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Klatsch und Tratsch » » Thema: BGH lässt Dashcams als Beweis zu
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 Geschrieben am 16.05.2018 um 23:48 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von jw61 am 16.05.2018 um 23:48 Uhr ]

Ob die Entscheidung nun gut war, sei dahingestellt.

Bin mal gespannt, wann der 1. Hersteller seine optionale Front- und Rückfahrkamera (zb. für Fernlichtassistent, Distronic und Parksystem) ab Werk mit einer ins Mediasystem integrierten Aufzeichnungsmöglichkeit als Endlosschleife anbietet.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...dazu A207 E200 04/2016 mit 7G+ Au

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   Wiesel

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 09:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 17.05.2018 um 09:25 Uhr ]



Frankman01 schrieb:
im heutigen Urteil hat das BGH die Verwertung von Dashcamaufnahmen zugelassen, mal sehen, wie das in der Praxis ausschaut:
https://www.welt.de/vermischtes/article176364755/Minikameras-im-Auto-BGH-laesst-Dashcam-Aufnahmen-als-Beweis-begrenzt-zu.html

--
es grüßt......die Dumm Sau

"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"

https://www.continentale.de/web/Info-Mueleck

http://www.BMslk.de



Diese generelle Aussage stimmt nicht. Richtig ist, dass die Verwertung von Videoaufzeichnungen im Zivilverfahren jetzt nicht mehr generell unzulässig ist.

Wiewohl das Urteil im Volltext noch nicht vorliegt, kann man zumindest aus der Presseerklärung die tragende Begründung zitieren und dabei feststellen, dass es im Urteil um eine Einzelfallentscheidung nach fallbezogener Güterabwägung ging. Dies macht das Verständnis der Materie kompliziert, was man auch an den Reaktionen hier im Forum merkt. Der BGH sagt Folgendes:

"Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. ...... Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. ..... "

Quelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=83549&pos=3&anz=91

Grüße vom Willy

--
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 10:04 Uhr   
Ich finde die scheinbar überwiegend positive Meinung zu diesem Thema schon seltsam!

Ich bin wahrlich niemand der unter Verfolgungswahn leidet, aber mittlerweile laufen wir auf Zustände zu, die ich nicht gut finden kann!

Nur weil sich einige wenige Menschen nicht an Spielregeln halten wird die überwiegend Mehrheit unter Pauschalverdacht gestellt und permanent, übertreibe bewußt, überwacht!

Was kommt dann als Nächstes?

Videoüberwachung in Toiletten, weil Manche nicht abdrücken oder die Toilette in saumäßigem Zustand hinterlassen ?

Wahrscheinlich bin ich mittlerweile doch schon so alt, dass ich gewisses Selbstverständis und Benehmen als normal betrachte, was es jedoch für Viele nicht mehr ist.

Auch beruflich stelle ich immer mehr fest, dass die "guten kaufmännischen Sitten" welche ich noch zur Lehrzeit eingebläut bekommen haben, immer mehr mißachtet werden. Früher war man am Markt geächtet wenn man dagegen verstoßen hat!

Heute lachen Leute über solche Deppen wie mich, die auch im Negativfall zu einem gegebenen Wort stehen.

Wo führt das noch alles hin?

Siehe auch Polizeigesetz in Bayern! U-Haft ohne das Vorliegen einer Straftat und nur auf Verdacht!!

Ich warte nur noch darauf dass Ihr es gut findet wenn Euch Eure bessere Hälfte einen Tracker wo hin schiebt und eine Kamera um den Hals hängt, damit Ihr nicht "in Nachbars Garten wildern könnt" .

Aber wie gesagt, mag ein Problem des Alters sein. Aber ich möcht mich gerne auch mal unbeobachtet wo kratzen oder in der Nase bohren ohne es irgendwan später im Netz sehen zu wollen !

Denn das wird die Folge sein! Ob nun ganz bewußt oder einfach nur gehackt und eingestellt!

Und plötzlich gibt es wieder einen modernen Pranger!

Schaut Euch mal an zu was das in China führt, Stichwort soziales Scoring:

https://tinyurl.com/y9hvropu

https://tinyurl.com/ydgzb7jf

Ich bin wahrlich kein Verschwörungstheoretiker, aber diese Entwicklung macht mir Angst!

Gruß

Frank




--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

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   Tom R

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 10:41 Uhr   


S - FP 230 schrieb:
Aber ich möcht mich gerne auch mal unbeobachtet wo kratzen oder in der Nase bohren ohne es irgendwan später im Netz sehen zu wollen !



In der Öffentlichkeit "wo kratzen" ist ein Privileg von Fußballbundestrainern


--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas

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   Tom R

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 10:43 Uhr   


jw61 schrieb:
Bin mal gespannt, wann der 1. Hersteller seine optionale Front- und Rückfahrkamera (zb. für Fernlichtassistent, Distronic und Parksystem) ab Werk mit einer ins Mediasystem integrierten Aufzeichnungsmöglichkeit als Endlosschleife anbietet.



Gibt es z. B. bei der Corvette C7. Die Funktion ist zum Aufzeichnen von Fahrten auf dem Track gedacht, funktioniert aber natürlich auch auf der Autobahn.

--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas

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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 11:08 Uhr   


S - FP 230 schrieb:
Ich finde die scheinbar überwiegend positive Meinung zu diesem Thema schon seltsam!

Ich bin wahrlich niemand der unter Verfolgungswahn leidet, aber mittlerweile laufen wir auf Zustände zu, die ich nicht gut finden kann!

......
Siehe auch Polizeigesetz in Bayern! U-Haft ohne das Vorliegen einer Straftat und nur auf Verdacht!!

.....

Ich bin wahrlich kein Verschwörungstheoretiker, aber diese Entwicklung macht mir Angst!

Gruß

Frank




--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger



Mein lieber Frank,

eigentlich wollte ich hier nichts schreiben aber da Du so Kenntnisreich die Novelle des Bayerischen Polizei AUFGABEN Gesetzes und nicht des Polizeigesetzes Bayern hier mit rein bringst möchte ich doch gerade dazu einige Anmerkungen bringen.

U-Haft wird es NICHT ohne das Vorliegen einer Straftat und nur auf Verdacht geben wie Du schreibst sondern ....

wenn eine „drohende Gefahr“ vorliegt und diese wurde bereits mit der PAG-Novelle 2017 vom Bayerischen Landtag eingeführt (Landtag-Drs. 17/17847 vom 19. Juli 2017). Das Gesetz ist seit 1. August 2017 in Kraft.
Drohende Gefahr bedeutet nicht, dass kein Verdacht vorliegen muss, sondern eine drohende Gefahr liegt vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsgüter haben können. Es droht also tatsächlich eine nicht unerhebliche Gefahr für Leib oder Leben Dritter oder schwere Sachbeschädigungen, ohne dass sich jedoch Zeit und Ort der Tat schon konkretisiert lassen.

Nimmt die Polizei daraufhin eine Person in Gewahrsam, muss sie unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeiführen. Ordnet das Gericht den weiteren Gewahrsam an,
muss das Gericht spätestens alle drei Monate erneut prüfen, ob von der betroffenen Person
weiter Gefahr ausgeht.

Man kann sich übrigens im Internet informieren wenn man will, man kann dort Argumente und auch Gegenargumente finden und auch Profs die dafür oder dagegen schreiben ... nur sollte man nicht alles einfach mal so verkürzt wiedergeben und dadurch einen vollkommen falschen Eindruck enstehen lassen.

--
Grüße

Heinz

"Ohne Gaudi is ois nix!" (Fredl Fesl)
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 12:02 Uhr   


Silversurfer350 schrieb:


U-Haft wird es NICHT ohne das Vorliegen einer Straftat und nur auf Verdacht geben wie Du schreibst sondern ....

wenn eine „drohende Gefahr“ vorliegt und diese wurde bereits mit der PAG-Novelle 2017 vom Bayerischen Landtag eingeführt (Landtag-Drs. 17/17847 vom 19. Juli 2017). Das Gesetz ist seit 1. August 2017 in Kraft.
Drohende Gefahr bedeutet nicht, dass kein Verdacht vorliegen muss, sondern eine drohende Gefahr liegt vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsgüter haben können. Es droht also tatsächlich eine nicht unerhebliche Gefahr für Leib oder Leben Dritter oder schwere Sachbeschädigungen, ohne dass sich jedoch Zeit und Ort der Tat schon konkretisiert lassen.

Nimmt die Polizei daraufhin eine Person in Gewahrsam, muss sie unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeiführen. Ordnet das Gericht den weiteren Gewahrsam an,
muss das Gericht spätestens alle drei Monate erneut prüfen, ob von der betroffenen Person
weiter Gefahr ausgeht.

--
Grüße

Heinz




Hallo Heinz,

vielen Dank für Deine Klarstellungen, die zutreffend sind!

Aber vor einigen Tagen war dazu ein Bericht bezüglich Reportern in Fernsehen zu sehen.

Da "drohte die Gefahr darin", dass die Reporter, eigentlich ganz normal, bei einer Demonstration anwesend waren und die dort vor Ort befindliche Polizei den Reporter als gewaltbereiten Demonstranten "aufgenommen" und im System erfasst hat.

Später wurde dann "vergessen" das zu korrigieren bzw. richtig zu stellen und als Folge wurde die Zulassung dieses Reporters für das Gipfeltreffen in Hamburg widerrufen!

Mir geht es hauptsächlich darum dass es immer mehr in Mode kommt die Unschuldsvermutung nicht mehr als Standard zu sehen, sondern das Gegenteil.

Damit werden dann solche Themen wie Dashcam, Vorratsdatenspeicherung, generelle Videoüberwachung und Anderes gerechtfertigt!

Gruß

frank

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   Wiesel

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 12:30 Uhr   
Von der Dashcam zum neuen Polizeirecht - Respekt vor dem Niveau so mancher MBSLK-Forumsdiskussion!

Also wenn wir uns schon am "Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts" abarbeiten, dann hier mal eine fachlich fundierte Stellungnahme:

https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/03/Stellungnahme_Lindner.pdf

Diese fällt mir zunächst dadurch positiv auf, dass der Verfasser - "immerhin" Jura-Professor an der Uni Augsburg - bescheiden genug ist um zuzugeben, dass er das Gesetzespaket in seiner Komplexität nicht voll erfassen konnte. Also scheinbar ein Gesetz, wie gemacht für den normal denkenden Bürger ....

Es gibt da eine Parallele zu unserem Kamera-Thema, nämlich die Rechtsgrundlage für den polizeilichen Einsatz von Bodycams. Ihr findet das auf den Seiten 13 f. des verlinkten Rechtsgutachtens, Ziffern 3 g und folgende.

Danach - ich zitiere - ist "der Einsatz „körpernah getragener Aufnahmegeräte“ durch Polizeibeamte ... verfassungsrechtlich
nicht nur zulässig, sondern im Hinblick auf die Schutzpflicht zu Gunsten
der Polizeibeamten verfassungsrechtlich geboten. ...."

Jetzt könnte man ja auf den Gedanken kommen, hier eine gewisse Chancengleichheit dadurch herzustellen, dass es auch einem einfachen Bürger erlaubt sein sollte, sich im Bedarfsfall und mit Blick auf seinen eigenen Schutz eines körper- oder eben fahrzeugnah getragenen Aufnahmegerätes zu bedienen.

Grüße vom Willy







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 Geschrieben am 17.05.2018 um 12:51 Uhr   


Wiesel schrieb:

Jetzt könnte man ja auf den Gedanken kommen, hier eine gewisse Chancengleichheit dadurch herzustellen, dass es auch einem einfachen Bürger erlaubt sein sollte, sich im Bedarfsfall und mit Blick auf seinen eigenen Schutz eines körper- oder eben fahrzeugnah getragenen Aufnahmegerätes zu bedienen.

Grüße vom Willy




Das kann ich durchaus nachvollziehen, da im Regelfall bei Aussage gegen Aussage der des Polizisten eher geglaubt wird als der des Normalos!

Und auch Polizisten können sich irren, haben was falsch gesehen oder sind ggf. selbst zum Täter geworden und wollen sich schützen.

Da gibt es leider gefühlt keine Chancengleichheit!

Gruß

Frank


--
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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 17.05.2018 um 16:06 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 17.05.2018 um 16:08 Uhr ]

Stimmt wenn dann sollen alle die gleichen Rechte haben. Also auch das Recht alle Polizeivideos ins Netz zu stellen wie es die braven Bürger ja schon lange mit ihren Smartphone Videoaufnahmen machen. Ist zwar nicht legal stört aber die lieben Mitbürger überhaupt nicht. Jetzt wo plötzlich die Bundesländer auch zu diesem Medium greifen ist der Aufschrei da.

Ich verstehe ehrlich die hier geäusserten Probleme nicht.

Frank der von Dir beschriebene Fall mit dem Journalisten kenne ich nur so, dass er sich zu spät in Hamburg als Pressemensch hat registrieren lassen und deshalb nicht genommen wurde.

--
Grüße

Heinz

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