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| Geschrieben am 01.08.2018 um 14:27 Uhr  
| Tja, das wird wohl an der für SLK eher ungewöhnlichen Reifengröße liegen. Wenn Du Dir die Liste mit den zulässigen Rad-/Reifenkombinationen von Mercedes herunterlädst, ist dort auch als Traglastindex 91 oder 92 vorgeschrieben. Bei einer Standardreifengröße des SLK/SLC von 245/35/18 haben die Reifen auch einen Index von 92. Das gilt auch für den passenden Vorderreifen von 225/40/18.
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Gruß
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| Geschrieben am 02.08.2018 um 11:40 Uhr  
| Das ist keine Frage der Zufriedenheit, (mein Menschenverstand sagt mir auch, dass 88 wohl dicke reicht) sondern ein echtes Problem:
Das Teilegutachten schreibt die Reifendimension vor: 225/35 R19
und verweist bei der Last auf den KZF-Schein, der 92 nennt
nun gibt es eben aber einen solchen Reifen gar nicht!
Was kann ich denn jetzt machen? Der Felgenhersteller riet mir, den TÜV anzurufen - die mit 1,80 pro Minute Schnäppchen-Nr 09001238838 lässt (nach der Kostenansage) nur ein Besetztzeichen hören.
Gibt es denn eine Einzelabnahme ?
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| Geschrieben am 02.08.2018 um 12:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 06.08.2018 um 11:51 Uhr ]
Frankman01 schrieb
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller hat der Prüfer es dann eingetragen.
Das klingt doch mal nach einem möglichen Weg. Wie hast Du das angestellt?
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| Geschrieben am 02.08.2018 um 13:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 06.08.2018 um 11:52 Uhr ]
Olli4u schrieb:
Frankman01 schrieb:
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller hat der Prüfer es dann eingetragen.
Das klingt doch mal nach einem möglichen Weg. Wie hast Du das angestellt?
Hallo Olli,
du telefonierst zuerst mit dem Reifenhersteller (in meinem Fall war das Michelin) und bittest um eine Freigabe der Reifen.
Ich habe auf die Michelin PSS in 225/35/19 und 255/30/19 eine Freigabe bis 320 km/h bekommen - allerdings mit erhöhtem Luftdruck.
Außerdem sind die Reifen "verstärkt" (XL Ausführung).
Da kommen auf den Traglastindex noch mal 4 Punkte dazu.
88 + 4 = 92
Danach gehst du zum TÜV und besprichst die Eintragung mit dem Prüfer.
Die Freigabe und das Gutachten für die Felgen nicht vergessen.
Erst danach habe ich mir die Reifen und Felgen gekauft, montieren lassen und bin dann zum gleichen Prüfer gefahren.
Die Eintragung war kein Problem mehr.
--
Grüße von Detlef
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| Geschrieben am 06.08.2018 um 09:42 Uhr  
| Hi,
hier nochmal ein anderer Hinweis aus :
https://www.auto-motor-oel.de/ratgeber/lastindex-reifen-tragfaehigkeitsindex/1216/
" Tragfähigkeitsindex niedriger als erlaubt
In Einzelfällen dürfen seite Ende 2004 auch Reifen mit einem niedrigeren Tragfähigkeitsindex gefahren werden: Nämlich dann, wenn der Autohersteller in den Fahrzeugpapieren Reifen mit einem Lastindex fordert, der deutlich über der halben, maximalen Achslast eines PKW liegt.*2
Die maximale Achslast findet sich unter Ziffer 16 im „alten“ Fahrzeugschein bzw. in den Feldern 7.1 bis 7.3 in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“.
Müssen laut Fahrzeugpapieren beispielsweise Reifen mit dem Lastindex 91 (= 615 kg Höchstlast) gefahren werden und die maximale Achslast beträgt 1.060 Kilogramm, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
2 Reifen x 615 kg (Tragfähigkeit) = 1.230 kg Gesamttragfähigkeit
Maximale Achslast = 1. 060 kg
Die geforderte Tragfähigkeit liegt also 170 kg (1.230 – 1.060) über der maximalen Achslast.
In diesem Fall könnten statt der geforderten Reifen mit Lastindex 91 auch Reifen mit einem Lastindex 87 (545 kg Tragfähigkeit) gefahren werden. In diesem Fall wäre bei der Tragfähigkeit noch ein „Sicherheitspuffer“ von 30 kg vorhanden. (2 x 545 kg = 1.090 kg – 1.060kg = 30 kg)
...."
Gruß
Gerdi
--
Hmmmm ... interessant | Antworten
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