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Klatsch und Tratsch » » Thema: BGH lässt Dashcams als Beweis zu |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.05.2018 um 20:30 Uhr  
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S - FP 230 schrieb:
Worüber die Leute auch nicht nach denken! Das kann auch zum Bummerang werden, wenn nachher eigene Verstöße auf dem Filmchen zu sehen sind!
Weil es so ein schönes Thema ist: Ja, da wird schon der eine oder andere Lacher bei RTL2 oder Focus dabei sein. Gemessen am durchschnittlichen geistigen Zustand der Gesellschaft bleibt das einfach nicht aus .
Wenn ich so recht darüber nachdenke hat das echt Potential... . Krankgeschrieben und unterwegs, fremdgegangen, schwarzgefahren,....
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 15.05.2018 um 22:11 Uhr  
| Moin Claus,
Und was für ein Teil kauft sich der mit solcher Technik unerfahrene User?
Na da hast du Recht, ich habe da gar keine Ahnung, also kaufe ich dann erstmal das beste und teuerste was der Markt hergibt. Der Einbau wird dann schon die kleinere Sache sein, zur not baue ich kurzerhand das ganze Armaturenbrett aus um da eine saubere Lösung zu finden. Und zum Verkabeln gibt es ja genug Leute die nen Kurzen in der Hos.... äh vom Fach sind und sich auskennen. hat ja mit dem Radarwarner auch geklappt....
--
Mercedes R171 200 mit üblichem Schnickschnack, Cl 230 Sportcoupe mit LPG | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2461
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.05.2018 um 22:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 16.05.2018 um 00:02 Uhr ]
N'abend zusammen,
also ich sehe das eher so, dass diese zufällig gefilmten "Beweise" auch vor Gericht anerkannt werden - ist auch so in Franks verlinktem Artikel zu lesen - und nicht, dass dies ein Aufruf zum Aufrüsten der Fahrzeuge wäre.
Ansonsten, Frank aus Stuttgart: D'accord!
--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8589
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 16.05.2018 um 08:30 Uhr  
| Genau Bernd. Das permanente Aufzeichen scheint nachwievor nicht erlaubt zu sein. Man scheint dann ein Gerät zu benötigen, welches alle x Minuten die Aufnahme immer wieder überschreibt, es sei denn man drückt einen Stoppknopf um die letzten x Minuten ausnahmsweise mal zu behalten (als Beweismittel).
Finde es aber auch ein weiterer Schritt in Richtung Megadauerüberwachung und habe wie Frank reflektiert, ob mir in den letzten Jahrzehnten Fahren so eine Aufnahme jemals gross genutzt hätte. Ich denke, die nützlichen Fälle insgesamt sind wenige und dafür diese Dauerüberwachung von alles und jedem einzuführen.....!?
Naja, der Gesetzgeber ebnet mit sowas den Weg für viel weitreichendere Dauerüberwachung. Wartet mal ab....
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 16.05.2018 um 11:38 Uhr  
| Oh, dann brauche ich 4.
Eine für vorne, eine für hinten und je rechts und links eine.
Ich hatte auch schon an eine Street View Kamera gedacht aber wenn ich dann offen fahre wird nur der Kofferraum gefilmt.
--
Gruß
Ralf, wieder in Tirol
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1284
User seit 09.10.2016
| Geschrieben am 16.05.2018 um 13:05 Uhr  
| also so einen streetview-turm kann man doch sicherlich an die überrollbügel schrauben. mit stütze nach vorne zum scheibenrahmen.
letztens bin ich tatsächlich mal hinter so einem wagen von "here" hinterhergefahren. aber leider sind deren daten wohl nur gegen bezahlung zu erhalten. schade, hätte mich gern mal im bild gesehen
--
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R170 230 FL 5/2000 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5351
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 16.05.2018 um 18:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 16.05.2018 um 18:16 Uhr ]
bitti schrieb:
Und was für ein Teil kauft sich der mit solcher Technik unerfahrene User?
LG Claus
Hoffe der Link funktioniert!
Gruß
Frank
https://edition.welt.de/issues/176334489/digital/article/176387957
Tut er nicht, deshalb hier Auszüge:
Wer nun eine Kamera kauft, sollte also unbedingt darauf achten, dass das Gerät einen zuverlässigen Beschleunigungssensor besitzt, um datenschutzkonform aufzuzeichnen. Wer – etwa weil er von einem Verkehrsrowdy bedrängt wird – einen Unfall fürchten muss, kann auch manuell die Aufnahme auf die Speicherkarte starten.
Die Kamera sollte dafür einen Aufnahmeknopf besitzen, der bei Start der Aufzeichnung auch gleich die Aufnahmen der letzten Minuten sichert. Doch Vorsicht: Privates Video-Vigilantentum ist weiterhin verboten, wer sich nun mit den Aufzeichnungen aller Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor seiner Windschutzscheibe auf den Weg zur Polizei macht, muss anschließend eventuell selbst Bußgeld zahlen. Das stellen auch die Karlsruher Richter in ihrem Urteil unmissverständlich klar.
Wichtigstes Merkmal: die Auflösung
Weitere Verkaufskriterien für eine gute Dashcam sind Videoauflösung, Blickwinkel, sichere Halterung, Stromversorgung und Platzbedarf. Die Auflösung einer Kamera sollte nicht unter Full HD beziehungsweise zwei Millionen Pixeln liegen, da ansonsten etwa Nummernschilder oder Straßenmarkierungen nicht klar genug abgebildet werden. Auch in der Nacht sollte die Kamera per Infrarotaufnahme so hoch aufgelöst aufzeichnen, dass die Auflösung für die Beweisaufnahme ausreicht.
Gute Kameras haben zudem digitale Anti-Verwackel-Algorithmen sowie eine Fotofunktion, um klare Aufnahmen eines Nummernschilds auf größere Distanz zu erlauben.
Eine sichere Halterung sollte dem Autofahrer ein paar Euro zusätzlich wert sein. Denn wenn die Kamera beim Unfall abreißt und durch das Fahrzeug fliegt, wird sie selbst zum Risiko. Neben mehr oder weniger wackeligen Saugnapf-Lösungen gibt es auch Kameras mit Klebehalterungen für das Armaturenbrett oder Klemmhalterungen für den Innenspiegel.
Das Gerät hat den vom Gericht vorgegebenen G-Sensor sowie ein ausreichend langes Anschlusskabel, auch reicht die Auflösung sowie der Blickwinkel des Objektivs von 170 Grad für Beweissicherungszwecke aus.
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8589
User seit 17.04.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 564
User seit 29.06.2009
| Geschrieben am 16.05.2018 um 20:59 Uhr  
| 'n Abend,
ich habe seit zwei Jahren in jedem Auto eine Frontkamera, die permanent überschreibt und einen Erschütterungssemsor hat. Damit werden die letzten fünf Minuten gespeichert. Außerdem kann manuell gespeichert werden.
Die Kamera habe ich mit einem Klebefuss neben dem Spiegel an der Frontscheibe befestigt, das Kabel habe ich oben unter der Dachverkleidung langgeführt und im Kantenschutz der A-Säule nach unten gelegt, von dort geht's weiter unter der vorderen Fußmatte zur Steckdose. Der Einbau hat keine Stunde gedauert.
Ich finde die Entscheidung des BGHs für richtig.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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User seit 28.12.2003
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