https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Daraus hast du ja schon zitiert!

Wenn du jetzt ganz unten schaust, gibt es eine Fußnote:

(+++ § 23 Abs. 1a: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 4 +++)

Wenn du dann auf den Paragraph 52 gehst https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__52.html

Findet man unter jenem angeführten Punkt 4 folgendes:

(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.


--
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 Geschrieben am 17.08.2018 um 13:41 Uhr   
Ok, hast mich überzeugt.

Nur welcher Benutzer und welche Scheriff hat alle Gesetze und dann noch in anderen Paragraphen angeführte Ausnahmen im Kopf.

Wenn man bedenkt, dass mal die Menschheit mit nur 10 Geboten ausgekommen ist

Muss sich der Nutzer dann halt den § 23 und 54 ausdrucken und ins Handschuhfach legen.

Abgesehen davon, die Ausnahme nur bis zum Jahr 2020 ist auch nicht solange hin. Und dann neue CB Funkgeräte, wenn es die mit geeigneter Lösung bis dahin gibt?


--
Gruß Peter

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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 17.08.2018 um 17:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 17.08.2018 um 17:14 Uhr ]

Freut mich wenn ich dich endlich überzeugt habe - auch wenn der gleiche Absatz „(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.“ auch schon in einem meiner Links drinstand!

Wieso sollte ich mir da etwas ausdrucken was erlaubt ist, da müsste ich mir vieles andere auch ausdrucken - z.B. dass die elektronische Parkscheibe erlaubt ist - da wurde ich erst vor ca. einem halben Jahr unwissentlich von einer Politesse drauf angesprochen.

Hm, ob 2020 nun lang ist oder nicht, es ist bis dahin erlaubt und bis dahin brauch ich mir keine Gedanken machen.
Ich kann mir ja auch jetzt schon den Kopf darüber zerbrechen was ich im Jahr 2020 sonst noch so alles ändern muss / soll / kann!

Nun wie das mit Infos so ist - wenn man sich informiert so weiß man dass es von Albrecht und Stabo bereits solche "Lösungen" für CB Funk Geräte gibt!


Und was die Gebote aus der Bibel angeht, auch hier kann man sich informieren dass es zwar die 10 "Hauptgebote" gab (die in Stein geschriebenen), aber es trotzdem weitere, wenn ich mich recht erinnere, ca. 600 andere Gebote gab!
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   Ramius

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 Geschrieben am 19.08.2018 um 20:04 Uhr   
Wenn du wie ich das Mic

http://www.pmr446-funkversand.de/lautsprecher-mikrofon-midland/a-31004/

des PMR am Sicherheitsgurt befestigt hast und nur die PTT taste drückst kommst Du mit keinem Gesetz in Konflikt und mit der Rennleitung schon mal gar nicht...

Das G7 steckt mit der Federklemme an der Pompadurtasche und das Mic mit Spiralkabel am Sicherheitsurt.

--
Viele Grüsse

Ralf

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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 31.08.2018 um 08:17 Uhr   

Ramius schrieb:
Wenn du wie ich das Mic des PMR am Sicherheitsgurt befestigt hast und nur die PTT taste drückst kommst Du mit keinem Gesetz in Konflikt und mit der Rennleitung schon mal gar nicht...

Das G7 steckt mit der Federklemme an der Pompadurtasche und das Mic mit Spiralkabel am Sicherheitsurt.



Hallo Ralf

Bitte das nächste nicht ganz so ernst nehmen, ist nur so ein Gedankengang

Nun ob diese Vorgehensweise tatsächlich (ab 2020) weiterhin erlaubt/ungeahndet bleibt?

Sicher, du nimmst weder das (PMR) GERÄT auf, noch hältst du es, da es ja irgendwo (bei dir an der Pompadurtasche, bei mir in einer Halterung an der Lüftung) befestigt ist.

Wenn du es nun mit dem Lautsprecher/Mikrofon am Gurt benutzt, dann wohl deshalb weil du KEINE VOX/Sprachsteuerung nutzt.
Um deine PTT zu drücken, musst du also eine Hand vom Lenkrad nehmen … wenn DAS erlaubt wäre, dann könnte man auch gleich das Lautsprecher/Mikrofon das z.B. vorne am Cockpit eingehängt ist, in die Hand nehmen, Taste drücken, und sogar noch gleichzeitig das Lenkrad halten
Wenn man noch „genauer“ ist – wie betätigst du denn deine PTT am Lautsprecher/Mikrofon?
Drückst du NUR mit 1 Finger die Taste, oder drückst du gleichzeitig mit einem zweiten Finger dagegen?
Wenn du mit einem zweiten Finger dagegen drückst, dann „hältst“ du es ja in gewissem Sinne doch wieder und man könnte auch gleich das PMR mit diesen beiden Fingern halten und die Taste am Gerät dabei drücken
Das gleiche wäre es, wenn man ein Headset mit PTT benutzt – dazu müsste man ebenfalls die Hand vom Lenkrad nehmen und den Knopf am Kabel betätigen solange man spricht.

Im Endeffekt wird es vermutlich darauf hinauslaufen dass man WEDER das Gerät, NOCH ein Mikrofon in die Hand nehmen darf, sondern nur eine am Lenkrad befestigte Bluetooth PTT betätigen darf
(Also vermutlich so ähnlich wie bei meiner Testkombi – PMR-WA-BT Dongle-WA21 Headset und WA-PTT)

Ich habe nichts gegen Sicherheit im Fahrzeug, ich habe schon vor ca. 25 Jahren, als es weder Gesetze noch Freisprecheinrichtungen im Fahrzeug gab, z.B. ein Plantronics Bluetooth Headset benutzt.

Nur zwischen der Nutzung eines Handy/Tablet/Navi oder sonstigen Geräten und einem Sprechfunkgerät, gibt es nach meiner Meinung schon einen großen Unterschied / Handlungsbedarf.
Ein Handy hat heutzutage vermutlich fast jeder und sehr viele nutzen es auch im Auto, genauso wie z.B. ein Navi.
Nur wie viele Menschen nutzen im Fahrzeug PMR/LPD/FN/CB/BF o.ä.?

Da sollte man, aus meiner Sicht, eher sowas wie Rauchen, Schminken, Essen, Trinken u.a. einschränken …
Und wenn ich mir dann die ganzen Möglichkeiten eines heutigen „Bordcomputers“ anschaue – die lenken sicher weniger ab wie ein Telefongespräch / Funkspruch


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