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Tipps und Technik R172 » » Thema: Felgengröße für den 172er (Größe/Gewicht) Einfluss auf die Fahrdynamik |
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| Geschrieben am 23.07.2018 um 22:53 Uhr  
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chris0901 schrieb:
warum trägt Mercedes in die Papiere nur die 205/55/16 ein, wenn laut einer Liste ganz andere Rad/Reifengrössen auch erlaubt sind?
Was muss ich tun, wenn ich mir schicke 18" draufmachen will? Müssen dieeingetragen werden, wenn sie eine ABE haben?
Zu Zeiten, als die Zulassungspapiere noch KFZ-Schein und KFZ-Brief hießen, waren meist mehrere erlaubte Größen eingetragen. Heute steht in der Regel nur noch die gängigste erlaubte Größe drin. Mercedes hat ja zum Glück Dokumente als PDF, in der für fast alle Fahrzeuge die erlaubten Reifen/Felgen Kombinationen angegeben sind. Wenn du auf Drittanbieter für Felgen gehst, haben die auch eine ABE dabei, in der steht was an deinem Fahrzeug als Kombination erlaubt ist, eventuell mit Auflagen. Wenn du dagegen besondere Felgen fahren möchtest, die auch noch eine nicht vom Hersteller vorgegebene Reifengröße beinhaltet, hilft meist nur eine Einzelabnahme beim TÜV, mit ungewissem Ausgang.
Gruß Eric
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| Geschrieben am 24.07.2018 um 12:40 Uhr  
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chris0901 schrieb:
Hallo Eric,
nein ich hatte vor, Felgen eines Merkenherstellers zu nehmen, für die auch eine ABE für den 172er vorliegt.
also einfach montieren und ABE mitführen?
Hallo Chris
wenn du genau die Vorgaben für deinen Wagen einhältst, die in der ABE vorgegeben sind,
benötigst du keinen Eintrag in den Fahrzeugpapieren, sondern es reicht wenn du bei einer
Kontrolle die ABE im Handschuhfach dabei hast.
Vorgaben in der ABE können zum Beispiel sein, das die bestimmte Radschrauben vorschreiben, oder in einer bestimmten Reifenkombination Schneeketten nicht erlaubt sind, oder das die Felgen nur mit dem Standardfahrwerk also keine Tieferlegung erlaubt sind.
Ich hoffe ich konnte dir Helfen.
Gruß Eric
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